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   LSG Hamburg, 03.05.2005 - L 3 RA 48/04   

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https://dejure.org/2005,2889
LSG Hamburg, 03.05.2005 - L 3 RA 48/04 (https://dejure.org/2005,2889)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 03.05.2005 - L 3 RA 48/04 (https://dejure.org/2005,2889)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - L 3 RA 48/04 (https://dejure.org/2005,2889)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer sozialgerichtlichen Leistungsklage; Notwendigkeit der Verschaffung eines Zahlungstitels in Form eines Verwaltungsaktes; Überweisung von Geldleistungen für die Zeit nach dem Tode des Berechtigten auf ein Konto bei einem Geldinstitut im Inland; Anspruch ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    SGB VI § 118 Abs. 3
    Zur Rückforderung überzahlter Renten bei debitorischem Konto

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 212
  • WM 2006, 131
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.12.1998 - B 9 V 48/97 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.05.2005 - L 3 RA 48/04
    Bei den Abgängen von dem Konto zwischen dem 29. August 2002 und dem 5. September 2002, die den Rückforderungsbetrag übersteigen, handelt es sich im Wesentlichen um Lastschriften, die von dem Versicherten noch zu Lebzeiten zur Einziehung erteilt worden waren, um von ihm in Auftrag gegebene Überweisungen oder um offenbar von einem Berechtigten getätigte Barabhebungen (vgl. BSG, Urteil v. 9.12.1998, BSGE 83 S. 176).

    Vielmehr hält es die entgegenstehende Auffassung des 9. Senats des BSG, wie sie in dessen Urteil vom 9. Dezember 1998 (BSGE 83 S. 176) unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung der Gesetzesvorschrift des § 118 Abs. 3 SGB VI ausführlich dargelegt worden ist, für überzeugender.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - L 8 RJ 15/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.05.2005 - L 3 RA 48/04
    Es ist zwar - so auch vom Sozialgericht - argumentiert worden, ein vom Geldinstitut zu tragendes Risiko des Verlustes entspreche dessen Bereitschaft, durch Einräumung großzügiger und hochverzinslicher Überziehungsmöglichkeiten auch Kontenbelastungen zu erlauben, deren Ausgleich angesichts der Höhe der periodischen Eingänge auf dem belasteten Konto risikobehaftet sei (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 15.10.2003, L 8 RJ 15/03).
  • LSG Hamburg, 15.02.2005 - L 3 RA 36/03

    Rückforderung von überzahlten Rentenleistungen; Bestehen eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 03.05.2005 - L 3 RA 48/04
    Am Rechtsschutzbedürfnis fehlt es nicht deswegen, weil die Klägerin zur Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs sich einen Zahlungstitel in Form eines Verwaltungsaktes hätte verschaffen dürfen (vgl. Urteil des Senats vom 15.02.2005, L 3 RA 36/03).
  • BSG, 03.06.2009 - B 5 R 120/07 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto

    Bei alledem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass letztlich der Rentenversicherungsträger die Rentenüberzahlung verursacht und das Geldinstitut mit dem daraus entstehenden Rückabwicklungsrisiko im Grunde nichts zu tun hat (so auch LSG Hamburg vom 3.5.2005 - L 3 RA 48/04 = WM 2006, 131 = Juris RdNr 22, aufgehoben durch BSG vom 13.12.2005 - B 4 RA 28/05 R = SozR 4-2600 § 118 Nr. 2).
  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 89/06 R

    Rücküberweisung von Geldleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten -

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Landessozialgericht Hamburg (LSG) das Urteil des SG aufgehoben und die Klage abgewiesen (Urteil vom 3.5.2005 - L 3 RA 48/04).
  • BSG, 03.06.2009 - B 5 R 65/07 R

    Überzahlung der Rente nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto;

