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   BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07   

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https://dejure.org/2008,94
BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07 (https://dejure.org/2008,94)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2008 - VIII ZR 265/07 (https://dejure.org/2008,94)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07 (https://dejure.org/2008,94)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Begleichung einer Rechnung stellt noch kein Anerkenntnis dar

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 781, 437 Nr. 1, 439 Abs. 2, 474, 476, 812 Abs. 1 Satz 1, 814
    Vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung ist als solche noch kein Anerkenntnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer vorbehaltlosen Bezahlung einer Rechnung als deklaratorisches oder eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung; Geltung der in § 476 BGB vorgesehenen Beweislastumkehr für Ansprüche zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rechnung - vorbehaltslose Bezahlung und Anerkentnis

  • archive.org PDF, S. 14 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 2, 474, 476, 781, 812 Abs. 1 Satz 1, 814 BGB
    Rückerstattung von Reparaturkosten bei nachträglich geltend gemachten Gewährleistungsrechten

  • Betriebs-Berater

    Rückzahlung von Reparaturkosten bei nachträglicher Berufung auf Mangel

  • rabüro.de

    Vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung stellt kein Anerkenntnis dar

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erstattet der Käufer entgegen § 339 II BGB dem Verkäufer einen Teil der Nachbesserunsgkosten, so kann er sich im bereicherungsrechtlichen Rückforderungsprozess auf § 476 BGB berufen.

  • Judicialis

    BGB § 437 Nr. 1; ; BGB § 439 Abs. 2; ; BGB § 474; ; BGB § 476; ; BGB § 781; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 814

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei nachträglicher Geltendmachung von Gewährleistungsrechten; vorbehaltslose Zahlung einer Rechnung als deklaratorisches oder tatsächliches Schuldanerkenntnis?; "tatsächliches" Schuldanerkenntnis ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der vorbehaltlosen Bezahlung einer Rechnung; Begriff des Anerkenntnisses; Darlegungs-und Beweislast hinsichtlich der Mangelhaftigkeit der verkauften Sache bei Gefahrübergang

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorbehaltlose Zahlung der Rechnung als Anerkenntnis?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei nachträglicher Geltendmachung von Gewährleistungsrechten

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Reparaturkosten müssen erstattet werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträglich geltend gemachte Gewährleistungsrechte

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei nachträglicher Geltendmachung von Gewährleistungsrechten

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Reparaturkosten während Garantiezeit

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 437 Nr. 1, § 439 Abs. 2, § 474, § 476, § 781, § 812 Abs. 1 Satz 1, § 814
    Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei nachträglicher Geltendmachung von Gewährleistung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vorbehaltlose Zahlung einer Reparaturrechnung kein Anerkenntnis

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagenkäufer zahlte für Reparatur die der Verkäufer kostenlos hätte durchführen müssen: Er bekommt das Geld zurück

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Vorbehaltlose Bezahlung in der Regel kein Anerkenntnis

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei nachträglicher Geltendmachung von Gewährleistungsrechten

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Autohändler haftet für übermäßigen Verschleiß

  • pwclegal.de (Kurzinformation)

    Begleichen einer Rechnung kein Forderungsanerkenntnis

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Gewährleistung immer vorrangig

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Geld zurück bei unklaren Vertragsgarantien - BGH korrigiert Urteil des Landgerichts Bonn zugunsten des Autokäufers

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Bezahlte Rechnung dreht Beweislast nicht um - Bestimmte Voraussetzungen müssen gegeben sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Gewährleistung immer vorrangig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht (Gebrauchtwagenkauf, Verbrauchsgüterkauf) und vorbehaltlose Bezahlung einer Reparaturrechnung:

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Gewährleistung immer vorrangig

