Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 10.03.2008 - 2-4 O 388/06, 2/4 O 388/06, 2-04 O 388/06, 2/04 O 388/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5043
LG Frankfurt/Main, 10.03.2008 - 2-4 O 388/06, 2/4 O 388/06, 2-04 O 388/06, 2/04 O 388/06 (https://dejure.org/2008,5043)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.03.2008 - 2-4 O 388/06, 2/4 O 388/06, 2-04 O 388/06, 2/04 O 388/06 (https://dejure.org/2008,5043)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. März 2008 - 2-4 O 388/06, 2/4 O 388/06, 2-04 O 388/06, 2/04 O 388/06 (https://dejure.org/2008,5043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 305 Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB
    Zinsswapgeschäft: Inhaltskontrolle der Klauseln für die Berechnung der Zahlungspflichten aus dem Finanztermingeschäft; vorvertragliche Aufklärungspflichten des Wertpapierdienstleistungsunternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung eines CMS-Spread-Sammler-Swap-Geschäfts; Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Rückabwicklung eines Zins-Swap-Geschäftes; Anforderungen an das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot bei Ausgestaltung der ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Zins-Swap-Geschäftes wegen fehlender Aufklärung über einen bestehenden Interessenskonflikt aufgrund der Absicht aus dem Geschäft den Nettoerlös zu ziehen; Darstellung der Hauptleistungspflichten mit ihren auch belastenden Wirkungen in ...

  • Wolters Kluwer

    (Zinsswapgeschäft: Inhaltskontrolle der Klauseln für die Berechnung der Zahlungspflichten aus dem Finanztermingeschäft; vorvertragliche Aufklärungspflichten des Wertpapierdienstleistungsunternehmen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1228
  • WM 2008, 1061
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.03.2008 - 4 O 388/06
    Erst durch diese Aufklärung wird der Kunde in die Lage versetzt, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen und zu beurteilen, ob die Bank ihm das Geschäft nur deshalb empfiehlt, weil sie selbst daran verdient (vgl. BGHZ 170, 226 unter II 4 b aa; Assmann/Schneider/Koller, aaO, § 31, Rn. 74, 44).

    Aus dieser Aufklärung müssen die Kunden nicht nur entnehmen, dass ein Eigeninteresse der Bank besteht, vielmehr müssen sie daraus auch erfahren, wie hoch dieses Eigeninteresse ist, um den Grad ihrer Gefährdung aufgrund dieses Interesses einschätzen zu können (vgl. Assmann/Schneider/Koller, aaO, § 31, Rn. 44; BGHZ 146, 235, 239 unter 2 b; 170, 226 unter II 4 b aa).

    Der Kunde muss deshalb durch die Aufklärung erkennen können, welchen Erlös das Wertpapierdienstleistungsinstitut in welcher Höhe aus dem Geschäftsabschluss für sich erzielt (vgl. BGHZ 170, 226 unter II 4 b bb).

    Der Kunde kann deshalb bei einem gedeckten Finanztermingeschäft nur in Kenntnis der Marge den Grad seiner Gefährdung aus dem Interessenskonflikt bei dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen erkennen (vgl. dazu BGHZ 170, 226 unter II 4 b bb).

    Ein Geheimhaltungsbedürfnis besteht bei dem Handel von am Markt gehandelten Papieren im Grunde erst, wenn das Wertpapierdienstleistungsunternehmen Zahlungen von Dritter Seite erhält, weil deren Offenbarung den Kunden an der Ehrlichkeit des Unternehmens ihm gegenüber zweifeln lassen würde; gerade deshalb bedarf es hierfür einer Aufklärungspflicht (vgl. BGHZ 170, 226 unter II 4 b).

    Zudem war auch der in BGHZ 170, 226 im Sinne einer "Rückvergütung" beschriebene Fall rechtlich kein Dreipersonenverhältnis.

  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.03.2008 - 4 O 388/06
    Die Einschränkungen der Inhaltskontrolle gemäß den §§ 307 I 1, II, 308, 309 BGB hat der Gesetzgeber für das Transparenzgebot ausdrücklich nicht treffen wollen (§ 307 III 2 BGB; vgl. BT-Drucks. 14/6040, S. 154; 14/7052, S. 188; BGHZ 165, 12, 20 f. unter II 3 a).

