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   BGH, 30.11.2009 - II ZR 55/09   

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BGH, 30.11.2009 - II ZR 55/09 (https://dejure.org/2009,2206)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2009 - II ZR 55/09 (https://dejure.org/2009,2206)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2009 - II ZR 55/09 (https://dejure.org/2009,2206)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des für die Anwendbarkeit des Art. 6 Nr. 1 Lugano-Übereinkommen (LugÜ) erforderlichen Zusammenhangs der Klagen gegen einen in Deutschland wohnhaften Täter einer Untreue und dessen in der Schweiz ansässigen Gehilfen; Anklage eines Gehilfen erst im Wege der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Lugano-Übereinkommen Art. 6
    Gerichtsstand der Streitgenossenschaft bei Delikt nach Lugano-Übereinkommen

  • unalex.eu

    Art. 6 Nr. 1 LugÜ1988
    Konnexität - Allgemein zum Begriff der Konnexität - Konnexität in besonderen Rechtsbereichen - Deliktische Klagen - Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen des Art. 6 Nr. 1 Brüssel I-VO

  • rabüro.de

    Internationaler Gerichtsstand der Streitgenossenschaft

  • Betriebs-Berater

    Aktienkauf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lugano-Übk Art. 6 Nr. 1
    Erfüllung des für die Anwendbarkeit des Art. 6 Nr. 1 Lugano-Übereinkommen (LugÜ) erforderlichen Zusammenhangs der Klagen gegen einen in Deutschland wohnhaften Täter einer Untreue und dessen in der Schweiz ansässigen Gehilfen; Anklage eines Gehilfen erst im Wege der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gerichtsstand nach dem Lugano-Übereinkommen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Internationaler Gerichtsstand der Streitgenossenschaft

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    LugÜ Art. 6 Nr. 1
    Zur Konnexität der Klagen gegen den in Deutschland wohnhaften Täter und den in der Schweiz ansässigen Gehilfen für internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aktienkauf - Internationale Zuständigkeit bei Klagen gegen Täter und Gehilfen wegen Untreue

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 644
  • ZIP 2010, 347
  • EuZW 2010, 959
  • WM 2010, 378
  • BB 2010, 449
  • DB 2010, 557
  • NZG 2010, 391
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.10.2007 - C-98/06

    Freeport - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Besondere Zuständigkeiten

    Auszug aus BGH, 30.11.2009 - II ZR 55/09
    Damit ist über den Wortlaut der Vorschrift hinaus für die Annahme des Gerichtsstands Voraussetzung, dass zwischen den Klagen gegen mehrere Personen, die vor einem Gericht erhoben werden sollen, ein Zusammenhang (Konnexität) besteht, der eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheinen lässt, um zu verhindern, dass in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen könnten, wobei nur ein bei derselben Sach- und Rechtslage auftretender Widerspruch erheblich ist (EuGH, Urt. v. 11. Oktober 2007 - C 98/06 - Freeport plc, NJW 2007, 3702, 3704 Tz. 39 f.; EuGH, Urt. v. 13. Juli 2006 - C 539/03 - Roche Nederland BV, EuZW 2006, 573, 574 Tz. 26; EuGH, Urt. v. 27. September 1988 - Rs 189/87 - Kalfelis, NJW 1988, 3088, 3089 Tz. 9, 12).

    Der Annahme eines Zusammenhangs i. S. von Art. 6 Nr. 1 EuGVÜ steht schließlich - anders ist es bei der Frage der Annexzuständigkeit in Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ - nicht entgegen, dass die gegen mehrere Beklagte erhobene Klage auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen, etwa zum einen auf vertragliche und zum anderen auf deliktische Haftung gestützt ist (EuGH, Urt. v. 11. Oktober 2007 - C 98/06 - Freeport plc, NJW 2007, 3702, 3704 Tz. 42 ff., Tz. 47).

