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   BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03   

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https://dejure.org/2006,293
BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03 (https://dejure.org/2006,293)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2006 - IX ZR 21/03 (https://dejure.org/2006,293)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2006 - IX ZR 21/03 (https://dejure.org/2006,293)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflichten eines Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit einer Beratung über die Rückgabe der Kassenarztzulassung des Mandanten; Folgen eines fehlenden Hinweises des Rechtsanwaltes über den Ausschluss der Wiederzulassung auf Grund der persönlichen und wirtschaftlichen ...

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zum Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten bei Verstößen gegen die anwaltliche Beratungspflicht; zum Schaden im Rechtssinne, wenn ein Arzt in einem Verfahren auf Entziehung der Zulassung als Kassenarzt auf Grund einer unvollständigen Belehrung die Zulassung ...

  • Judicialis

    BGB § 249 A; ; BGB § 675; ; ZPO § 287

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 675; ZPO § 287
    Der Rat zur Rückgabe der Kassenarztzulassung setzt umfassende Beratung des Arztes voraus

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    IX. Zivilsenat des BGH sieht auch in der Revisionsentscheidung vom 23.11.2006 - IX ZR 21/03 - in § 287 ZPO eine Darlegungs- und Beweiserleichterung für den Kläger.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 675; ZPO § 287
    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines Rats zur Rückgabe einer Kassenarztzulassung

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 § 675 ; ZPO § 287
    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines Rats zur Rückgabe einer Kassenarztzulassung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwaltlicher Beratungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Anscheinsbeweis, Schaden im Rechtssinne

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2007, 57

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 25 (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)

    Anscheinsbeweis - Schaden im Rechtssinne

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2046 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 569
  • MDR 2007, 560
  • VersR 2007, 393
  • WM 2007, 419
  • JR 2008, 24
 
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Wird zitiert von ... (102)

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten

    Eine solche Vermutung kommt hingegen nicht in Betracht, wenn nicht nur eine einzige verständige Entschlussmöglichkeit bestanden hätte, sondern nach pflichtgemäßer Beratung verschiedene Handlungsweisen ernsthaft in Betracht gekommen wären, die unterschiedliche Vorteile und Risiken in sich geborgen hätten (BGH, Urteil vom 30. September 1993 - IX ZR 73/93, BGHZ 123, 311, 314 f, 319; vom 19. Januar 2006 - IX ZR 232/01, WM 2006, 927 Rn. 26; vom 23. November 2006 - IX ZR 21/03, WM 2007, 419 Rn. 23).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (BGHZ 89, 178, 181 ff; BGH, Urt. v. 18. März 1993 - IX ZR 120/92, WM 1993, 1376, 1377; v. 4. Juni 1996 - IX ZR 51/95, WM 1996, 1824, 1825; v. 19. Januar 2006 - IX ZR 232/01, WM 2006, 927, 928; v. 23. November 2006 - IX ZR 21/03, WM 2007, 419).

    Vielmehr muss er den Gang der Besprechung im Einzelnen schildern, insbesondere konkrete Angaben dazu machen, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie darauf der Mandant reagiert hat (BGHZ 126, 217, 225; BGH, Urt. v. 23. November 2006 aaO, S. 419 f; Fischer in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, aaO Rn. 958).

  • KG, 27.08.2015 - 22 U 152/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten zum

    Diese sind vielmehr vom Anspruchsteller darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2006 - IX ZR 21/03 - NJW-RR 2007, 569, 571 [21]; BGH, Urteil vom 15. März 1988 - VI ZR 81/87 - NJW 1988, 3016, 3017 [II.1.a)]; Bacher in: Vorwerk/Wolf, ZPO [Beck'scher Online-Kommentar; Stand: 1.3.2015], § 287 Rn. 16).

    Hier fehlt es jedoch bereits mangels Ausführungen zu Art und Umfang des oder der Vorschäden im erneut beschädigten Bereich an einer hinreichenden Darlegung ausreichend greifbarer Anhaltspunkte, die eine gesicherte Grundlage für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Schadensumfangs bieten (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2006 - IX ZR 21/03 - NJW-RR 2007, 569, 571 [21]).

    Diese sind vielmehr vom Anspruchsteller darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2006 - IX ZR 21/03 - NJW-RR 2007, 569, 571 [21]; BGH, Urteil vom 15. März 1988 - VI ZR 81/87 - NJW 1988, 3016, 3017 [II.1.a)]; Bacher in: Vorwerk/Wolf, ZPO [Beck'scher Online-Kommentar; Stand: 1.3.2015], § 287 Rn. 16).

    Hier fehlt es jedoch bereits mangels Ausführungen zu Art und Umfang des oder der Vorschäden im erneut beschädigten Bereich an einer hinreichenden Darlegung ausreichend greifbarer Anhaltspunkte, die eine gesicherte Grundlage für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Schadensumfangs bieten (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2006 - IX ZR 21/03 - NJW-RR 2007, 569, 571 [21]).

    Diese sind vielmehr vom Anspruchsteller darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2006 - IX ZR 21/03 - NJW-RR 2007, 569, 571 [21]; BGH, Urteil vom 15. März 1988 - VI ZR 81/87 - NJW 1988, 3016, 3017 [II.1.a)]; Bacher in: Vorwerk/Wolf, ZPO [Beck'scher Online-Kommentar; Stand: 1.3.2015], § 287 Rn. 16).

    Hier fehlt es jedoch bereits mangels Ausführungen zu Art und Umfang des oder der Vorschäden im erneut beschädigten Bereich an einer hinreichenden Darlegung ausreichend greifbarer Anhaltspunkte, die eine gesicherte Grundlage für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Schadensumfangs bieten (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2006 - IX ZR 21/03 - NJW-RR 2007, 569, 571 [21]).

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