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   OLG Celle, 10.06.2010 - 13 W 49/10   

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https://dejure.org/2010,12485
OLG Celle, 10.06.2010 - 13 W 49/10 (https://dejure.org/2010,12485)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.06.2010 - 13 W 49/10 (https://dejure.org/2010,12485)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 13 W 49/10 (https://dejure.org/2010,12485)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 305 BGB; § 890 ZPO
    Zulässigkeit der Erhebung von Bankgebühren für die Wertermittlung eines Grundstücks zur Absicherung eines Darlehens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erhebung von Bankgebühren für die Wertermittlung eines Grundstücks zur Absicherung eines Darlehens

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ordnungsgeld gegen Bausparkasse bei Erhebung von Gebühren für die Wertermittlung von Beleihungsobjekten trotz rechtskräftig festgestellter Unterlassungsverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305; ZPO § 890
    Zulässigkeit der Erhebung von Bankgebühren für die Wertermittlung eines zu beleihenden Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Gebühren für Immobilien-Wertgutachten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    AGB-Verbot: Nur andere Formulierung nützt nichts! (IMR 2010, 345)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1890
  • WM 2010, 1980
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 10.05.2005 - 2 W 12/05

    Verwirkung eines Ordnungsgelds: Zuwiderhandlung gegen ein durch

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2010 - 13 W 49/10
    Die Bemessung soll daneben auch bewirken, dass die Verletzung der titulierten Pflicht für den Schuldner wirtschaftlich nicht lohnend erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1993, I ZR 54/91 , zitiert nach juris, Rdnr. 18; so auch OLG Hamm, Beschluss vom 30.10.2008, 4 W 117/08 , zitiert nach juris, Rdz. 28; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.05.2005, 2 W 12/05 , zitiert nach juris, Rdnr. 13).
  • OLG Celle, 23.04.2009 - 13 W 33/09

    Gegenstandswert des Ordnungsmittelverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2010 - 13 W 49/10
    Dieses entspricht grundsätzlich nur einem Bruchteil des Hauptsachewertes, den der Senat regelmäßig mit einem Drittel ansetzt (vgl. Senatsbeschluss vom 23. April 2009, 13 W 33/09 sowie Senatsbeschluss in der hiesigen Sache vom 24. Juni 2009 - Bl. 210 ff. d. A.).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2010 - 13 W 49/10
    Die Bemessung soll daneben auch bewirken, dass die Verletzung der titulierten Pflicht für den Schuldner wirtschaftlich nicht lohnend erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1993, I ZR 54/91 , zitiert nach juris, Rdnr. 18; so auch OLG Hamm, Beschluss vom 30.10.2008, 4 W 117/08 , zitiert nach juris, Rdz. 28; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.05.2005, 2 W 12/05 , zitiert nach juris, Rdnr. 13).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - W (Kart) 4/09

    Auslegung eines Unterlassungstitels hinsichtlich des Vertriebs von "Neuwagen"

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2010 - 13 W 49/10
    Der Schutzumfang des Unterlassungstitels beschränkt sich nämlich nicht nur auf Handlungen, die mit der in den Tenor aufgenommenen konkreten Verpflichtung identisch sind; er erstreckt sich auf alle Verletzungshandlungen, die der Verkehr als gleichwertig ansieht und bei denen die Abweichungen den Kern der Verletzungshandlungen unberührt lassen (Stöber in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 890 Rdnr. 3 a m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010, VI-W (Kart) 4/09 , zitiert nach juris, Rdnr. 6).
  • OLG Hamm, 30.10.2008 - 4 W 117/08

    Zuwiderhandlung gegen ein wettbewerbsrechtliches Unterlassungsgebot

    Auszug aus OLG Celle, 10.06.2010 - 13 W 49/10
    Die Bemessung soll daneben auch bewirken, dass die Verletzung der titulierten Pflicht für den Schuldner wirtschaftlich nicht lohnend erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1993, I ZR 54/91 , zitiert nach juris, Rdnr. 18; so auch OLG Hamm, Beschluss vom 30.10.2008, 4 W 117/08 , zitiert nach juris, Rdz. 28; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.05.2005, 2 W 12/05 , zitiert nach juris, Rdnr. 13).
  • LG Köln, 02.06.2015 - 15 S 10/15

