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   OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07   

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OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07 (https://dejure.org/2007,2009)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.09.2007 - 8 U 19/07 (https://dejure.org/2007,2009)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. September 2007 - 8 U 19/07 (https://dejure.org/2007,2009)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweispflicht des Steuerberaters auf eine mögliche Vefassungswidrigkeit des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Einkommensteuergesetz (EStG); Pflicht des Steuerberaters zur Belehrung über die Möglichkeit der Anfechtung eines Steuerbescheids; Hinweispflicht des Steuerberaters ...

  • Judicialis

    EStG § 23 Abs. 1; ; EStG § ... 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b); ; ZPO § 167; ; ZPO § 253 Abs. 1; ; ZPO § 261 Abs. 1; ; ZPO § 262 Satz 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 280; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; AO 1977 § 164; ; AO 1977 § 164 Abs. 1; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; StBerG § 68 a. F.; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; EGBGB Art. 229 § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13; ; EGBGB Art. 229 § 12 Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 23
    Belehrungspflichten bei möglicher Verfassungswidrigkeit einer Norm des EStG

  • rechtsportal.de

    Belehrungspflicht des Steuerberaters zur Anfechtung des Steuerbescheids nach Veröffentlichung eines Vorlagebeschlusses an Bundesverfassungsgericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht des Steuerberaters zur Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen Steuerbescheid, wenn sich Feststellung der Verfassungswidrigkeit der zugrunde liegenden Steuerrechtsnorm hinreichend konkret abzeichnet: Veröffentlichung des Vorlagebeschlusses des BFH an das BVerfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerberater muss auf anhängige Verfahren hinweisen

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerberater muss auf anhängige Verfahren hinweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Belehrungspflicht des Steuerberaters zur Anfechtung des Steuerbescheids nach Veröffentlichung eines Vorlagebeschlusses an Bundesverfassungsgericht

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuererklärung - Was ein Steuerberater wissen muss - und was nicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 54
  • VersR 2008, 790
  • WM 2007, 2338
  • DB 2007, 2473
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 28.06.2007 - 8 U 6/07

    Beratungspflichten und Unterrichtungspflichten des Steuerberaters im Rahmen

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
    a) Zu Recht hat das Landgericht auf die Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung abgestellt, der sich auch der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (zuletzt Urteil vom 12.07.2007 - 8 U 6/07 = DB 2007, 1749) und nach denen davon auszugehen ist, dass der Steuerberater im Rahmen seines Auftrages verpflichtet ist, seinen Mandanten umfassend zu beraten und ungefragt über alle steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten.

    Problematisch indes sind die Fälle, in denen der Steuerberater auf den Fortbestand der Gesetzeslage oder die Fortsetzung einer bestimmten höchstrichterlichen Rechtsprechung vertraut, obwohl eine Gesetzesänderung, eine Änderung in der Rechtsprechung oder - wie möglicherweise hier - die Feststellung der Nichtigkeit eines Gesetzes bevorsteht (Senat, Urteil vom 12.07.2007 - 8 U 6/07 = DB 2007, 1749 f.).

    Bei hinreichend deutlichen Anzeichen im Beratungszeitpunkt ist der Steuerberater verpflichtet auf eine bereits absehbare bestimmte Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinzuweisen (BGH, NJW-RR 2006, 273; KG, DStR 2007, 453-455; Senat, Urteil vom 12.07.2007 - 8 U 6/07 = DB 2007, 1749 f.).

    Wird schließlich in der Tages- oder Fachpresse über Vorschläge zur Änderung des Steuerrechts berichtet, die im Falle ihrer Verwirklichung von dem Mandanten des Beraters erstrebte Ziele unter Umständen vereiteln oder beeinträchtigen, kann der Steuerberater gehalten sein, sich aus allgemein zugänglichen Quellen über den näheren Inhalt und den Verfahrensstand solcher Überlegungen zu unterrichten, um danach prüfen zu können, ob es geboten ist, dem Mandanten Maßnahmen zur Abwehr drohender Nachteile anzuraten (BGH, NJW 2004, 3487; KG, DStR 2007, 453-455; Senat, Urteil vom 12.07.2007 - 8 U 6/07 = DB 2007, 1749, 1750).

    Denn dieser Beschluss brachte zum Ausdruck, dass immerhin schon ein anderes höchstes Bundesgericht die entscheidende Norm für verfassungswidrig hielt (Senat, 12.07.2007 - 8 U 6/07 = DB 2007, 1749).

