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   OLG Celle, 14.07.2010 - 3 U 23/10   

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https://dejure.org/2010,1237
OLG Celle, 14.07.2010 - 3 U 23/10 (https://dejure.org/2010,1237)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.07.2010 - 3 U 23/10 (https://dejure.org/2010,1237)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 3 U 23/10 (https://dejure.org/2010,1237)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 51 Nr. 1, 50, 91 Abs. 1 InsO
    Anspruch auf Auskehrung des Übererlöses; Insolvenzfestigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 50 InsO; § 51 Nr. 1 InsO; § 91 Abs. 1 InsO
    Geltendmachung einer abgetretenen Forderung durch den zweitrangigen Grundpfandgläubiger in der Insolvenz des Schuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer abgetretenen Forderung durch den zweitrangigen Grundpfandgläubiger in der Insolvenz des Schuldners

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Voraussetzungen der Insolvenzfestigkeit eines dem nachrangigen Grundpfandgläubiger zur Sicherung abgetretenen Anspruchs auf Auskehr des Übererlöses bei Verwertung des belasteten Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 50; InsO § 51 Nr. 1; InsO § 91 Abs. 1
    Geltendmachung einer abgetretenen Forderung durch den zweitrangigen Grundpfandgläubiger in der Insolvenz des Schuldners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Folgen einer weiten Sicherungszweckerklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1407
  • NZI 2010, 769
  • NZI 2010, 920 (Ls.)
  • WM 2010, 1976
  • Rpfleger 2011, 110
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.03.2006 - IX ZR 11/05

    Vormerkungsfähigkeit zukünftiger Ansprüche; Gesetzlicher Vormerkungsschutz

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2010 - 3 U 23/10
    Sie beruft sich ferner auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2006 (IX ZR 11/05), das den gesetzlichen Löschungsanspruch des nachrangigen Grundschuldgläubigers zum Gegenstand hat, dessen Rechtgedanken sie für übertragbar hält.

    dd) Gleichwohl ist in Anwendung der Grundsätze aus dem Urteil des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2006 (IX ZR 11/05 = BGHZ 166, 319 ff.) davon auszugehen, dass die Abtretung der Ansprüche an die Beklagte nicht insolvenzfest war.

    (1) Der Bundesgerichtshof hat zwar bestätigt, dass der vom Gesetz zugelassene Vormerkungsschutz für künftige Ansprüche (§ 883 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 106 InsO) sinnentleert wäre (BGH, Urteil vom 9. März 2006, IX ZR 11/05), wollte man ihn erst von dem Zeitpunkt an eintreten lassen, in dem die gesicherten Ansprüche entstehen.

    Diese Grundsätze seien auf den gesetzlichen Löschungsanspruch zu übertragen (BGHZ 166, 319 ff., a. a. O., Rn. 14).

  • BGH, 05.11.1976 - V ZR 5/75

    Abtretung eines Rückgewähranspruchs eines Gemeinschuldners - Verfügung über einen

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2010 - 3 U 23/10
    Der Bundesgerichtshof hat indes mit Urteil vom 5. November 1976 (V ZR 5/75, NJW 1977, 247 f.) entschieden, dass der bei einer Sicherungsgrundschuld aus dem Sicherungsvertrag resultierende schuldrechtliche Rückgewähranspruch ein bereits mit dem Abschluss des Sicherungsvertrages zur Entstehung gelangender, durch die Tilgung der gesicherten Forderung aufschiebend bedingter und nicht ein künftiger Anspruch ist.

    Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 91 Abs. 1 ZPO; die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 708 Nr. 10, § 711. Die Revision ist gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ZPO zuzulassen, weil mit Blick auf das Urteil des V. Zivilsenats vom 5. November 1976 (V ZR 5/75) einerseits und des IX. Zivilsenats vom 9. März 2006 (IX 11/05) andererseits eine klarstellende höchstrichterliche Entscheidung notwendig erscheint.

  • BGH, 18.02.1992 - XI ZR 134/91

    Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2010 - 3 U 23/10
    Dessen durch Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingter Anspruch auf Rückgewähr des nicht valutierten Teils der Grundschuld wandelt sich nach deren Erlöschen in der Zwangsversteigerung des belasteten Grundstücks in einen Anspruch auf Herausgabe des Übererlöses um (BGH, Urteil vom 18. Februar 1992, XI ZR 134/91, WM 1992, 566 f., juris Rn. 7).

    Nichts anderes würde dann für den an die Stelle des Rückgewähranspruchs tretenden Anspruch auf Auskehr des Übererlöses (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Februar 1992, XI ZR 134/91, WM 1992 566 f., juris 7) gelten.

  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 147/03

    Voraussetzungen der Aufrechnung in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2010 - 3 U 23/10
    § 106 InsO diene vielmehr dazu, in der Insolvenz des Schuldners den Gläubiger zu schützen, dessen Anspruch in einem rechtlichen Kern aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen bereits gesichert sei (BGH, a. a. O.; BGHZ 160, 1,4).
  • BGH, 03.12.2001 - II ZR 372/99

    Zur Auslegung einer auf das Beamtenversorgungsrecht für Zeitbeamte Bezug

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2010 - 3 U 23/10
    Der gegebene Fall ist auch nicht mit dem dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 2001 (IX ZR 419/98, WM 2002, 332 ff.) zugrunde liegenden Sachverhalt zu vergleichen.
  • BGH, 20.12.2001 - IX ZR 419/98

    Verteilung des Versteigerungserlöses bei Einmalvalutierungsabrede;

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2010 - 3 U 23/10
    Der gegebene Fall ist auch nicht mit dem dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 2001 (IX ZR 419/98, WM 2002, 332 ff.) zugrunde liegenden Sachverhalt zu vergleichen.
  • BGH, 30.01.1997 - IX ZR 89/96

    Abtretung einer Forderung auf künftigen Grundstücksmietzins; Nachweis der

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2010 - 3 U 23/10
    Der Rechtsübergang erfolgt jedoch erst mit Entstehen der Forderung (BGH, Urteil vom 11. Mai 2006, IX ZR 247/03 = BGHZ 167, 363 ff, juris Rn. 6; Urteil vom 30. Januar 1997, IX ZR 89/96, ZIP 1997, 513, 514), d.h. der Rechtserwerb ist erst mit der Entstehung der Forderung vollendet.
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 183/03

    Anfechtbarkeit der Bestellung einer Sicherheit

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2010 - 3 U 23/10
    Bei Vorausabtretungen ist es deshalb - wie ausgeführt - maßgeblich, wann die abgetretene Forderung entsteht (BGH, Urteil vom 22. Juli 2004, IX ZR 183/03, WM 2004, 1837 ff, juris Rn. 26).
  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 62/04

    Anforderungen an die Bezeichnung der Mitwirkungspflichten im Haftbefehl;

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2010 - 3 U 23/10
    Entsteht die im Voraus abgetretene Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, kann der Gläubiger gemäß § 91 Abs. 1 InsO kein Forderungsrecht zu Lasten der Masse mehr erwerben (BGH, a. a. O.; BGHZ 135, 140, 145; 162, 187, 190).
  • BGH, 27.02.1981 - V ZR 9/80

    Anmeldung von rückständigen Grundschuldzinsen im Versteigerungsverfahren -

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2010 - 3 U 23/10
    Der der Grundschuld nachgehende Gläubiger hat indes aus eigenem Recht nicht ohne Weiteres einen Anspruch auf den aus der Verwirklichung eines vorrangigen Sicherungsrechts erwirtschafteten Übererlös (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1981, V ZR 9/80, WM 1981, 581 f, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • BGH, 19.09.1983 - II ZR 12/83

    Vorausabtretung einer Auseinandersetzungsforderung

  • LG Stade, 07.01.2010 - 3 O 102/09
  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 53/00

    Klagebefugnis des Insolvenzverwalters bei einer Drittwiderspruchsklage;

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03

    Wirksamkeit der Abtretung ärztlicher Honorarforderungen in der Insolvenz des

  • BGH, 27.04.2012 - V ZR 270/10

    Insolvenzfestigkeit des gesetzlichen Löschungsanspruchs des nachrangigen

    Er gewährt seinem Inhaber ein Befriedigungsrecht nach § 106 InsO, ohne dass im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen (aA OLG Celle, WM 2010, 1976, 1980; Uhlenbruck/Wegener, InsO, 13. Aufl., § 106 Rn. 21).
  • BGH, 10.11.2011 - IX ZR 142/10

    Insolvenzverfahren: Begründung eines Rechts auf abgesonderte Befriedigung durch

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in WM 2010, 1976 abgedruckt ist, hat ausgeführt, der Erwerb des abgetretenen Rückgewähranspruchs sei erst mit seiner künftigen Entstehung vollendet.
  • OLG Hamm, 25.11.2010 - 27 U 191/09

    Rechtstellung des Grundpfandgläubigers nach Zwangsversteigerung eines Grundstücks

    Der Senat weicht in Übereinstimmung mit OLG Celle ZIP 2010, 1407 von der Entscheidung des BGH in NJW 1977, 247 ab.
  • LG Kleve, 05.05.2011 - 6 S 148/10

    Teilweise Nichtanmeldung von Zinsansprüchen aus einer Grundschuld im

    Eine andere Betrachtung erscheint auch unter Berücksichtigung des Urteils des Oberlandesgerichts D vom 14.07.2010 (Az. 3 U 23/10) nicht geboten.
  • AG Rheinberg, 30.08.2010 - 13 C 64/10

    Schadensersatz aus pVV aufgrund der teilweisen Nichtgeltendmachung laufender und

    Nur wenn der Zessionar bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine gesicherte Rechtsposition hinsichtlich der abgetretenen Forderung erlangt hat, ist die Abtretung insolvenzfest (OLG Celle, Urteil vom 14.07.2010 - 3 U 23/10).
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