Rechtsprechung
   BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1611
BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10 (https://dejure.org/2011,1611)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2011 - IX ZB 214/10 (https://dejure.org/2011,1611)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10 (https://dejure.org/2011,1611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 InsO
    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Insolvenzantrag zur Ausschaltung eines Konkurrenten aus dem Wettbewerb ist rechtsmissbräuchlich; Anforderungen an die Rechtsmissbräuchlichkeit eines Insolvenzantrages im Falle der Verdrängung eines Konkurrenten aus dem Wettbewerb

  • rewis.io

    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 14 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Anforderungen an die Rechtsmissbräuchlichkeit eines Insolvenzantrages im Falle der Verdrängung eines Konkurrenten aus dem Wettbewerb

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der rechtsmißbräuchliche Insolvenzantrag

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 14 Abs. 1
    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Insolvenzantrags allein zur Ausschaltung eines Wettbewerbers

  • wzr-inso.com (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Insolvenzantrags

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1411
  • ZIP 2011, 1161
  • MDR 2011, 815
  • NZI 2011, 540
  • WM 2011, 1087
  • DB 2011, 1328
  • NZG 2011, 789
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.09.2010 - IX ZB 282/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10
    Ernsthafte Zweifel am Bestand dieser Forderung (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 141/06, WM 2007, 1132 Rn. 7 ff; vom 8. November 2007 - IX ZB 201/03, ZInsO 2007, 1275 Rn. 3) sind ohnehin nicht gegeben, weil eine Gesellschaft nach Wegfall des Eigenkapitalersatzrechts die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens nicht verweigern kann und mithin die Kündigung eines solchen Darlehens für sich genommen keinen rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2010 - IX ZB 282/09, WM 2010, 2088 Rn. 10).

    bb) Da Gesellschafterdarlehen infolge des Fortfalls des eigenkapitalersatzrechtlichen Auszahlungsverbots überdies in die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit einzubeziehen sind (BGH, Beschluss vom 23. September 2010, aaO), ist die Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin schon mit Rücksicht auf die Forderung der Gläubigerin ungeachtet der im Rahmen der Rechtsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt des Art. 103 Abs. 1 GG beanstandeten sonstigen Forderungen gegeben.

  • BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05

    Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10
    In aller Regel wird einem Gläubiger, dem eine Forderung zusteht und der einen Eröffnungsgrund glaubhaft macht, das rechtliche Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens schon wegen des staatlichen Vollstreckungsmonopols nicht abgesprochen werden können (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632 Rn. 7).
  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 141/06

    Überprüfung der vom Schuldner erhobenen Verjährungseinrede im

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10
    Ernsthafte Zweifel am Bestand dieser Forderung (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 141/06, WM 2007, 1132 Rn. 7 ff; vom 8. November 2007 - IX ZB 201/03, ZInsO 2007, 1275 Rn. 3) sind ohnehin nicht gegeben, weil eine Gesellschaft nach Wegfall des Eigenkapitalersatzrechts die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens nicht verweigern kann und mithin die Kündigung eines solchen Darlehens für sich genommen keinen rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2010 - IX ZB 282/09, WM 2010, 2088 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 29.12.1983 - 14 W 187/83

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Konkursantrag zum Zwecke der Ausschaltung der

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10
    Ausnahmsweise fehlt es an einem Rechtsschutzinteresse, wenn der Antrag allein zu dem Zweck gestellt wird, einen Konkurrenten aus dem Wettbewerb zu entfernen (OLG Frankfurt, ZIP 1984, 195; LG Koblenz, Rpfleger 1975, 318; HK-InsO/Kirchhof, 5. Aufl. § 14 Rn. 31; Pape in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 14 Rn. 61; MünchKomm-InsO/Schmahl, 2. Aufl. § 14 Rn. 59).
  • BGH, 21.02.2008 - IX ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt auch keine Pflicht des Gerichts, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2008 - IX ZR 62/07, DStRE 2009, 328 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99