    Wegen des Anliegens gemäß § 306 BGB, die Wirksamkeit des Vertrages möglichst erhalten, ist in diesen Fällen eine ergänzende Vertragsauslegung anzustreben (vgl. BGHZ 137, 153, 157 unter II 2 a; 165, 12 unter II 5 a).

    Kommen unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht, ohne das erkennbar ist, welche die Parteien gewählt hätten, sind die Gerichte zu einer ergänzenden Vertragsauslegung weder in der Lage noch befugt (vgl. BGHZ 165, 12 unter II 5 b, mwN.).

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.03.2008 - 4 O 388/06
    Dieser Marktwert spiegelt die Preiskonditionen wider, unter denen der Börsenfachmarkt die Chancen und Risiken eines Geschäfts noch als vertretbar ansieht, bei denen sich also die aus den Zahlungspflichten für eine Seite ergebenden Verlustrisiken auf der Grundlage der zusammengefassten spekulativen Zukunftserwartungen des Marktes in einem angemessenen, mithin als realistisch anzusehenden Verhältnis zu den Gewinnchancen aus dem Geschäft stehen (vgl. BGH NJW-RR 2006, 627 unter II 1 a mwN.; BGHZ 124, 151, 154 f. unter II 1).

    Dies gilt insbesondere auch für die Verletzung von Aufklärungspflichten bei Finanztermingeschäften (vgl. BGHZ 124, 151, 160 unter II 2 a mwN.).

  • BGH, 10.07.1990 - XI ZR 275/89

    Funktion, Reichweite und Kriterien des Transparenzgebots bei Preisnebenabreden

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.03.2008 - 4 O 388/06
    aa) Der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat darin die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (vgl. BGHZ 112, 115 unter II 1).

    In diesem Rahmen ist er jedoch verpflichtet, von vorneherein auf die Verständnismöglichkeiten des Durchschnittskunden Rücksicht zu nehmen und, wenn dies ohne unangemessene Ausweitung des Textumfangs möglich ist, zwischen mehreren möglichen Klauselfassungen diejenige zu wählen, bei der die kundenbelastende Wirkung einer Regelung nicht unterdrückt, sondern deutlich gemacht wird (vgl. BGHZ 112, 115 unter II 1 c).

  • OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 12 U 150/02

    Unwirksamkeit von Schätzpreisklauseln im Rahmen eines Gebrauchtwagenverkaufs

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.03.2008 - 4 O 388/06
    Eine ergänzende Vertragsauslegung lässt sich damit nicht auf einen übereinstimmend feststellbaren hypothetischen Parteiwillen stützen, weshalb es bei der Unwirksamkeit des Vertrages aufgrund der Unwirksamkeit der die Hauptleistungspflichten beschreibenden Klauseln bleiben muss (vgl. dazu BGHZ 130, 150, 155 f. unter III 1; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 419, 420 f.).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.03.2008 - 4 O 388/06
    An die Darlegung eines hypothetischen Geschehens dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH NJW-RR 2006, 923 unter II 3 a).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.03.2008 - 4 O 388/06
    Die Ursächlichkeit einer von einem Berater begangenen Pflichtverletzung für einen dadurch angeblich entstandenen Schaden gehört zur haftungsausfüllenden Kausalität, für deren Nachweis die in § 287 ZPO vorgesehenen Beweiserleichterungen gelten, soweit die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens nicht eingreift (vgl. BGH NJW 2005, 3275 unter II 3 a mwN).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.03.2008 - 4 O 388/06
    Eine ergänzende Vertragsauslegung lässt sich damit nicht auf einen übereinstimmend feststellbaren hypothetischen Parteiwillen stützen, weshalb es bei der Unwirksamkeit des Vertrages aufgrund der Unwirksamkeit der die Hauptleistungspflichten beschreibenden Klauseln bleiben muss (vgl. dazu BGHZ 130, 150, 155 f. unter III 1; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 419, 420 f.).
  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05

    Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.03.2008 - 4 O 388/06
    Dieser Marktwert spiegelt die Preiskonditionen wider, unter denen der Börsenfachmarkt die Chancen und Risiken eines Geschäfts noch als vertretbar ansieht, bei denen sich also die aus den Zahlungspflichten für eine Seite ergebenden Verlustrisiken auf der Grundlage der zusammengefassten spekulativen Zukunftserwartungen des Marktes in einem angemessenen, mithin als realistisch anzusehenden Verhältnis zu den Gewinnchancen aus dem Geschäft stehen (vgl. BGH NJW-RR 2006, 627 unter II 1 a mwN.; BGHZ 124, 151, 154 f. unter II 1).
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.03.2008 - 4 O 388/06
    Wegen des Anliegens gemäß § 306 BGB, die Wirksamkeit des Vertrages möglichst erhalten, ist in diesen Fällen eine ergänzende Vertragsauslegung anzustreben (vgl. BGHZ 137, 153, 157 unter II 2 a; 165, 12 unter II 5 a).
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

