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   BGH, 15.07.2010 - IX ZB 65/10   

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https://dejure.org/2010,1285
BGH, 15.07.2010 - IX ZB 65/10 (https://dejure.org/2010,1285)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - IX ZB 65/10 (https://dejure.org/2010,1285)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10 (https://dejure.org/2010,1285)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 188 InsO, § 189 InsO, § 250 Nr 1 InsO, § 251 Abs 2 InsO, § 253 InsO
    Insolvenzverfahren: Beginn der Klagefrist bei im Insolvenzplan vorgesehener Tabellenfeststellungsklage; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplans; Glaubhaftmachung der Schlechterstellung durch den Insolvenzplan; Durchführung der ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Tabellenfestellungsklage aufgrund eines Insolvenzplans innerhalb einer bestimmten Ausschlussfrist durch die Gläubiger der wirksam bestrittenen Forderungen; Beginn der Klagefrist hinsichtlich eines den Insolvenzplan bestätigenden Beschlusses; Zulässigkeit ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 188, 189, 250, 251, 253
    Zur Glaubhaftmachung der Schlechterstellung der Gläubiger durch den Insolvenzplan

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Beginn der Klagefrist bei im Insolvenzplan vorgesehener Tabellenfeststellungsklage; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplans; Glaubhaftmachung der Schlechterstellung durch den Insolvenzplan; Durchführung der ...

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Beginn der Klagefrist bei im Insolvenzplan vorgesehener Tabellenfeststellungsklage; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplans; Glaubhaftmachung der Schlechterstellung durch den Insolvenzplan; Durchführung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 188; InsO § 189; InsO § 250; InsO § 251
    Erhebung einer Tabellenfestellungsklage aufgrund eines Insolvenzplans innerhalb einer bestimmten Ausschlussfrist durch die Gläubiger der wirksam bestrittenen Forderungen; Beginn der Klagefrist hinsichtlich eines den Insolvenzplan bestätigenden Beschlusses; Zulässigkeit ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tabellenfeststellungsklage nötig bei bestrittener Forderung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Inhalt und verfahrensmäßige Behandlung eines Insolvenzplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschlußfristen per Insolvenzplan

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 188, 189, 250, 251, 253
    Zur Glaubhaftmachung der Schlechterstellung der Gläubiger durch den Insolvenzplan

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 51
  • ZIP 2010, 1499
  • MDR 2010, 1150
  • NZI 2010, 734
  • WM 2010, 1509
  • DB 2010, 1985
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 30/09

    Anforderungen an die im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens vorzulegenden

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZB 65/10
    Dies gilt auch dann, wenn der beschwerdeführende Gläubiger lediglich geltend macht, die Bestätigung hätte gemäß § 250 InsO von Amts wegen versagt werden müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 3. Dezember 2009 - IX ZB 30/09, ZInsO 2010, 85, 86 Rn. 3 f).

    Ob die Beschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplans schon dann zulässig ist, wenn der Gläubiger durch die Bestätigung des Plans einen Teil seiner Forderungen verliert, oder ob sie weiter voraussetzt, dass eine wirtschaftliche Schlechterstellung im Vergleich zum durchgeführten Insolvenzverfahren vorliegt, hat der Senat zuletzt allerdings offen gelassen (vgl. BGH, Beschl. v. 3. Dezember 2009 aaO Rn. 4).

    Diese sind vom Umfang und der jeweiligen wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens abhängig (BGH, Beschl. v. 3. Dezember 2009 - IX ZB 30/09, ZInsO 2010, 85, 86 Rn. 3).

    Ein wesentlicher Verstoß im Sinne des § 250 InsO gegen die Verfahrensvorschrift über den Inhalt des darstellenden Teils des Insolvenzplans liegt dann vor, wenn es sich um einen Mangel handelt, der Einfluss auf die Annahme des Insolvenzplans gehabt haben könnte (BGH, Beschl. v. 3. Dezember 2009 aaO).

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 230/07

    Beschwerderecht eines Insolvenzverwalters gegen die Versagung der Bestätigung

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZB 65/10
    Allerdings können die Vorschriften über die Feststellung der Forderungen der Insolvenzgläubiger in einem Insolvenzplan nicht abbedungen werden (BGH, Beschl. v. 5. Februar 2009 - IX ZB 230/07, ZIP 2009, 480, 482 Rn. 24 ff.).
  • BGH, 13.11.1973 - 1 StR 405/73

    Untreue in Tateinheit mit versuchtem Betrug - Rüge einer Verletzung der

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZB 65/10
    Ist auf diese Weise alles getan worden, damit die Beteiligten problemlos an dem Termin teilnehmen konnten, liegt jedenfalls kein Mangel in einem wesentlichen Punkt vor (vgl. BGH, Urt. v. 13. November 1973 - 1 StR 405/73).
  • LG Berlin, 20.10.2004 - 86 T 578/04
    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZB 65/10
    Nach einer Auffassung ist es ausreichend, dass die Rechte des beschwerdeführenden Gläubigers durch den Plan verändert werden (LG Berlin NZI 2005, 335, 336; HK-InsO/Flessner, 5. Aufl. § 253 Rn. 7; Uhlenbruck/Lüer, InsO 13. Aufl. § 253 Rn. 2).
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 206/08

    Einleitung eines Anfechtungsrechtsstreits durch einen Insolvenzverwalter auf

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZB 65/10
    Im gestaltenden Teil ist zu regeln, ob bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens anhängig gemachte Anfechtungsklage fortgeführt werden, weil andernfalls die Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters für die Anfechtungsklagen entfällt (BGH, Urt. v. 10. Dezember 2009 - IX ZR 206/08, ZIP 2010, 102).
  • BGH, 07.07.2005 - IX ZB 266/04

    Bildung von Gruppen von Gläubigern in der Insolvenz; Fortführung des

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZB 65/10
    Der Senat hat bereits entschieden, es reiche für die stets zu fordernde Beschwer aus, dass sich der beschwerdeführende Gläubiger darauf beruft, durch den Plan in seinen Rechten beeinträchtigt zu werden (BGHZ 163, 344, 347).
  • BGH, 17.07.2014 - IX ZB 13/14

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde der Medienholding AG Winterthur im

    Auf der Grundlage der bis zum 29. Februar 2012 maßgeblichen Fassung des § 253 InsO ging der Senat im Blick auf die Zulässigkeit der Beschwerde eines Gläubigers gegen die Bestätigung eines Insolvenzplans davon aus, dass die allein zu fordernde materielle Beschwer gegeben ist, wenn sich der Gläubiger darauf beruft, durch den Plan in seinen Rechten beeinträchtigt zu werden (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - IX ZB 266/04, BGHZ 163, 344, 347; vom 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10, WM 2010, 1509 Rn. 26; vom 13. Januar 2011 - IX ZB 29/10, ZIP 2011, 781 Rn. 5; vom 13. Oktober 2011 - IX ZB 37/08, WM 2012, 180 Rn. 7).

    Auch das weitergehende Zulässigkeitserfordernis, dass der Beschwerdeführer glaubhaft macht, durch den Plan schlechtergestellt zu werden als bei Durchführung des Regelinsolvenzverfahrens, hat der Senat mit Rücksicht auf den damaligen Wortlaut des § 253 InsO abgelehnt (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010, aaO).

    Dies gilt für die Notwendigkeit eines Widerspruchs gegen den Plan (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - IX ZB 266/04, BGHZ 163, 344, 347; vom 13. Januar 2011 - IX ZB 29/10, ZIP 2011, 781 Rn. 5) ebenso wie für die glaubhaft zu machende Darlegung, durch den Plan schlechter gestellt zu werden als bei Durchführung des Regelinsolvenzverfahrens (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10, WM 2010, 1509 Rn. 26).

    Angelehnt an die Senatsrechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10, WM 2010, 1509 Rn. 26) hat die Glaubhaftmachung der Schlechterstellung als Bestandteil der Beschwerdebegründung zu erfolgen, aber nicht bereits mittels eines Minderheitenschutzantrags nach § 251 InsO vor der Planbestätigung.

    Der Beschwerdeführer kann sich mit der Beschwerde nicht auf eine Verletzung des § 251 InsO berufen, wenn er es gegenüber dem Insolvenzgericht versäumt hat, die behauptete Schlechterstellung durch den Insolvenzplan gemäß § 251 Abs. 2 InsO glaubhaft zu machen (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10, WM 2010, 1509 Rn. 17 ff).

    Vielmehr ist in Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung anzunehmen, dass die Beschwerde, wenn ein Verstoß gegen den Minderheitenschutz des § 251 InsO nicht hinreichend dargelegt ist, auf sonstige Gesetzesverletzungen gestützt werden kann (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10, WM 2010, 1509 Rn. 23).

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

    Es bleibt den Insolvenzgläubigern, die die in C IV 4 b des Plans geregelte Frist versäumt haben, unbenommen, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens mit der Leistungsklage gegen den Schuldner vorzugehen und ihre Planquote gegenüber diesem durchzusetzen, weil sie, wie ausgeführt, gemäß § 254 Abs. 1 InsO auch den positiven Planwirkungen unterliegen (vgl. Uhlenbruck/Lüer/Streit 14. Aufl. § 254b InsO Rn. 11; Stephan NZI 2014, 539, 541; MüKoInsO/Madaus 3. Aufl. § 254b Rn. 10; KPB/Spahlinger InsO Stand Februar 2014 § 254b Rn. 7; zur Rechtslage vor dem ESUG vgl. BGH 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10 - Rn. 9) .
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch rechtskräftig bestätigten

    Eine Prüfung und Feststellung von Forderungen durch sie ist nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich (vgl. BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 15; s. auch 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10 - Rn. 16) .

    Ausfallforderungen">256 Abs. 1 Satz 2 InsO festzustellen, in welchem Umfang die bestrittene Forderung vorläufig zu berücksichtigen ist (vgl. BGH 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10 - Rn. 16) .

  • BGH, 26.04.2018 - IX ZB 49/17

    Insolvenzverfahren: Zurückweisung eines Insolvenzplans wegen wesentlicher

    a) Nach § 220 Abs. 2 InsO muss der darstellende Teil eines Insolvenzplans alle Angaben zu den Grundlagen und den Auswirkungen des Plans enthalten, die für die Entscheidung der Gläubiger über die Zustimmung zum Plan und für dessen gerichtliche Bestätigung erheblich sind (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10, WM 2010, 1509 Rn. 42).
  • BGH, 19.05.2022 - IX ZB 6/21

    Insolvenzverfahren: Befreiung des Schuldners von seinen restlichen

    Das macht eine Vergleichsrechnung erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 49/17, ZInsO 2018, 1404 Rn. 33; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10, ZInsO 2010, 1448 Rn. 45 und nunmehr § 220 Abs. 2 Satz 2 InsO nF).

    Dabei handelt es sich naturgemäß um eine Schätzung, deren Genauigkeit abnimmt, je länger der in Betracht zu ziehende Zeitraum ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010, aaO).

  • BGH, 13.10.2011 - IX ZB 37/08

    Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans wegen

    Darauf, ob der Beschwerdeführer bei Durchführung des bestätigten Plans schlechter steht als bei Fortsetzung des Insolvenzverfahrens, kommt es nicht an (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10, WM 2010, 1509 Rn. 23 ff).

    Danach sind alle diejenigen Angaben unerlässlich, welche die Gläubiger für ein sachgerechtes Urteil über den Insolvenzplan, gemessen an ihren eigenen Interessen, benötigen (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 30/09, ZIP 2010, 341 Rn. 3; vom 15. Juli 2010, aaO Rn. 44; Uhlenbruck/Maus, InsO, 13. Aufl., § 220 Rn. 1; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Handbuch zur Insolvenzordnung, 3. Aufl, Kap. 9 Rn. 40).

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2014 - 5 Sa 225/14

    Wirksamkeit und Umfang der Vereinbarung einer Ausschlussfrist in einem

    Sie können demnach durch den Insolvenzplan auch modifiziert werden (so ausdrücklich: BGH 15.07.2010 - IX ZB 65/10 - DB 2010, 1985).
  • LG Frankfurt/Main, 09.04.2020 - 9 T 109/20
    Die Glaubhaftmachung einer Schlechterstellung erfordert zunächst die Glaubhaftmachung des Bestehens von Ansprüchen (BGH, Beschl. v. 15.07.2010, Az.: IX ZB 65/10).

    Ausweislich der Stimmliste, Anlage zur Niederschrift vom 12.03.2020 (Bl. 291 d. A. Sonderband Insolvenzplan), sind die Forderungen der Beschwerdeführer zu 4) sowie zu 9) und 10) allerdings bestritten; insofern können sie nicht als bestehend zu Grunde gelegt werden, sodass bereits eine Glaubhaftmachung der Ansprüche fehlt (s. BGH, Beschl. v. 15.07.2010, Az.: IX ZB 65/10).

  • ArbG Mönchengladbach, 29.01.2014 - 7 Ca 2069/13

    Verfrühungsschaden bei Kündigung in der Insolvenz

    Wie die Beklagte unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.07.2010 (IX ZB 65/10, Juris) zu Recht anführt, ist eine solche Regelung im Insolvenzplan wirksam.
  • LG Bonn, 10.07.2014 - 6 T 178/14

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Bestätigung eines

    Soweit die Beschwerdeführer unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 163, 344; BGH ZinsO 2010, 1448; BGH ZinsO 2011, 280) meinen, dass es ausreiche, dass der beschwerdeführerende Gläubiger sich darauf beruft, durch den Plan in seinen Rechten verletzt zu sein, ist dem nicht zu folgen.
  • OLG Brandenburg, 10.10.2012 - 4 U 54/11

    Werkvertragsrecht: Voraussetzung der Annahme einer lediglich teilweisen Abnahme

  • BGH, 13.01.2011 - IX ZB 29/10

    Insolvenzverfahren: Gläubigerbeschwerde gegen einen Bestätigungsbeschluss nach

  • LAG Düsseldorf, 06.08.2014 - 7 Sa 1190/13

    Anmeldung von Ansprüchen des Arbeitnehmers zur Insolvenztabelle

  • AG München, 14.08.2018 - 1511 IN 2637/17

    Gerichtliche Bestätigung eines Insolvenzplans - Obstruktionsverbot

  • LG Düsseldorf, 27.04.2017 - 14d O 10/14

    Schadensersatzbegehren wegen eines Kartellrechtsverstoßes; Begründung des

  • ArbG Mönchengladbach, 29.01.2014 - 7 Ca 2137/13

    Schadensersatz, Leistungsklage, Verfrühungsschaden, Insolvenzplan,

  • AG Köln, 15.05.2019 - 72 IN 269/17

    Beachten der Vorschriften über den Inhalt des Insolvenzplans in einem

  • ArbG Mönchengladbach, 27.02.2014 - 4 Ca 2122/13

    Schadenersatz nach § 113 S. 3 INSO nach Kündigung durch den Insolvenzverwalter,

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