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   OLG Köln, 08.06.2011 - I-13 U 55/10   

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OLG Köln, 08.06.2011 - I-13 U 55/10 (https://dejure.org/2011,3031)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.06.2011 - I-13 U 55/10 (https://dejure.org/2011,3031)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - I-13 U 55/10 (https://dejure.org/2011,3031)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über die Höhe umsatzabhängiger Rückvergütungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Auch beim Festpreisgeschäft gelten Aufklärungspflichten

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Auch beim Festpreisgeschäft gelten Aufklärungspflichten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Banken müssen den Anleger beim Vertrieb von Fremdzertifikaten auf ihre Verkäufereigenschaft hinweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Banken müssen beim Vertrieb von Fremdzertifikaten auf ihre Verkäufereigenschaft hinweisen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Banken müssen den Anleger beim Vertrieb von Fremdzertifikaten auf ihre Verkäufereigenschaft hinweisen // Zertifikaten

Besprechungen u.ä. (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2011, 1652
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2011 - 13 U 55/10
    Dieser zivilrechtliche Grundsatz ist aufsichtsrechtlich für den Bereich der dem Wertpapierhandelsgesetz unterfallenden Geschäfte in § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG normiert (BGH BGHZ 170, 226; WM 2009, 405; WM 2010, 1694; WM 2011, 682).

    Ob diese Rechtsprechung - wie das Landgericht unter Hinweis auf den zivilrechtlich allgemein anerkannten Grundsatz der Vermeidung von Interessenkonflikten angenommen hat - ohne weiteres auf jeden Erwerb/Vertrieb einer Kapitalanlage und damit auch auf Zertifikate zu übertragen ist, erscheint dem Senat zwar zweifelhaft: Werden Zertifikate - wie im Streitfall von der Beklagten behauptet - im Wege des Festpreisgeschäfts vertrieben, d.h. verkauft die beratende Bank die von ihr zuvor vom Emittenten zu einem geringeren Preis erworbenen Wertpapiere zu einem höheren Betrag aus ihrem eigenen Bestand an den Kunden, muss dieser angesichts des bei einem Verkauf auf der Hand liegenden Gewinnerzielungsinteresses der Bank über die reine Gewinnmarge grundsätzlich nicht aufgeklärt werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.10.2010 - 19 U 127/120; OLG Hamburg, BB 2010, 1098; in Bezug auf Eigenprodukte der Bank (Zinsswaps) auch BGH WM 2011, 682).

    Dass ein Verkäufer - und damit auch ein Kreditinstitut in dieser Funktion - mit dem Verkauf von Produkten Gewinne erzielt und sich insoweit in einem offenkundigen Interessenkonflikt befindet, kann einer Aufklärungspflicht dann nicht entgegen gehalten werden, wenn der Kunde - anders als bei der Empfehlung von Eigenprodukten der Bank, bei denen das Eigeninteresse der Bank offensichtlich ist (vgl. BGH WM 2011, 682; 2010, 885) - diesen Sachverhalt nicht kennt und er das Kreditinstitut hinsichtlich des ihm empfohlenen Fremdprodukts als neutralen, allein den Kundeninteressen verpflichteten Berater ansieht.

    Dies folgt aus der für diesen sprechenden, grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters geltenden tatsächlichen Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (BGH NJW-RR 2007, 1329; WM 2009, 274; WM 2009, 789; WM 2009, 1274; WM 2011, 682; Stackmann, NJW 2009, 3265/68; anders, aber unzutreffend Veit, WM 2009, 2193/2201 sowie Herresthal ZBB 2009, 348/61), die die Beklagte nicht hat widerlegen können.

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2011 - 13 U 55/10
    Dieser zivilrechtliche Grundsatz ist aufsichtsrechtlich für den Bereich der dem Wertpapierhandelsgesetz unterfallenden Geschäfte in § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG normiert (BGH BGHZ 170, 226; WM 2009, 405; WM 2010, 1694; WM 2011, 682).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa WM 2007, 487; WM 2009, 405; WM 2009, 1274) muss eine Bank, die einem Anleger den Erwerb bestimmter Anlageprodukte empfiehlt, diesen ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie umsatzabhängige Rückvergütungen vom Anbieter des Produkts erhält.

    Eine so weitgehende, auch die (Höhe der) Gewinnmarge aus einem Wertpapierverkauf umfassende Aufklärungspflicht der Bank ist dieser, die Vermittlung von Kapitalanlagen durch die beratende Bank und nicht einen Wertpapierkauf betreffenden Rechtsprechung (BGHZ 170, 226, 234 ff.; WM 2009, 405 und 1274) nicht zu entnehmen.