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92

    Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
    Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich ein Rechtsanwalt - und nichts anderes kann für einen Steuerberater gelten - bei der Wahrnehmung eines Mandats grundsätzlich an dieser Rechtsprechung auszurichten (BGH, NJW 2001, 675, 678; BGH, NJW 1993, 3323, 3324 m.w.N.; KG Berlin, DStR 2007, 453-455).

    Gleichwohl darf sich der Anwalt nicht blind auf die Fortdauer einer höchstrichterlichen Rechtsprechung verlassen, sondern hat die Auswirkungen neuer Gesetze, Hinweise eines obersten Gerichts auf die Möglichkeit einer Rechtsprechungsänderung und neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zu berücksichtigen (BGH, NJW 1993, 3323, 3324 f., KG Berlin, DStR 2007, 453-455).

    Grundsätzlich wird darauf abzustellen sein, mit welchem Grad an Deutlichkeit (Evidenz) eine neue Rechtsentwicklung in eine bestimmte Richtung weist und eine neue Antwort auf eine bisher anders entschiedene Frage nahe legt (BGH, NJW 1993, 3323, 3325; KG Berlin, DStR 2007, 453-455).

    Regelmäßig wird es sich um besonders zu begründende, eng umgrenzte Ausnahmefälle handeln, in denen es als schuldhafte Pflichtverletzung des Anwalts zu werten ist, dass er seiner Beratung die Möglichkeit einer Änderung der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zugrunde gelegt hat (BGH, NJW 1993, 3323, 3325).

  • BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99

    Steuerhinterziehung - Keine Strafbarkeit bei Nichtangabe von

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
    Auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 16.07.2002 - IX R 62/99 - (NJW 2003, 83) erklärte das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 09.03.2004 - 2 BvL 17/02 - (NJW 2004, 1022) die Regelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b) EStG in der für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 geltenden Neufassung des Einkommensteuergesetzes vom 16.04.1997 (im Folgenden: a. F.), der auch die Grundlage für die Besteuerung der von der Klägerin im Jahr 1998 erzielten Spekulationsgewinne darstellte, für verfassungswidrig und nichtig, soweit er Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren betraf.

    Jedenfalls aufgrund seiner Bekanntmachungen im Bundessteuerblatt (BStBl II 2003, 74) und in der Zeitschrift "Deutsches Steuerrecht" (DStRE 2002, 1431) hätte der Beklagte als Steuerberater den Vorlagebeschluss kennen müssen.

    Ein ernst zu nehmendes Indiz in diesem Sinne war hier der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 16.07.2002 (NJW 2003, 83), durch den eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt wurde, ob § 23 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar sei, als die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt werde.

    Dies wird deutlich, wenn der Bundesfinanzhof etwa darauf abstellt, dass den Finanzbehörden für das Erfassen von Spekulationsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a.F. kein hinreichendes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung stehe, mit dessen Hilfe die Einkommensteuer auf Grund solcher Einkünfte entsprechend dem Gleichheitssatz zutreffend festgesetzt und erhoben werden könne und zur Erfüllung der verfassungsrechtlichen Anforderungen nach Ansicht des vorlegenden Senats eine umfassende, voraussetzungslose Prüfungsbefugnis zur Überwachung dieser Einkünfte erforderlich sei (BFH, NJW 2002, 83, 85).

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 472/00

    Pflichten des Steuerberaters bei bevorstehender Änderung des Steuerrechts

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
    Hierzu hat er den relativ sichersten Weg zu dem angestrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und die für den Erfolg notwendigen Schritte vorzuschlagen (BGH, NJW 2004, 3487; BGHZ 128, 358, 361 = NJW 1995, 958; BGH, NJW-RR 2003, 1064, 1065; Senat, OLGR 2003, 69; Urteil vom 26.06.2007 - 8 U 49/06).

    Neue oder geänderte Rechtsnormen hat er in diesem Rahmen zu ermitteln (BGH, NJW 2004, 3487 m.w.N.; KG Berlin, DStR 2007, 453-455).

