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   BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05   

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https://dejure.org/2006,122
BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05 (https://dejure.org/2006,122)
BVerfG, Entscheidung vom 04.07.2006 - 1 BvR 138/05 (https://dejure.org/2006,122)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 (https://dejure.org/2006,122)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • aufrecht.de

    Sportwettmonopol in Baden-Württemberg verfassungswidrig

  • Wolters Kluwer

    Untersagungsverfügung und Einstellungsverfügung hinsichtlich einer Annahmestelle zur Vermittlung von Sportwetten; Anforderungen des Grundrechts der Berufsfreiheit an die Errichtung eines staatlichen Sportwettmonopols; Vorliegen von Regelungen zur Begrenzung der ...

  • Glücksspiel & Recht

    Vermittlung von Sportwetten

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Sportwettmonopols; Einstweiliger Rechtsschutz im Verfahren zur Untersagung des Betriebes einer Annahmestelle für im Ausland veranstaltete Sportwetten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch staatliches Glücksspiel-Monopol in Baden-Württemberg verfassungswidrig

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Untersagungsverfügung gegen DDR-Sportwetten

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Untersagungsverfügung gegen DDR-Sportwetten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch staatliches Glücksspiel-Monopol in Baden-Württemberg verfassungswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 343
  • WM 2006, 1644
 
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Wird zitiert von ... (158)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (NJW 2006, S. 1261 ff.) grundsätzlich geklärt, welche Anforderungen das Grundrecht der Berufsfreiheit an die Errichtung eines staatlichen Sportwettmonopols stellt und inwieweit die damit einhergehenden Beschränkungen gerechtfertigt sein können.

    Zwar verfolgt es ausweislich der an den entsprechenden Regelungen des Lotteriestaatsvertrags orientierten Definition der Regelungsziele in § 1 StLG jedenfalls teilweise verfassungsrechtlich legitime Ziele zur Beschränkung der Berufsfreiheit (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a.a.O., S. 1263 f.) und stellt gewisse inhaltliche und das Verfahren betreffende Anforderungen auf (vgl. z.B. § 2 Abs. 4 Satz 2, § 3 Abs. 2, § 4, § 5 Nr. 3 StLG).

    Allerdings fehlt es auch im baden-württembergischen Staatslotteriegesetz an Regelungen, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des in Baden-Württemberg zulässigen Sportwettangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisten (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a.a.O., S. 1264 ff.).

    Daher ist grundsätzlich auch das Land Baden-Württemberg verfassungsrechtlich gehalten, den Bereich der Sportwetten nach Maßgabe der Gründe des Urteils vom 28. März 2006 neu zu regeln und einen verfassungsmäßigen Zustand entweder durch eine konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtete Ausgestaltung des Sportwettmonopols oder eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Sportwettangebote durch private Wettunternehmen herzustellen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a.a.O., S. 1267).

    a) Zwar verkennen der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs und die behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehung die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Grundrecht der Berufsfreiheit an einen verfassungsrechtlich gerechtfertigten Ausschluss der Veranstaltung und Vermittlung gewerblicher Sportwetten durch ein staatliches Sportwettmonopol stellt (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a.a.O., S. 1264 ff.).

    Ebenso wie das bayerische Staatslotteriegesetz ist aber auch das baden-württembergische Staatslotteriegesetz nicht nichtig (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, a.a.O., S. 1267).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05
    Sie wirft keine Fragen auf, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lassen oder die noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05
    Der Senat schließe sich insoweit uneingeschränkt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2001 - BVerwG 6 C 2.01 - (BVerwGE 114, 92) an.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 6 S 1288/04

    Untersagung der Veranstaltung privater Oddset-Wetten

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05
    a) den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 12. Januar 2005 - 6 S 1288/04 -,.
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Die Weitergeltung des Verbots für die Übergangszeit und die daran anknüpfenden ordnungsrechtlichen Sanktionen setzten demnach eine Änderung zumindest der konkreten tatsächlichen Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols voraus, wie das Bundesverfassungsgericht mittlerweile in weiteren Entscheidungen mehrfach bestätigt hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 17 f.; Kammerbeschl. v. 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06, WM 2006, 2326 Tz. 19; Beschl. v. 7.12.2006 - 2 BvR 2428/06, NJW 2007, 1521 Tz. 27).

    Die Notwendigkeit einer einheitlichen rechtlichen Beurteilung folgt daraus, dass die im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossenen Lotterieunternehmen der Länder die Sportwette ODDSET schon seit 1999 im Rahmen dieses Zusammenschlusses in einer gegen Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 43 und 49 EG verstoßenden Weise betrieben haben (vgl. BVerfGE 115, 276 Tz. 2, 5 und 133; zur verfassungswidrigen Rechtslage in einzelnen Bundesländern vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 10 zur Rechtslage in Baden-Württemberg; Kammerbeschl. v. 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16 zu Nordrhein-Westfalen; Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05, MMR 2007, 168 Tz. 8 zu Sachsen-Anhalt).

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 140/04

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

    Das Bundesverfassungsgericht hat dies für einzelne Bundesländer im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 ausdrücklich ausgesprochen (vgl. Kammerbeschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 10 zur Rechtslage in Baden-Württemberg; Kammerbeschl. v. 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16 zu Nordrhein-Westfalen; Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05, MMR 2007, 168 Tz. 8 zu Sachsen-Anhalt).

    Danach ist die Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt vor dem 28. März 2006 als mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar anzusehen, weil es dem entsprechenden Sportwettenrecht dieser Länder vor und nach dem Inkrafttreten des von sämtlichen Bundesländern ratifizierten Lotteriestaatsvertrags am 1. Juli 2004 an Regelungen fehlte, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des in diesen Ländern zulässigen Sportwettenangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisteten (BVerfG WM 2006, 1644 Tz. 12; WM 2006, 1646 Tz. 17; MMR 2007, 168 Tz. 8).

    Die Weitergeltung des Verbots für die Übergangszeit und die daran anknüpfenden ordnungsrechtlichen Sanktionen setzten demnach eine Änderung zumindest der konkreten tatsächlichen Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols voraus, wie das Bundesverfassungsgericht mittlerweile in weiteren Entscheidungen mehrfach bestätigt hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 17 f.; Kammerbeschl. v. 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06, WM 2006, 2326 Tz. 19; Beschl. v. 7.12.2006 - 2 BvR 2428/06, NJW 2007, 1521 Tz. 27).

  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

    b) Diese grundsätzliche (so ausdrücklich BVerfG - Kammer - Beschluss vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04 - Rdn. 16 (nach Juris)) Beurteilung der Rechtslage durch das Bundesverfassungsgericht ist nicht auf Bayern beschränkt, sondern hat - ersichtlich auch nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts - Bedeutung für alle anderen Bundesländer (so bisher ausdrücklich allerdings erst für die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen BVerfG - Kammer - Beschlüsse vom 4. Juli und vom 2. August 2006 - 1 BvR 138/05 - und - 1 BvR 2677/04; für die Übertragung der Entscheidungsgründe auf alle Bundesländer auch Dietlein K&R 2006, 307, 309).
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