  • BGH, 11.02.1992 - XI ZR 151/91

    Formularklausel zur Tilgungsverrechnung im Individualprozeß

  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

  • BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 6/86

    Verwendung von AGB bei Übernahme in den Vertragstext aus dem Gedächtnis; Annahme

  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 308/02

    Formularmäßige Vereinbarung von Schönheitsreparaturen und Endrenovierung in einem

  • BGH, 15.10.1991 - XI ZR 192/90

    Verstoß gegen das Transparenzgebot

  • BGH, 26.09.1996 - VII ZR 318/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung

  • BGH, 14.04.2005 - VII ZR 56/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

  • LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09

    Lehman-Prozess: HASPA zum Schadensersatz verurteilt

    Für das Erkennen einer solchen Pflicht war es aber bei Anwendung einer gehörigen Sorgfalt nicht erforderlich, dass diese in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits eine Erwähnung fand (vgl. Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 31.01.2008, Az. 2-04 O 388/06).

    Diese neueste Rechtsprechung zur Kausalität beim Verschweigen von Rückvergütungen, der das erkennende Gericht im Ergebnis folgt, ist auch auf den Fall der pflichtwidrigen Nichtaufklärung über eine Gewinnmarge zu übertragen (so bereits Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 31.01.2008, Az. 2-04 O 388/06, allerdings nur für den Fall, dass eine Gewinnmarge durch die beklagte Bank - anders als im vorliegenden Fall - nicht offen gelegt wurde), denn in Bezug auf das Verhältnis zwischen Bank und Bankkunde liegt insoweit eine identische Interessenlage vor.

  • OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 175/08

    Bankenhaftung: Umfang der Aufklärungs- bzw. Beratungspflichten bei

    Diesen Weg ist die 4. Zivilkammer des LG Frankfurt am Main in einem Urteil vom 10.03.2008 (WM 2008, 1061 ff.) gegangen, während das OLG Bamberg in seinem Urteil vom 11.05.2009 (4 U 92/08) vom Vorliegen einer Individualabrede im Sinne des § 305 b BGB ausgegangen ist.

    Insbesondere bei Finanztermingeschäften ist zu fordern, dass ihre Bedeutung und Tragweite leicht erfasst werden kann (LG Frankfurt am Main WM 2008, 1061 ff.).

    Während das OLG Bamberg (Urteil vom 11.05.2009, 4 U 92/08) und das LG Wuppertal (WM 2008, 1637ff.) ähnliche Berechnungsformeln als einfach und ohne Weiteres nachvollziehbar jedenfalls für einen im dortigen Fall tätig gewordenen Finanzfachmann mit auch noch mehrjähriger Derivate-Erfahrung angesehen haben, ist das LG Frankfurt am Main (WM 2008, 1061 ff.) bezüglich einer allerdings anders als im vorliegenden Fall lautenden Formel der Auffassung, dass die komplizierte Darstellung eine mögliche Fehlerquelle für ein Missverständnis beim Kunden darstelle und somit wegen Intransparenz als rechtswidrig anzusehen sei (s. auch Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 307 Rn. 83).

  • OLG München, 24.09.2015 - 23 U 3491/14

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen eines Currency-Related-Swap

    Das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 10.03.2008 (Az. 2-4 O 388/06, WM 2008, 1061), das von einer Aufklärungspflicht ausgegangen sei, sei durch Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29.07.2009 aufgehoben worden.

    Dieselbe Mitarbeiterin der Rechtsabteilung habe im Juli 2008 das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10.03.2008 (WM 2008, 1061) geprüft, in dem das Landgericht Frankfurt eine Pflicht der beklagten Bank zur Mitteilung des Marktwertes des Swap-Vertrages und ihrer sich daraus errechneten Gewinnmarge angenommen habe.