    Wird schließlich in der Tages- oder Fachpresse über Vorschläge zur Änderung des Steuerrechts berichtet, die im Falle ihrer Verwirklichung von dem Mandanten des Beraters erstrebte Ziele unter Umständen vereiteln oder beeinträchtigen, kann der Steuerberater gehalten sein, sich aus allgemein zugänglichen Quellen über den näheren Inhalt und den Verfahrensstand solcher Überlegungen zu unterrichten, um danach prüfen zu können, ob es geboten ist, dem Mandanten Maßnahmen zur Abwehr drohender Nachteile anzuraten (BGH, NJW 2004, 3487; KG, DStR 2007, 453-455; Senat, Urteil vom 12.07.2007 - 8 U 6/07 = DB 2007, 1749, 1750).

  • BGH, 06.02.2003 - IX ZR 77/02

    Pflichten des Steuerberaters bei Vorbehalt der genaueren Prüfung

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
    Hierzu hat er den relativ sichersten Weg zu dem angestrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und die für den Erfolg notwendigen Schritte vorzuschlagen (BGH, NJW 2004, 3487; BGHZ 128, 358, 361 = NJW 1995, 958; BGH, NJW-RR 2003, 1064, 1065; Senat, OLGR 2003, 69; Urteil vom 26.06.2007 - 8 U 49/06).

    Der Steuerberater hat den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (BGH, NJW-RR 2003, 1064, 1065).

  • BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99

    Ersatzansprüche - Kreispachtgeschädigte - Landwirtschaftsbetrieb - Gemeinderat -

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
    Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich ein Rechtsanwalt - und nichts anderes kann für einen Steuerberater gelten - bei der Wahrnehmung eines Mandats grundsätzlich an dieser Rechtsprechung auszurichten (BGH, NJW 2001, 675, 678; BGH, NJW 1993, 3323, 3324 m.w.N.; KG Berlin, DStR 2007, 453-455).

    Ihm muss aber auch dabei insgesamt ein "realistischer Toleranzrahmen" zugebilligt werden (BGH, NJW 2001, 675, 678; KG, DStR 2007, 453-455).

  • OLG Köln, 26.04.2007 - 8 U 49/06

    Unbegründete Schadensersatzklage gegen Steuerberater bei Unkenntnis der

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
    Hierzu hat er den relativ sichersten Weg zu dem angestrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und die für den Erfolg notwendigen Schritte vorzuschlagen (BGH, NJW 2004, 3487; BGHZ 128, 358, 361 = NJW 1995, 958; BGH, NJW-RR 2003, 1064, 1065; Senat, OLGR 2003, 69; Urteil vom 26.06.2007 - 8 U 49/06).

    Insbesondere kann von einem Steuerberater erwartet werden, dass er die im Einzelfall einschlägigen Steuergesetze, Verordnungen und Erlasse, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in gleich gelagerten Fällen und die ständige Verwaltungspraxis der Finanzämter kennt (Senat, Urteil v. 26.04.2007 - 8 U 49/06; Gräfe/Lenzen/ Schmeer, Steuerberaterhaftung, 4. Aufl., 2006, Rn. 234 ff.).

  • BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97

    Belehrungspflicht des Steuerberaters über die Frist zur Anfechtung eines

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
    Um dem Auftraggeber eine eigenverantwortliche Entscheidung zu ermöglichen, muss der Steuerberater ihn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schließlich sogar dann über eine Anfechtung des Steuerbescheids belehren, wenn er die Anfechtung selbst für aussichtslos hält (BGH, NJW 1999, 2435, 2436).
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04

    Anforderungen an die steuerliche Beratung bei Auslegung eines unbestimmten

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
    Bei hinreichend deutlichen Anzeichen im Beratungszeitpunkt ist der Steuerberater verpflichtet auf eine bereits absehbare bestimmte Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinzuweisen (BGH, NJW-RR 2006, 273; KG, DStR 2007, 453-455; Senat, Urteil vom 12.07.2007 - 8 U 6/07 = DB 2007, 1749 f.).
  • BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94

    Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben

    Auszug aus OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
    Hierzu hat er den relativ sichersten Weg zu dem angestrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und die für den Erfolg notwendigen Schritte vorzuschlagen (BGH, NJW 2004, 3487; BGHZ 128, 358, 361 = NJW 1995, 958; BGH, NJW-RR 2003, 1064, 1065; Senat, OLGR 2003, 69; Urteil vom 26.06.2007 - 8 U 49/06).
  • LG Köln, 29.03.2007 - 2 O 636/05

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Steuerberatervertrages;

