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   BGH, 12.10.2006 - IX ZB 34/05   

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BGH, 12.10.2006 - IX ZB 34/05 (https://dejure.org/2006,972)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2006 - IX ZB 34/05 (https://dejure.org/2006,972)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05 (https://dejure.org/2006,972)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung einer vorläufigen Postsperre nach deren Aufhebung; Auswirkung des Wegfalls der Beschwer auf das Rechtsschutzbedürfnis; Voraussetzungen des Fortbestehens des Bedürfnisses nach gerichtlicher Entscheidung trotz ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Beschwerde gegen Anordnung einer Postsperre

  • zvi-online.de

    InsO §§ 6, 21 Abs. 2 Nr. 4; GG Art. 10 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4
    Keine sofortige Beschwerde gegen die Anordnung einer vorläufigen Postsperre nach deren Aufhebung

  • Judicialis

    InsO § 6; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 4; ; GG Art. 10 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine aufgehobene Maßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sofortige Beschwerde gegen Anordnung von vorläufiger Postsperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 193
  • ZIP 2006, 2233
  • MDR 2007, 480
  • NZI 2007, 34
  • WM 2006, 2329
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 34/05
    aa) Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. BVerfGE 104, 220, 221 f; 110, 77, 85) widerspricht es dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen.

    Hierunter fallen insbesondere solche Eingriffe, die unter Richtervorbehalt stehen und nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt sind, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung vorgegebenen Instanz kaum erlangen kann (BVerfGE 104, 220, 232 ff).

    dd) Bei dem besonders schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Person hält das Bundesverfassungsgericht ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag unabhängig davon für gegeben, ob die Gerichte bei typischem Ablauf des Verfahrens rechtzeitig eine Entscheidung treffen können (BVerfGE 104, 220, 234; BVerfG, Beschl. v. 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03, zit. nach juris).

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 34/05
    Eine vernünftig denkende Prozesspartei wird dann, wenn sie ihr Ziel aller Voraussicht nach nicht erreichen kann, einen Verfahrensfehler nicht zum Anlass nehmen, Kosten der Rechtsmittelinstanz sowie weitere Verfahrenskosten entstehen zu lassen, die sie im Ergebnis doch selbst tragen muss (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160).
  • BGH, 29.06.2004 - X ZB 11/04

    Rechtsfolgen des Wegfalls der Rechtsmittelbeschwer

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 34/05
    Ihr Wegfall macht das Rechtsmittel unzulässig (z.B. BGH, Beschl. v. 29. Juni 2004 - X ZB 11/04, NJW-RR 2004, 1365).
  • OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 226/99

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen vorläufige Postsperre im

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 34/05
    Sie erledigt sich regelmäßig nicht nach wenigen Tagen, so dass ausreichend Zeit besteht, ihre Anordnung gerichtlich überprüfen zu lassen (OLG Köln ZIP 2000, 1221, 1223).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 34/05
    bb) Trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels kann ein Bedürfnis nach gerichtlicher Entscheidung fortbestehen, wenn das Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage in besonderer Weise schutzwürdig ist, etwa dann, wenn das gerichtliche Verfahren dazu dient, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (BVerfGE 96, 27, 40).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 34/05
    Auch der Bundesgerichtshof hat in Bezug auf eine dem Gesetz fremde, in das Grundrecht des Betroffenen auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) eingreifende Maßnahme, gegen die eine gerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig zu erlangen war, einen Fortsetzungsfeststellungsantrag zugelassen (BGHZ 158, 212 ff).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03

    Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 34/05
    dd) Bei dem besonders schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Person hält das Bundesverfassungsgericht ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag unabhängig davon für gegeben, ob die Gerichte bei typischem Ablauf des Verfahrens rechtzeitig eine Entscheidung treffen können (BVerfGE 104, 220, 234; BVerfG, Beschl. v. 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03, zit. nach juris).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - IX ZB 34/05
    aa) Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. BVerfGE 104, 220, 221 f; 110, 77, 85) widerspricht es dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen.
  • BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04

    Zulässigkeit von Betretungsverboten; Ausübung der organschaftlichen Stellung der

    Ihr Wegfall macht das Rechtsmittel unzulässig (BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, WM 2006, 2329, 2330).
  • BGH, 17.01.2008 - IX ZB 41/07

    Umfang einer Durchsuchungsanordnung im Insolvenzeröffnungsverfahren; Zulässigkeit

    Sie findet daher im Insolvenzverfahren nur statt, wenn eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil der Schuldnerin oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine Sachentscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ausnahmsweise erfordert, möglich erscheinen (vgl. BGHZ, aaO S. 216 f; BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, WM 2006, 2329, 2330; v. 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZIP 2007, 438 f).
  • BGH, 17.01.2008 - IX ZB 20/07

    Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung oder Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Sie findet daher im Insolvenzverfahren nur statt, wenn eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil der Schuldnerin oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine Sachentscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ausnahmsweise erfordert, möglich erscheinen (vgl. BGHZ, aaO S. 216 f; BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, WM 2006, 2329, 2330; v. 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZIP 2007, 438 f).