    Eigenkapitalersetzende Wirkung bei Verbundenheit eines Gesellschafters mit dem

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10
    Überdies war auch unter der Geltung des Eigenkapitalersatzrechts die Befugnis des Gesellschafters anerkannt, das Darlehen insbesondere wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft aus wichtigem Grund zu kündigen (BGH, Urteil vom 27. November 2000 - II ZR 179/99, WM 2001, 202, 204).
  • BGH, 08.11.2007 - IX ZB 201/03

    Anforderungen an den Nachweis des Insolvenzgrundes

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10
    Ernsthafte Zweifel am Bestand dieser Forderung (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 141/06, WM 2007, 1132 Rn. 7 ff; vom 8. November 2007 - IX ZB 201/03, ZInsO 2007, 1275 Rn. 3) sind ohnehin nicht gegeben, weil eine Gesellschaft nach Wegfall des Eigenkapitalersatzrechts die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens nicht verweigern kann und mithin die Kündigung eines solchen Darlehens für sich genommen keinen rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2010 - IX ZB 282/09, WM 2010, 2088 Rn. 10).
  • LG Kempten, 03.04.1987 - 4 T 457/87
    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10
    Erstrebt der Gläubiger neben einer quotalen Befriedigung zugleich die Ausschaltung eines zahlungsunfähigen Wettbewerbers, kann ihm ein Rechtschutzinteresse nicht versagt werden (LG Koblenz, aaO S. 319; LG Kempten, MDR 1987, 771, 772; Jaeger/Gerhardt, InsO § 14 Rn. 5; Lang, Das Rechtsschutzinteresse beim Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, 2003 S. 141 ff, 144).
  • BGH, 24.09.2020 - IX ZB 71/19

    Erklärung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom

    (1) Ein Gläubiger, dem eine Forderung zusteht und der einen Eröffnungsgrund glaubhaft macht, hat in aller Regel ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10, WM 2011, 1087 Rn. 5).

    Ausnahmsweise fehlt es an einem Rechtsschutzinteresse, wenn der Gläubiger mit dem Antrag ausschließlich insolvenzwidrige Zwecke verfolgt (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011, aaO; Braun/Bußhardt, InsO, 8. Aufl., § 14 Rn. 13; HmbKomm-InsO/Linker, 7. Aufl., § 14 Rn. 45; MünchKomm-InsO/Vuia, 4. Aufl., § 14 Rn. 29).

  • BGH, 03.04.2014 - IX ZR 223/13

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis von einem Benachteiligungsvorsatz der Schuldnerin

    Dass es daraus keine dem Kläger günstigen Rechtsfolgen hergeleitet hat, ist im Blick auf die Reichweite des Schutzbereichs des Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10, WM 2011, 1087 Rn. 13).
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 199/11

    Steuerberaterhaftung: Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens bei

    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt auch keine Pflicht des Gerichts, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10, WM 2011, 1087 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 11.07.2013 - IX ZR 50/13

    Vorliegen eines Gehörsverstoßes im Zusammenhang mit einem Streit bzgl.

    Dass es daraus keine ihm günstigen Rechtsfolgen abgeleitet hat, ist im Blick auf die Reichweite des Schutzbereichs des Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10, WM 2011, 1087 Rn. 13).

    Im Blick auf die dem Beklagten nachteilige rechtliche Würdigung ist der Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011, aaO).

    Die von ihm daraus hergeleiteten rechtlichen Folgerungen verletzen nicht Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011, aaO).

  • BGH, 11.10.2018 - IX ZB 10/18

    Ausdrückliches Bescheiden aller Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BVerfGE 87, 1, 33; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2008 - IX ZR 62/07, DStRE 2009, 328 Rn. 5; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10, NZI 2011, 540 Rn. 13).
  • BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12

    Insolvenzverwalterhaftung: Berechnung des ersatzfähigen Schadens bei

    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt auch keine Pflicht des Gerichts, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10, WM 2011, 1087 Rn. 13).
  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 222/12

    Insolvenzverfahren: Beschränkung der Befugnis des Insolvenzverwalters auf

    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt auch keine Pflicht des Gerichts, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10, WM 2011, 1087 Rn. 13).
  • LG Hamburg, 16.04.2019 - 411 HKO 14/17

