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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.03.2006 - 13 U 17/06   

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https://dejure.org/2006,29640
OLG Köln, 31.03.2006 - 13 U 17/06 (https://dejure.org/2006,29640)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.2006 - 13 U 17/06 (https://dejure.org/2006,29640)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 2006 - 13 U 17/06 (https://dejure.org/2006,29640)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1
    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs eines Anlegers, der von seiner Bank bei Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrags nicht über Bestandsprovisionen der Fondsgesellschaften an die Bank als Vermögensverwalter aufgeklärt worden ist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 2130
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2006 - 13 U 17/06
    Bei der vom Kläger in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHZ 146, 235, 239 f. ging es um Retrozessionen in Höhe von bis zu 33, 3 % der Effektenprovisionen aus den veranlassten Wertpapiergeschäften sowie den Depotgebühren, die sich ein Vermögensverwalter hinter dem Rücken des Kunden von dessen Depotbank versprechen ließ.
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2006 - 13 U 17/06
    Hingegen ist diese Vermutung nicht begründet, wenn eine ordnungsgemäße Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (vgl. BGH WM 2004, 1774, 1777; BGH WM 1998, 1527, 1529 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 220/97

    Hinweispflicht der Betreiber von Börsentermingeschäften auf alle gewinnmindernden

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2006 - 13 U 17/06
    Hingegen ist diese Vermutung nicht begründet, wenn eine ordnungsgemäße Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (vgl. BGH WM 2004, 1774, 1777; BGH WM 1998, 1527, 1529 mit weit. Nachw.).
  • LG Köln, 15.12.2005 - 15 O 390/05
    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2006 - 13 U 17/06
    Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 390/05 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
  • LG Essen, 28.10.2009 - 11 O 30/09

    Haftung einer Bank bei fehlendem Hinweis auf die an sie gezahlten Provisionen;

    Auf die Entscheidung des OLG Köln (WM 2006, 2130) ist nicht einschlägig, da es dort im Gegensatz zum vorliegenden Fall um eine moderate Provision in Höhe von ca. 0,4 % jährlich und Verwaltungsgebühren in Höhe von 1, 45 % jährlich ging.
  • OLG Hamm, 02.02.2012 - 34 U 122/10

    Pflicht des Vermögensverwalters

    Geht es jedoch um eine Verletzung von Informations- und Beratungspflichten vor oder bei Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages, ist dies der typische Anwendungsbereich des § 37 a WpHG (vgl. Assmann/Schneider, WpHG, 5. Aufl. 2009, § 37 a Rdnr. 13; OLG Köln WM 2006, 2130).
  • LG Köln, 06.08.2013 - 3 O 330/12

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Pflichtverletzungen aus

    Die Frist des § 37 a a. F. WpHG beginnt mit dem Vertrag über den Erwerb des Wertpapiers, auf den Zeitpunkt des Eintritts des Schadens kommt es nicht an (OLG Köln 31.3.2006 - 13 U 17/06).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.05.2006 - 13 U 17/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,25577
OLG Köln, 16.05.2006 - 13 U 17/06 (https://dejure.org/2006,25577)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.05.2006 - 13 U 17/06 (https://dejure.org/2006,25577)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - 13 U 17/06 (https://dejure.org/2006,25577)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Nichterwähnung einer jährlichen Bestandsprovision von 0,4 % durch den Mitarbeiter einer Fondsgesellschaft als vorsätzliche Aufklärungspflichtverletzung; Berücksichtigung einer Nichterwähnung marginaler Provisionen beim Erwerb der Anteilsscheine; Berücksichtigung eines ...

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 2130
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Köln, 15.12.2005 - 15 O 390/05
    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2006 - 13 U 17/06
    (LG Köln vom 15-12.2005 - 15 0 390/05).

    dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 0 390/05 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

    Durch Beschluss vom 16.5.2006 wurde sodann die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15. Dezember 2005 - 15 O 390/05 - zurückgewiesen.