    Bei alledem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass letztlich der Rentenversicherungsträger die Rentenüberzahlung verursacht und das Geldinstitut mit dem daraus entstehenden Rückabwicklungsrisiko im Grunde nichts zu tun hat (so auch LSG Hamburg vom 3.5.2005 - L 3 RA 48/04 = WM 2006, 131 = Juris RdNr 22, aufgehoben durch BSG vom 13.12.2005 - B 4 RA 28/05 R = SozR 4-2600 § 118 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 4 R 177/06

    Rentenversicherung

    Gegen die Tragung des Rückabwicklungsrisikos durch die Geldinstitute spricht auch nicht, dass der Gesetzgeber durch die Einführung der Pflicht der Rentenversicherungsträger zur bargeldlosen Auszahlung der Rente (§§ 47 SGB I, 119, 120 SGB VI, 9 Abs. 1 S. 1 Postdienstverordnung) im Voraus (§ 118 Abs. 1 S.1 SGB VI i. d. F. bis zum 28.02.2004) das Rückabwicklungsrisiko wegen des Todes eines Versicherten fehlgeschlagener Rentenzahlungen erhöht hat (so LSG Hamburg, Urteil vom 03.05.2005, - L 3 RA 48/04 -).

    Auch ist es nicht Aufgabe des Gesetzgebers bzw. der Rentenversicherungsträger, die Vergabe von Überziehungskrediten zu fördern bzw. das Risiko der Geldinstitute zu verringern (so anscheinend LSG Hamburg, Urteil vom 03.05.2005, - L 3 RA 48/04 -), zumal oftmals Rentner neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch über andere Einkünfte verfügen.

  • BSG, 22.04.2008 - B 5a/4 R 65/07 R

    Rücküberweisungspflicht eines Geldinstitutes bei Überzahlung einer Rente nach Tod

    Bei alledem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass letztlich der Rentenversicherungsträger die Rentenüberzahlung verursacht und das Geldinstitut mit dem daraus entstehenden Rückabwicklungsrisiko im Grunde nichts zu tun hat (so auch LSG Hamburg vom 3.5.2005 - L 3 RA 48/04 = WM 2006, 131 = Juris RdNr 22, aufgehoben durch BSG vom 13.12.2005 - B 4 RA 28/05 R = SozR 4-2600 § 118 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2007 - L 4 R 4/07

    Rentenversicherung

    Gegen die Tragung des Rückabwicklungsrisikos durch die Geldinstitute spricht auch nicht, dass der Gesetzgeber durch die Einführung der Pflicht der Rentenversicherungsträger zur bargeldlosen Auszahlung der Rente (§§ 47 SGB I, 119, 120 SGB VI, 9 Abs. 1 S. 1 Postdienstverordnung) im Voraus (§ 118 Abs. 1 S.1 SGB VI i. d. F. bis zum 28.02.2004) das Rückabwicklungsrisiko wegen des Todes eines Versicherten fehlgeschlagener Rentenzahlungen erhöht hat (so LSG Hamburg, Urteil vom 03.05.2005, - L 3 RA 48/04 -).

    Auch ist es nicht Aufgabe des Gesetzgebers bzw. der Rentenversicherungsträger, die Vergabe von Überziehungskrediten zu fördern bzw. das Risiko der Geldinstitute zu verringern (so anscheinend LSG Hamburg, Urteil vom 03.05.2005, - L 3 RA 48/04 -), zumal oftmals Rentner neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch über andere Einkünfte verfügen.

  • BSG, 22.04.2008 - B 5a R 120/07 R

    Rücküberweisung von Geldleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten -

    Bei alledem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass letztlich der Rentenversicherungsträger die Rentenüberzahlung verursacht und das Geldinstitut mit dem daraus entstehenden Rückabwicklungsrisiko im Grunde nichts zu tun hat (so auch LSG Hamburg vom 3.5. 2005 - L 3 RA 48/04 = WM 2006, 131 = Juris RdNr 22, aufgehoben durch BSG vom 13.12.2005 - B 4 RA 28/05 R = SozR 4-2600 § 118 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 4 R 125/05

    Rentenversicherung

    Gegen die Tragung des Rückabwicklungsrisikos durch die Geldinstitute spricht auch nicht, dass der Gesetzgeber durch die Einführung der Pflicht der Rentenversicherungsträger zur bargeldlosen Auszahlung der Rente (§§ 47 SGB I, 119, 120 SGB VI, 9 Abs. 1 S. 1 Postdienstverordnung) im Voraus (§ 118 Abs. 1 S.1 SGB VI i. d. F. bis zum 28.02.2004) das Rückabwicklungsrisiko wegen des Todes eines Versicherten fehlgeschlagener Rentenzahlungen erhöht hat (so LSG Hamburg, Urteil vom 03.05.2005, - L 3 RA 48/04 -).

    Auch ist es nicht Aufgabe des Gesetzgebers bzw. der Rentenversicherungsträger, die Vergabe von Überziehungskrediten zu fördern bzw. das Risiko der Geldinstitute zu verringern (so anscheinend LSG Hamburg, Urteil vom 03.05.2005, - L 3 RA 48/04 -), zumal oftmals Rentner neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch über andere Einkünfte verfügen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2008 - L 4 R 178/06

    Rentenversicherung

    Gegen die Tragung des Rückabwicklungsrisikos durch die Geldinstitute spricht auch nicht, dass der Gesetzgeber durch die Einführung der Pflicht der Rentenversicherungsträger zur bargeldlosen Auszahlung der Rente (§§ 47 SGB I, 119, 120 SGB VI, 9 Abs. 1 S. 1 Postdienstverordnung) im Voraus (§ 118 Abs. 1 S.1 SGB VI i. d. F. bis zum 28.02.2004) das Rückabwicklungsrisiko wegen des Todes eines Versicherten fehlgeschlagener Rentenzahlungen erhöht hat (so LSG Hamburg, Urteil vom 03.05.2005, - L 3 RA 48/04 -).

    Auch ist es nicht Aufgabe des Gesetzgebers bzw. der Rentenversicherungsträger, die Vergabe von Überziehungskrediten zu fördern bzw. das Risiko der Geldinstitute zu verringern (so anscheinend LSG Hamburg, Urteil vom 03.05.2005, - L 3 RA 48/04 -), zumal oftmals Rentner neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch über andere Einkünfte verfügen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2007 - L 4 (18) R 31/06

    Rentenversicherung

    Gegen die Tragung des Rückabwicklungsrisikos durch die Geldinstitute spricht auch nicht, dass der Gesetzgeber durch die Einführung der Pflicht der Rentenversicherungsträger zur bargeldlosen Auszahlung der Rente (§§ 47 SGB I, 119, 120 SGB VI, 9 Abs. 1 S. 1 Postdienstverordnung) im Voraus (§ 118 Abs. 1 S. 1 SGB VI i. d. F. bis zum 28.02.2004) das Rückabwicklungsrisiko wegen des Todes eines Versicherten fehlgeschlagener Rentenzahlungen erhöht hat (so LSG Hamburg, Urteil vom 03.05.2005, - L 3 RA 48/04 -).

    Auch ist es nicht Aufgabe des Gesetzgebers bzw. der Rentenversicherungsträger, die Vergabe von Überziehungskrediten zu fördern bzw. das Risiko der Geldinstitute zu verringern (so anscheinend LSG Hamburg, Urteil vom 03.05.2005, - L 3 RA 48/04 -), zumal Rentner oftmals neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch über andere Einkünfte verfügen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - L 4 R 63/06

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2007 - L 4 R 188/06

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2007 - L 4 R 171/06

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2007 - L 4 R 154/06

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2007 - L 4 R 99/07

    Rentenversicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.2009 - 4 S 283/06

    Zum Einwand der "anderweitigen Verfügung" im Sinne des § 52 Abs 4 S 3 BeamtVG

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2005 - L 14 R 68/05

    Rentenversicherung

  • LSG Hamburg, 31.10.2006 - L 3 R 22/06

    Anspruch auf Zurücküberweisung von überzahlter Rentenleistungen nach dem Tod des

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