Besprechungen u.ä. (12)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 437 Nr. 1 BGB; § 439 Abs. 2 BGB; § 474 BGB; § 476 BGB; § 781 BGB; § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB; § 814 BGB
    Beweislastumkehr im Rahmen des Rückforderungsanspruchs - kein Anerkenntnis durch Bezahlung einer Rechnung (PD Dr. Markus Artz, Trier/Heidelberg/Bielefeld; ZJS 2009, 80)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast - Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf gilt auch bei einem Rückforderungsverlangen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verbrauchsgüterkauf - BGH klärt wichtige Praxisfragen

  • archive.org PDF, S. 14 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 2, 474, 476, 781, 812 Abs. 1 Satz 1, 814 BGB
    Rückerstattung von Reparaturkosten bei nachträglich geltend gemachten Gewährleistungsrechten

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Reichweite der Beweislastumkehr in § 476 BGB

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Die Beweislastumkehr des § 476 BGB greift bei allen sachmängelbezogenen Ansprüchen ein

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Rückforderung von Reparaturkosten

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei nachträglicher Geltendmachung von Gewährleistungsrechten; vorbehaltslose Zahlung einer Rechnung als deklaratorisches oder tatsächliches Schuldanerkenntnis?; "tatsächliches" Schuldanerkenntnis ...

  • cleanstate.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kritik an der Preissockel-Theorie des Bundesgerichtshofes zu § 315 BGB

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Nebeneinander von Gewährleistungsrechten und entgeltlichem Werkvertrag?

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 28.11.2008)

    Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei Gewährleistungsschaden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung: Weder ein Anerkenntnis noch ein "Zeugnis gegen sich selbst"! (IBR 2009, 65)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 580
  • ZIP 2009, 670
  • MDR 2009, 192
  • MDR 2010, 369
  • DNotZ 2009, 217
  • NZV 2009, 135
  • NJ 2009, 117
  • WM 2009, 911
  • BB 2008, 2525
  • BB 2009, 185
  • ZfBR 2009, 235
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05

    Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07
    a) Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530).

    Es hat vielmehr nur den Umstand der Rechnungsstellung und die anschließende Bezahlung aus sich heraus ausgelegt und dem eine Bedeutung beigemessen, wie sie typischerweise einem bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnis zukommt, in dessen Zusammenhang die Bewertung der vorbehaltlosen Zahlung einer Rechnung als Anerkenntnis üblicherweise (allein) erörtert wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - X ZR 42/93, WM 1995, 1886, unter II 1; Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530, Tz. 8).

    Eine solche Interessenlage kann namentlich darin liegen, ein zwischen den Parteien bestehendes Schuldverhältnis einem Streit oder zumindest einer (subjektiven) Ungewissheit über den Bestand des Rechtsverhältnisses oder seine Rechtsfolgen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen zu entziehen (BGHZ 66, 250, 255; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1994 - VII ZR 215/93, WM 1995, 402, unter II 2 g; Urteil vom 11. Juli 1995, aaO; Urteil vom 11. Januar 2007, aaO).

    Für sich genommen rechtfertigt die Bezahlung der Rechnung nicht die Annahme eines Anerkenntnisses (BGH, Urteil vom 11. Januar 2007, aaO, Tz. 9).

  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 42/93

    Bezahlung einer Rechnung als Schuldanerkenntnis

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07
    Es hat vielmehr nur den Umstand der Rechnungsstellung und die anschließende Bezahlung aus sich heraus ausgelegt und dem eine Bedeutung beigemessen, wie sie typischerweise einem bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnis zukommt, in dessen Zusammenhang die Bewertung der vorbehaltlosen Zahlung einer Rechnung als Anerkenntnis üblicherweise (allein) erörtert wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - X ZR 42/93, WM 1995, 1886, unter II 1; Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530, Tz. 8).

    Eine solche Interessenlage kann namentlich darin liegen, ein zwischen den Parteien bestehendes Schuldverhältnis einem Streit oder zumindest einer (subjektiven) Ungewissheit über den Bestand des Rechtsverhältnisses oder seine Rechtsfolgen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen zu entziehen (BGHZ 66, 250, 255; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1994 - VII ZR 215/93, WM 1995, 402, unter II 2 g; Urteil vom 11. Juli 1995, aaO; Urteil vom 11. Januar 2007, aaO).

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07
    Solche "als Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst" zu wertenden Bestätigungserklärungen können im Prozess eine Umkehr der Beweislast bewirken und stellen dabei ein Indiz dar, das der Richter - mit der gleichzeitigen Möglichkeit einer Entkräftung - bei seiner Beweiswürdigung verwerten kann (BGHZ 66, 250, 254 f.).

    Eine solche Interessenlage kann namentlich darin liegen, ein zwischen den Parteien bestehendes Schuldverhältnis einem Streit oder zumindest einer (subjektiven) Ungewissheit über den Bestand des Rechtsverhältnisses oder seine Rechtsfolgen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen zu entziehen (BGHZ 66, 250, 255; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1994 - VII ZR 215/93, WM 1995, 402, unter II 2 g; Urteil vom 11. Juli 1995, aaO; Urteil vom 11. Januar 2007, aaO).

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07
    Den Bedenken der Revisionserwiderung ist bereits dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass dem Verkäufer im Einzelfall Beweiserleichterungen bis hin zu einer Beweislastumkehr zugute kommen können, wenn dem Käufer der Vorwurf einer zumindest fahrlässigen Beweisvereitelung zu machen sein sollte (vgl. Senatsurteil vom 23. November 2005 - VIII ZR 43/05, NJW 2006, 434, Tz. 23 ff.; MünchKommBGB/Lorenz, 5. Aufl., § 476 Rdnr. 25).
  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07
    Eine solche Interessenlage kann namentlich darin liegen, ein zwischen den Parteien bestehendes Schuldverhältnis einem Streit oder zumindest einer (subjektiven) Ungewissheit über den Bestand des Rechtsverhältnisses oder seine Rechtsfolgen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen zu entziehen (BGHZ 66, 250, 255; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1994 - VII ZR 215/93, WM 1995, 402, unter II 2 g; Urteil vom 11. Juli 1995, aaO; Urteil vom 11. Januar 2007, aaO).
  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 35/96

    Einwilligung der Gefahrsperson bei einer Gruppenversicherung

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07
    Denn diese Vorschrift schließt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Kondiktion erst aus, wenn der Leistende nicht nur die Tatumstände kennt, aus denen sich ergibt, dass er nicht verpflichtet ist, sondern auch weiß, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (BGH, Urteil vom 7. Mai 1997 - IV ZR 35/96, NJW 1997, 2381, unter II 4 a m.w.N.).
  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 259/06

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei beschädigter Zylinderkopfdichtung und

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07
    Für diese Fallgestaltung begründet § 476 BGB gerade die in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, dass die zu Tage getretenen Mängel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen haben (Senatsurteil vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 259/06, WM 2007, 2126, Tz. 16).
  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

    Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

    (2) Im Interesse der Stärkung des Verbraucherschutzes beim Kauf von mit Sachmängeln behafteten beweglichen Sachen wendet der Senat allerdings die oben beschriebenen Grundsätze zugunsten des Käufers dahin an, dass diesem die Beweislastumkehr nach § 476 BGB auch dann zugute kommt, wenn die Frage, ob ein Sachmangel vorliegt, allein davon abhängt, dass eine Abweichung von der Sollbeschaffenheit, die sich innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe an den Käufer zeigt, bereits bei Gefahrübergang vorhanden war (Senatsurteile vom 14. September 2005 - VIII ZR 363/04, aaO; vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, aaO; vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 259/06, aaO Rn. 16; vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07, NJW 2009, 580 Rn. 14).

