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   BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09   

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https://dejure.org/2011,233
BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09 (https://dejure.org/2011,233)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2011 - VIII ZR 266/09 (https://dejure.org/2011,233)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2011 - VIII ZR 266/09 (https://dejure.org/2011,233)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 323 Abs 5 S 2 BGB, § 363 BGB, § 434 BGB, § 437 BGB, § 440 BGB
    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung

  • verkehrslexikon.de

    Gewährleistung beim Kfz-Kaufvertrag unf Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortgesetztes Auftreten des gerügten Mangelsymptoms als genügender Beweis für das Fehlschlagen der Nachbesserung; Beruhen des erneuten Auftretens des Mangelsymptoms auf fehlender sachgemäßer Behandlung der Kaufsache als genügender Beweis für das Fehlschlagen der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachbesserung - Beweislast bei Fehlschlagen

  • rabüro.de

    Zum Nachweis des Fehlschlagens der Nachbesserung

  • Betriebs-Berater

    Nachweis des Käufers für das Fehlschlagen einer Nachbesserung

  • rewis.io

    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 323 Abs. 5 S. 2; BGB § 363; BGB § 434; BGB § 437; BGB § 440
    Beweislastverteilung hinsichtlich des Fehlschlagens der Nachbesserung bei Fortbestehen des gerügten Mangelsymptoms

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortgesetztes Auftreten des gerügten Mangelsymptoms als genügender Beweis für das Fehlschlagen der Nachbesserung; Beruhen des erneuten Auftretens des Mangelsymptoms auf fehlender sachgemäßer Behandlung der Kaufsache als genügender Beweis für das Fehlschlagen der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislast für Mangel nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Käufer muss bei bewiesenem Fehlschlagen der Nachbesserung nicht auch noch Ursache des Mangels beweisen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    AGB-Recht: Die Beweislast bei der erfolglosen Nachbesserung

  • heise.de (Pressemeldung, 14.03.2011)

    Beweislast nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mehrfache Nachbesserungen am Auto - Mangel immer noch nicht beseitigt

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Der Käufer trägt grundsätzlich nur die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs und nicht für deren Ursache

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Eingeschränkte Beweislast des Käufers bei fehlgeschlagener Nachbesserung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Motorfehler eines Neuwagens - Erfolglose Reparaturen und Beweislast für die Ursache des Mangels

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beweislast für einen Mangel der Kaufsache

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nachweis des Käufers für das Fehlschlagen einer Nachbesserung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Beweislast nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Beweislast nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Neuwagenkauf: Lässt sich Mangel nicht beseitigen, trägt Händler das Nachweisrisiko

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beweislast bei gescheiterter Nachbesserung: Mangel bleibt Mangel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweislast für einen Mangel der Kaufsache

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertragsrecht / Kaufrecht: Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zur Beweislast eines Mangels nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mängel trotz mehrfacher Reparaturversuche - Autokauf

Besprechungen u.ä. (5)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast für Fehlschlagen der Nachbesserung (Prof. Dr. Markus Artz; ZIS 2011, 166)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nachweis des Mangelsymptoms reicht für Beweis des Fehlschlagens der Nachbesserung aus

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH stärkt Rechte des Autokäufers - Rücktrittsrecht nach zweimal fehrgeschlagener Nachbesserung

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbesserung muss erfolgreich sein - Entscheidung zur Beweislast zugunsten des Käufers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten (IBR 2011, 257)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1664
  • ZIP 2011, 1269
  • MDR 2011, 471
  • NZV 2011, 338
  • NJ 2011, 372
  • VersR 2011, 1193
  • WM 2011, 1244
  • BB 2011, 1108
  • BB 2011, 898
  • BauR 2011, 1217
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 274/07

    Beweislast für das Fehlschlagen einer Nachbesserung des Verkäufers

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09
    Anders ist dies nur, wenn das erneute Auftreten des Mangelsymptoms möglicherweise auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 11. Februar 2009, VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341).

    Etwas anderes gilt nur, wenn nach einer vorausgegangenen Nachbesserung durch den Verkäufer ungeklärt bleibt, ob das erneute Auftreten des Mangels auf der erfolglosen Nachbesserung oder auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruht (Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341 Rn. 23).

