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   BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04   

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https://dejure.org/2005,50
BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04 (https://dejure.org/2005,50)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2005 - XI ZR 135/04 (https://dejure.org/2005,50)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04 (https://dejure.org/2005,50)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 171, 172, 173; RBerG Art. 1 § 1; VerbrKrG § 10 Abs. 2; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5
    Persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfungverstößt nicht gegen § 10 Abs. 2 VerbrKrG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der kreditgebenden Bank bei steuersparenden Bauherrenmodellen, Bauträgermodellen und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft; Wirksamkeit eines Vollstreckungstitels bei ungültiger Vollmacht zur Abgabe der ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unkenntnis der Bank von Unwirksamkeit einer Treuhändervollmacht für StB-Gesellschaft im Steuersparmodell von 1993 nicht vorwerfbar

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Vollmacht bei Schrottimmobilie; Unwirksame Vollmacht bei Steuersparmodell

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage, ob eine finanzierende Bank den auf einem Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz beruhenden Mangel einer 1993 erteilten Treuhändervollmacht erkennen konnte

  • Judicialis

    BGB § 171; ; BGB § 172; ; BGB § 173; ; RBerG Art. 1 § 1; ; VerbrKrG § 10 Abs. 2; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kenntnis der Unwirksamkeit einer Treuhandvollmacht durch die Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 171, 172, 173; RBerG Art. 1 § 1; VerbrKrG § 10 Abs. 2; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5
    Unkenntnis der Bank von Unwirksamkeit einer Treuhändervollmacht für StB-Gesellschaft im Steuersparmodell von 1993 nicht vorwerfbar

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Leitsatz)

    Zur Frage der Unwirksamkeit einer Treuhändervollmacht und inwieweit dies für eine finanzierende Bank im Jahr 1993 erkennbar war

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 171, 134, 172, 173; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1; VerbrKrG § 10 Abs. 2
    Keine vorwerfbare Unkenntnis der Bank von Unwirksamkeit einer Treuhändervollmacht für StB-Gesellschaft im Steuersparmodell von 1993

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflichten der Bank bei Realkreditvergabe; keine Anwendbarkeit von § 10 VerbrKrG auf vollstreckbare abstrakte Schuldanerkenntnisse

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1576
  • ZIP 2005, 846
  • MDR 2005, 937
  • DNotZ 2005, 683
  • WM 2005, 828
 
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Wird zitiert von ... (201)

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Dies trifft nach der ständigen Rechtsprechung aller damit befassten Senate des Bundesgerichtshofes auf eine formularmäßig gegenüber einer Bank erklärte Vollstreckungsunterwerfung des mit dem persönlichen Kreditschuldner identischen Grundschuldbestellers nicht zu (BGHZ 99, 274, 283 ff.; 177, 345, Tz. 32; BGH, Urteile vom 26. November 2002 - XI ZR 10/00, WM 2003, 64, 65 f., vom 22. Oktober 2003 - IV ZR 398/02, WM 2003, 2372, 2374, vom 28. Oktober 2003 - XI ZR 263/02, WM 2003, 2410, 2411, vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04, WM 2005, 828, 830, vom 22. November 2005 - XI ZR 226/04, WM 2006, 87, 88 und vom 22. Mai 2007 - XI ZR 338/05, NotBZ 2008, 27, 28).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Wie der Senat nach Abfassung der Revisionsbegründung entschieden und im einzelnen begründet hat, fehlt es bereits an einer planwidrigen Regelungslücke, die eine analoge Anwendung rechtfertigen könnte (BGH, Senatsurteile vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04, WM 2005, 828, 831 und vom 5. April 2005 - XI ZR 167/04, WM 2005, 1076, 1078 m.w.Nachw.).

    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (vgl. etwa Senat, BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20 sowie Senatsurteile vom 9. November 2004 - XI ZR 315/03, WM 2005, 72, 76 und vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04, WM 2005, 828, 830).

    Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ist, wenn sonstige einen Wissensvorsprung begründende Umstände nicht vorliegen, nur ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn es - bedingt durch eine versteckte Innenprovision oder aus anderen Gründen - zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert kommt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (st.Rspr., vgl. etwa BGH, Senatsurteile vom 23. März 2004 - XI ZR 194/02, WM 2004, 1221, 1225 und vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04, WM 2005, 828, 830, jeweils m.w.Nachw.).

  • BGH, 17.11.2009 - XI ZR 36/09

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Zulässigkeit

    b) Muss der Darlehensnehmer - wie hier - nach dem Inhalt des Darlehensvertrages ein selbständiges Schuldversprechen mit einer Vollstreckungsunterwerfung als die Grundschuld verstärkende Sicherheit abgeben, ist es ihm jedoch nur dann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich auf die Nichtigkeit der Vollstreckungsunterwerfung zu berufen, wenn er an den Kreditvertrag gebunden und zur Rückzahlung der Darlehensvaluta verpflichtet ist (vgl. Senatsurteile vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04, WM 2005, 828, 830, vom 21. Juni 2005 - XI ZR 88/04, WM 2005, 1520, 1521 f. und vom 27. September 2005 - XI ZR 79/04, BKR 2005, 501, 505, jeweils m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung gilt ein Darlehen als empfangen, wenn der Kreditgeber es vereinbarungsgemäß an einen Dritten - etwa an den Verkäufer einer finanzierten Eigentumswohnung - ausgezahlt hat (Senat, BGHZ 167, 252, Tz. 31; Urteile vom 20. April 2004 - XI ZR 171/03, WM 2004, 1230, 1233, vom 11. Januar 2005 - XI ZR 272/03, WM 2005, 327, 329, vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04, WM 2005, 828, 833 und vom 27. September 2005 - XI ZR 79/04, BKR 2005, 501, 503).

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