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   BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10   

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BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10 (https://dejure.org/2010,2199)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2010 - V ZB 37/10 (https://dejure.org/2010,2199)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - V ZB 37/10 (https://dejure.org/2010,2199)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 ZVG, § 43 Abs 2 ZVG, § 83 Nr 1 ZVG
    Zwangsversteigerungsverfahren: Arglistige Vereitelung von Zustellungen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 6, 9, 33, 43
    Keine arglistige Zustellungsverhinderung bei Umzug während des Zwangsversteigerungsverfahrens ohne Mitteilung einer neuen Anschrift

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arglistige Verhinderung von Zustellungen durch den Umzug eines Beteiligten eines Zwangsversteigerungsverfahrens ohne Mitteilung der neuen Anschrift an das Vollstreckungsgericht und ohne Stellung eines Nachsendeantrags

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zuschlagsversagung wegen fehlender Zustellung des Fortsetzungsbeschlusses an Schuldner und Nicht-Berücksichtigung eines Wohnrechtsinhabers als Verfahrensbeteiligten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustellung im Zwangsversteigerungsverfahren bei Umzug eines Beteiligten ohne Miteilung der neuen Anschrift; Beteiligung durch Mitteilung des Wunsches zur Berücksichtigung eines dinglichen Wohnrechts; Zustellung; Verfahrensbeteiligung

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Arglistige Vereitelung von Zustellungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Arglistige Vereitelung von Zustellungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arglistige Verhinderung von Zustellungen durch den Umzug eines Beteiligten eines Zwangsversteigerungsverfahrens ohne Mitteilung der neuen Anschrift an das Vollstreckungsgericht und ohne Stellung eines Nachsendeantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine arglistige Zustellungsverhinderung durch Umzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zugangsvereitelung durch Umzug?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unterbliebene Mitteilung des Zwangsversteigerungstermins

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Arglistige Zustellungsvereitelung

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unbekannt verzogen? Zustellungspflicht des Gerichts im Rahmen einer Zwangsversteigerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 233
  • MDR 2011, 130
  • NZM 2011, 91
  • WM 2011, 174
  • Rpfleger 2011, 171
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 8/07

    Rechtstellung des Erbbauberechtigten bei Zwangsversteigerung eines mit einem

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10
    aa) Der Beteiligte zu 3 ist nach § 9 Nr. 2 ZVG Verfahrensbeteiligter und damit grundsätzlich beschwerdeberechtigt (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 8/07, WM 2007, 1748, 1749 Rn. 8).

    Auch kann ihm eine mögliche Rechtsbeeinträchtigung durch die Festsetzung des Verkehrswerts nicht abgesprochen werden (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 8/07, WM 2007, 1748, 1749 Rn. 8; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 74a Anm. 9.8).

  • BGH, 30.05.1956 - V ZR 200/54

    Anmeldung bei Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10
    Eine besondere Form der Erklärung ist nicht vorgeschrieben (Senat, Urteil vom 30. Mai 1956 - V ZR 200/54, BGHZ 21, 30, 32); insbesondere muss der Begriff "Anmeldung" nicht verwendet werden, solange der Wille, das Recht möge im Verfahren berücksichtigt werden, erkennbar zum Ausdruck kommt.
  • BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07

    Anforderungen an die Bekanntmachung des durch das Vollstreckungsgericht neu

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10
    a) Das Rechtsbeschwerdegericht verkennt, dass über die von dem Beteiligten zu 3 vor dem Versteigerungstermin erhobene sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung des Verkehrswerts (§ 74a Abs. 5 Satz 3 ZVG) in der Sache zu befinden und deshalb vorher ein (vorläufiger) Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 5 ZVG gegeben war (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, NJW-RR 2008, 1741, 1742 Rn. 12; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 83 Anm. 3.5).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da sich die Beteiligten bei einer Zuschlagsbeschwerde in aller Regel nicht als Parteien im Sinne der §§ 91 ff. ZPO gegenüberstehen (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 7), und sich die Verpflichtung der Beteiligten zu 2, die auf sie entfallenden Gerichtskosten zu tragen, aus dem Gesetz ergibt.
  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07

    Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10
    Das gilt jedoch nicht bei einem rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuch, wie es nach der rechtsfehlerfreien Würdigung des Beschwerdegerichts hier vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 3/07, NJW-RR 2008, 216, 217 Rn. 6 f.).
  • BGH, 05.10.2006 - V ZB 2/06