    In diesem Fall muss der Käufer das Fortbestehen des Mangels, mithin die Erfolglosigkeit des Nachbesserungsversuchs, beweisen (Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, aaO Rn. 14 f.).

    Anders als in dem der vorgenannten Entscheidung (Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, aaO) zugrunde liegenden Fall kommen hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ausschließlich Ursachen für die Verbrennungsaussetzer in Betracht, die im Fahrzeug selbst begründet liegen und nichts mit einer unsachgemäßen Behandlung durch den Käufer oder Dritte zu tun haben, nämlich "eine defekte Zündspule, defekte Zündkerze, defektes Einspritzventil, mechanische Defekte am Motor oder ein Wackelkontakt in der Elektrik des Fahrzeugs".

    Anders verhält es sich nur dann, wenn das erneute Auftreten des Mangelsymptoms möglicherweise auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruht (Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, aaO).

  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09
    Für die Beurteilung der Frage, ob die auf der Mangelhaftigkeit des gelieferten Fahrzeugs beruhende Pflichtverletzung unerheblich ist und deswegen das Rücktrittsrecht des Käufers ausschließt, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen (Senatsurteil vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508 Rn. 19).

    Ein solcher Befund ist regelmäßig als erheblicher Mangel einzustufen (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, aaO).

    Der somit im maßgeblichen Zeitpunkt erhebliche Mangel würde nicht dadurch zu einem geringfügigen Mangel im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB, dass es bei weiteren Reparaturversuchen möglicherweise gelingt, die Mangelursache zu ermitteln und den Mangel mit geringem Aufwand zu beheben (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, aaO Rn. 20).

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 177/07

    Rechtmäßigkeit eines aus einer von allen Mitgliedern der Kammer unterzeichneten

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09
    Für die erneute Entscheidung weist der Senat darauf hin, dass die vom Berufungsgericht für die Abfassung seines Urteils vom 26. August 2009 gewählte Form nicht den Anforderungen des § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO genügt (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 177/07, WuM 2010, 97 Rn. 6 f.).
  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

    Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

    Aufgrund dieser Erwägungen hat er dem Käufer die Darlegungs- und Beweislast dafür auferlegt, dass der von ihm gerügte Mangel auf eine Abweichung von der geschuldeten Sollbeschaffenheit und nicht auf eine nicht in die Verantwortlichkeit des Verkäufers fallende andere Ursache, etwa auf eine unsachgemäße Handhabung der Sache (Senatsurteil vom 2. Juni 2004 - VIII ZR 329/03, aaO S. 219) oder auf einen üblichen Verschleiß (vgl. Senatsurteil vom 23. November 2005 - VIII ZR 43/05, aaO Rn. 19), zurückzuführen ist (vgl. auch Senatsurteil vom 9. März 2011 - VIII ZR 266/09, NJW 2011, 1664 Rn. 10, 13 mwN [zu § 363 BGB]).
  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    Diese tatrichterliche Würdigung der Bedeutung des Mangels, der insbesondere nicht entgegensteht, dass die Warnmeldung nur in bestimmten Verkehrssituationen ("extremer" Stop-and-Go-Verkehr) eingeblendet wird, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteile vom 9. März 2011 - VIII ZR 266/09, NJW 2011, 1664 Rn. 17; vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, aaO Rn. 30 [jeweils zur Beurteilung sporadisch auftretender Fahrzeugmängel]).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Sie sind auch sonst nicht ersichtlich, zumal der vorbezeichnete Mangel - namentlich der Umstand, dass die Einparkhilfe infolge des falschen Einbaus immer wieder, auch während der Fahrt, akustische Warnsignale ohne erkennbares Hindernis abgibt - nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Landgerichts, auf dessen Ausführungen das Berufungsgericht Bezug genommen hat, auch für die Fahrsicherheit von Bedeutung ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 9. März 2011 - VIII ZR 266/09, NJW 2011, 1664 Rn. 17; Bamberger/Roth/Grothe, aaO; BeckOK BGB/Schmidt, aaO; NK-BGB/Büdenbender, aaO Fn. 26).
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