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 83/01

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Inanspruchnahme mehrerer

    Auszug aus BGH, 30.11.2009 - II ZR 55/09
    Eine Divergenz zur Entscheidung vom 23. Oktober 2001 des XI. Zivilsenats des BGH (XI ZR 83/01, NJW-RR 2002, 1149 f.) liegt schon deswegen nicht vor, weil die Beklagten jeweils sowohl aus deliktischen als auch aus vertraglichen Anspruchsgrundlagen verklagt werden, der XI. Zivilsenat aber entscheidend darauf abgestellt hat, dass der für eine internationale Zuständigkeit gem. Art. 6 Nr. 1 LugÜ erforderliche Zusammenhang fehlt, wenn das Klagebegehren gegen den einen Beklagten auf deliktische Anspruchsgrundlagen, das gegen den anderen Beklagten dagegen auf vertragliche oder bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlagen gestützt wird.

    Es entspricht der Rechtsprechung des BGH, dass bei der Auslegung des Art. 6 Nr. 1 LugÜ die Parallelvorschrift des Art. 6 Nr. 1 EuGVÜ und die insoweit ergangene Rechtsprechung des EuGH zu beachten sind (BGH, Urt. v. 23. Oktober 2001 - XI ZR 83/01, NJW-RR 2002, 1149, 1150).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-103/05

    Reisch Montage - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Artikel 6 Nummer 1 - Mehrere

    Auszug aus BGH, 30.11.2009 - II ZR 55/09
    Dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit (EuGH, EuZW 2006, 667, 668 Tz. 24 f. m. w. Nachw.) ist Rechnung getragen.
  • EuGH, 13.07.2006 - C-539/03

    Roche Nederland u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 6 Nummer 1 - Mehrheit

    Auszug aus BGH, 30.11.2009 - II ZR 55/09
    Damit ist über den Wortlaut der Vorschrift hinaus für die Annahme des Gerichtsstands Voraussetzung, dass zwischen den Klagen gegen mehrere Personen, die vor einem Gericht erhoben werden sollen, ein Zusammenhang (Konnexität) besteht, der eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheinen lässt, um zu verhindern, dass in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen könnten, wobei nur ein bei derselben Sach- und Rechtslage auftretender Widerspruch erheblich ist (EuGH, Urt. v. 11. Oktober 2007 - C 98/06 - Freeport plc, NJW 2007, 3702, 3704 Tz. 39 f.; EuGH, Urt. v. 13. Juli 2006 - C 539/03 - Roche Nederland BV, EuZW 2006, 573, 574 Tz. 26; EuGH, Urt. v. 27. September 1988 - Rs 189/87 - Kalfelis, NJW 1988, 3088, 3089 Tz. 9, 12).
  • EuGH, 27.09.1988 - 189/87

    Kalfelis / Schröder u.a.

    Auszug aus BGH, 30.11.2009 - II ZR 55/09
    Damit ist über den Wortlaut der Vorschrift hinaus für die Annahme des Gerichtsstands Voraussetzung, dass zwischen den Klagen gegen mehrere Personen, die vor einem Gericht erhoben werden sollen, ein Zusammenhang (Konnexität) besteht, der eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheinen lässt, um zu verhindern, dass in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen könnten, wobei nur ein bei derselben Sach- und Rechtslage auftretender Widerspruch erheblich ist (EuGH, Urt. v. 11. Oktober 2007 - C 98/06 - Freeport plc, NJW 2007, 3702, 3704 Tz. 39 f.; EuGH, Urt. v. 13. Juli 2006 - C 539/03 - Roche Nederland BV, EuZW 2006, 573, 574 Tz. 26; EuGH, Urt. v. 27. September 1988 - Rs 189/87 - Kalfelis, NJW 1988, 3088, 3089 Tz. 9, 12).
  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Auslegung von Art. 6 Nr. 1 LugÜ 2007 die Parallelvorschrift des Art. 8 Nr. 1 EuGVVO sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu berücksichtigen (Beschluss vom 30. November 2009 - II ZR 55/09, WM 2010, 378).

    Danach liegt die erforderliche Konnexität der Klagen vor, wenn bei derselben Sach- und Rechtslage die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen besteht (EuGH, Urteil vom 11. April 2013 - C-645/11, NJW 2013, 1661, Rn. 43 - Sapir; Urteil vom 11. Oktober 2007 - C-98/06, Slg. 2007, I-8340, Rn. 40 - Freeport; BGH, Beschluss vom 30. November 2009 - II ZR 55/09, WM 2010, 378; Geimer in Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Art. 6 EuGVVO, Rn. 19; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 36. Aufl., Art. 8 EuGVVO, Rn. 4).

  • OLG München, 15.01.2015 - U 1110/14

    Zwischen Claudia P. und dem Internationalen Fachverband für Eisschnelllauf (ISU)

    (2) Das Merkmal der Konnexität der Ansprüche dient der Vermeidung manipulativen Vorgehens des Klägers (vgl. BGH NJW-RR 2010, 644 Tz. 7).
  • LG München I, 26.02.2014 - 37 O 28331/12

    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Anerkennung eines durch den

    Die Gefahr widersprechender Entscheidungen in Bezug auf dieselbe Sachlage resultiert aus dem einheitlichen Lebenssachverhalt, der den mit der Klage geltend gemachten Pflichtverletzungen der Beklagten zu Grunde liegt (BGH, 30.11.2009, II ZR 55/09).

    Bei der Anwendung des Art. 6 Nr. 1 LugÜ ist somit vorliegend auch dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit Rechnung getragen (BGH, 30.11.2009, II ZR 55/09).

  • BGH, 10.07.2012 - II ZR 212/10

    Rechtsstreit um die Zahlung einer "Stammkapitalerhöhung" für eine insolvente

    Diese Art der gegenläufigen Überweisungen stellt keinen Fall des Hin- und Herzahlens nach § 19 Abs. 5 GmbHG, sondern eine verdeckte Sacheinlage in der Form des Hin- und Herzahlens nach § 19 Abs. 4 GmbHG dar (so zutreffend Priester, DStR 2010, 454, 500).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2018 - W (Kart) 2/18

    Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe der vollständigen und vertraulichen

    Auf die Frage, ob die von Art. 8 Nr. 1 Brüssel Ia-VO vorausgesetzte Konnexität (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 21.05.2015, C-352/13 - CDC Hydrogen Peroxide, GRUR Int. 2015, 1076, 1179; Beschluss vom 30.11.2009, II ZR 55/09, Rn. 7 ff. bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2016, I-32 SA 43/16, Rn. 51 ff. bei juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.05.2017, 13 U 130/16, Rn. 23 ff. bei juris) gegeben ist, kommt es daher nicht an.
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 32 Sa 43/16

    Gerichtsstandbestimmung; internationale Zuständigkeit;

    Zum einen werden die Beklagten zu 3 und 7 wie alle anderen Beklagten von der Klägerin aus derselben Rechtsgrundlage wie die anderen Beklagten, nämlich § 426 Abs. 1 S. 1 bzw. § 426 Abs. 1 S. 2 BGB in Anspruch genommen, zum anderen setzt die Anwendbarkeit von Art. 8 Nr. 1 EuGVVO schon nicht voraus, dass die Klagen auf identischen Rechtsgrundlagen beruhen müssen, sofern für die Beklagten vorhersehbar war, dass sie in dem Land verklagt werden können, in dem mindestens einer von ihnen seinen Sitz hat (EuGH, Urt. v. 11.10.2007 - C 98/06, BeckRS 2007, 70802, Tz. 47; BGH, Beschl. v. 30.11.2009 - II ZR 55/09, BeckRS 2010, 03138, Rn. 4).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass bei der Auslegung des LugÜ die Parallelvorschriften des EuGVÜ - als Vorgängernormen zur EUGVVO - und die insoweit ergangene Rechtsprechung zu beachten sind (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 644).
  • OLG Karlsruhe, 31.05.2017 - 13 U 130/16

    Internationale Zuständigkeit: Klageerhebung gegen zwei Gesellschaften und einen

    Den für die Anwendbarkeit des Art. 6 Abs. 1 LugÜ II erforderlichen Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof als gegeben angesehen in einem Fall, in dem sich die Klagen gegen den in D. wohnenden Täter und dessen in der S. ansässigen Gehilfen richtete, sofern die Klagen auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt beruhen (BGH, Beschluss vom 30.11.2009 - II ZR 55/09, juris).

