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   LG Regensburg, 21.09.2009 - 4 O 1442/09 (2)   

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https://dejure.org/2009,30870
LG Regensburg, 21.09.2009 - 4 O 1442/09 (2) (https://dejure.org/2009,30870)
LG Regensburg, Entscheidung vom 21.09.2009 - 4 O 1442/09 (2) (https://dejure.org/2009,30870)
LG Regensburg, Entscheidung vom 21. September 2009 - 4 O 1442/09 (2) (https://dejure.org/2009,30870)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr einer Grundschuld und Herausgabe des Grundschuldbriefs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2165
  • WM 2010, 316
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 68/06

    Wirksamkeit des Versprechens einer Gegenleistung für die Erteilung der

    Auszug aus LG Regensburg, 21.09.2009 - 4 O 1442/09
    24 In einem solchen Fall kann der Insolvenzverwalter dann die Rechtsaufgabe per Erteilung der erforderlichen Löschungsbewilligung und der Herausgabe ausgestellter Grundschuldbriefe verlangen (vgl. Rein, Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 29.03.2008, IX ZR 68/06, NZI 08, 365 und Frege, Keller, NZI 09, 11).
  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 301/13

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Grundstückseigentümers: Pflicht des

    d) Verschiedene Instanzgerichte haben die Auffassung vertreten, nachrangig durch ein rechtsgeschäftlich bestelltes Grundpfandrecht gesicherte Gläubiger könnten in besonderen Fällen verpflichtet sein, die Löschung ihres Rechts zu bewilligen, um einen freihändigen lastenfreien Verkauf des Grundstücks zu ermöglichen (OLG Köln, WM 1995, 1801, 1803; LG Regensburg, WM 2010, 316; OLG Schleswig, WM 2011, 1128, 1129; LG Leipzig, ZInsO 2014, 100, 101 f).
  • LG Leipzig, 27.11.2013 - 5 O 3032/12

    Löschung nachrangiger Grundschulden aus abgetretenem Recht

    Nach inzwischen zutreffen und überwiegend vertretener Auffassung führt diese Konstellation allerdings im Lichte des Gebots von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in bestimmten Fällen zu einem Anspruch des Insolvenzverwalters auf Erteilung einer Löschungsbewilligung, nämlich dann, wenn und sobald feststeht, dass der Grundschuldgläubiger wegen vorrangiger, wertausschöpfender Belastungen des Grundstückes sein Absonderungsrecht nicht auch nur teilweise wird verwirklichen können (so ausdrücklich: Tetzlaff, in MüKo-InsO, a.a.O., Rz. 182 (3); Landgericht Regensburg, Urteil vom 21.09.2009, Az.: 4 O 1442/09, für die gleiche Sachlage in Bezug auf Herausgabe des Grundschuldbriefes).
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