Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,156
BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05 (https://dejure.org/2006,156)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2006 - IX ZB 104/05 (https://dejure.org/2006,156)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05 (https://dejure.org/2006,156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung vorläufiger Insolvenzverwalter; Ausgiebiges Befassen mit Gegenständen mit Aussonderungsrecht und Absonderungsrecht durch den Insolvenzverwalter als Voraussetzung für die Einbeziehung dieser Gegenstände in die Berechnungsgrundlage; Anspruch auf einen Zuschlag ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Vergütungsrechtlich erhebliche Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

  • Judicialis

    InsVV § 10; ; InsVV § 11 Abs. 1 Satz 2; ; InsVV § 1; ; InsVV § 2; ; InsVV § 3; ; InsVV § 8 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV §§ 10 11 Abs. 1 S. 2 § § 1, 2, 3, 8 Abs. 3
    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der Bemessung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschränkung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abwicklung von Insolvenzverfahren erschwert

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 168, 321
  • NJW 2006, 2992
  • ZIP 2006, 1403
  • MDR 2007, 49 (Ls.)
  • NZI 2006, 515
  • NZI 2007, 16
  • WM 2006, 1687
  • WM 2006, 1688
  • BB 2006, 1817
  • Rpfleger 2006, 559
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05
    b) Die erhebliche Befassung mit fremden oder mit Gegenständen, die wertausschöpfend belastet sind, schlägt sich nach altem wie nach neuem Vergütungsrecht nicht bei der Berechnungsgrundlage nieder, sondern führt zu einem Zuschlag zur Regelvergütung (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/04, WM 2006, 530).

    Der Senat hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2005 (IX ZB 256/04, WM 2006, 530; ferner Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZInsO 2006, 257) seine Rechtsprechung zur Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit sich auf Gegenstände bezogen hat, die mit Aus- oder Absonderungsrechten - wertausschöpfend - belastet sind, in zweifacher Hinsicht geändert.

    b) Die systematische Auslegung der Vorschrift bestätigt, dass die erhebliche Befassung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Gegenständen, an denen Aus- oder wertausschöpfende Absonderungsrechte bestehen, über die Gewährung eines Zuschlags, nicht aber bei der Berechnungsgrundlage zu berücksichtigen ist (a.A. die noch vor Bekanntwerden der Senatsentscheidung vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/04, aaO verfasste Literatur: FK-InsO/Lorenz, 4. Aufl. § 11 InsVV Rn. 9; HK-InsO/Eickmann, 4. Aufl. § 63 InsO Rn. 18; HK-InsO/Irschlinger, aaO § 1 InsVV Rn. 5, § 11 InsVV Rn. 3; Kübler/Prütting/Eickmann, § 11 InsVV Rn. 7; Büttner, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, Anh. zu § 65 InsO § 11 InsVV Rn. 26).

    Soweit die Beschlüsse des Senats vom 14. Dezember 2005 (IX ZB 256/04, aaO) sowie vom 12. Januar 2006 (IX ZB 127/04, aaO) in dem Sinne verstanden werden können, dass Gegenstände mit Absonderungsrechten nur bei wertausschöpfender Belastung aus der Berechnungsgrundlage herausfallen, ansonsten aber mit ihrem vollen Verkehrswert zu berücksichtigen sind, ist klarzustellen, dass die Belastungen in jedem Fall von dem Schätzwert des Gegenstandes abgezogen werden müssen.

    Soweit in dem Beschluss vom 14. Dezember 2005 (IX ZB 256/04, aaO S. 532 unter bb) noch ausgeführt wird, nach wie vor erscheine es zutreffend, hinsichtlich der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht danach zu unterscheiden, ob sich seine Verwaltungstätigkeit auf schuldnereigene unbelastete, belastete oder sogar schuldnerfremde Gegenstände bezogen habe, hält der Senat an dieser Sichtweise nicht mehr fest.

    Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist aus sich heraus zu bewerten; für die Bemessung der dafür festzusetzenden Vergütung kommt es deshalb nicht auf Umstände an, die sich erst nach Beendigung des Eröffnungsverfahrens ergeben haben (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/04, aaO S. 532; v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, aaO S. 519).

    d) Eine erhebliche Beschäftigung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Aus- und Absonderungsgegenständen liegt vor, wenn ihn die darauf entfallende Tätigkeit über das gewöhnliche Maß hinaus in Anspruch genommen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/04, aaO S. 532 f); entscheidend ist ebenso wie beim Insolvenzverwalter der real gestiegene Arbeitsaufwand in diesem Bereich (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, NZI 2003, 603, 604).

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05
    Das Landgericht hat unter Bezugnahme auf die Senatsentscheidung vom 14. Dezember 2000 (BGHZ 146, 165 ff) ausgeführt, mit Aus- oder Absonderungsrechten belastete Massegegenstände seien schon dann mit ihrem vollen Wert in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung einzustellen, wenn der Verwalter insoweit eine nennenswerte Tätigkeit entfaltet habe.

    Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Verordnungsgeber die in der Entscheidung vom 14. Dezember 2000 (BGHZ 146, 165) entwickelte Auslegung des § 11 Abs. 1 InsVV a.F. mit der Folge festgeschrieben hat, dass der Senat daran gebunden wäre (Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 GG).

    Anders verhält es sich mit dem dritten Teil der Begründung: Ob sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auch auf Gegenstände beziehe, die mit Aus- und Absonderungsrechten belastet sind, könne im Einzelfall anhand der Kriterien ermittelt werden, die vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2000 (BGHZ 146, 165) entwickelt worden seien.

    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur war deshalb nach § 11 Abs. 1 InsVV a.F. in Verbindung mit § 1 Abs. 1 InsVV für die Vergütungsberechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters der Zeitpunkt der Beendigung seiner Tätigkeit maßgeblich (vgl. BGHZ 146, 165, 175; BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, ZIP 2004, 1653, 1654; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1556; v. 9. Juni 2005 - IX ZB 230/03, ZIP 2005, 1324, 1325; MünchKomm-InsO/Nowak, § 11 InsVV Rn. 6; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 22 Rn. 231; Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO § 10 Rn. 5, § 11 Rn. 42; Hess, aaO § 11 Rn. 9).

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05
    Die Änderung solle "lediglich" die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18. Dezember 2003 (IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518) nachvollziehen.

    Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist aus sich heraus zu bewerten; für die Bemessung der dafür festzusetzenden Vergütung kommt es deshalb nicht auf Umstände an, die sich erst nach Beendigung des Eröffnungsverfahrens ergeben haben (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/04, aaO S. 532; v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, aaO S. 519).

  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 127/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Ünternehmensübertragung im

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05
    Der Senat hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2005 (IX ZB 256/04, WM 2006, 530; ferner Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZInsO 2006, 257) seine Rechtsprechung zur Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit sich auf Gegenstände bezogen hat, die mit Aus- oder Absonderungsrechten - wertausschöpfend - belastet sind, in zweifacher Hinsicht geändert.

    Soweit die Beschlüsse des Senats vom 14. Dezember 2005 (IX ZB 256/04, aaO) sowie vom 12. Januar 2006 (IX ZB 127/04, aaO) in dem Sinne verstanden werden können, dass Gegenstände mit Absonderungsrechten nur bei wertausschöpfender Belastung aus der Berechnungsgrundlage herausfallen, ansonsten aber mit ihrem vollen Verkehrswert zu berücksichtigen sind, ist klarzustellen, dass die Belastungen in jedem Fall von dem Schätzwert des Gegenstandes abgezogen werden müssen.

  • BGH, 23.07.2004 - IX ZB 257/03

    Höhe des Auslagenpauschsatzes

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05
    Sie soll dem Insolvenzverwalter und dem Gericht die aufwendige Vorlage und Prüfung von Einzelbelegen ersparen (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715, 1716).
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05
    Unter verfassungsrechtlichen Aspekten müssen auch die Mindestvergütungen der vorläufigen Insolvenzverwalter im Durchschnitt der masselosen und massearmen Verfahren insgesamt noch auskömmlich sein (vgl. BGHZ 157, 282, 288).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 607/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters; Zuschlag für die Bearbeitung von Aus-

