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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08, XI ZB 24/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1506
BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08, XI ZB 24/08 (https://dejure.org/2010,1506)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2010 - XI ZB 23/08, XI ZB 24/08 (https://dejure.org/2010,1506)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - XI ZB 23/08, XI ZB 24/08 (https://dejure.org/2010,1506)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliches Organisationsverschulden bei Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders ohne Anordnung einer Kontrolle der Eingaben durch Ausgabe der Vorgänge über einen Drucker oder durch ein Fehlerprotokolls als anwaltliches Organisationsverschulden

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Ausdruckpflicht bei EDV-Fristen-Kalender

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliches Organisationsverschulden bei Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliches Organisationsverschulden bei Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 Fd
    Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders ohne Anordnung einer Kontrolle der Eingaben durch Ausgabe der Vorgänge über einen Drucker oder durch ein Fehlerprotokolls als anwaltliches Organisationsverschulden

  • rechtsportal.de

    ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 234 Abs. 1 S. 2
    Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders ohne Anordnung einer Kontrolle der Eingaben durch Ausgabe der Vorgänge über einen Drucker oder durch ein Fehlerprotokolls als anwaltliches Organisationsverschulden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Organisationsverschulden bei elektrischem Fristenkalender

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwaltliches Verschulden bei Fristenkontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristenkalender im Computer? Ausdrucken!

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO
    Ausdruckpflicht bei EDV-Fristen-Kalender

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1363
  • MDR 2010, 586
  • FamRZ 2010, 635
  • WM 2010, 567
  • DB 2010, 727
  • K&R 2010, 410
  • AnwBl 2010, 532
  • AnwBl Online 2010, 135
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 33/04

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts bei Verwendung eines

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Ein anwaltliches Organisationsverschulden ist danach darin zu sehen, dass Eingaben in den EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls durch das Programm kontrolliert werden (siehe BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1997 - IX ZB 111/96, NJW-RR 1997, 698, vom 12. Oktober 1998 - II ZB 11/98, BB 1998, 2603 und vom 12. Dezember 2005 - II ZB 33/04, MDR 2006, 539, 540 m.w.N.).

    Die Fertigung eines Kontrollausdrucks ist erforderlich, um nicht nur Datenverarbeitungsfehler des EDV-Programms, sondern auch Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen, zumal der Ausdruck dem Schriftstück, das dem Rechtsanwalt vorzulegen ist, beigeheftet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2005, aaO, S. 540).

  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; 159, 135, 137), sind nicht erfüllt.

    Allerdings ist der Rechtsbeschwerde darin zuzustimmen, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ein Eingreifen des Bundesgerichtshofes erfordert, wenn die angefochtene Entscheidung das Verfahrensgrundrecht einer Partei auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt und darauf beruht (BGHZ 154, 288, 296 zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO; BGHZ 159, 135, 139 f.).

  • BGH, 12.10.1998 - II ZB 11/98

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts bei Führung eines

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Ein anwaltliches Organisationsverschulden ist danach darin zu sehen, dass Eingaben in den EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls durch das Programm kontrolliert werden (siehe BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1997 - IX ZB 111/96, NJW-RR 1997, 698, vom 12. Oktober 1998 - II ZB 11/98, BB 1998, 2603 und vom 12. Dezember 2005 - II ZB 33/04, MDR 2006, 539, 540 m.w.N.).
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; 159, 135, 137), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 20.02.1997 - IX ZB 111/96
    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Ein anwaltliches Organisationsverschulden ist danach darin zu sehen, dass Eingaben in den EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls durch das Programm kontrolliert werden (siehe BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1997 - IX ZB 111/96, NJW-RR 1997, 698, vom 12. Oktober 1998 - II ZB 11/98, BB 1998, 2603 und vom 12. Dezember 2005 - II ZB 33/04, MDR 2006, 539, 540 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91

    Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    aa) Der Anwalt hat grundsätzlich sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen auszuschließen (siehe etwa BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91, BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 22 m.w.N.).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; 159, 135, 137), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; 159, 135, 137), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Allerdings ist der Rechtsbeschwerde darin zuzustimmen, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ein Eingreifen des Bundesgerichtshofes erfordert, wenn die angefochtene Entscheidung das Verfahrensgrundrecht einer Partei auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt und darauf beruht (BGHZ 154, 288, 296 zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO; BGHZ 159, 135, 139 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2010 - IX ZR 61/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1049
BGH, 18.02.2010 - IX ZR 61/09 (https://dejure.org/2010,1049)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2010 - IX ZR 61/09 (https://dejure.org/2010,1049)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - IX ZR 61/09 (https://dejure.org/2010,1049)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 2 InsO, § 91 Abs 1 InsO, § 114 Abs 1 InsO
    Fortführung einer Arztpraxis durch den Insolvenzverwalter: Wirksamkeit von Vorausverfügungen über ärztliche Vergütungsansprüche

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit sich gegen eine ärztliche Abrechnungsstelle richtender Vorausverfügungen eines Schuldners für die Zeit nach Verfahrenseröffnung nach Einführung des § 35 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO)

  • zvi-online.de

    InsO § 35 Abs. 2, § 91 Abs. 1, § 114 Abs. 1
    Unwirksamkeit von Vorausverfügungen über Ansprüche gegen eine ärztliche Abrechnungsstelle für nach Insolvenzeröffnung erbrachte Leistungen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gültige Erklärung des Verzichts auf Absonderungsrecht durch Verzicht auf schuldrechtlichen Sicherungsanspruch aus Gesamtgrundschuld

  • rewis.io

    Fortführung einer Arztpraxis durch den Insolvenzverwalter: Wirksamkeit von Vorausverfügungen über ärztliche Vergütungsansprüche

  • ra.de
  • rewis.io

    Fortführung einer Arztpraxis durch den Insolvenzverwalter: Wirksamkeit von Vorausverfügungen über ärztliche Vergütungsansprüche

  • rechtsportal.de

    InsO § 35 Abs. 2
    Wirksamkeit sich gegen eine ärztliche Abrechnungsstelle richtender Vorausverfügungen eines Schuldners für die Zeit nach Verfahrenseröffnung nach Einführung des § 35 Abs. 2 Insolvenzordnung ( InsO )

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Insolvenzrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die ärztliche Verrechnungsstelle in der Insolvenz des Arztes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 860
  • ZIP 2010, 587
  • MDR 2010, 656
  • NZI 2010, 19
  • NZI 2010, 343
  • NZS 2011, 356
  • WM 2010, 567
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03

    Wirksamkeit der Abtretung ärztlicher Honorarforderungen in der Insolvenz des

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZR 61/09
    Vorausverfügungen des Schuldners über Ansprüche, die sich gegen eine ärztliche Abrechnungsstelle richten, sind für die Zeit nach Verfahrenseröffnung auch nach Einführung des § 35 Abs. 2 InsO unwirksam, sofern der Verwalter die Arztpraxis fortführt (Bestätigung von BGH, 11. Mai 2006, IX ZR 247/03, BGHZ 167, 363).

    Die von der Nichtzulassungsbeschwerde für rechtsgrundsätzlich gehaltene Frage, ob die Unwirksamkeit von Verfügungen, durch die der Schuldner Forderungen auf Vergütung von ärztlichen Leistungen abgetreten oder verpfändet hat, die auf nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbrachten ärztlichen Leistungen beruhen (BGHZ 167, 363), auch nach Inkrafttreten des § 35 Abs. 2 und 3 InsO weiter gilt, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision.

    Die Entscheidung BGHZ 167, 363 ist in Rechtsprechung und Schrifttum auf breite Zustimmung gestoßen (vgl. OLG Düsseldorf ZVI 2008, 429; LG Mosbach ZInsO 2009, 198, 200; Bräuer InvO 2006, 413, 416; Ries ZVI 2007, 398, 399; Runkel ZVI 2007, 45, 51; HK-InsO/Linck, 5. Aufl. § 114 Rn. 3; HmbKomm-InsO/Ahrendt, 3. Aufl. § 114 Rn. 3; Moll in Kübler/Prütting/Bork, § 114 Rn. 19 f).

