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   BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 236/05 (1)   

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https://dejure.org/2007,2346
BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 236/05 (1) (https://dejure.org/2007,2346)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2007 - VIII ZR 236/05 (1) (https://dejure.org/2007,2346)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 236/05 (1) (https://dejure.org/2007,2346)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Aufhebung eines Zwischenurteils nach Erlass des Endurteils; Erforderlichkeit eines besonderen Ausspruchs für die Wirkungslosigkeit des Endurteils; Verpflichtung des Gerichts zur sorgfältigen und kritischen Nachprüfung eines gerichtlichen ...

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Wirkungslosigkeit des Betragsurteils nach Aufhebung des zugrundeliegenden Grundurteils; zur Frage, ob ein Sachverständiger tatsächliche Umstände, die er selbst erhoben und seinem Gutachten zugrunde gelegt hat, offenlegen muss

  • Judicialis

    ZPO § 304; ; ZPO § 286 B

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 304 § 286
    Rechtsfolgen der Aufhebung des Grundurteils; Würdigung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht; Anforderungen an die Darlegung im Sachverständigengutachten bei Ermittlung von im Ausland entgangenen Gewinn

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachprüfung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Sachverständiger muss über selbst erhobene Tatsachen aufklären

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1445
  • WM 2007, 1901
  • BauR 2007, 1785
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Unterstellt, die Beklagte müsste im Rahmen der Beweiserhebung Daten offen legen, an denen sie ein verfassungsrechtlich geschütztes Geheimhaltungsinteresse hat, bedürfte es sodann einer - auch im Rahmen einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB erforderlichen - Abwägung zwischen dem Gebot effektiven Rechtsschutzes und dem verfassungsrechtlichen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (BVerfGE 101, 106, 128 ff.; 115, 205, 232 ff.; BVerfG, Beschluss vom 28. Dezember 1999 - 1 BvR 2203/98, VersR 2000, 214, 215; Senatsurteil vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 236/05, WM 2007, 1901, Tz. 28 ff.; BGHZ 116, 47, 58), die auf einen weitestgehenden Ausgleich zwischen den betroffenen Verfassungsgütern gerichtet sein muss.
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09

    Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des

    bb) Im Hinblick auf Klage und Widerklage gilt der Grundsatz, dass ein Teilurteil über die Klage oder die Widerklage nur dann zulässig ist, wenn die Entscheidung unabhängig davon ist, wie das Schlussurteil über den noch anhängigen Teil des Rechtsstreits entscheidet, die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen im Teilurteil und im Schlussurteil also nicht besteht (Senatsurteil vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 236/05, WM 2007, 1901, Tz. 25 m.w.N.).
  • OLG München, 13.05.2011 - 10 U 3951/10

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mangelhafte

    Das Gericht muss deshalb Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger sorgfältig und kritisch würdigen (vgl. etwa BVerfGE 91, 176 = NJW 1995, 40; BGH NJW 1986, 1928 [1930]; NJW-RR 1995, 914 [915] = MDR 1995, 1011; NJW-RR 1998, 1117 [1118 unter II 2]; NJW 1999, 3408 = MDR 1999, 1265; BGHZ 116, 47, 58; NJW 2001, 1787 [unter II 2]; BGHZ 169, 30 = NJW-RR 2007, 106; DS 2007, 377 = MDR 2007, 1445 [nur Ls.]; WM 2007, 1901; NJW 2010, 3230 = MDR 2010, 1052 = VersR 2010, 1220 = zfs 2010, 502 [504]; VersR 2011, 400 [402]; ferner BGHSt 8, 113; BayObLG …

    ï‚§ der vollständige Verwertung der vom Gericht vorgegebenen Anknüpfungs- oder Befundtatsachen BVerfGE 91, 176 = NJW 1995, 40; BGH WM 2007, 1901 = BGHReport 2008, 39; Senat , Urt. v. 21.05.2010 - 10 U 2853/06 (Juris, dort Rz. 128),.

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