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   OLG München, 19.01.2006 - 19 U 4232/05   

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https://dejure.org/2006,23356
OLG München, 19.01.2006 - 19 U 4232/05 (https://dejure.org/2006,23356)
OLG München, Entscheidung vom 19.01.2006 - 19 U 4232/05 (https://dejure.org/2006,23356)
OLG München, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 19 U 4232/05 (https://dejure.org/2006,23356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 767 f
    Zur Bedeutung von Darlehensauszahlungsvoraussetzungen für die Bürgenhaftung, der Verjährungsunterbrechung durch ein Anerkenntnis der Hauptschuld durch den Hauptschuldner auch mit Wirkung gegen den Bürgen und von AGB eines Bürgschaftsformulars

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG München I - 22 O 24915/04
  • OLG München, 19.01.2006 - 19 U 4232/05

Papierfundstellen

  • WM 2006, 684
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.09.2007 - XI ZR 447/06

    Auslegung eines Verzichts auf die Einrede der Verjährung; Rechtsfolgen des

    Nach Sinn und Zweck dieser Regelung ist es dem Bürgen gegenüber deshalb auch unwirksam, wenn der Hauptschuldner durch sein Handeln eine neue oder längere Verjährungsfrist eröffnet, indem er etwa im Prozess mit dem Gläubiger die Verjährungseinrede nicht erhebt und deshalb rechtskräftig verurteilt wird (vgl. BGHZ 76, 222, 229 f.; Staudinger/Horn BGB Bearb. 1997 § 768 Rdn. 4; MünchKommBGB/Habersack 4. Aufl. § 768 Rdn. 11) oder die Hauptschuld anerkennt (OLG Düsseldorf MDR 1975, 1019; MünchKommBGB/Habersack 4. Aufl. § 767 Rdn. 12, § 768 Rdn. 8; Schmitz, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 2. Aufl. § 91 Rdn. 65; a.A. OLG München WM 2006, 684, 687).
  • OLG Saarbrücken, 21.02.2008 - 8 U 109/07

    Verstoß gegen das Verbot der Fremddisposition nach § 768 Abs. 2 BGB bei

    Das gilt auch, wenn der Hauptschuldner nicht durch verjährungshemmende Maßnahmen nach § 204 BGB, sondern durch sonstiges Handeln eine Hemmungswirkung erzeugt, die gemäß § 209 BGB zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist führt (vgl. OLG München, Urt. v. 20.12.2007 - 19 U 3675/07 für den Fall der Verjährungshemmung durch Verhandlungen gemäß § 203 BGB unter ausdrücklicher Aufgabe der im Urteil vom 19.1.2006 - 19 U 4232/05, WM 2006, 684 ff. Rdnr. 52 ff., zit. nach juris, vertretenen gegenteiligen Auffassung).

    Soweit das Oberlandesgericht München eine gleich lautende Klausel zunächst für wirksam erachtet hatte (vgl. WM 2006, 684 ff. Rdnr. 61 bis 63, zit. nach juris), hat es hieran in seinem Urteil vom 20.12.2007 (19 U 3675/07 Rdnr. 42, zit. nach juris), in dem es von seiner erstgenannten Entscheidung insgesamt abgerückt ist, nicht mehr festgehalten.

  • OLG Koblenz, 12.07.2012 - 8 U 1480/11

    Bürgschaft: Verjährung des Anspruchs gegen den Bürgen

    Soweit anzunehmen sein sollte, dass die Beklagte mit ihrem Schriftsatz vom 20. Oktober 2011 die Einrede der Verjährung - anders als dann vom Landgericht geprüft - auch gegen die Hauptschuld geltend gemacht hat, ist allerdings mit dem Kläger grundsätzlich davon auszugehen, dass entsprechend den Feststellungen des Oberlandesgerichts München im Urteil vom 19. Januar 2006 (19 U 4232/05, zitiert nach juris, Rdnrn. 53 ff.) die Verjährung der Hauptschuld nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB jeweils durch Zahlung der entsprechenden Raten, letztmals am 25. Mai 2009 in Höhe von 2.000 EUR erneut (und wieder von Neuem etc.) begann, wenn nicht die Teilzahlungen einen versteckten und nach § 768 Abs. 2 BGB gegenüber der Beklagten unwirksamen Verjährungsverzicht nach bedeuten würden.
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