  • LG Mosbach, 10.12.2008 - 5 S 46/08

    Möglichkeit einer Verfolgung von Altmassenverbindlichkeiten mit der

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZR 61/09
    Die Entscheidung BGHZ 167, 363 ist in Rechtsprechung und Schrifttum auf breite Zustimmung gestoßen (vgl. OLG Düsseldorf ZVI 2008, 429; LG Mosbach ZInsO 2009, 198, 200; Bräuer InvO 2006, 413, 416; Ries ZVI 2007, 398, 399; Runkel ZVI 2007, 45, 51; HK-InsO/Linck, 5. Aufl. § 114 Rn. 3; HmbKomm-InsO/Ahrendt, 3. Aufl. § 114 Rn. 3; Moll in Kübler/Prütting/Bork, § 114 Rn. 19 f).
  • BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vorausabtretung künftiger, nach

    Folglich geht eine Vorausabtretung insbesondere dann ins Leere, wenn der Verwalter die Praxis des Schuldners fortführt (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - IX ZR 61/09, WM 2010, 567 Rn. 2).

    Infolge der Freigabe fällt darum der Neuerwerb des Schuldners aus der freiberuflichen Tätigkeit - anders als bei einer Fortsetzung der selbständigen Tätigkeit durch den Verwalter selbst (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - IX ZR 61/09, WM 2010, 567 Rn. 2) - nicht mehr in die Masse (LG Göttingen, ZInsO 2011, 1798 f; HmbKomm-InsO/Lüdtke, 4. Aufl., § 35 Rn. 258; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Aufl., § 35 Rn. 99; Ahrens in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 2012, § 35 Rn. 159; Holzer in Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 35 Rn. 114; Meyer in Cranshaw/Paulus/Michel, Bankenkommentar zum Insolvenzrecht, 2. Aufl., § 35 Rn. 82; Berger, ZInsO 2008, 1101, 1106).

  • BGH, 06.06.2019 - IX ZR 272/17

    Insolvenz eines Kassenzahnarztes: Abtretbarkeit von Vergütungsforderungen eines

    Deshalb bezweckt die Regelung des § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO gerade nicht den Schutz von Zessionaren, denen über eine Vorausabtretung Forderungen des Schuldners aus der Zeit nach Verfahrenseröffnung abgetreten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - IX ZR 61/09, WM 2010, 267 Rn. 2).
  • LAG Niedersachsen, 14.12.2011 - 2 Sa 97/11

    Insolvenzverwalter als Adressat der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers bei

    Sinn und Zweck der Regelung des § 35 Abs. 2 InsO ist es, dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit zu eröffnen, eine für die Masse verlustbringende Betriebsfortführung an den Schuldner freizugeben und ihm weiter eine selbständige Tätigkeit mit klarer und verlässlicher Zuweisung des Neuerwerbs und damit auch Rechtssicherheit für die Gläubiger des Schuldners zu ermöglichen (Regierungsentwurf BT-Drucksache 16/3227,S. 17; BGH, 18. Februar 2010 - IX ZR 61/09 - NJW-RR 2010, 860).

    Auch das vom Bundesgerichtshof (18. Februar 2010 - IX ZR 61/09 -NJW-RR 2010, 860) hervorgehobene legislatorische Ziel, dem Insolvenzverwalter die Freigabe verlustreicher Betriebsführung zu ermöglichen, könnte nicht erreicht werden, wenn die Wirkung der Freigabe ggf. erst nach Ablauf der in § 115 InsO vorgesehenen dreimonatigen Höchstfrist eintreten würde (Lindemann, BB 2011, 2357, 2360).

  • AG Duisburg, 22.04.2010 - 60 IN 26/09

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines selbstständigen

    Die Vorschrift des § 35 Abs. 2 InsO soll nach allgemeiner Ansicht dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit verschaffen, die Insolvenzmasse von den finanziellen Folgen einer verlustbringenden selbständigen Tätigkeit des Schuldners zu entlasten, und zugleich dem Schuldner die Möglichkeit einer solchen Tätigkeit außerhalb des Insolvenzverfahrens eröffnen (Begr. RegE, BT-Drucks. 16/3227 S. 11, 17; vgl. BGH, ZIP 2010, 587).

