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   OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03   

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https://dejure.org/2004,4819
OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03 (https://dejure.org/2004,4819)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.2004 - 13 U 123/03 (https://dejure.org/2004,4819)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 2004 - 13 U 123/03 (https://dejure.org/2004,4819)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungs- und Hinweispflichten der finanzierenden Bank; Anlagevermittler als Erfüllungsgehilfe; Zurechnung einer Haustürsituation; Kein "mittelbarer Kontrahierungszwang"; Rückzahlung eines Kredits bei einem "Verbundenen Geschäft"; Überforderung des Mithaftenden

  • Judicialis

    BGB § 276 a.F.; ; BGB § 607; ; VerbrKrG § 9 Abs. 3

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 607; VerbrKrG § 9
    Grenzen der Aufklärungspflicht bei Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (a.F.) § 276 § 607; VerbrKrG § 9 Abs. 3
    Darlehensrückzahlung bei wertloser Immobilienfondsbeteiligung; keine Pflicht der Bank zur Weiterfinanzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB a. F. §§ 276, 607; VerbrKrG § 9 Abs. 3
    Darlehensrückzahlungsanspruch der Bank auch bei "verbundenem Geschäft" i. S. d. VerbrKrG zur Finanzierung wertloser Immobilienfondsbeteiligung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1417
  • WM 2005, 557
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen steuersparender Bauherren-, Bauträger

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Das kann - u.a. - der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, Urt. v. 12.11.2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 161 = BKR 2003, 112 mwN).

    Eine solche Aufklärungspflicht setzt voraus, dass die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BGH, Urt. v. 12.11.2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 161 = BKR 2003, 112).

    Eine Aufklärungspflicht kann sich auch aufgrund eines konkreten Wissensvorsprungs der Bank über (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder bereits eingetretene Konkursreife des Geschäftspartners ergeben (BGH, Urt. v. 12.11.2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 161).

  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 337/98

    Überforderung des Bürgen

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des IX. und des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs liegt eine Überforderung des Mithaftenden bei nicht ganz geringen Bankschulden grundsätzlich vor, wenn er voraussichtlich nicht einmal die von den Darlehensvertragsparteien festgelegte Zinslast aus dem pfändbaren Teil seines Einkommens und Vermögens bei Eintritt des Sicherungsfalls dauerhaft tragen kann (z.B. BGH, Urt. v. 26.04.2001 - IX ZR 337/98, NJW 2001, 2466, 2467).

    Ebenso wenig schützt die Norm die Möglichkeit eines dauerhaften mietfreien Wohnens, zumal die Eintragung einer Grundschuld zur Besicherung des Darlehens möglich gewesen wäre, ohne dass - ohne das Hinzutreten weiterer, hier nicht vorgetragener oder sonst ersichtlicher Umstände - dieses Geschäft dem Verdikt der Sittenwidrigkeit ausgesetzt wäre (BGH, Urt. v. 26.04.2001 - IX ZR 337/98, NJW 2001 - 2466, 2467; s. auch Urt. v. 19.06.2002 - IV ZR 168/01, WM 2002, 1642).

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Im Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs v. 21.07.2003 - II ZR 387/02 (NJW 2003, 2821 = WM 2003, 1762 = BKR 2003, 795) heißt es hierzu, die wirtschaftliche Einheit werde nach § 9 Abs. 1 S. 2 VerbrKrG unwiderleglich vermutet, wenn sich der Kreditgeber bei der Vorbereitung oder bei dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Verkäufers bediene, was im Falle des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds der Mitwirkung der Fondsgesellschaft entspreche.

    Die Höhe eines solchen Anspruchs bemisst sich nach dem Wert der Beteiligung im Kündigungszeitpunkt, weil der Anleger, da seiner Kündigung nach den Regeln des Gesellschaftsrechts keine Rückwirkung zukommt, an den bis zu diesem Zeitpunkt eingetretenen Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft im Verhältnis seiner Beteiligung teilnimmt (BGH, Urt. v. 21.07.2003 - II ZR 387/02, NJW 2003, 281, 282 f.).

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Dieser Rechtsauffassung hat sich zwischenzeitlich auch der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil v. 23.09.2003 (XI ZR 135/02, BKR 2003, 893, 895) angeschlossen.

    Ob die insoweit vom Bundesgerichtshof aufgestellten Kriterien in allen Details erfüllt sind, ob insbesondere von einem "arbeitsteiligen Zusammenwirken" (BKR 2003, 893, 895) zwischen der Klägerin und dem Anlagevermittler R. auszugehen ist, erscheint zweifelhaft, bedarf jedoch letztlich aus den nunmehr zu erörternden Gründen ebenso wenig der Entscheidung wie die Frage, ob den Beklagten auf der Grundlage der im Senatstermin vom 04.02.2004 überreichten Widerrufsbelehrung (Bl. 298 GA) ein Widerrufsrecht gem. §§ 1, 2 HausTWG oder aber ein Recht zur fristlosen Kündigung des Fondsbeitritts deswegen zur Seite stand, weil ihre diesbezüglichen Erklärungen von Willensmängeln beeinflusst waren.