    Sofern die Beklagte im Anschluss daran ausführt, dass das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10.03.2008 (WM 2008, 1061), das als einziges der ausgewerteten Urteile eine Aufklärungspflicht über die Marge und den anfänglichen negativen Marktwert angenommen habe, durch Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29.07.2009 (ZIP 2009, 1708) aufgehoben worden sei und es sich damit um eine im Zeitpunkt des Abschlusses des streitgegenständlichen Swaps vereinzelt gebliebene Rechtsauffassung gehandelt habe, bezieht sich auch diese Darstellung auf einen längeren als den relevanten Zeitraum und vermag die dargestellte Schlussfolgerung für den vorliegenden Fall nicht zu tragen.

  • OLG München, 02.07.2015 - 23 U 3491/14

    Umfang der Aufklärungspflicht einer Bank vor dem Abschluss eines

    Das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 10.03.2008 (Az. 2-4 O 388/06, WM 2008, 1061), das von einer Aufklärungspflicht ausgegangen sei, sei durch Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29.07.2009 aufgehoben worden.

    Dieselbe Mitarbeiterin der Rechtsabteilung habe im Juli 2008 das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10.03.2008 (WM 2008, 1061) geprüft, in dem das Landgericht Frankfurt eine Pflicht der beklagten Bank zur Mitteilung des Marktwertes des Swap-Vertrages und ihrer sich daraus errechneten Gewinnmarge angenommen habe.

    Sofern die Beklagte im Anschluss daran ausführt, dass das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10.03.2008 (WM 2008, 1061), das als einziges der ausgewerteten Urteile eine Aufklärungspflicht über die Marge und den anfänglichen negativen Marktwert angenommen habe, durch Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29.07.2009 (ZIP 2009, 1708) aufgehoben worden sei und es sich damit um eine im Zeitpunkt des Abschlusses des streitgegenständlichen Swaps vereinzelt gebliebene Rechtsauffassung gehandelt habe, bezieht sich auch diese Darstellung auf einen längeren als den relevanten Zeitraum und vermag die dargestellte Schlussfolgerung für den vorliegenden Fall nicht zu tragen.

  • LG Wuppertal, 16.07.2008 - 3 O 33/08

    Spekulationsverbot: kein Verbotsgesetz i.S.v. § 134 BGB, keine Geltung für

    Der von den Klägerinnen herangezogene Fall des LG Frankfurt (Urteil vom 10.03.2008, 2-04 O 388/06) ist in Bezug auf die verwendete Formel mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.

    Soweit die Stadt in Anschluss an das LG Frankfurt (Urteil vom 10.03.2008, 2-04 O 388/06, juris-Rn. 100) argumentiert, nur durch die Kenntnis der Marge erkennen zu können, ob das Geschäft untergedeckt ist und ob die Bank zur Deckung des Geschäfts auf Verluste des Kunden angewiesen ist, so ist die nicht erfolgte Aufklärung über die Marge vorliegend jedenfalls nicht kausal geworden.

  • OLG Frankfurt, 29.07.2009 - 23 U 76/08

    Schadenersatzanspruch: Aufklärungspflicht einer Bank hinsichtlich Gewinn bzw.

    unter Abänderung des am 10. März 2008 verkündeten und am 26. März 2008 zugestellten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2 - 04 O 388/06, die Klage abzuweisen.
  • OLG Köln, 11.11.2015 - 13 U 159/13

    Inanspruchnahme einer kommunalen Gebietskörperschaft aus einem Zins-Swap-Vertrag

    Daran vermag auch die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Landgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2008 (Urt. v. 10.3.2008 - 4 O 388/06 -, WM 2008, 1061) nichts zu ändern, bei der es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, die jedenfalls nicht geeignet war, einen dolus eventualis der Beklagten zu begründen.
  • LG Heidelberg, 13.07.2010 - 2 O 444/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütung

    Sinn und Zweck der BGH-Rechtsprechung gebieten jedoch eine Ausdehnung der "Kick Back"-Rechtsprechung auf die Aufklärungspflicht einer Bank in Bezug auf eine verdeckte Provisionszahlung beim Vertrieb von Kapitalanlageprodukten (LG Hamburg ZIP 2009, 1311; 2009, 1948; WM 2009, 1511; vgl. LG Frankfurt/M. WM 2008, 1061; LG Chemnitz WM 2009, 1505).

    Diese neueste Rechtsprechung zur Kausalität beim Verschweigen von Rückvergütungen, der das erkennende Gericht im Ergebnis folgt, ist auch auf den Fall der pflichtwidrigen Nichtaufklärung über eine Gewinnmarge zu übertragen (so bereits Landgericht Frankfurt a.M., WM 2008, 1061, Rn. 124ff., für den Fall, dass eine Gewinnmarge durch die beklagte Bank bei SWAP-Geschäften im Prozess nicht offen gelegt wurde); denn in Bezug auf das Verhältnis zwischen Bank und Bankkunde liegt insoweit eine identische Interessenlage vor.

  • LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 O 141/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Empfehlung von Lehman-Zertifikaten

    Sinn und Zweck der BGH-Rechtsprechung gebieten jedoch eine Ausdehnung der "Kick Back"-Rechtsprechung auf die Aufklärungspflicht einer Bank in Bezug auf eine Gewinnmarge beim Eigenvertrieb von Finanzmarktprodukten (LG Hamburg ZIP 2009, 1311; 2009, 1948; WM 2009, 1511; vgl. LG Frankfurt/M. WM 2008, 1061; LG Chemnitz WM 2009, 1505).

    Diese neueste Rechtsprechung zur Kausalität beim Verschweigen von Rückvergütungen, der das erkennende Gericht im Ergebnis folgt, ist auch auf den Fall der pflichtwidrigen Nichtaufklärung über eine Gewinnmarge zu übertragen (so bereits Landgericht Frankfurt a.M., WM 2008, 1061, Rn. 124ff., für den Fall, dass eine Gewinnmarge durch die beklagte Bank bei SWAP-Geschäften im Prozess nicht offen gelegt wurde); denn in Bezug auf das Verhältnis zwischen Bank und Bankkunde liegt insoweit eine identische Interessenlage vor.

  • LG Köln, 19.07.2018 - 15 O 40/16

    Abgrenzung zwischen Verbraucherhandeln und Unternehmerhandeln i.R.d. Widerrufs

    Daran vermag auch die Entscheidung des LG Frankfurt, Urt. v. 10.3.2008 - 4 O 388/06, WM 2008, 1061, nichts zu ändern, bei der es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, die jedenfalls nicht geeignet war, einen dolus eventualis der Bank zu begründen.
  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 31/12

    Beratungspflichtverletzung bei Swapgeschäften wegen einer unterlassenen

  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 362/11

    Bank muss bei Swapgeschäften über einstrukturierten negativen Anfangswert

  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 363/11

    Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang mit einem negativen Anfangswert bei

  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 375/11

    Schadenersatzbegehren des Kapitalanlegers wegen Aufklärungspflichtverletzung der

  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 43/12

    Aufklärungspflichtverletzung hinsichtlich eines negativen Anfangswerts eines

  • LG Köln, 01.09.2016 - 15 O 550/14

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen behaupteter Verletzung der Pflichten aus

  • LG Krefeld, 11.09.2008 - 3 O 48/08
  • LG Köln, 25.08.2016 - 15 O 266/15
  • OLG München, 06.07.2016 - 7 U 3913/14

    Unbegründeter Schadensersatzanspruch bezüglich der Rückabwicklung von

  • OLG Frankfurt, 27.12.2010 - 16 U 96/10

    Zu Schadensersatz- und Bereicherungsansprüchen wegen nicht ausreichender

  • LG Frankenthal, 27.08.2009 - 7 O 565/08

    Verletzung von Pflichten aus einem Anlageberatungsvertrag; Differenzierung

  • LG Düsseldorf, 06.09.2013 - 8 O 20/12

    Schadensersatz wegen Beratungsfehler bei Swapgeschäften; Verletzung der

  • LG Düsseldorf, 16.05.2014 - 8 O 37/12

    Umfang der Verpflichtung einer Bank zur kunden- und objektgerechten Beratung;

  • LG Düsseldorf, 04.04.2014 - 8 O 89/12

    Anspruch einer kommunalen Gebietskörperschaft auf Freistellung von der

  • LG Düsseldorf, 04.04.2014 - 8 O 301/12

    Anspruch einer kommunalen Gebietskörperschaft auf Freistellung von der

  • LG Düsseldorf, 06.09.2013 - 8 O 324/11

    Aufklärungspflichtverletzung bei unterlassenem Hinweis auf den negativen

  • LG Düsseldorf, 06.09.2013 - 8 O 442/11

    Beratungspflichtverletzung bei unterlassener Aufklärung über den negativen

  • LG Bonn, 21.05.2014 - 2 O 91/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Schadensersatz wegen

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