    Die Arztpraxis als wirtschaftlich-organisatorische Einheit unterliegt dem Insolvenzbeschlag (BGHZ 162, 187, 190 = NJW 2005, 1505, 1506 = NZI 2005, 263; BGH, NJW 2009, 1603 f. = NZI 2009, 396 f.; BGH, ZIP 2010, 587 f.; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Aufl. 2010, § 35 RdNr. 276 ff., 289; MünchKomm-InsO/Lwowski/Peters, 2. Aufl. 2007, § 35 RdNr. 507 ff.; Nerlich/Römermann/Andres, InsO, § 35 RdNr. 73; Hess/Röpke, NZI 2003, 233, 237).

  • BGH, 08.05.2018 - VIII ZR 71/17

    Kürzung der Einspeisevergütung als mildere Sanktion für einen Meldepflichtverstoß

    Vereinzelte kritische Stimmen, denen - wie hier - keine neuen, maßgeblichen Argumente zu entnehmen sind, geben keine Veranlassung, einen Revisionszulassungsgrund zum Zwecke einer nochmaligen Befassung des Senats mit der von ihm bereits entschiedenen Rechtsfrage anzunehmen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. September 2007 - VI ZB 22/07, NJW-RR 2008, 374 Rn. 9; vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09, NJW-RR 2010, 978 Rn. 3; vom 18. Februar 2010 - IX ZR 61/09, NJW-RR 2010, 860 Rn. 3; vom 18. Oktober 2012 - IX ZR 71/11, juris Rn. 2; Musielak/Voit/Ball, ZPO, 15. Aufl., § 543 Rn. 5a).
  • OLG Koblenz, 03.04.2014 - 2 U 553/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Honorarforderungen eines Zahnarztes gegen eine

    So hatte der BGH bereits durch Urteil vom 18.2.2010 (NZI 2010, 343 ) verdeutlicht, dass Vorausverfügungen des Schuldners über Ansprüche, die sich gegen eine ärztliche Abrechnungsstelle richten, für die Zeit nach Verfahrenseröffnung auch nach Einführung des § 35 Abs. 2 InsO nur dann unwirksam sind, sofern der Verwalter die Arztpraxis fortführt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2011 - L 11 KA 96/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Etwas Anderes ergibt sich im Ergebnis auch nicht aus dem Beschluss des BGH vom 18.02.2010 - IX ZR 61/09 -:.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2011 - L 11 KA 31/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Etwas Anderes ergibt sich im Ergebnis auch nicht aus dem Beschluss des BGH vom 18.02.2010 - IX ZR 61/09 -:.
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2010 - 1 Sa 427b/09

    Verfahrensunterbrechung nach Insolvenzeröffnung bei Freigabeerklärung des

    Ist die Tätigkeit ertragreich, soll er sie mit der Masse fortführen können (BGH Beschluss vom 18.02.2010 - IX ZR 61/09 - JURIS, Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.2010 - XI ZB 24/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15929
BGH, 02.02.2010 - XI ZB 24/08 (https://dejure.org/2010,15929)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2010 - XI ZB 24/08 (https://dejure.org/2010,15929)
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    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 234 Abs. 1 S. 2
    Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders ohne Anordnung einer Kontrolle der Eingaben durch Ausgabe der Vorgänge über einen Drucker oder durch ein Fehlerprotokolls als anwaltliches Organisationsverschulden

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    Verfahrensrecht

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  • NJW 2010, 1363
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 24/08
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; 159, 135, 137), sind nicht erfüllt.

    Allerdings ist der Rechtsbeschwerde darin zuzustimmen, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ein Eingreifen des Bundesgerichtshofes erfordert, wenn die angefochtene Entscheidung das Verfahrensgrundrecht einer Partei auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt und darauf beruht (BGHZ 154, 288, 296 zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO; BGHZ 159, 135, 139 f.).

  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 33/04

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts bei Verwendung eines

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 24/08
    Ein anwaltliches Organisationsverschulden ist danach darin zu sehen, dass Eingaben in den EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls durch das Programm kontrolliert werden (siehe BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1997 - IX ZB 111/96, NJW-RR 1997, 698, vom 12. Oktober 1998 - II ZB 11/98, BB 1998, 2603 und vom 12. Dezember 2005 - II ZB 33/04, MDR 2006, 539, 540 m. w. N.).