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05
    d) Eine erhebliche Beschäftigung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Aus- und Absonderungsgegenständen liegt vor, wenn ihn die darauf entfallende Tätigkeit über das gewöhnliche Maß hinaus in Anspruch genommen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/04, aaO S. 532 f); entscheidend ist ebenso wie beim Insolvenzverwalter der real gestiegene Arbeitsaufwand in diesem Bereich (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, NZI 2003, 603, 604).
  • BGH, 22.01.2004 - IX ZB 123/03

    Anspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Vergütung und Auslagen bei

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05
    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Staat in diesem Fall für das Ausfallrisiko nicht haftet; durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken dagegen hat er verneint (vgl. BGHZ 157, 370, 375 ff).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05
    Der Senat hat im Zusammenhang mit der Frage, welche Auswirkungen die mangelnde fachliche und persönliche Eignung eines Insolvenzverwalters zur Ausübung seines Amtes auf den Vergütungsanspruch hat, allerdings geäußert, dass die Insolvenzverwaltervergütung als reine Tätigkeitsvergütung ausgestaltet sei (BGHZ 159, 122, 130).
  • BGH, 02.02.2006 - IX ZB 167/04

    Anfechtung einer Sicherung für ein eigenkapitalersetzendes Darlehen; Vergütung

    Auszug aus BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05
    Im Übrigen werden die mit Absonderungsrechten belasteten Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV nur insoweit berücksichtigt, als aus ihnen der Masse ein Überschuss zusteht (vgl. BGH, Beschl. v. 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, ZIP 2006, 483, 484).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 589/02

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BGH, 09.06.2005 - IX ZB 230/03

    Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren; Ermittlung des Wertes

  • BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BGH, 06.04.2006 - IX ZB 109/05

    Höhe der Vergütung eines vor dem 01.01.2004 bestellten vorläufigen

  • BGH, 24.01.2019 - IX ZR 110/17

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren mit der teilweisen

    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist grundsätzlich zudem nur zur Sicherung, nicht zur Verwertung von Sicherungsgut berechtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00, BGHZ 146, 165, 172 f; Urteil vom 20. Februar 2003 - IX ZR 81/02, BGHZ 154, 72, 79; Beschluss vom 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, BGHZ 168, 321 Rn. 22).
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten;

    Insgesamt erscheint es danach angemessen, die Vergütung des vorläufigen Sachwalters anteilig mit 25 v.H. der Vergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 Abs. 1 InsVV zu bemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, ZIP 2003, 1759; vom 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, BGHZ 168, 321 Rn. 18; vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, BGHZ 195, 336 Rn. 39 f).
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZB 130/10

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Wertes eines

    Ist danach ein Gegenstand zu berücksichtigen, der wertausschöpfend belastet ist, schlage sich dies nicht bei der Berechnungsgrundlage nieder, sondern führe zu einem Zuschlag zur Regelvergütung (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, BGHZ 168, 321).

    Entsprechendes galt vorher nach der Rechtsprechung des Senats für die Gewährung eines Zuschlags (vgl. Beschluss vom 13. Juli 2006, aaO).

    In § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV, der nach § 10 InsVV entsprechend anzuwenden ist, ist jedoch geregelt, dass - wie nach bisherigem Recht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, BGHZ 168, 321 Rn. 20) - der Überschuss stets zur Berechnungsgrundlage zählt.

    cc) Bei der Bewertung des Vermögens ist der im § 63 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO angeordneten Strukturgleichheit der Vergütung von vorläufigem und endgültigem Verwalter Rechnung zu tragen, die insbesondere auch in dem angeordneten Regelbruchteil von 25 v.H. seine Ausprägung findet (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, BGHZ 168, 321 Rn. 18 ff).

    Danach war grundsätzlich das Überschussprinzip maßgeblich, das in die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung übernommen wurde (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006, aaO Rn. 19 ff).

    Dem wird mit § 10 InsVV durch die Verweisung auf das Überschussprinzip des § 1 Abs. 2 InsVV auch bei dem vorläufigen Verwalter vorgebeugt (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006, aaO Rn. 20).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht