Rechtsprechung
OLG Hamm, 31.01.2008 - 17 U 112/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
Pauschalierter Schadensersatz Stornogebühr Lastschriftverfahren
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 309 Nr. 5 a BGB
Pauschalierter Schadensersatz Stornogebühr Lastschriftverfahren - nomos.de , S. 39
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft geregelten Rückbelastungspauschale
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer die Bearbeitungsgebühren bei Rücklastschriften pro Buchung pauschal festsetzenden Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fluggesellschaft; Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichtzahlung im Falle einer bestimmten vom Schuldner zugesagten ...
- reise-recht-wiki.de
Gebühren der Fluggesellschaft Germanwings für Rücklastschriften bei Zahlung einer Flugbuchung rechtswidrig
- Judicialis
BGB § 309 Nr. 5 a
- rewis.io
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Pauschale Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift / Personal- und Sachkosten
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 309 Nr. 5a
Unwirksamkeit der pauschalierten Stornogebühr einer Flugggesellschaft in Höhe von 50,00 EUR - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zurückgenommene Lastschrift - keine Gebühr von 50 EURO!
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Pauschale Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift gem. Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft ist unwirksam
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 25.05.2007 - 8 O 55/06
- OLG Hamm, 31.01.2008 - 17 U 112/07
- BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 40/08
Papierfundstellen
- WM 2008, 1217
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02
Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist
Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2008 - 17 U 112/07
Diese Haftungsbegrenzung aufgrund des Schutzzwecks der Norm erfordert eine wertende Betrachtung und gilt gleichermaßen für die vertragliche wie deliktische Haftung (BGH, Urteil vom 11.01.2005, X ZR 163/02 in NJW 2005, 1420). - BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77
Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der …
Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2008 - 17 U 112/07
Mit dieser Entscheidung hat das Landgericht abgestellt auf die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 06.11.1979 - VI ZR 254/77 (BGHZ 75, 230 = NJW 1980, 119) - für die Abwicklung eines Ladendiebstahls aufgestellt hat. - BGH, 08.03.2005 - XI ZR 154/04
Zum Schadenersatzanspruch einer Bank nach Rückgabe einer Lastschrift mangels …
Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2008 - 17 U 112/07
Das Landgericht hat einen Schadensersatzanspruch der Beklagten dem Grunde nach unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.03.2004 - XI ZR 154/04 (BGHZ 162, 194 = NJW 2005, 1645) - bejaht.
- OLG Schleswig, 26.03.2013 - 2 U 7/12
Mobilfunkvertrag - 10 Euro-Pauschale für Rücklastschrift zu hoch
Schon gar nicht kann dabei mit dem Maximalbetrag von 8, 11 EUR gerechnet werden, den die Deutsche Bank AG nach ihren Geschäftsbedingungen für Rücklastschriften normalerweise berechnet (wenn auch wohl nicht zwingend Großkunden wie der Beklagten) oder mit angeblichen Bankgebühren von bis zu 8, 75 EUR, die die Beklagte im Einzelfall an fremden und eigenen Bankkosten für eine Rücklastschrift bezahlt, ohne dass die entsprechende Bank, bei der Kosten in dieser Höhe angeblich entstehen, namhaft gemacht worden wäre, weil es auf ein sog. worst-case-Szenario bei der Bemessung der Pauschale nicht ankommt (OLG Hamm WM 2008, 1217).Der für diese Entscheidungsfindung anfallende Personalaufwand dient der Eintreibung der ausstehenden Forderung und etwaig entstandener Schadenspauschalen und unterscheidet sich nicht von der Mühewaltung, die von einem privaten Geschädigten typischerweise zur außergerichtlichen Verfolgung seiner Ansprüche entsteht und im Geschäftsverkehr als Mühewaltung bei der Rechtswahrung zum eigenen Aufgabenkreis des Geschädigten gehört, der außerhalb des Schutzzwecks der Haftung des Schädigers liegt (OLG Hamm WM 2008, 1217 für eine Rücklastschriftpauschale; vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 30. September 2010 - 2 U 1388/09 -, juris).
- OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
Prepaid-Mobilfunkvertrag - Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens bei …
Die Situation ist hier nämlich entgegen der Auffassung der Beklagten vergleichbar mit der Konstellation, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2009 (NJW 2009, S. 3570 ff., ebenso vorangehend OLG Hamm, WM 2008, S. 1217 ff. - von der Beklagten mit "Germanwings" bezeichnet) zugrunde lag. - BSG, 16.02.2012 - B 2 U 296/11 B L 9 U 177/09 (L 9 U 390/09 RG) (LSG Niedersachsen-Bremen) S 17 U 112/07 (SG Hannover).