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   BGH, 01.02.2007 - IX ZR 180/04   

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https://dejure.org/2007,857
BGH, 01.02.2007 - IX ZR 180/04 (https://dejure.org/2007,857)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2007 - IX ZR 180/04 (https://dejure.org/2007,857)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - IX ZR 180/04 (https://dejure.org/2007,857)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hemmung des Laufs einer Verjährungsfrist durch Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger über den Anspruch selbst oder die den Anspruch begründenden Umstände; Berechnung der Verjährung bei der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen für eine ...

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage der Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist nach § 68 StBerG durch Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger

  • Judicialis

    StBerG § 68; ; BGB § 203

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Steuerberaters, auf Möglichkeit der eigenen Haftung sowie auf die kurze Verjährungsfrist des § 68 StBerG hinzuweisen ? Sogenannte Sekundärhaftung bei Verletzung der Hinweispflicht ? Hemmung der Verjährungsfrist durch Verhandlungen der Parteien

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 68; BGB § 203
    Die Verjährung von Ansprüchen gegen einen Steuerberater kann durch Verhandlungen gehemmt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 68; BGB § 203
    Hemmung der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater aufgrund von Verhandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährungshemmung bei Verhandlungen mit Steuerberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1358
  • MDR 2007, 835
  • VersR 2007, 1383
  • WM 2007, 801
  • DB 2007, 907
 
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Wird zitiert von ... (50)

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten

    Dafür kann genügen, dass der Anspruchsgegner mitteilt, er habe die Angelegenheit seinem Haftpflichtversicherer zur Prüfung übersandt (BGH, Urteil vom 1. Februar 2007 - IX ZR 180/04, WM 2007, 801 Rn. 32; vom 3. Februar 2011 - IX ZR 105/10, WM 2011, 796 Rn. 14).
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Nach Erlass des angefochtenen Urteils hat der Senat demgegenüber entschieden, dass der Lauf der Verjährungsfrist nach § 68 StBerG seit dem 1. Januar 2002 durch Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände gehemmt wird (BGH, Urt. v. 1. Februar 2007 - IX ZR 180/04, NJW-RR 2007, 1358).
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08

    Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner

    Nicht erforderlich ist, dass dabei Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 2004 - VI ZR 429/02, NJW 2004, 1654 , vom 26. Oktober 2006 - VII ZR 194/05, NJW 2007, 587, Tz. 10 und vom 1. Februar 2007 - IX ZR 180/04, NJW-RR 2007, 1358, Tz. 32).
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