    Für die Annahme der Konnexität sprechen zudem prozessökonomische Gesichtspunkte, die bei der Anwendung des Art. 6 Abs. 1 LugÜ II ebenfalls zu beachten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2009 - II ZR 55/09, juris Rn. 10): Würden der Prozess über die Hauptschuld und der Prozess über die Bürgschaft in zwei getrennten Verfahren geführt, würde im Prozess über die Bürgschaft - sofern diese formwirksam erklärt wäre - der Prozess über die Hauptschuld inzidenter nochmals und damit doppelt geführt.

    (4) Gegen die Anwendung des Art. 6 Abs. 1 LugÜ II spricht nach allgemeiner Meinung auch nicht, dass die Klage zunächst nur gegen die Beklagten Ziffern 1 und 2 gerichtet war und erst später gegen den Beklagten Ziffer 3 erhoben wurde (BGH, Beschluss vom 30.11.2009 - II ZR 55/09, juris Rn. 6; OLG Köln, Urteil vom 29.01.2009 - 18 U 143/08, juris Rn. 13; Rauscher/Leible, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR, Kommentar, Bearbeitung 2011, Art. 6 Brüssel-I-VO Rn. 10 a = Rauscher/Leible, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR, Band 1, 4. Auflage 2015, Brüssel-Ia-VO, Art. 8 Rn. 19).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - U (Kart) 13/14

    Rechtmäßigkeit der IHF-Zulassungsbestimmungen für Spieler hinsichtlich der

    Dabei entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass bei der Auslegung von Art. 6 Nr. 1 LugÜ die Parallelvorschrift des Art. 6 Nr. 1 EuGVÜ und die insoweit ergangene Rechtsprechung des EuGH zu beachten sind (BGH NJW-RR 2010, 644 f. m.w.Nachw., juris Rn. 4).
  • OLG Hamm, 03.08.2015 - 32 Sa 31/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage gegen die Vollstreckung aus

    Dem ist, auch unter den Gesichtspunkten der Prozesswirtschaftlichkeit, der Zweckmäßigkeit und der Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen verschiedener Gerichte, die bei der Auslegung von Zuständigkeitsvorschriften in besonderem Maße zu beachten sind (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 30.11.2009 - II ZR 55/09, BeckRS 2010, 03138, Rn. 10; BGH, Beschluss vom 10.12.2002 - X ARZ 208/02, BGHZ 153, 173ff.), für den hier zu beurteilenden Fall zu folgen.
  • LG Dortmund, 14.05.2014 - 8 O 46/13

    Freistellung von ausländischen Handballspielern für Belange deren jeweiligen

  • OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 11 AR 234/12

    Zuständigkeitsbestimmung bei Schadenersatzklage wegen Dividendenstripping

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 20 U 170/09
  • AG Frankenthal, 05.08.2016 - 3a C 44/16

    Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch aus einem

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 52/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 51/14
  • LG Düsseldorf, 14.07.2015 - 4b O 50/14

    Funkkommunikationsnetzwerk

  • LG Düsseldorf, 28.05.2015 - 4b O 117/13

    Mikromechanische Bauelemente

  • OLG Frankfurt, 05.03.2013 - 11 SV 115/13
  • LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 44/16

    Drehratensensor

  • LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 43/16

    Mikromechanische Gehäusung

  • OLG Frankfurt, 05.03.2014 - 11 SV 4/14

    Zuständigkeitsbestimmung: Gemeinsamer Gerichtsstand von im EU-Ausland ansässigen

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