    Die Fertigung eines Kontrollausdrucks ist erforderlich, um nicht nur Datenverarbeitungsfehler des EDV-Programms, sondern auch Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen, zumal der Ausdruck dem Schriftstück, das dem Rechtsanwalt vorzulegen ist, beigeheftet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2005, aaO, S. 540).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 24/08
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; 159, 135, 137), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91

    Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 24/08
    aa) Der Anwalt hat grundsätzlich sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen auszuschließen (siehe etwa BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91, BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 22 m. w. N.).
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 24/08
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; 159, 135, 137), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 12.10.1998 - II ZB 11/98

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts bei Führung eines

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 24/08
    Ein anwaltliches Organisationsverschulden ist danach darin zu sehen, dass Eingaben in den EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls durch das Programm kontrolliert werden (siehe BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1997 - IX ZB 111/96, NJW-RR 1997, 698, vom 12. Oktober 1998 - II ZB 11/98, BB 1998, 2603 und vom 12. Dezember 2005 - II ZB 33/04, MDR 2006, 539, 540 m. w. N.).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 24/08
    Allerdings ist der Rechtsbeschwerde darin zuzustimmen, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ein Eingreifen des Bundesgerichtshofes erfordert, wenn die angefochtene Entscheidung das Verfahrensgrundrecht einer Partei auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt und darauf beruht (BGHZ 154, 288, 296 zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO; BGHZ 159, 135, 139 f.).
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 24/08
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; 159, 135, 137), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 20.02.1997 - IX ZB 111/96
    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 24/08
    Ein anwaltliches Organisationsverschulden ist danach darin zu sehen, dass Eingaben in den EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls durch das Programm kontrolliert werden (siehe BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1997 - IX ZB 111/96, NJW-RR 1997, 698, vom 12. Oktober 1998 - II ZB 11/98, BB 1998, 2603 und vom 12. Dezember 2005 - II ZB 33/04, MDR 2006, 539, 540 m. w. N.).
  • BGH, 04.11.2014 - VIII ZB 38/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die

    Hierzu hat er grundsätzlich sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen auszuschließen (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - XI ZB 23/08, XI ZB 24/08, NJW 2010, 1363 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 29.10.2019 - VIII ZB 103/18

    Frage der einen gestuften Schutz gegen Fristversäumnisse sicherstellenden

    Hierzu hat er grundsätzlich sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen auszuschließen (BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2010 - XI ZB 23/08, XI ZB 24/08, NJW 2010, 1363 Rn. 11; vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 8).
  • BGH, 29.10.2019 - VIII ZB 104/18

    Frage der einen gestuften Schutz gegen Fristversäumnisse sicherstellenden

    Hierzu hat er grundsätzlich sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen auszuschließen (BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2010 - XI ZB 23/08, XI ZB 24/08, NJW 2010, 1363 Rn. 11; vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 8).
  • BGH, 14.01.2020 - II ZB 7/19

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte

    Hierzu hat er grundsätzlich sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen auszuschließen (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - XI ZB 23/08, XI ZB 24/08, NJW 2010, 1363 Rn. 11; Beschluss vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 8; Beschluss vom 29. Oktober 2019 - VIII ZB 103/18, juris Rn. 11).
  • BPatG, 04.10.2016 - 7 W (pat) 12/16

    Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr im

    Für diesen Fall wäre es erforderlich gewesen, Eingaben in den EDV-Kalender durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls durch das Programm zu kontrollieren (vgl. BGH, Beschl. v. 20. Februar 1997 - IX ZB 111/96, NJW-RR 1997, 698; BGH, Beschl. v. 12. Oktober 1998 - II ZB 11/98, BB 1998, 2603; BGH, Beschl. v. 12. Dezember 2005 - II ZB 33/04, MDR 2006, 539, 540 m. w. N.), um u. a. auch Eingabefehler mit geringem Aufwand rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen, zumal der Ausdruck dem Schriftstück, das dem Anwalt vorzulegen ist, beigeheftet werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Dezember 2005, a: a: O:, S. 540; BGH, Beschl. v. 2. Februar 2010 - XI ZB 23/08, XI ZB 24/08, NJW 2010, 1363).
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