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   BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 48/10   

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https://dejure.org/2011,6939
BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 48/10 (https://dejure.org/2011,6939)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2011 - VIII ZR 48/10 (https://dejure.org/2011,6939)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2011 - VIII ZR 48/10 (https://dejure.org/2011,6939)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 4 EEG vom 21.07.2004, § 8 Abs 6 EEG vom 21.07.2004
    Vergütungspflicht für Erneuerbare Energien: Voraussetzung der Inbetriebnahme einer Stromerzeugungsanlage

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EEG § 3; EEG § 8
    Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie: erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abstellen auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie auf die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft trotz vorhergehendem konventionellen Anfahrbetriebs

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme eines Pflanzenölkraftwerks nach §§ 3 Abs. 4, 8 Abs. 6 EEG 2004

  • rewis.io

    Vergütungspflicht für Erneuerbare Energien: Voraussetzung der Inbetriebnahme einer Stromerzeugungsanlage

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergütungspflicht für Erneuerbare Energien: Voraussetzung der Inbetriebnahme einer Stromerzeugungsanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstellen auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie auf die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft trotz vorhergehendem konventionellen Anfahrbetriebs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Energierecht - Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage zur Stromerzeugung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Biomasse-Kraftwerk mit konventionellem Anfahrbetrieb

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Erneuerbare Energie: Zur Bestimmung des Zeitpunktes der Inbetriebnahme einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2011, 1040
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.05.2008 - VIII ZR 308/07

    Einspeisevergütung für Strom aus einer Biomasseanlage; Begriff der Inbetriebnahme

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 48/10
    Für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie ist auch dann auf die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft abzustellen, wenn der Stromerzeugung aus Erneuerbarer Energie zunächst ein technisch notwendiger konventioneller Anfahrbetrieb mit fossilen Brennstoffen vorausgeht (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Mai 2008, VIII ZR 308/07, WM 2008, 1799).

    Wenn diese Einrichtungen so angeschlossen sind, dass - wenn auch nach einer Phase des Hochfahrens der Anlage mittels Einsatzes fossiler Brennstoffe - die Anlage durch den Einsatz von Biomasse dauerhaft Strom erzeugen kann, ist die technische Betriebsbereitschaft der Anlage hergestellt (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 2008 - VIII ZR 308/07, WM 2008, 1799 Rn. 15).

    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung steht dieser Betrachtung das Senatsurteil vom 21. Mai 2008 (VIII ZR 308/07, aaO Rn.16) nicht entgegen.

  • BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 194/12

    Vergütungspflicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bei vorübergehendem

    An dieser auf den jeweiligen Stromerzeugungsprozess bezogenen Sichtweise, an der sich auch der Senat schon in seinem Urteil vom 16. März 2011 (VIII ZR 48/10, WM 2011, 1040 Rn. 21) orientiert hat, hat der Gesetzgeber bei Schaffung des § 16 EEG 2009 festgehalten und in der dazu gegebenen Begründung unter anderem ausgeführt (BT-Drucks. 16/8148, S. 48 f.):.
  • OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 U 440/14

    Vergütungsanspruch für aus einem Solarkraftwerk in ein Stromnetz eingespeiste

    Auch der BGH geht in zwei Entscheidungen, die eine Biogas- und eine Pflanzenölanlage betreffen, davon aus, dass die technische Betriebsbereitschaft der Anlage erst hergestellt ist, wenn diese so angeschlossen ist, dass sie - wenn auch nach einer Phase des Hochfahrens der Anlage mittels Einsatzes von fossilen Brennstoffen - durch den Einsatz von Erneuerbaren Energien dauerhaft Strom erzeugen kann (BGH v. 21.5.2008 VIII ZR 308/07 = ZNER 2008, 231; v. 16.3.2011 VIII ZR 48/10 = ZNER 2011, 322 Tz. 16; ebenso LG Erfurt Urt. v. 22.3.2007 3 O 1705/06 Tz. 18 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 24.07.2014 - 2 U 96/13

    Erneuerbare Energien: Bestimmung des Inbetriebnahmezeitpunkts einer

    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in seinen beiden Urteilen vom 21.05.2008 (VIII ZR 308/07, ZNER 2008, 231) und vom 16.03.2011 (VIII ZR 48/10, REE 2011, 85), jeweils zum EEG 2004 und jeweils eine Biomasse-Anlage betreffend, ausgeführt, dass technische Betriebsbereitschaft dann vorliege, wenn die Anlage über sämtliche Einrichtungen zur Stromerzeugung verfüge und diese Einrichtungen so angeschlossen (!) seien, dass die Anlage dauerhaft Strom erzeugen könne (in juris Tz. 15 f. bzw. Tz. 16; ebenso: Oschmann in: Altrock/ Oschmann/ Theobald, 3. Aufl. 2011, § 3 Rn. 83: "Technisch betriebsbereit ist eine Anlage dann, wenn sie fertig gestellt ist, also grundsätzlich und tatsächlich dauerhaft Strom erzeugen kann." ).
  • OLG Brandenburg, 05.01.2021 - 6 U 129/19
    Dass ein Probebetrieb für eine Inbetriebnahme im Rechtssinne ausreichend ist, hat der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit - zur früheren Begriffsdefinition in § 3 Abs. 4 EEG 2004 und zu einer technisch anders beschaffenen Biomasseanlage - zwar noch nicht ausdrücklich bejaht (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2011 - VIII ZR 48/10, juris Rn. 22).
  • LG Köln, 27.07.2016 - 16 O 275/13

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer höheren Vergütung für die

    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in seinen beiden Urteilen vom 21.05.2008 - VIII ZR 308/07 und vom 16.03.2011 - VIII ZR 48/10, jeweils zum EEG 2004 und jeweils eine Biomasse-Anlage betreffend, ausgeführt, dass technische Betriebsbereitschaft dann vorliege, wenn die Anlage über sämtliche Einrichtungen zur Stromerzeugung verfüge und diese Einrichtungen so angeschlossen seien, dass die Anlage dauerhaft Strom erzeugen könne (vgl.: Oschmann in: Altrock/Oschmann/Theobald, 3. Aufl. 2011, § 3 Rn. 83: "Technisch betriebsbereit ist eine Anlage dann, wenn sie fertig gestellt ist, also grundsätzlich und tatsächlich dauerhaft Strom erzeugen kann.").
  • KG, 13.08.2015 - 2 U 112/13

    Erneuerbare Energien: Entschädigungsanspruch des Anlagenbetreibers wegen der

    Auch dann, wenn die Reduzierung der Einspeisung rechtswidrig von den Netzbetreibern auf §§ 13, 14 EnWG gestützt wird, besteht kein Anspruch auf Entschädigung nach § 12 EEG 2009 (Hoppenbrock, in: Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 4. Aufl. 2013, § 12 Rn. 35 unter Hinweis auf die Vorauflage, § 12 Rn. 17; Scholz/Tüngler, RdE 2011, 317 ; anders für die EEG-Novelle vom 28. Juli 2011, die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist und deren neu gefasster § 12 Abs. 1 Satz 1 keine Maßnahmen nach § 11 Abs. 1 mehr verlangt: BerlKommEnR/König, 3. Aufl. 2014, § 12 EEG Rn. 22).
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