    Darlehensvertrag: Abwicklung eines notleidenden Kredits; ungerechtfertigte

    Der Nebenzweck, einen insolventen Schuldner an einer weiteren Tätigkeit zu hindern, schließt mit Rücksicht auf den allgemeinen Verkehrsschutz zur Vermeidung einer fortwährenden Gläubigergefährdung das Rechtsschutzinteresse nicht aus (vgl. BGH vom 19.05.2011, IX ZB 214/10 m.w.N.).
  • BGH, 04.07.2013 - IX ZR 264/12

    Insolvenzverfahren: Anzeige einer günstigeren Verwertungsmöglichkeit durch den

    Soweit das Berufungsgericht auch mit Rücksicht auf diese Umstände eine Kenntnis der Klägerin von der drohenden Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin abgelehnt hat, handelt es sich um eine rechtliche Würdigung, die nicht den Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG berührt (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10, WM 2011, 1087 Rn. 13).
  • BGH, 18.12.2014 - IX ZB 77/13

    Schadensersatzprozess gegen den Insolvenzverwalter: Auslegung einer unklaren

    Das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist regelmäßig nicht verletzt, wenn die Würdigung des Berufungsgerichts angegriffen und durch die anderslautende Wertung der Klägerseite ersetzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10, WM 2011, 1087 Rn. 13).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZR 67/12

    Insolvenz des Treuhänders: Aussonderungsrecht des Treugebers an dem Guthaben

  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 212/11

    Entscheidungserheblichkeit eines geltend gemachten Zulassungsgrundes bzgl.

  • BGH, 07.02.2013 - IX ZR 175/12

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Rückübertragung eines

  • OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 9 ME 106/18

    Gerichtliche Überprüfung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens;

  • BGH, 10.11.2011 - IX ZR 106/09

    Anforderungen an das Vorliegen einer Drittschadensliquidation bei einer

  • BGH, 09.08.2016 - AnwZ (Brfg) 13/16

    Erlaubnis zur Führung eines Fachanwaltstitels: Widerruf wegen Nichterfüllung von

  • BGH, 16.09.2013 - IX ZR 264/12

    Anwendbarkeit des § 168 Abs. 2 Halbs. 2 InsO auch bei der Veräußerung einer

  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 277/12

    Verpflichtung eines Strafverteidigers zur konkreten und für Dritte

  • BGH, 19.10.2018 - AnwZ (Brfg) 5/18

    Kenntnisnahme des Vorbringens der Parteien durch das Gericht i.R.d. Unterlassung

  • BGH, 27.09.2012 - IX ZR 171/10

    Rechtsanwaltshaftung: Orientierung des Regressgerichts an der höchstrichterlichen

  • BGH, 19.10.2017 - IX ZB 17/17

    Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung wegen Nichterreichens der

  • BGH, 19.07.2012 - IX ZB 275/11

    Möglichkeit eines Schuldners zur Rüge einer fehlenden Glaubhaftmachung einer

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 126/10

    Kriterien für das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Willkürverbot hinsichtlich

  • BGH, 15.10.2015 - IX ZR 170/14

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Darlegung

  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 222/11

    Verletzen des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine vom Wunsch einer Partei

  • BGH, 10.11.2011 - IX ZR 52/09

    Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Steuerberaters und dem

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZR 135/10

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BGH, 07.11.2013 - IX ZR 77/13

    Anforderungen an eine Verletzung rechtlichen Gehörs

  • BGH, 10.10.2013 - IX ZR 163/12

    Geltendmachung einer Gehörsverletzung i.R.e. Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 11.07.2013 - IX ZR 336/12

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 231/11

    Anforderungen an das Vorliegen einer Verfahrensgrundrechtsverletzung bei

  • LG Berlin, 17.03.2021 - 84 T 45/21

    Voraussetzungen der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im

  • LG Wuppertal, 05.05.2020 - 16 T 94/20

    Erledigungserklärung des Insolvenzantrag stellenden Gläubigers trotz Möglichkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht