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   BGH, 15.07.2010 - IX ZB 229/07   

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BGH, 15.07.2010 - IX ZB 229/07 (https://dejure.org/2010,767)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - IX ZB 229/07 (https://dejure.org/2010,767)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - IX ZB 229/07 (https://dejure.org/2010,767)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 3 InsO, § 35 InsO, § 82 InsO, § 200 InsO, § 203 InsO
    Insolvenzverfahren: Behandlung eines Erbschaftsanfalls zwischen Ankündigung der Restschuldbefreiung und Verfahrensaufhebung; Beginn der gesetzlichen Obliegenheiten des Schuldners während der Laufzeit der Abtretungserklärung; Wirkungszeitpunkt des Aufhebungsbeschlusses ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 35, 295 Abs. 1, InsO §§ 200, 27 Abs. 3, 82, InsO §§ 203, 212, 286 ff.
    Nach Ankündigung der Restschuldbefreiung, aber vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens angefallene Erbschaft als Massebestanteil; Wirksamkeit der Aufhebung mit Beschlussfassung des Insolvenzgerichts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fallen einer nach Ankündigung der Restschuldbefreiung und vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens gemachten Erbschaft in die Masse; Einsetzen der gesetzlichen Obliegenheiten des Schuldners während der Laufzeit der Abtretungserklärung erst mit Wirksamkeit der ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 35, 82, 200, 203, 286 ff.
    Wirksamkeit einer Verfahrensaufhebung mit Beschlussfassung des Insolvenzgerichts

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Behandlung eines Erbschaftsanfalls zwischen Ankündigung der Restschuldbefreiung und Verfahrensaufhebung; Beginn der gesetzlichen Obliegenheiten des Schuldners während der Laufzeit der Abtretungserklärung; Wirkungszeitpunkt des Aufhebungsbeschlusses ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Behandlung eines Erbschaftsanfalls zwischen Ankündigung der Restschuldbefreiung und Verfahrensaufhebung; Beginn der gesetzlichen Obliegenheiten des Schuldners während der Laufzeit der Abtretungserklärung; Wirkungszeitpunkt des Aufhebungsbeschlusses ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fallen einer nach Ankündigung der Restschuldbefreiung und vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens gemachten Erbschaft in die Masse; Einsetzen der gesetzlichen Obliegenheiten des Schuldners während der Laufzeit der Abtretungserklärung erst mit Wirksamkeit der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbschaft während der Verbraucherinsolvenz fällt in die Masse

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbschaft des Schuldners während des Insolvenzverfahrens als Bestandteil der Insolvenzmasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 186, 223
  • NJW-RR 2010, 1494
  • ZIP 2010, 1610
  • MDR 2010, 1151
  • DNotZ 2011, 219
  • NZI 2010, 741
  • FamRZ 2010, 1657
  • WM 2010, 1610
  • DB 2011, 818
  • NZG 2010, 1100
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.2010 - IX ZB 167/09

    Aufhebung der Verfahrenskostenstundung durch das Insolvenzgericht: Grob

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZB 229/07
    Einen Einstellungsantrag gemäß § 212 InsO hat der Schuldner jedoch nicht gestellt; ein solcher Antrag war auch nur bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens möglich (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Mai 2010 - IX ZB 167/09, WM 2010, 1236, 1237 Rn. 17).

    Beruft sich demgegenüber ein Schuldner gleichwohl darauf, dass das Verfahren einzustellen war und deshalb Nachtragsverteilung nicht angeordnet werden dürfe, so liegt hierin notwendig die trotz rechtskräftiger Ankündigung noch mögliche Rücknahme seines Antrags auf Restschuldbefreiung (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Mai 2010, aaO).

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 249/07

    Zeitpunkt der Geltung von Obliegenheiten des Schuldners gem. § 295

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZB 229/07
    Die Obliegenheiten des § 295 InsO treffen den Schuldner erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2008 - IX ZB 249/07, WM 2009, 361, 362 f Rn. 8, 9 und 12).
  • RG, 05.10.1899 - VI 152/98

    Unterbrechung des Verfahrens; Verzicht auf Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZB 229/07
    Entgegen der auch im Schrifttum vertretenen Ansicht, die auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung abstellt (Uhlenbruck, InsO 13. Aufl. § 200 Rn. 6; MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl. § 4 Rn. 83; MünchKomm-InsO/Hintzen, aaO § 200 Rn. 17; HmbKomm-InsO/Preß, 3. Aufl. § 200 Rn. 15), wird die Verfahrensaufhebung im Zeitpunkt der Beschlussfassung wirksam (so zu § 163 KO bereits RGZ 45, 323, 326; LG Berlin JW 1935, 375, 376 m. krit. Anm. Matzke; Richert NJW 1961, 645, 646; zur Verfahrenseinstellung ebenso OLG Breslau OLGE 21, 180).
  • BVerwG, 26.11.1959 - III C 204.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZB 229/07
    Entgegen der auch im Schrifttum vertretenen Ansicht, die auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung abstellt (Uhlenbruck, InsO 13. Aufl. § 200 Rn. 6; MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl. § 4 Rn. 83; MünchKomm-InsO/Hintzen, aaO § 200 Rn. 17; HmbKomm-InsO/Preß, 3. Aufl. § 200 Rn. 15), wird die Verfahrensaufhebung im Zeitpunkt der Beschlussfassung wirksam (so zu § 163 KO bereits RGZ 45, 323, 326; LG Berlin JW 1935, 375, 376 m. krit. Anm. Matzke; Richert NJW 1961, 645, 646; zur Verfahrenseinstellung ebenso OLG Breslau OLGE 21, 180).
  • LG Dortmund, 20.11.2007 - 9 T 222/07

    Sofortige Beschwerde gegen Anordnung der Nachtragsverteilung nach Ankündigung der

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZB 229/07
    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in ZVI 2008, 32 abgedruckt worden ist, hat angenommen, die Aufhebung des vereinfachten Insolvenzverfahrens sei infolge ihrer Veröffentlichung am 15. Januar 2007 erst nach Ablauf weiterer zwei Tage (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO) wirksam geworden.
  • BGH, 21.03.2024 - IX ZB 56/22
    Nur wenn der Aufhebungsbeschluss von einem Richter getroffen worden sein sollte, wäre er mit Erlass wirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZB 229/07, BGHZ 186, 223 Rn. 5) und wegen § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO sofort rechtskräftig; hat ein Rechtspfleger den Aufhebungsbeschluss getroffen, tritt Rechtskraft wegen § 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG in Verbindung mit § 569 Abs. 1 ZPO zwei Wochen später ein, falls keine Erinnerung eingelegt wird (vgl. Jaeger/Meller-Hannich, InsO, 2. Aufl., § 200 Rn. 8).
  • BGH, 02.12.2010 - IX ZB 184/09

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Behandlung eines während des Insolvenzverfahrens

    Maßgeblich für die Zuordnung des Pflichtteilsanspruchs zur Insolvenzmasse oder zum Neuerwerb während der Wohlverhaltensphase ist, ob der Erbfall vor oder nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens stattgefunden hat (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2008 - IX ZB 249/07, aaO Rn. 15; v. 25. Juni 2009 - IX ZB 196/08, aaO Rn. 9; vgl. auch BGH, Beschl. v. 16. Juli 2009 - IX ZB 72/09, ZInsO 2009, 1831, Rn. 9; v. 15. Juli 2010 - IX ZB 229/07, NZI 2010, 741 Rn. 4; MünchKomm-InsO/Siegmann, 2. Aufl. § 315 Anh. Rn. 27; HK-InsO/Kayser, 5. Aufl. § 83 Rn. 3; Jaeger/Windel, InsO § …
  • VG Berlin, 25.03.2019 - 5 K 571.17

    Geltung eines Beschlusses über die Zusammenrechnung der pfändbaren Bezüge im

    Das Insolvenzverfahren wurde am 26. Juni 2014 durch den unmittelbar wirksamen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZB 229/07 - juris Rn. 5) Beschluss vom selben Tag aufgehoben.
  • BGH, 16.12.2010 - IX ZA 30/10

    Wirkungen der Insolvenzverfahrenseröffnung: Befreiung eines gutgläubigen

    Der Senat hat bereits entschieden, dass im Falle der Aufhebung des Insolvenzverfahrens der Verkehrsschutz bei Leistungen an den nicht mehr empfangszuständigen Insolvenzverwalter oder Treuhänder durch entsprechende Anwendung des § 82 InsO sichergestellt werden kann (BGH, Beschl. v. 15. Juli 2010 - IX ZB 229/07, WM 2010, 1610 Rn. 8, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).
  • BGH, 12.05.2011 - IX ZR 133/10

    Insolvenzverfahren: Erfüllungswirkung von Leistungen eines Drittschuldners an den

    aa) Auf der Grundlage des angefochtenen Urteils ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Drittschuldnerin in analoger Anwendung des § 82 InsO (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZB 229/07, WM 2010, 1610 Rn. 8 zVb in BGHZ 186, 223; vom 16. Dezember 2010 - IX ZA 30/10, NZI 2011, 104 Rn. 6) von ihrer Leistungspflicht gegenüber der Schuldnerin frei geworden wäre, weil sie gutgläubig in Unkenntnis der Verfahrensaufhebung an den nicht mehr empfangsberechtigten Beklagten die Leistung erbracht hätte.
  • BGH, 16.12.2010 - IX ZB 261/09

    Treuhändervergütung in der Wohlverhaltensperiode: Stichtag für die Anwendbarkeit

    Die Wirkungen der Wohlverhaltensperiode beginnen demgegenüber erst mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 211 InsO, die ihrerseits gemäß § 289 Abs. 2, 3 InsO die Rechtskraft der Entscheidung über die Ankündigung der Restschuldbefreiung voraussetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 15. Juli 2010 - IX ZB 229/07, ZIP 2010, 1610 Rn. 4).
  • BGH, 11.04.2013 - IX ZR 122/12

    Fortsetzung eines Anfechtungsprozesses durch den Insolvenzverwalter nach

    Die Aufhebung ist jedenfalls mit der Beschlussfassung am 5. Juli 2010 wirksam geworden (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZB 229/07, BGHZ 186, 223 Rn. 5 ff) und damit vor Klageerhebung.
  • BGH, 22.09.2011 - IX ZB 193/10

    Regelvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren: Prüfung eines

    Die während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallende Erbschaft fällt in die Masse (BGH, Beschluss vom 1. März 2007, aaO S. 639 mwN; vom 15. Juli 2010 - IX ZB 229/07, BGHZ 186, 223 Rn. 4).
  • BGH, 15.12.2011 - IX ZB 229/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Bestimmung von Grenzwerten für die Größe der Masse

    Der Senat hat an anderer Stelle auch bereits darauf hingewiesen, dass die Vorschrift des § 1 Abs. 2 VergVO in der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung zwar keine Entsprechung gefunden hat, einem solchen Tatbestand jedoch durch einen deutlichen Abschlag beim Vergütungssatz Rechnung zu tragen ist (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZB 229/07, WM 2010, 1610 Rn. 19, in BGHZ 186, 223 nicht mit abgedruckt; vom 22. September 2011 - IX ZB 193/10, ZIP 2011, 2158 Rn. 20 f).
  • BGH, 30.09.2010 - IX ZB 85/10

    Insolvenzverfahren: Rechnungslegungspflicht des Treuhänders nach Ankündigung der

    Neuerwerb, den der Schuldner bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens erlangt, fällt nach den §§ 35, 36 InsO auch dann noch in die Masse, wenn bereits die Restschuldbefreiung angekündigt worden ist (BGH, Beschl. v. 15. Juli 2010 - IX ZB 229/07, ZIP 2010, 1610 Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 12 W 1990/10

    Kostenrecht: Zweckbindung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs im Hinblick

  • BSG, 28.04.2021 - B 5 R 6/21 BHv

    Erstattung einer überzahlten Rente; Grundsatzrüge im

  • BPatG, 17.10.2018 - 28 W (pat) 16/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der

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