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2011 - 13 U 55/10
    Dieser zivilrechtliche Grundsatz ist aufsichtsrechtlich für den Bereich der dem Wertpapierhandelsgesetz unterfallenden Geschäfte in § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG normiert (BGH BGHZ 170, 226; WM 2009, 405; WM 2010, 1694; WM 2011, 682).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa WM 2007, 487; WM 2009, 405; WM 2009, 1274) muss eine Bank, die einem Anleger den Erwerb bestimmter Anlageprodukte empfiehlt, diesen ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie umsatzabhängige Rückvergütungen vom Anbieter des Produkts erhält.

    Eine so weitgehende, auch die (Höhe der) Gewinnmarge aus einem Wertpapierverkauf umfassende Aufklärungspflicht der Bank ist dieser, die Vermittlung von Kapitalanlagen durch die beratende Bank und nicht einen Wertpapierkauf betreffenden Rechtsprechung (BGHZ 170, 226, 234 ff.; WM 2009, 405 und 1274) nicht zu entnehmen.

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2011 - 13 U 55/10
    Dieser zivilrechtliche Grundsatz ist aufsichtsrechtlich für den Bereich der dem Wertpapierhandelsgesetz unterfallenden Geschäfte in § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG normiert (BGH BGHZ 170, 226; WM 2009, 405; WM 2010, 1694; WM 2011, 682).

    Dies gilt aufgrund der Entscheidung des BGH vom 29.6.2010 (NJW 2010, 2339) nicht nur für den Fall, dass die Beklagte im Streitfall als Kommissionärin auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages für den Zedenten tätig geworden ist, sondern auch bei Annahme eines Festpreisgeschäftes.

  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 239/01

    Rechtsstellung von Direktbanken beim Abschluß von Ausführungsgeschäften

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2011 - 13 U 55/10
    aa) Bei Vorliegen eines Kommissionsgeschäftes - welches bei Aufträgen zum Kauf von Wertpapieren den Regelfall darstellt (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1344, 1345) und wofür bereits der Inhalt der von der Beklagten zitierten (S. 16 der Klageerwiderung - Bl. 106 GA), mit dem behaupteten Festpreisgeschäft nicht ohne weiteres in Einklang zu bringenden Broschüre "Informationen zum Wertpapiergeschäft" (danach ist die Vergütung der Bank bei Eigenzertifikaten im Festpreis enthalten, während sie bei - wie hier - Fremdzertifikaten vom jeweiligen Emittenten für ihre Dienst- und Beratungsleistungen u.a. eine einmalige Vertriebsprovision von bis zu 3, 5% erhält) ebenso spricht wie die dem Zedenten erteilte, eine Auftragsausführung und einen Ausführungspreis an der Frankfurter Börse ausweisenden und damit selbst nach dem Vortrag der Beklagten (S. 15 der Klageerwiderung - Bl. 105 GA) bis auf die fehlende Berechnung einer Ausführungsprovision einem Kommissionsgeschäft entsprechenden Wertpapierabrechnung vom 7.2.2007 (Anlage K 7 zur Klageschrift) - war die Beklagte nach den Grundsätzen der oben unter a) angeführten Kick-back-Rechtsprechung des BGH verpflichtet, über die Höhe an sie vom Emittenten gezahlter (Vertriebs)provisionen (hier: 3,5%) aufzuklären.

    Nur bei einer - für die gebotene Aufklärung allerdings auch ausreichenden - Offenlegung des Umstands, dass zwischen den Parteien ein Kaufvertrag zustande kommt, kann der Kunde das mit dem Verkauf von Produkten typischerweise verbundene Umsatzinteresse der ihn beratenden Bank erkennen (vgl. auch OLG Karlsruhe WM 2011, 353, 355 unter Hinweis auf BGH WM 2002, 1687).

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2011 - 13 U 55/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa WM 2007, 487; WM 2009, 405; WM 2009, 1274) muss eine Bank, die einem Anleger den Erwerb bestimmter Anlageprodukte empfiehlt, diesen ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie umsatzabhängige Rückvergütungen vom Anbieter des Produkts erhält.

    Dies folgt aus der für diesen sprechenden, grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters geltenden tatsächlichen Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (BGH NJW-RR 2007, 1329; WM 2009, 274; WM 2009, 789; WM 2009, 1274; WM 2011, 682; Stackmann, NJW 2009, 3265/68; anders, aber unzutreffend Veit, WM 2009, 2193/2201 sowie Herresthal ZBB 2009, 348/61), die die Beklagte nicht hat widerlegen können.

  • OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 17 U 3/10

    Aufklärungspflicht der Banken über umsatzabhängige Vertriebsprovison

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2011 - 13 U 55/10
    Der Senat lässt die Revision im Hinblick auf die in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unterschiedlich beurteilte (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. vom 1.12.2010 - 17 U 3/10; OLG Karlsruhe a.a.O.) und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher nicht abschließend geklärte Frage zu, inwieweit die Bank bei der Beratung von Anlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren im Wege eines Festpreisgeschäfte zur Offenlegung ihrer Rolle als Verkäuferin verpflichtet ist.
  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07

    Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2011 - 13 U 55/10
    Dies folgt aus der für diesen sprechenden, grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters geltenden tatsächlichen Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (BGH NJW-RR 2007, 1329; WM 2009, 274; WM 2009, 789; WM 2009, 1274; WM 2011, 682; Stackmann, NJW 2009, 3265/68; anders, aber unzutreffend Veit, WM 2009, 2193/2201 sowie Herresthal ZBB 2009, 348/61), die die Beklagte nicht hat widerlegen können.
  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 188/07

    Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2011 - 13 U 55/10
    Dies folgt aus der für diesen sprechenden, grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters geltenden tatsächlichen Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (BGH NJW-RR 2007, 1329; WM 2009, 274; WM 2009, 789; WM 2009, 1274; WM 2011, 682; Stackmann, NJW 2009, 3265/68; anders, aber unzutreffend Veit, WM 2009, 2193/2201 sowie Herresthal ZBB 2009, 348/61), die die Beklagte nicht hat widerlegen können.
  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2011 - 13 U 55/10
    Der BGH hat insoweit mit Beschluss vom 9.3.2011 (XI ZR 191/10) ausdrücklich klargestellt, dass sich die Aufklärungspflicht der beratenden Bank nicht auf Ausgabeaufschläge und Verwaltungsgebühren beschränkt, sondern auch auf ohne Wissen des Kunden umsatzabhängig an sie gezahlte Vertriebsprovisionen erstreckt.
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

  • LG Köln, 18.02.2010 - 15 O 174/09

    Rechtmäßigkeit eines Schadensersatzanspruchs aus abgetretenem Recht wegen

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

  • OLG Karlsruhe, 02.11.2010 - 17 U 62/10

    Informationspflichten der Bank im Festpreisgeschäft

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Ganz überwiegend wird dies verneint (OLG Celle, ZIP 2010, 876, 878; OLG Dresden, WM 2010, 1403, 1405; OLG Bamberg, WM 2010, 1354, 1357 f.; OLG Düsseldorf, WM 2010, 1943, 1945 und WM 2011, 399, 405; OLG Frankfurt (9. Zivilsenat), WM 2010, 2111, 2112 f. und WM 2011, 880, 882; OLG Karlsruhe, WM 2011, 353, 355 f. und WM 2011, 883, 884 f.; OLG Köln, ZIP 2011, 1092, 1093 und WM 2011, 1652, 1653; Assmann, ZIP 2009, 2125, 2130; Spindler, WM 2009, 1821, 1824 ff.; Lang/Balzer, ZIP 2009, 456, 457; Harnos/Rudzio, BKR 2010, 259, 260; Lang/Bausch, WM 2010, 2101, 2106 f.; Jooß, WM 2011, 1260, 1263; Arnold, WuB I G 1. - 11.09; Blankenheim WuB I G 1. - 13.09; Nobbe, WuB I G 1. - 5.10 und 11.10; Siol, WuB I G 1. - 9.09).

    Eine Pflicht zur Aufklärung über die Gewinnmarge lässt sich der Vorschrift - entgegen einzelnen instanzgerichtlichen Entscheidungen (OLG Frankfurt (17. Zivilsenat), ZIP 2011, 1462, 1463; vgl. auch OLG Köln, ZIP 2011, 1092, 1093 und WM 2011, 1652, 1653 f.) - nicht entnehmen.

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Ganz überwiegend wird dies verneint (OLG Celle, ZIP 2010, 876, 878; OLG Dresden, WM 2010, 1403, 1405; OLG Bamberg, WM 2010, 1354, 1357 f.; OLG Düsseldorf, WM 2010, 1943, 1945 und WM 2011, 399, 405; OLG Frankfurt (9. Zivilsenat), WM 2010, 2111, 2112 f. und WM 2011, 880, 882; OLG Karlsruhe, WM 2011, 353, 355 f. und WM 2011, 883, 884 f.; OLG Köln, ZIP 2011, 1092, 1093 und WM 2011, 1652, 1653; Assmann, ZIP 2009, 2125, 2130; Spindler, WM 2009, 1821, 1824 ff.; Lang/Balzer, ZIP 2009, 456, 457; Harnos/Rudzio, BKR 2010, 259, 260; Lang/Bausch, WM 2010, 2101, 2106 f.; Jooß, WM 2011, 1260, 1263; Arnold, WuB I G 1. - 11.09; Blankenheim WuB I G 1. - 13.09; Nobbe, WuB I G 1. - 5.10 und 11.10; Siol, WuB I G 1. - 9.09).

