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   OLG München, 18.11.2008 - 5 U 2856/08   

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OLG München, 18.11.2008 - 5 U 2856/08 (https://dejure.org/2008,8976)
OLG München, Entscheidung vom 18.11.2008 - 5 U 2856/08 (https://dejure.org/2008,8976)
OLG München, Entscheidung vom 18. November 2008 - 5 U 2856/08 (https://dejure.org/2008,8976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Treuhandfondsgesellschaft: Vorvertragliche Pflicht zur Aufklärung von Anlegern über eine Konzeptprüfung durch die BaFin; persönliche Vertreterhaftung bei unterlassenem Risikohinweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Aufklärungspflichten eines Treuhandkommanditisten hinsichtlich des aufsichtsrechtlichen Tätigwerdens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 311 Abs. 2; BGB § 826
    Umfang der Aufklärungspflichten eines Treuhandkommanditisten hinsichtlich des aufsichtsrechtlichen Tätigwerdens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 311, § 826
    Verpflichtung der Treuhandkommanditistin, beitrittswillige Treugeber über ein aufsichtsrechtliches Tätigwerden der BaFin gegen die Kommanditgesellschaft aufzuklären

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Initiatoren bei Steuersparmodellen haften bei Verschweigen von wichtigen Informationen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Initiatoren bei Steuersparmodellen haften bei Verschweigen von wichtigen Informationen -

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2009, 651
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG München, 18.11.2008 - 5 U 2856/08
    Vielmehr muss sich die besondere Verwerflichkeit des Verhaltens aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben (BGH, Urteil vom 19.07.2004 - II ZR 217/03, NJW 2004, 2668, 2670).

    Der Beklagte hat nicht nur seine geschäftliche Überlegenheit auf Grund seines Wissensvorsprungs missbraucht, indem er die künftigen Anleger nicht über das Vorgehen der BaFin aufgeklärt hat (vgl. BGH; Urteil vom 28.05.2002 - XI ZR 150/01, NJW 2002, 2777), sondern auch gegen Mindestanforderungen im Rechtsverkehr auf dem sog. Grauen Kapitalmarkt, also im Rahmen des Vertriebs von Anteilen an geschlossenen Fonds, derart verstoßen, dass ein Ausgleich der durch sie bei den einzelnen Marktteilnehmern verursachten Vermögensschäden geboten erscheint (BGH, Urteil vom 19.07.2004 - II ZR 217/03, NJW 2004, 2668, 2670).

    Der Beklagte hat bei allem eine Schädigung der künftigen Anleger bewusst und billigend in Kauf genommen, wie es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. Urteil vom 19.07.2004 - II ZR 217/03, NJW 2004, 2668, 2670) für den Vorsatz im Rahmen des § 826 BGB ausreicht.

  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus OLG München, 18.11.2008 - 5 U 2856/08
    a) Eine Treuhandkommanditistin trifft die vorvertragliche Pflicht (§ 311 Abs. 2 BGB), die künftigen Treugeber über alle wesentlichen Punkte aufzuklären, die für die zu übernehmende mittelbare Beteiligung von Bedeutung sind, insbesondere diese über regelwidrige Auffälligkeiten zu informieren (BGH, Urteil vom 29.05.2008 - III ZR 59/07, WM 08, 1205, 1206 mit weiteren Nachweisen; BGH, Urteil vom 27.06.2008 - V ZR 135/07).

    Denn der Beitritt vollzog sich prospektgemäß durch Abschluss eines Treuhandvertrags zwischen der G. GmbH und dem Kläger als Treugeber und der Annahme des Beteiligungsangebotes durch die Komplementärin der Fondsgesellschaft (§ 4 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages, Präambel des Treuhandvertrages), war also ohne Mitwirkung der G. GmbH gar nicht möglich (BGH, Urteil vom 29.05.2008 - III ZR 59/07, WM 2008, 1205, 1206).

    Sie sind allesamt geeignet, die Haftung für das hier vorliegende grobe Verschulden auf Grund vorsätzlichen Verhaltens zu begrenzen oder auszuschließen (BGH, Urteil vom 29.05.2008 - III ZR 59/07, a.a.O.).

  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 150/01

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Terminoptionsvermittlers; Verjährung von

    Auszug aus OLG München, 18.11.2008 - 5 U 2856/08
    Der Beklagte hat nicht nur seine geschäftliche Überlegenheit auf Grund seines Wissensvorsprungs missbraucht, indem er die künftigen Anleger nicht über das Vorgehen der BaFin aufgeklärt hat (vgl. BGH; Urteil vom 28.05.2002 - XI ZR 150/01, NJW 2002, 2777), sondern auch gegen Mindestanforderungen im Rechtsverkehr auf dem sog. Grauen Kapitalmarkt, also im Rahmen des Vertriebs von Anteilen an geschlossenen Fonds, derart verstoßen, dass ein Ausgleich der durch sie bei den einzelnen Marktteilnehmern verursachten Vermögensschäden geboten erscheint (BGH, Urteil vom 19.07.2004 - II ZR 217/03, NJW 2004, 2668, 2670).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass eine in einem für die Anlageentscheidung wesentlichen Punkt unrichtige Information ursächlich für die getroffene Entscheidung geworden ist (BGH, Urteil vom 28.05.2002 - XI ZR 150/01, NJW 2002, 2777; BGH, Urteil vom 17.5.1994 - XI ZR 144/93, ZIP 1994, 1102).