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

  • OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02

    Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrung für Mandanten

  • OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09

    Haftung des Steuerberaters: Umfang der Kenntnisnahmepflicht eines Steuerberaters

    Strengere Anforderungen sind nur dann zu stellen, wenn ein Rechtsgebiet in der Entwicklung begriffen ist und eine Änderung der bisherigen Beurteilung zu erwarten ist (vgl. BGH NJW 2001, 675; OLG Köln WM 2007, 2338).
  • LG Paderborn, 08.05.2009 - 2 O 399/08

    Verstoß des Steuerberaters gegen die Beratungspflicht

    Problematischer ist es in Fällen, in denen der Steuerberater auf die Gesetzeslage oder die Fortsetzung einer bestimmten höchstrichterlichen Rechtsprechung vertraut, obwohl eine Gesetzesänderung, Änderung der Rechtsprechung oder die Unvereinbarkeit einer Norm mir höherrangigem Recht festgestellt werden (vgl. OLG Köln DStR 2008, 474).

    Er darf sich nicht blind auf die Fortdauer einer höchstrichterlichen Rechtsprechung verlassen, sondern muss Entwicklungen in der Rechtsprechung und insbesondere Hinweise eines obersten Gerichts auf die Möglichkeit einer Rechtsprechungsänderung berücksichtigen (KG Berlin DStR 2007, 410; OLG Köln DStR 2008, 474; vgl. BGH NJW-RR 2006, 273).

  • OLG Köln, 04.09.2008 - 8 U 14/08

    Haftung eines Steuerberaters bei weisungswidriger Nichteinlegung von

    Dabei kann dahinstehen, ob die Beklagten schon ohne entsprechende Weisung verpflichtet gewesen wären, Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid vom 21.08.2000 einzulegen (verneinend für vergleichbare Konstellationen etwa die Urteile des Senats vom 28.06.2007 - 8 U 6/07 - und vom 13.09.2007 - 8 U 19/07).

    Erst mit der Nichtigkeitserklärung vom 09.03.2004 entstand den Klägern ein Schaden in der geltend gemachten Höhe, weil (erst) hiermit die Rechtsgrundlage für die Besteuerung der Spekulationsgewinne entfiel (vgl. dazu auch schon das Urteil des Senats vom 13.09.2007 - 8 U 19/07).

  • LG Köln, 12.03.2009 - 2 O 254/08

    Zahlung von Schadensersatz wegen steuerlicher Fehlberatung in Bezug auf

    Der Umfang der Hinweis- und Belehrungspflichten des steuerlichen Beraters wird durch den Gegenstand und die Reichweite des ihm erteilten Mandats bestimmt (BGHZ 128, 358, 361; OLG Köln DB 2007, 1749; DStR 2008, 474; Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 4. Auflage, Tz. 260 ff, jew. m. w. Nachw.).

    Auch in diesem Zusammenhang bestimmen Gegenstand und Reichweite des Beratungsauftrags die Belehrungs- und Hinweispflichten der Beklagten gegenüber der Klägerin (vgl. BGHZ 128, 358, 361; OLG Köln DB 2007, 1749; DStR 2008, 474; Gräfe/Lenzen/Schmeer, a. a. O., Tz. 260 ff, jew. m. w. Nachw.).

  • OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 3 U 103/08

    Deckungsprozess gegen die Berufshaftpflichtversicherung eines Steuerberaters:

    Denn dem OLG Köln folgend, ist ein Steuerberater verpflichtet, seinen Auftraggeber über die Möglichkeit der Anfechtung des Steuerbescheids zu belehren, wenn sich die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Rechtsnorm durch das BVerfG abzeichnet (OLG Köln, VersR 2008, 790 = OLGR Köln 2008, 32 = DB 2007, 2473; weitergehend KG VersR 2007, 435 = DB 2006, 2343).
  • LG Bonn, 09.05.2008 - 15 O 544/07

    Verjährungsbeginn bei Pflichtverletzungen des Steuerberaters im Zusammenhang mit

    Der Schadenseintritt ist gegeben, wenn sich die Vermögenslage des Auftraggebers infolge der Pflichtverletzung des Steuerberaters objektiv verschlechtert hat (OLG Köln, Urt. v. 13.09.2007, 8 U 19/07, WM 2007, 2338, 2343; Gräfe/Lenzen/Schmeer, a. a. O., Rn. 872).

    Insoweit ergeben sich auch aus dem Urteil des OLG Köln vom 13.09.20## (8 U 19/07, WM 2007, 2338 ff.) aus den folgenden Erwägungen keine anderweitigen Schlussfolgerungen.

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