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   OLG Hamburg, 15.05.2009 - 1 U 85/08   

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https://dejure.org/2009,18926
OLG Hamburg, 15.05.2009 - 1 U 85/08 (https://dejure.org/2009,18926)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.05.2009 - 1 U 85/08 (https://dejure.org/2009,18926)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - 1 U 85/08 (https://dejure.org/2009,18926)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Ursächlichkeit einer unterlassenen Aufklärung über eine Innenprovision für die Anlageentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2009, 2036
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2009 - 1 U 85/08
    Das Urteil des BGH vom 19. Dezember 2006 (XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226 ff.) sei nicht einschlägig, weil es sich ausschließlich auf versteckte Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren bei der Empfehlung von Fondsanteilen beziehe.

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung der Frage, ob sich auf den vorliegenden Fall die höchstrichterliche Rechtsprechung übertragen lässt, wonach eine Bank, die einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren erhält, ihren Kunden über diese Rückvergütungen unabhängig von ihrer Höhe aufklären muss, damit er beurteilen kann, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteressen nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006, XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226 ff.; Beschluss vom 20. Januar 2009, XI ZR 510/07, ZIP 2009, 455 ff.).

  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07

    Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2009 - 1 U 85/08
    Auf die Rechtsprechung des BGH, der in seinem Urteil vom 2. März 2009 (II ZR 266/07, ZIP 2009, 764 f.) letzteres für den Fall einer unrichtigen oder unvollständigen Darstellung von für die Anlageentscheidung wesentlichen Umständen in einem Emissionsprospekt für einen Immobilienfonds bejaht hat, kann sich der Kläger schon deshalb nicht berufen, weil die Vereinbarung einer Innenprovision im vorliegenden Fall aus den vorgenannten Gründen nicht als ein für die Anlageentscheidung des Klägers wesentlicher Umstand angesehen werden kann.
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2009 - 1 U 85/08
    Ist aber, wie hier, schon auf Grund des eigenen Vorbringens des Klägers nicht anzunehmen, dass er die XXL-Anleihen nicht erworben hätte, wenn er über die Innenprovision von 1, 5 % des angelegten Betrages aufgeklärt worden wäre, so bedarf es keiner Entscheidung der Frage, zu Lasten welcher Partei sich etwaige Zweifel an einem solchen Ursachenzusammenhang auswirken würden, insbesondere, ob Beweiserleichterungen für die unzureichend aufgeklärte Partei in Betracht kommen und dies auch dann gilt, wenn es mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gibt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009, XI ZR 586/07).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2009 - 1 U 85/08
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung der Frage, ob sich auf den vorliegenden Fall die höchstrichterliche Rechtsprechung übertragen lässt, wonach eine Bank, die einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren erhält, ihren Kunden über diese Rückvergütungen unabhängig von ihrer Höhe aufklären muss, damit er beurteilen kann, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteressen nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006, XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226 ff.; Beschluss vom 20. Januar 2009, XI ZR 510/07, ZIP 2009, 455 ff.).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2009 - 1 U 85/08
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 6. Juli 1993, XI ZR 12/93, VersR 1993, 1236 ff.), der der Senat folgt, hat die Bank bei der Anlageberatung den - ggfs. zu erfragenden - Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft zu berücksichtigen ("anlegergerechte" Beratung); das von ihr danach empfohlene Anlageobjekt muss diesen Kriterien Rechnung tragen ("objektgerechte" Beratung).
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