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG München, 18.11.2008 - 5 U 2856/08
    Die Anrechnung etwaiger Steuervorteile kommt angesichts der Einkommensart, der die Beteiligung unterfällt, nämlich den Einkünften aus Gewerbebetrieb, vorliegend nicht in Betracht, da auch der auf Schadensersatz beruhende Zufluss steuerpflichtig ist (BGH, Urteile vom 17.11.2005 - III ZR 350/04, NJW 2006, 449 f., und vom 30.11.2007 - V ZR 284/06, NJW 2008, 649, 650).
  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

    Auszug aus OLG München, 18.11.2008 - 5 U 2856/08
    Die Anrechnung etwaiger Steuervorteile kommt angesichts der Einkommensart, der die Beteiligung unterfällt, nämlich den Einkünften aus Gewerbebetrieb, vorliegend nicht in Betracht, da auch der auf Schadensersatz beruhende Zufluss steuerpflichtig ist (BGH, Urteile vom 17.11.2005 - III ZR 350/04, NJW 2006, 449 f., und vom 30.11.2007 - V ZR 284/06, NJW 2008, 649, 650).
  • OLG München, 12.10.2005 - 15 U 2190/05

    Zur Frage nach dem Erfüllungsort für den Nacherfüllungsanspruch nach dem

    Auszug aus OLG München, 18.11.2008 - 5 U 2856/08
    Die Anrechnung etwaiger Steuervorteile kommt angesichts der Einkommensart, der die Beteiligung unterfällt, nämlich den Einkünften aus Gewerbebetrieb, vorliegend nicht in Betracht, da auch der auf Schadensersatz beruhende Zufluss steuerpflichtig ist (BGH, Urteile vom 17.11.2005 - III ZR 350/04, NJW 2006, 449 f., und vom 30.11.2007 - V ZR 284/06, NJW 2008, 649, 650).
  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus OLG München, 18.11.2008 - 5 U 2856/08
    Dies alles zeigt, dass der Beklagte als Geschäftsführer gerade einer Treuhänderin, die in besonderer Weise das Vertrauen des Marktes für sich in Anspruch nimmt, bedenken- und gewissenlos sein Wissen über ein behördliches Vorgehen, das in entscheidender Weise den wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg der Investitionen der einzelnen Anleger beeinflussen konnte, zurückgehalten hat, um ohne Rücksicht auf die Vermögensinteressen der Anleger die Platzierung nicht zu gefährden, insbesondere auch in der Absicht, der von ihm vertretenen Gesellschaft die Vergütung aus Anlass weiterer Beteiligungen weiterhin zu sichern und ihm selbst mittelbar eine Einkunftsquelle zu erhalten (BGH, Urteil vom 19.02.2008 - XI ZR 170/07, WM 2008, 825; BGH, Urteil vom 06.05.2008 - XI ZR 56/07, NJW 2008, 2245, 249).
  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG München, 18.11.2008 - 5 U 2856/08
    Der Schaden der Anleger besteht nämlich bereits darin, dass sie ohne zureichende Risikoaufklärung eine Anlage zeichnen, die sie bei zutreffender Information nicht gezeichnet hätten (BGH, Urteil vom 26.09.1991 - VII ZR 376/89, BGHZ 115, 213; BGH, Urteil vom 03.12.2007 - II ZR 21/06, ZIP 2008, 412; BGH, Beschluss vom 14.07.2008 - II ZR 222/07), und nicht - worauf der Beklagte abstellt - in dem Verlust der Anlage infolge der späteren Fondsabwicklung.
  • BVerwG, 27.02.2008 - 6 C 11.07

    Bankgeschäft, Finanzdienstleistung, Finanzkommissionsgeschäft,

    Auszug aus OLG München, 18.11.2008 - 5 U 2856/08
    Dass eine Erlaubnispflicht nach der Entscheidung des BVerwG vom 27.02.2008 - 6 C 11, 12/07 -, ZIP 2008, 911, für eine der vorliegenden angeblich vergleichbare Fondsgestaltung möglicherweise nicht bestand, kann, anders als der Beklagte meint, für den deutlich früher liegenden Zeitpunkt der Einwerbung der Anleger keine Bedeutung haben.
  • BGH, 27.06.2008 - V ZR 135/07

    Umfang der Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Erwerb eines Grundstücks

    Auszug aus OLG München, 18.11.2008 - 5 U 2856/08
    a) Eine Treuhandkommanditistin trifft die vorvertragliche Pflicht (§ 311 Abs. 2 BGB), die künftigen Treugeber über alle wesentlichen Punkte aufzuklären, die für die zu übernehmende mittelbare Beteiligung von Bedeutung sind, insbesondere diese über regelwidrige Auffälligkeiten zu informieren (BGH, Urteil vom 29.05.2008 - III ZR 59/07, WM 08, 1205, 1206 mit weiteren Nachweisen; BGH, Urteil vom 27.06.2008 - V ZR 135/07).
  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 222/07

    Umfang des Schadensersatzes bei Prospekthaftung

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 144/93

    Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - Aufklärungspflichten

  • OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 31/04

    Prospekthaftung: Prospektpflichtige Umstände; Hinweispflicht auf Bedenken von

  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 304/08

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Treuhandkommanditistin einer

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil u.a. in WM 2009, 651 und OLGR München 2009, 178 veröffentlicht ist, bejaht einen Anspruch des Klägers gegen den Beklagten gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Erstattung des eingebrachten Kapitals und Freistellung von den laufenden Verpflichtungen gegenüber dem Insolvenzverwalter Zug um Zug gegen Abtretung der klägerischen Ansprüche aus der Beteiligung.
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