    Eine Pflicht zur Aufklärung über die Gewinnmarge lässt sich der Vorschrift - entgegen einzelnen instanzgerichtlichen Entscheidungen (OLG Frankfurt (17. Zivilsenat), ZIP 2011, 1462, 1463; vgl. auch OLG Köln, ZIP 2011, 1092, 1093 und WM 2011, 1652, 1653 f.) - nicht entnehmen.

  • BGH, 26.06.2012 - XI ZR 316/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in WM 2011, 1652 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • LG Bonn, 02.03.2012 - 3 O 63/10

    Aufklärungspflichtverletzung im Falle der Nichtmitteilung des Stammens von

    Hierbei ist zunächst zu beachten, dass die Ausführung von Aufträgen zum Kauf von Wertpapieren im Wege der Kommission der Regelfall ist (vgl. BGH NJW 2002, 1344 (1345); OLG Köln BKR 2011, 334 (336); Baumbach/Hopt-Hopt, HGB, 35. Aufl., § 383 Rn. 8).

    Weiterhin ist dieser Broschüre zu entnehmen, dass die Bank bei einem Fremdzertifikat keine "Gewinnmarge" erwirtschaftet, sondern eine "Vertriebsprovision" erhält, was mit dem Vortrag der Beklagten, dass man bei dem vorliegenden Fremdzertifikat nur eine Gewinnmarge erzielt habe, nicht in Übereinstimmung zu bringen ist (vgl. hierzu auch OLG Köln BKR 2011, 334 (336)).

    Dieser zivilrechtliche Grundsatz ist aufsichtsrechtlich für den Bereich der dem Wertpapierhandelsgesetz unterfallenden Geschäfte in § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG normiert (vgl. BGHZ 170, 226; WM 2009, 405; WM 2010, 1694; WM 2011, 682; OLG Köln BKR 2011, 334).

    Maßgeblich sei weiterhin die Rechtsnatur des objektiv vorliegenden Effektengeschäfts, während das Wissen und die Kenntnis bzw. Unkenntnis des Anlegers in Bezug auf die rechtliche Einordnung des Wertpapiergeschäfts hierfür unerheblich sei (vgl. BGH BKR 2011, 514 (Rz. 50), entgegen OLG Köln BKR 2011, 334, das seine Rechtsprechung in der Folgezeit aus "Gründen der Rechtssicherheit und Einheitlichkeit der Rechtsprechung" aufgeben hat, OLG Köln, Urteil v. 23.11.2011, Az. 13 U 221/10).

    Dies folgt aus der für diesen sprechenden, grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters geltenden tatsächlichen Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1329; WM 2009, 274; WM 2009, 789; WM 2009, 1274; WM 2011, 682; OLG Köln BKR 2011, 334; Stackmann in: NJW 2009, 3265) die die Beklagte nicht widerlegt hat.

    Dies ist bereits aufgrund des Zeitablaufs nicht ohne weiteres möglich (vgl. OLG Köln BKR 2011, 334 (338)).

  • OLG Karlsruhe, 13.09.2011 - 17 U 104/10

    Fernabsatzvertrag: Widerruf beim Kauf von Zertifikaten

    Auch hier wird ein Kaufvertrag geschlossen, bei dem die Beklagte offen in der Rolle eines Verkäufers auftritt, der typischerweise auch auf eigenen Gewinn bedacht ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.06.2011 - 13 U 55/10 Rn.17 ff.; Senat, WM 2011, 883 Rn. 20ff.).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2011 - 19 U 98/11

    Anleger- und objektgerechte Beratung bei Lehmann-Zertifikaten; Abgrenzung von

    Insoweit bedurfte es entgegen der Rechtsauffassung des OLG Köln (Urteil vom 8.6.2011 - 13 U 55/10) auch keines Hinweises darauf, dass der Erwerb der Zertifikate im Wege des Eigengeschäfts der Beklagten erfolgte.
  • OLG Frankfurt, 03.02.2012 - 19 U 177/11

    Anlegergerechte Beratung bei behaupteter Änderung der Anlagestrategie; keine

    Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin (und entgegen OLG Köln ZIP 2011, 1092, 1093; WM 2011, 1652, 1653 f.) war die Beklagte auch nicht verpflichtet, die Klägerin darüber aufzuklären, dass es sich bei dem Erwerb der Zertifikate von der Beklagten jeweils um ein sog. Eigen- oder Festpreisgeschäft handelte.
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