    Bei dem besonders schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Person hält das Bundesverfassungsgericht ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag unabhängig davon für gegeben, ob die Gerichte bei typischem Ablauf des Verfahrens rechtzeitig eine Entscheidung treffen können (BVerfGE 104, 220, 234; vgl. auch BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, aaO S. 2330).

  • BGH, 24.09.2009 - IX ZB 38/08

    § 21 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung ( InsO ) als ausreichende gesetzliche

    Sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde setzen zwar wie jedes andere Rechtsmittel auch eine Beschwer des Rechtsmittelführers voraus, die im Zeitpunkt der Entscheidung noch gegeben sein muss (BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, WM 2006, 2329, 2330).
  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 260/08

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Vorführung des Schuldners bei

    Ihr Wegfall macht das Rechtsmittel unzulässig (BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, ZInsO 2006, 1212, 1213 Rn. 5; BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZInsO 2007, 267, 268 Rn. 9).

    Auch eine Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde, die in Ausnahmefällen noch möglich ist, wenn mit der Anordnung des Insolvenzgerichts ein besonders schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Person verbunden war oder eine fortwirkende Beeinträchtigung des Schuldners gegeben ist (BGHZ 158, 212, 216 f ; BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 aaO Rn. 10 ff), scheidet aus.

  • BGH, 17.09.2009 - IX ZB 214/08

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde eines Schuldners gegen Sicherungsmaßnahmen im

    Sie findet daher im Insolvenzverfahren nur statt, wenn eine tief greifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil des Schuldners oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine Sachentscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ausnahmsweise erfordert, möglich erscheinen (BGHZ, aaO S. 216 f; BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, WM 2006, 2329, 2330; v. 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZIP 2007, 438 f).

    Bei dem besonders schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Person hält das Bundesverfassungsgericht ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag unabhängig davon für gegeben, ob die Gerichte bei typischem Ablauf des Verfahrens rechtzeitig eine Entscheidung treffen können (BVerfGE 104, 220, 234; vgl. auch BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, aaO S. 2330).

  • BGH, 25.09.2008 - IX ZA 23/08

    Kontrolle des Treuhänders hinsichtlich des Widerrufs von Lastschriften durch das

    Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht der Rechtsbeschwerde (§ 114 ZPO) ist - ebenso wie in der Revisionsinstanz (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160, 1161, bestätigt durch BVerfG NJW 1997, 2745) - entscheidend auf den voraussichtlichen Erfolg in der Sache selbst und nicht auf einen davon losgelösten Erfolg des Rechtsmittels wegen eines Verfahrensfehlers abzustellen (BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, NZI 2007, 34).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2013 - 12 U 42/13

    Abgrenzung der Schiedsvereinbarung von der Schiedsgutachtervereinbarung;

    Beim BGB-Bauvertrag ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Werklohn mit der Abnahme gem. § 641 Abs. 1 S. 1 BGB fällig (vgl. BGH, NJW-RR 2007, S. 193; BauR 1981, S. 199; Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl. 2013, § 641 Rn. 3), einer prüffähigen Schlussrechnung bedarf es danach nicht.
  • BGH, 11.01.2007 - IX ZR 133/06

    Im Wege des Erbgangs erworbenes Vermögen des Schuldners in der Insolvenz

    Prozesskostenhilfe ist deshalb dem Rechtsmittelführer nicht immer schon dann zu bewilligen, wenn die angefochtene Entscheidung formell keinen Bestand haben kann, das materielle Ergebnis sich nach einer Zurückverweisung jedoch voraussichtlich nicht ändern wird (BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, WM 2006, 2329, 2330).
  • BGH, 05.02.2015 - IX ZA 36/14

    Außerordentliche Beschwerde des Insolvenzverwalters im Falle tiefgreifender

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe - etwa im Hinblick auf den Schutz der Wohn- und Geschäftsräume oder des Postverkehrs des Schuldners - ein Bedürfnis nach gerichtlicher Entscheidung anerkannt, wenn das Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage in besonderer Weise schutzwürdig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 133/03, BGHZ 158, 212 ff; vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, ZInsO 2006 Rn. 5 ff).
  • BGH, 21.02.2008 - IX ZB 112/07

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen

  • AG Ludwigshafen, 09.05.2016 - 3d IN 36/16

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vorläufige Insolvenzverwaltung und Anordnung von

  • BGH, 12.11.2009 - IX ZB 140/09

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Zulässigkeit einer

  • AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit von Rechtsbehelfen gegen Sicherungsmaßnahmen bei

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