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   BGH, 24.02.2011 - VII ZR 169/10   

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https://dejure.org/2011,5157
BGH, 24.02.2011 - VII ZR 169/10 (https://dejure.org/2011,5157)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2011 - VII ZR 169/10 (https://dejure.org/2011,5157)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - VII ZR 169/10 (https://dejure.org/2011,5157)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 313a Abs 1 S 1 ZPO, § 540 Abs 2 ZPO, § 280 BGB, § 286 BGB, § 9 BeratHiG
    Anforderungen an ein Berufungsurteil bei Zulassung der Revision; Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten trotz möglicher Beratungshilfe

  • verkehrslexikon.de

    Urteilsanforderungen im Zivilprozess und Kostenersatz des Geschädigen bei Möglichkeit der Beratungshilfe

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kenntlichmachung aus dem Berufungsurteil des Sachstandes und Streitstandes, des in Betracht kommenden Rechtsmittelbegehrens und der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen im Falle des Zulassens der Revision durch das Berufungsgericht; Ausschluss ...

  • rabüro.de

    Anspruch auf Schadensersatz wegen vorgerichtlicher Anwaltskosten, auch wenn Gläubiger Beratungshilfe hätte in Anspruch nehmen können

  • rewis.io

    Anforderungen an ein Berufungsurteil bei Zulassung der Revision; Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten trotz möglicher Beratungshilfe

  • rewis.io

    Anforderungen an ein Berufungsurteil bei Zulassung der Revision; Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten trotz möglicher Beratungshilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kenntlichmachung aus dem Berufungsurteil des Sachstandes und Streitstandes, des in Betracht kommenden Rechtsmittelbegehrens und der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen im Falle des Zulassens der Revision durch das Berufungsgericht; Ausschluss ...

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an ein Berufungsurteil bei Zulassung der Revision; Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten trotz möglicher Beratungshilfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ersatz der Anwaltskosten trotz Möglichkeit einer Beratungshilfe!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltskosten als Verzugsschaden statt Beratungshilfe

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Außergerichtliche Anwaltsvergütung als Schadenersatz

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 36 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Anspruch auf Erstattung des Anwaltshonorars wegen Verzugs

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Anspruch auf Erstattung des Anwaltshonorars wegen Verzugs

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 36 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Anspruch auf Erstattung des Anwaltshonorars wegen Verzugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2300
  • MDR 2011, 697
  • FamRZ 2011, 970
  • WM 2011, 1777
  • BauR 2011, 1050
  • ZfBR 2011, 463
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 17.07.2009 - 3 U 139/09

    Honoraransprüche des Rechtsanwalts vor Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - VII ZR 169/10
    Im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle, NJW-RR 2010, 133, hat es die Revision zugelassen.

    Zu Recht hat das Berufungsgericht sich nicht der in einem vergleichbaren Fall vom Oberlandesgericht Celle (NJW-RR 2010, 133) vertretenen Auffassung angeschlossen.

  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 153/08

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision und teilweise Zulassung

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - VII ZR 169/10
    Die Zulassung der Revision kann nicht auf die Klärung einer einzelnen Rechtsfrage begrenzt werden; sie kann sich nur auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs beziehen, über den durch Teil- oder Zwischenurteil entschieden werden oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte (BGH, Beschluss vom 10. September 2009 - VII ZR 153/08, BauR 2010, 778 = NZBau 2010, 105 = ZfBR 2010, 63; Urteil vom 8. Dezember 2005 - VII ZR 138/04, BauR 2006, 701 = NZBau 2006, 254 = ZfBR 2006, 333 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 152/04

    Fachanwälte

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - VII ZR 169/10
    Lässt das Berufungsgericht die Revision zu, muss aus dem Berufungsurteil zu ersehen sein, von welchem Sach- und Streitstand es ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 152/04, NJW 2007, 2334; Urteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 36/08, WuM 2009, 248).
  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 138/04

    Rechtsfolgen einer Vereinbarung zwischen Bauherr und Architekt über den Abschluss

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - VII ZR 169/10
    Die Zulassung der Revision kann nicht auf die Klärung einer einzelnen Rechtsfrage begrenzt werden; sie kann sich nur auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs beziehen, über den durch Teil- oder Zwischenurteil entschieden werden oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte (BGH, Beschluss vom 10. September 2009 - VII ZR 153/08, BauR 2010, 778 = NZBau 2010, 105 = ZfBR 2010, 63; Urteil vom 8. Dezember 2005 - VII ZR 138/04, BauR 2006, 701 = NZBau 2006, 254 = ZfBR 2006, 333 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 36/08

    Aufhebung des Berufungsurteils wegen fehlenden Tatbestandes

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - VII ZR 169/10
    Lässt das Berufungsgericht die Revision zu, muss aus dem Berufungsurteil zu ersehen sein, von welchem Sach- und Streitstand es ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 152/04, NJW 2007, 2334; Urteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 36/08, WuM 2009, 248).
  • OLG Bremen, 17.02.2016 - 4 WF 184/15

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten für die Miete für die Ehewohnung nach

    Der Gegner des Rechtsuchenden, der verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung etwa als Verzugsschaden zu ersetzen, soll keinen Nutzen daraus ziehen, dass durch die Möglichkeit einer Beratungshilfe und damit durch den Einsatz öffentlicher Mittel die Rechtsverfolgung verbilligt wurde (vgl. BGH, NJW 2011, 2300).
  • BGH, 18.12.2012 - II ZR 220/10

    Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltens von

    In einem solchen Fall ist das Berufungsurteil grundsätzlich von Amts wegen aufzuheben und die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 122/03, NJW-RR 2004, 494; Urteil vom 14. Januar 2005 - V ZR 99/04, NJW-RR 2005, 716, 717; Urteil vom 11. Januar 2007 - IX ZR 181/05, NJW-RR 2007, 781 Rn. 6; Urteil vom 24. Februar 2011 - VII ZR 169/10, WM 2011, 1777 Rn. 5; Urteil vom 11. Oktober 2012 - VII ZR 10/11, NJW 2012, 3569 Rn. 6; s. auch BGH, Urteil vom 1. Februar 1999 - II ZR 176/97, WM 1999, 871).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.04.2021 - 2 S 3589/19

    Ersatzfähigkeit einer potentiell überhöhten Reparaturrechnung

    Daraus ergibt sich aber zwangsläufig, dass auf die Darstellung des Tatbestandes nicht verzichtet werden kann, wenn das Ausgangsgericht ein Rechtsmittel zulässt (so jeweils für die Revision: BGH NZI 2013, 207; BGH NJW 2011, 2300).
  • OLG Hamm, 26.11.2012 - 3 W 46/12

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen ärztlicher

    Dies gilt entgegen dem Inhalt des rechtlichen Hinweises des Landgerichts vom 18.11.2011 auch für die mit dem Klageantrag zu 4) begehrten außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ( vgl. BGH, NJW 2011, 2300 f.).
  • LG Düsseldorf, 03.01.2017 - 2b O 4/16

    Entschädigung, Zuziehung eines Rechtsanwalts, StrEG

    Soweit das beklagte Land schließlich einwendet, der Kläger habe Beratungshilfe in Anspruch nehmen können, schließt die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe den Gebührenanspruch gegen den Prozessgegner nicht aus (BGH VII ZR 169/10).
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