Rechtsprechung
OLG München, 30.09.2008 - 19 U 3510/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verfahrensaussetzung wegen Abhängigkeit von KapMuG-Musterentscheid
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bekanntmachung von Musterverfahren im Klageregister; Aussetzung eines Verfahren hinsichtl. der Beteiligung an der Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG von Amts wegen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
KapMuG § 7 Abs. 1 Satz 1
Verfahrensaussetzung wegen Abhängigkeit von KapMuG-Musterentscheid
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Aussetzung von Verfahren nach § 7 Abs. 1 Satz 1 KapMuG; Verfahren gegen Anlageberater und -vermittler
Verfahrensgang
- LG München I - 22 O 21875/07
- OLG München, 30.09.2008 - 19 U 3510/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 527
- ZIP 2009, 583
- WM 2009, 113
- NZG 2009, 24
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.06.2008 - XI ZB 26/07
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz auf grauen Kapitalmarkt anwendbar
Auszug aus OLG München, 30.09.2008 - 19 U 3510/08
Insoweit ist auch nicht von Bedeutung, ob eine Streitigkeit, die nur Ansprüche aus einem Anlageberatungsvertrag betrifft, selbst Gegenstand eines Musterverfahrens sein könnte (zu dieser Frage ablehnend BGH, NZG 2008, 592, Rn 15). - OLG Köln, 23.11.2007 - 24 W 52/07
Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung; Zulässigkeit eines …
Auszug aus OLG München, 30.09.2008 - 19 U 3510/08
3§ 7 I 1 KapMuG ist nach der Überzeugung des Senats auch hinsichtlich der Beklagten als bloße Anlagenberaterin bzw. -vermittlerin anzuwenden (…ebenso Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 32 b Rnr. 6; OLG Köln, NZG 2008, 433 Rnr. 14).
- BGH, 16.06.2009 - XI ZB 33/08
Ein Rechtsstreit wegen fehlerhafter Beratung beim Vertrieb eines Filmfonds kann …
Das spricht dagegen, dass Rechtsstreitigkeiten, die nach § 1 KapMuG nicht vorlagefähig sind, nach § 7 Abs. 1 KapMuG in der Berufungsinstanz ausgesetzt werden können (a.A. OLG München, WM 2009, 113). - BGH, 16.06.2009 - XI ZB 31/08
Sachlicher Gegenstand eines Musterverfahrens nach dem KapMuG
Das spricht dagegen, dass Rechtsstreitigkeiten, die nach § 1 KapMuG nicht vorlagefähig sind, nach § 7 Abs. 1 KapMuG in der Berufungsinstanz ausgesetzt werden können (a.A. OLG München, WM 2009, 113). - OLG München, 21.11.2011 - 19 W 1831/11
Aussetzung eines Schadensersatzprozesses gegen einen Kapitalanlagevermittler …
b) Ist bereits für einen Anlageberater zweifelhaft, ob eine Aussetzung von Verfahren betreffend dessen Haftung wegen Beratungspflichtverletzungen nach § 148 ZPO bis zum Abschluss des Musterverfahrens, in dem die Fehlerhaftigkeit des Anlageprospektes geklärt wird, nicht wegen des Gesetzeszweckes des KapMuG und aus prozessökonomischen Gründen geboten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 30.9.2008, 19 U 3510/08, WM 2009, 113f.; anders allerdings BGH-Beschluss vom 16.6.2009, XI ZR 33/08, WM 2009, 1359f..), ist dies nach Auffassung des Senates für die Haftung des Anlagevermittlers offensichtlich sachgerecht und jedenfalls nicht zu beanstanden.
- OLG München, 12.07.2010 - 19 U 5240/09
Kapitalanlage durch finanzierte Kommanditbeteiligung an einer Medienfonds-GmbH & …
Der erkennende Senat hatte derartige Teilurteile zwar zunächst deshalb für unzulässig gehalten, weil die Möglichkeit, dass es in den Rechtsstreitigkeiten Anleger ./. Beklagte zu 1) wegen Haftung aus Anlagenberatung einerseits und Anleger ./. Beklagte zu 2) u.a. aus Prospekthaftung andererseits, auch im Instanzenzug, zu einander widersprechenden Entscheidungen kommt (vgl. BGH NJW 2004, 1452; BGH NJW 1999), nicht von vorneherein völlig ausgeschlossen werden könne (vgl. Hinweis vom 01.04.2009 im Verfahren 19 U 2098/09 und Beschluss vom 30.09.2008, Gz. 19 U 3510/08, NJW 2009, 527). - OLG München, 12.07.2010 - 19 U 5540/09
Kapitalanlage durch finanzierte Kommanditbeteiligung an einer Medienfonds-GmbH & …
Der erkennende Senat hatte derartige Teilurteile zwar zunächst deshalb für unzulässig gehalten, weil die Möglichkeit, dass es in den Rechtsstreitigkeiten Anleger ./. Beklagte zu 1) wegen Haftung aus Anlagenberatung einerseits und Anleger ./. Beklagte zu 2) u.a. aus Prospekthaftung andererseits, auch im Instanzenzug, zu einander widersprechenden Entscheidungen kommt (vgl. BGH NJW 2004, 1452; BGH NJW 1999), nicht von vorneherein völlig ausgeschlossen werden könne (vgl. Hinweis vom 01.04.2009 im Verfahren 19 U 2098/09 und Beschluss vom 30.09.2008, Gz. 19 U 3510/08, NJW 2009, 527). - OLG München, 23.04.2009 - 19 W 1125/09
Kapitalanleger-Musterverfahren: Rechtbehelfe gegen die Aussetzung aller von dem …
Im Übrigen folgt der Senat dem Landgericht auch in der Sache (vgl. z.B. Beschluss vom 30.09.2008, Gz. 19 U 3510/08, NJW 2009, 527).