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2006 - 13 U 17/06
    Ein Schadensersatzanspruch des Klägers wäre mit der streitigen Informationspflichtverletzung-als einzige vorliegend in Betracht kommende Pflichtverletzung - vor a der bei Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages vom 19.4.2000 entstanden, Demgegenüber kommt es für den Lauf der Verjährungsfrist auf den Eintritt des Schadens nicht an (vgl. BGH, Urteil v. 8.3.2005 = BGHZ 162, 306 ff. = WM 2005, 929, OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.22005 - 1-15 U 106/04; Kritter, Die Verführung nach § 37a WpHG - eine Zwischenbilanz, BKR 2004, 261, 262), Denn der Anleger ist ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht nur dem Risiko, welches sich aus der Pflichtverletzung ergibt.

    Darüber hinaus sind auch die Grundsätze über die Sekundärverjährung auf die Fälle schuldhaft" Anlageeinarmig durch Wertpapierdienstleister nicht anwendbar (vgl. BGH, Urteil v. 8.32005= WM 2005, 929; Hans. OLG Bremen, Urteil v. 2.6,2005 - 2 U 81/04 - BL 79, 84 d.A ).

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2006 - 13 U 17/06
    Hingegen ist diese Vermutung nicht begründet, wenn eine ordnungsgemäße Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nm eine, sondere mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (vgl. BGH WM 2004, 1774, 1777, BGH WM 1998, 1527, 1529 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2006 - 13 U 17/06
    Bei der vom Kläger in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHZ 146, 235, 239 f. = WM 2001, 297 ging es um Retrozessionen in Höhe von bis zu 33, 3% der Effektenprovisionen aus den veranlassten Wertpapiergeschäften sowie den Depotgebühren, die sich ein Vor - mögensverwaiter hinter dem Rücken des Kunden von dessen Depotbank versprechen ließ.
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - 15 U 106/04

    Unterlassene Aufklärungspflicht bei Anlage in ausländischen Konten

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2006 - 13 U 17/06
    Ein Schadensersatzanspruch des Klägers wäre mit der streitigen Informationspflichtverletzung-als einzige vorliegend in Betracht kommende Pflichtverletzung - vor a der bei Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages vom 19.4.2000 entstanden, Demgegenüber kommt es für den Lauf der Verjährungsfrist auf den Eintritt des Schadens nicht an (vgl. BGH, Urteil v. 8.3.2005 = BGHZ 162, 306 ff. = WM 2005, 929, OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.22005 - 1-15 U 106/04; Kritter, Die Verführung nach § 37a WpHG - eine Zwischenbilanz, BKR 2004, 261, 262), Denn der Anleger ist ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht nur dem Risiko, welches sich aus der Pflichtverletzung ergibt.
  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 220/97

    Hinweispflicht der Betreiber von Börsentermingeschäften auf alle gewinnmindernden

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2006 - 13 U 17/06
    Hingegen ist diese Vermutung nicht begründet, wenn eine ordnungsgemäße Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nm eine, sondere mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (vgl. BGH WM 2004, 1774, 1777, BGH WM 1998, 1527, 1529 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 02.06.2005 - 2 U 81/04
    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2006 - 13 U 17/06
    Darüber hinaus sind auch die Grundsätze über die Sekundärverjährung auf die Fälle schuldhaft" Anlageeinarmig durch Wertpapierdienstleister nicht anwendbar (vgl. BGH, Urteil v. 8.32005= WM 2005, 929; Hans. OLG Bremen, Urteil v. 2.6,2005 - 2 U 81/04 - BL 79, 84 d.A ).
  • LG München I, 31.07.2008 - 32 O 4765/08
    Für die Kläger hätten sich daher im Fall der Aufklärung über die Höhe der Provision vernünftigerweise mehrere Entscheidungsmöglichkeiten eröffnet (ebenso z.B. OLG Köln, WM 2006, 2130/2133; Schäfer/Schäfer, BKR 2007 163/166; nicht vergleichbar ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 28.5.2004, 15 U 13/03).
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