    Rückzahlung einer Wertermittlungsgebühr im Rahmen des Kaufs einer

    Mit Urteil vom 23.06.2015 hat das Amtsgericht die Klage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, die Verjährungsfrist habe spätestens mit Ablauf des Jahres 2010 begonnen, denn zu diesem Zeitpunkt sei den Klägern aufgrund der Entscheidungen OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2009 - 6 U 17/09, OLG Celle, Beschl. v. 10.06.2010 - 13 W 49/10, LG Düsseldorf, Urt. v. 16.04.2008 - 12 O 335/07 - und LG Stuttgart, Urt. v. 24.04.2007 - 20 O 9/07 - spätestens eine Klageerhebung zumutbar gewesen; entgegenstehende Entscheidungen, die die Erhebung von Wertermittlungsgebühren für Verbraucherdarlehen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zulässig hielten, seien in den gängigen juristischen Datenbanken nicht zu finden.

    Die Kammer nimmt zur Begründung auf die Erwägungen der Entscheidungen OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2009 - 6 U 17/09, OLG Celle, Beschl. v. 10.06.2010 - 13 W 49/10, LG Düsseldorf, Urt. v. 16.04.2008 - 12 O 335/07 - und LG Stuttgart, Urt. v. 24.04.2007 - 20 O 9/07 - Bezug und macht sie sich zu Eigen.

    Eine Änderung der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung trat anders als bei Bearbeitungsgebühren im Anschluss an den Beitrag von Nobbe , WM 2008, 195 (194), bereits durch die Entscheidungen OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2009 - 6 U 17/09, veröffentlicht in WM 2010, 215, für AGB von Kreditinstituten, sowie OLG Celle, Beschl. v. 10.06.2010 - 13 W 49/10, veröffentlicht in WM 2010, 1980, für AGB von Bausparkassen, ein, die eine neue herrschende Meinung begründet haben, der eine gegenteilige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht entgegenstand .

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 6 W 47/14

    Höhe des Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung

    Dies entspricht sowohl der Funktion des Ordnungsmittels als zivilrechtlicher Beugemaßnahme zur Vermeidung künftiger Zuwiderhandlung als auch dessen repressivem, strafähnlichem Sanktionscharakter (OLG Celle, Beschl. v. 10.06.2010, 13 W 49/10, juris Rz. 24 = WM 2010, 1980 f.).
  • LG Köln, 09.03.2017 - 15 O 214/16

    Rückabwicklung widerrufener Darlehensverträge

    Eine Änderung der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung trat anders als bei Bearbeitungsgebühren im Anschluss an den Beitrag von Nobbe, WM 2008, 195 (194), bereits durch die Entscheidungen OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2009 - 6 U 17/09, veröffentlicht in WM 2010, 215, für AGB von Kreditinstituten, sowie OLG Celle, Beschl. v. 10.06.2010 - 13 W 49/10, veröffentlicht in WM 2010, 1980, für AGB von Bausparkassen, ein, die eine neue herrschende Meinung begründet haben, der eine gegenteilige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht entgegenstand .
  • KG, 17.05.2021 - 5 W 56/21

    Umfang der vorzunehmenden betriebsinternen Maßnahmen eines Schuldners bei einem

    Um der Funktion des Ordnungsmittels als zivilrechtlicher Beugemaßnahme zur Vermeidung künftiger Zuwiderhandlungen als auch um ihrem repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter gerecht zu werden, ist es mithin - unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 12 Rn. 5.12) - grundsätzlich geboten, solche Beträge festzusetzen, die den Schuldner empfindlich treffen (OLG Celle, Beschl. v. 10.6.2010 - 13 W 49/10, BeckRS 2010, 23601).
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