    Ablösung von Grundpfandrechten durch den Grundpfandgläubiger; Vorausetzungen der

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10
    Für die Anmeldung nach § 9 Nr. 2 ZVG reicht die bloße Willensbekundung des Erklärenden, dass er eine Berücksichtigung seines - näher zu bezeichnenden - Rechts in dem Zwangsversteigerungsverfahren wünscht (Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - V ZB 2/06, NJW-RR 2007, 165, 166 Rn. 15).
  • BGH, 14.05.2019 - X ZR 94/18

    Unzulässige Rechtsausübung bei Berufung auf fehlerhafte Ersatzzustellung:

    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, dass es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesem scheinbaren Wohnsitz beruft (BGHZ 190, 99 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233 Rn. 17; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - V ZB 131/11, juris Rn. 11).
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 809/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    Der Einwand unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) kann zwar grundsätzlich auch im Recht der Zustellung begründet sein (vgl. Staudinger/Looschelders/Olzen (2015) § 242 BGB Rn. 1133; BGH 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10 - Rn. 17; 28. April 2008 - II ZR 61/07 - Rn. 2 ff.; 26. Oktober 1971 - X ZB 15/71 - zu B III 2 f der Gründe, BGHZ 57, 160) .

    In einem solchen Fall spricht gerade nichts dafür, dass der Rechtsanwalt zielgerichtet versucht hat, eine Zustellung, mit der er sicher rechnen musste, zu verhindern (vgl. BGH 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10 - Rn. 17) .

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 207/10

    Bietvollmacht eines Sparkassenvorstands als öffentliche Urkunde

    Die Nichteinhaltung einer dieser Fristen führt zu einem Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 1 ZVG, der nur dann nach § 84 Abs. 1 ZVG geheilt ist, wenn ausgeschlossen werden kann, dass der Schuldner die ihm durch § 43 Abs. 2 ZVG zugebilligte Überlegungszeit nicht dazu genutzt hätte, den Verlust seines Eigentums zu verhindern (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, WM 2011, 174, 175 Rn. 15 und 18).

    Die einzuhaltende Frist zwischen der Zustellung des Anordnungs- oder Beitrittsbeschlusses und dem Versteigerungstermin soll dem Schuldner eine Überlegungszeit einräumen, damit er den Eigentumsverlust noch vermeiden kann (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, WM 2011, 174, 175 Rn. 18).

  • BGH, 07.12.2017 - V ZB 109/17

    Zwangsversteigerungssache: Neubewertung des Verkehrswertes nach Eintritt der

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde gilt dies auch für die Verfahrensbeteiligten gemäß § 9 Nr. 2 ZVG (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233 Rn. 24), zu denen die Beteiligte zu 2 gehört.
  • BGH, 20.10.2011 - V ZB 131/11

    Heilung einer unwirksamen Zustellung: Tatsächliche Kenntnisnahme des

    b) Anerkannt ist aber, dass es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der Zustellungsadressat eine fehlerhafte Ersatzzustellung geltend macht, obwohl er einen Irrtum über seine Wohnung bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - III ZR 342/09, NJW 2011, 2440 Rn. 15; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 178 Rn. 7 jeweils mwN).
  • BGH, 18.07.2013 - V ZB 29/12

    Zwangsverwaltungssache: Beteiligung des Eigentumsprätendenten; Überprüfung der

    Die Anmeldung bedarf keiner besonderen Form (Senat, Urteil vom 30. Mai 1956 - V ZR 200/54, BGHZ 21, 30, 32 sowie Beschlüsse vom 5. Oktober 2006 - V ZB 2/06, NJW-RR 2007, 165, 166 Rn. 15 und vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233, 234 Rn. 24; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 9 Rn. 4.1; Rellermeyer in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 9 Rn. 21).
  • OLG Dresden, 23.11.2020 - 4 U 1563/20

    Zustellungsrecht

    Allerdings kann es sich als unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über einen seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesen scheinbaren Wohnsitz beruft (BGHZ 190, 99 Rz. 15; BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 37/10; Beschluss vom 20.10.2011 - V ZB 131/11).
  • OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1563/20
    Allerdings kann es sich als unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über einen seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesen scheinbaren Wohnsitz beruft (BGHZ 190, 99 Rz. 15; BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 37/10; Beschluss vom 20.10.2011 - V ZB 131/11).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2011 - L 3 AL 1358/11
    Der Kläger hat hierdurch ein ihm zuzurechnendes Zustellungshindernis geschaffen, mit dem das SG nicht zu rechnen brauchte (vgl. u.a. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.02.1977 - 2 AZR 770/75 - m.w.N.; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 37/10 - jew. veröffentlicht in juris).
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