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Haustürsituation dem Erklärungsempfänger zuzurechnen ist, auf die zu § 123 BGB entwickelten Grundsätze zurückzugreifen (BGH, Urt. v. 21.01.2003 - XI ZR 125/02, WM 2003, 483, 484; Urt. v. 12.11.2002 - XI ZR 3/01, ZIP 2003, 22, 25 jew. m.w.N.).

    Dies lässt nicht den Schluss zu, dass die Darlehensvertragserklärung der Beklagten auf einer mündlichen Verhandlung ohne vorherige Bestellung in deren Privatwohnung beruhte und verpflichtete die Klägerin auch nicht ohne weiteres zu einer Nachfrage über die Umstände der Vertragsanbahnung (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.2002 - XI ZR 3/01, ZIP 2003, 22, 25).

  • BGH, 19.06.2002 - IV ZR 168/01

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsgrundschuld unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Ebenso wenig schützt die Norm die Möglichkeit eines dauerhaften mietfreien Wohnens, zumal die Eintragung einer Grundschuld zur Besicherung des Darlehens möglich gewesen wäre, ohne dass - ohne das Hinzutreten weiterer, hier nicht vorgetragener oder sonst ersichtlicher Umstände - dieses Geschäft dem Verdikt der Sittenwidrigkeit ausgesetzt wäre (BGH, Urt. v. 26.04.2001 - IX ZR 337/98, NJW 2001 - 2466, 2467; s. auch Urt. v. 19.06.2002 - IV ZR 168/01, WM 2002, 1642).
  • OLG Köln, 17.11.2000 - 13 W 89/00

    Wirksame fristgerechte Kündigung von Girokonten der NPD

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Bereits für die Einrichtung eines Girokontos wird ein solcher mittelbarer Kontrahierungszwang abgelehnt (Senat, B. v. 17.11.2000, 13 W 89/00 - ZIP 2000, 2159, 2160; ausführlich LG Stuttgart, Urt. v. 06.09.1996 - 27 O 343/96 - NJW 1996, 3347, 3348 f.).
  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Grundsätzlich führt nicht einmal ein durch arglistige Täuschung (§ 123 BGB) veranlasster Beitritt zur Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Anfechtungsvorschriften mit der Folge, dass die gesellschaftsrechtliche Stellung ex tunc - also rückwirkend - beendet wird (BGH, Urt. v. 02.07.2001 - II ZR 304/00, NJW 2001, 2718, 2720).
  • LG Stuttgart, 06.09.1996 - 27 O 343/96
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Bereits für die Einrichtung eines Girokontos wird ein solcher mittelbarer Kontrahierungszwang abgelehnt (Senat, B. v. 17.11.2000, 13 W 89/00 - ZIP 2000, 2159, 2160; ausführlich LG Stuttgart, Urt. v. 06.09.1996 - 27 O 343/96 - NJW 1996, 3347, 3348 f.).
  • BGH, 04.12.2001 - XI ZR 56/01

    Mitunterzeichnung des Darlehensvertrages durch den finanziell überforderten

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
    Echter Mitdarlehensnehmer ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur, wer ein eigenes - sachliches und/oder persönliches - Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta entscheiden darf (s. nur BGH, Urt. v. 04.12.2001 - XI ZR 56/01, WM 2002, 223, 224 = BKR 2002, 165).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

  • BGH, 07.12.2000 - VII ZR 360/98

    Rechtsfolgen des Rückzugs von Vertragsverhandlungen

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

  • BGH, 23.03.2000 - III ZR 152/99

    Amtspflichten des Vollstreckungsgerichts bei der Festsetzung des geringsten

  • OLG Köln, 09.04.2003 - 13 U 138/02

    Anspruch auf Darlehensrückzahlung; Verletzung einer vertraglichen

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 21.01.2003 - XI ZR 125/02

    Gerichtliche Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs

  • OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 59/06

    Zur Verletzung der Aufklärungspflichten eines Kreditinstituts hinsichtlich der

    Einen Wissensvorsprung hätte sie deshalb nur dann gehabt, wenn die Anlage in den M. Wachstum International Investmentfonds mit besonderen, nur diesen Investmentfonds betreffenden und nicht allgemein bekannten Risiken verbunden gewesen wäre (OLG Köln WM 2005, 557 ff - zitiert nach juris Rn. 18 f).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2008 - 23 U 11/07

    Krasse finanzielle Überforderung des Bürgen

    Eine solche krasse finanzielle Überforderung ist hingegen im Ergebnis selbst bei einem einkommensschwachen Bürgen nach gefestigter Rechtsprechung dann nicht gegeben, wenn der Wert des Grundbesitzes des Bürgen größer ist als die Bürgschaftsschuld (BGH NJW 2001, 2466; OLG Brandenburg WM 2006, 1014; OLG Köln WM 2005, 557; Palandt-Heinrichs, § 138 BGB, Rn 38 b), was hier der Fall ist.
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