    Im Gegenteil zeigen die weiteren Ausführungen in der Einzelbegründung zu § 476 BGB im Gesetzesentwurf, dass mit der Schaffung dieser "spezifisch Verbraucher schützenden" Vorschrift ausdrücklich die - in ähnlicher Weise schon in der Begründung des Vorschlags für eine Richtlinie (KOM[95] 520 endg., S. 14 = BR-Drucks. 696/96, S. 13) genannte und vom Gerichtshof als entscheidend angesehene (EuGH, Urteil vom 4. Juni 2015 - C-497/13, aaO Rn. 54 - Faber) - Zielsetzung verfolgt worden ist, zur Stärkung des Verbraucherschutzes einen Ausgleich zwischen den "schlechteren Beweismöglichkeiten des Verbrauchers" gegenüber den "- jedenfalls in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Übergabe - ungleich besseren Erkenntnismöglichkeiten des Unternehmers" zu erreichen (BT-Drucks. 14/6040, S. 245; vgl. auch Senatsurteile vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07, aaO Rn. 15; vom 22. November 2004 - VIII ZR 21/04, aaO; vom 14. September 2005 - VIII ZR 363/04, aaO).

    Dagegen führt sie das in der Begründung des Vorschlags für eine Richtlinie erwähnte Bedürfnis, beim Verbraucher bestehende Beweisschwierigkeiten zu überwinden, ausdrücklich als Zielsetzung des § 476 BGB an (BT-Drucks. 14/6040, aaO; vgl. auch Senatsurteile vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07, aaO Rn. 15; vom 22. November 2004 - VIII ZR 21/04, aaO; vom 14. September 2005 - VIII ZR 363/04, aaO).

    Zudem kommen dem Verkäufer in den Fällen, in denen dem Käufer eine zumindest fahrlässige Beweisvereitelung anzulasten ist, Beweiserleichterungen bis hin zu einer Beweislastumkehr zugute (Senatsurteile vom 23. November 2005 - VIII ZR 43/05, aaO Rn. 23 ff.; vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07, aaO Rn. 15; jeweils mwN).

  • OLG München, 21.05.2015 - 17 U 334/15

    Verbraucherdarlehensvertrag, Deutlichkeitsgebot, Pflichtangaben

    Die Kläger haben keinen Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (§ 286 Abs. 1 Satz 1 BGB): Voraussetzung hierfür wäre Verzugseintritt vor Beauftragung des Klägervertreters gewesen (BGH, Urteil vom 11.11.2008, NJW 2009, 580, 582, Randziffer 18).
  • BGH, 04.09.2018 - VIII ZR 100/18

    Minderung der Wohnungsmiete wegen Erheblichkeit der Geruchsbelästigungen

    aa) Der Kondiktionsausschluss des § 814 Alt. 1 BGB greift - wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat - nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst ein, wenn der Leistende nicht nur die Tatumstände kennt, aus denen sich ergibt, dass er nicht verpflichtet ist, sondern auch weiß, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (BGH, Urteile vom 28. November 1990 - XII ZR 130/89, BGHZ 113, 62, 70; vom 17. Oktober 2002 - III ZR 58/02, aaO; vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07, NJW 2009, 580 Rn. 17; vom 13. Mai 2014 - XI ZR 170/13, NJW-RR 2014, 1133 Rn. 109; jeweils mwN).

    bb) Die Frage, ob gemessen an diesen Maßstäben ein Rückforderungsanspruch nach §§ 812 ff. BGB wegen Kenntnis der Nichtschuld ausgeschlossen ist, ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung anhand der in erster Linie vom Tatrichter zu würdigenden konkreten Umstände des Einzelfalls zu beantworten (vgl. BGH, Urteile vom 28. November 1990 - XII ZR 130/89, aaO; vom 17. Oktober 2002 - III ZR 58/02, aaO; vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 199/04, aaO; vom 25. Januar 2008 - V ZR 118/07, aaO; vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07, aaO; vom 13. Mai 2014 - XI ZR 170/13, aaO Rn. 109 f.).

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