Rechtsprechung
BGH, 04.06.2009 - V ZB 1/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1104 Abs. 1, 1094 ff.; GBBerG § 6 Abs. 1a
Ausschluss eines dinglich Vorkaufsberechtigten im Aufgebotsverfahren bei unbekanntem Aufenthalt - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausschluss des Inhabers eines vor dem 3. Oktober 1990 begründeten dinglichen Vorkaufsrechts mit seinem Recht nach Maßgabe von § 1104 Abs. 1 BGB im Wege des Aufgebotsverfahrens
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Ausschluss unbekannter Vorkaufsberechtigter; dingliches Vorkaufsrecht; Aufgebotsverfahren; unbekannter Aufenthalt
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1104 Abs. 1; GBBerG § 6 Abs. 1a
Ausschluss des Inhabers eines vor dem 3. Oktober 1990 begründeten dinglichen Vorkaufsrechts mit seinem Recht nach Maßgabe von § 1104 Abs. 1 BGB im Wege des Aufgebotsverfahrens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausschluss des Vorkaufsrechtsinhabers bei unbekanntem Aufenthalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Dingliche Wohnrechte in der Grundbuchberichtigung
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Aufgebot bei Vorkaufsrecht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ausschluss des dinglichen Vorkaufsberechtigten im Wege des Aufgebotsverfahrens (IMR 2010, 1037)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 05.06.2008 - 70 C 10/07
- LG Berlin, 10.12.2008 - 51 T 468/08
- BGH, 04.06.2009 - V ZB 1/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 23
- MDR 2009, 976
- WM 2009, 1669
- Rpfleger 2009, 615
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08
Voraussetzungen eines Aufgebotsverfahrens gegen den eingetragenen aber unbekannt …
Auszug aus BGH, 04.06.2009 - V ZB 1/09
In diesem Sinne unbekannt ist der Inhaber eines Vorkaufsrechts nicht schon dann, wenn sein Aufenthalt nicht ermittelt werden kann, sondern nur, wenn er von Person unbekannt ist (BGH, Beschl. v. 3. März 2004, IV ZB 38/03, NJW-RR 2004, 664, 665; Senat, Beschl. v. 29. Januar 2009, V ZB 140/08, WM 2009, 756, 757).Außerdem scheidet - anders als bei Briefgrundpfandrechten (dazu Senat, Beschl. v. 29. Januar 2009, V ZB 140/08, WM 2009, 756, 758) - bei übertragbaren Vorkaufsrechten ein Inhaberwechsel außerhalb des Grundbuchs, vom Erbfall abgesehen, aus, weil die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Vorkaufsrechts nach § 873 BGB zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Grundbuch bedarf (…MünchKomm-BGB/H. P. Westermann, 4. Aufl., § 1094 Rdn. 13;… RGRK/Rothe, BGB, 12. Aufl., § 1094 Rdn. 15).
Die - dem Senat aus einem Parallelverfahren wegen eines anderen Rechts am gleichen Grundstück bekannte - zwischenzeitliche Veräußerung des Grundstücks durch den Antragsteller berührt dessen Aktivlegitimation nach den auch im Aufgebotsverfahren anwendbaren Vorschriften der §§ 265, 266 ZPO (dazu: Senat, Beschl. v. 29. Januar 2009, V ZB 140/08, WM 2009, 756, 758 f.) nicht.
Eine Kostenentscheidung ist im Verfahren über eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Einleitung eines Aufgebotsverfahrens nicht veranlasst (Senat, Beschl. v. 29. Januar 2009, V ZB 140/08, WM 2009, 756, 759).
- BGH, 03.03.2004 - IV ZB 38/03
Zulässigkeit des Ausschlusses von Gläubigern unbekannten Aufenthalts
Auszug aus BGH, 04.06.2009 - V ZB 1/09
In diesem Sinne unbekannt ist der Inhaber eines Vorkaufsrechts nicht schon dann, wenn sein Aufenthalt nicht ermittelt werden kann, sondern nur, wenn er von Person unbekannt ist (BGH, Beschl. v. 3. März 2004, IV ZB 38/03, NJW-RR 2004, 664, 665; Senat, Beschl. v. 29. Januar 2009, V ZB 140/08, WM 2009, 756, 757).Für die Glaubhaftmachung kann auf die zu § 185 ZPO entwickelten Anforderungen zurückgegriffen werden (BGH, Beschl. v. 3. März 2004, IV ZB 38/03, NJW-RR 2004, 664, 666).
Um das glaubhaft machen zu können, muss der Antragsteller selbst Nachforschungen anstellen (BGH, Beschl. v. 3. März 2004, aaO;… a. A. Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2002] § 1170 Rdn. 9).
- BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung
Auszug aus BGH, 04.06.2009 - V ZB 1/09
In diesem Sinne ist der Aufenthalt einer Person unbekannt, wenn er nicht nur dem Gegner und dem Gericht, sondern allgemein unbekannt ist (BGHZ 149, 311, 314).
- BGH, 22.05.2014 - V ZB 146/13
Aufgebot einer Briefhypothek: Glaubhaftmachung des unbekannten Gläubigers
Entschieden ist das bisher für einen Gläubiger unbekannten Aufenthalts, der nach Maßgabe von § 6 Abs. 1a und 3 GBBerG und von § 1 der Verordnung des Senats von Berlin vom 27. Februar 1995 (GVBl. 65) im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden kann (Senat, Beschluss vom 4. Juni 2009 - V ZB 1/09, WM 2009, 1669 Rn. 17). - BGH, 22.05.2014 - V ZB 147/13
Voraussetzungen eines Aufgebotsverfahrens zur Ausschließung des Gläubigers einer …
Entschieden ist das bisher für einen Gläubiger unbekannten Aufenthalts, der nach Maßgabe von § 6 Abs. 1a und 3 GBBerG und von § 1 der Verordnung des Senats von Berlin vom 27. Februar 1995 (GVBI. 65) im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden kann (Senat, Beschluss vom 4. Juni 2009 - V ZB 1/09, WM 2009, 1669 Rn. 17).