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   BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10   

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https://dejure.org/2011,5542
BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10 (https://dejure.org/2011,5542)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2011 - IX ZR 35/10 (https://dejure.org/2011,5542)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - IX ZR 35/10 (https://dejure.org/2011,5542)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 139 Abs 4 S 2 ZPO
    Zulässigkeit der Beweiserhebung über die Frage der Erteilung eines richterlichen Hinweises

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgrund fehlendem Hinweis auf die Darlegungs- und Beweislast des Klägers durch das Tatsachengericht

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Beweiserhebung über die Frage der Erteilung eines richterlichen Hinweises

  • ra.de
  • rewis.io

    Zulässigkeit der Beweiserhebung über die Frage der Erteilung eines richterlichen Hinweises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 139 Abs. 4 S. 2
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgrund fehlendem Hinweis auf die Darlegungs- und Beweislast des Klägers durch das Tatsachengericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine Beweiserhebung über Erteilung rechtlicher Hinweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Beweiserhebung über Erteilung rechtlicher Hinweise! (IBR 2011, 1272)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1556
  • WM 2011, 1971
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.05.2006 - II ZB 5/05

    Anforderungen an die Bezeichnung der Parteien

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10
    Sie richtet sich, wie aus der Beschwerdebegründung ersichtlich, nur noch gegen den Beklagten zu 1. Die im Hinblick auf die keine Beschränkung aufweisende Beschwerdeschrift sich zunächst auch gegen die Beklagten zu 2 und zu 3 richtende Beschwerde (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2006 - II ZB 5/05, NJW-RR 2006, 1569 Rn. 9; vom 9. September 2008 - VI ZB 53/07, NJW-RR 2009, 208 Rn. 5; vom 11. Mai 2010 - VIII ZB 93/09, NJW-RR 2011, 281 Rn. 11) hat die Klägerin, wie sich aus der nur mit dem Beklagten zu 1 befassenden Begründung der Beschwerdeschrift eindeutig ergibt, konkludent zurückgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2011 - IX ZR 207/08, Rn. 2, nv).
  • BGH, 13.07.2005 - IV ZR 47/04

    Zulassung des neuen Vorbringens gemäß § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10
    Ausnahmsweise kann ein bloßer Protokollvermerk über die Erörterung der Sach- und Rechtslage als Dokumentation des Hinweises auf Bedenken gegen die Schlüssigkeit ausreichen, wenn sich die Erteilung eines solchen Hinweises auch aus dem anschließenden Schriftsatz einer Prozesspartei ergibt (BGH, Urteil vom 13. Juli 2005 - IV ZR 47/04, FamRZ 2005, 1555, 1556).
  • BGH, 11.05.2010 - VIII ZB 93/09

    Berufungsschrift: Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners bei

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10
    Sie richtet sich, wie aus der Beschwerdebegründung ersichtlich, nur noch gegen den Beklagten zu 1. Die im Hinblick auf die keine Beschränkung aufweisende Beschwerdeschrift sich zunächst auch gegen die Beklagten zu 2 und zu 3 richtende Beschwerde (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2006 - II ZB 5/05, NJW-RR 2006, 1569 Rn. 9; vom 9. September 2008 - VI ZB 53/07, NJW-RR 2009, 208 Rn. 5; vom 11. Mai 2010 - VIII ZB 93/09, NJW-RR 2011, 281 Rn. 11) hat die Klägerin, wie sich aus der nur mit dem Beklagten zu 1 befassenden Begründung der Beschwerdeschrift eindeutig ergibt, konkludent zurückgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2011 - IX ZR 207/08, Rn. 2, nv).
  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 366/03

    Anforderungen an die Dokumentation eines richterlichen Hinweises; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10
    Sofern diese die Erteilung eines Hinweises nicht hinreichend dokumentieren, gilt dieser als nicht erteilt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2005 - II ZR 366/03, NJW-RR 2005, 1518).
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10
    Dies ist dann anzunehmen, wenn nicht auszuschließen ist, das Gericht hätte bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden (BGH, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02, WM 2004, 46, 47).
  • BGH, 09.09.2008 - VI ZB 53/07

    Auslegung der Berufungsschrift hinsichtlich der Rechtsmittelführer

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10
    Sie richtet sich, wie aus der Beschwerdebegründung ersichtlich, nur noch gegen den Beklagten zu 1. Die im Hinblick auf die keine Beschränkung aufweisende Beschwerdeschrift sich zunächst auch gegen die Beklagten zu 2 und zu 3 richtende Beschwerde (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2006 - II ZB 5/05, NJW-RR 2006, 1569 Rn. 9; vom 9. September 2008 - VI ZB 53/07, NJW-RR 2009, 208 Rn. 5; vom 11. Mai 2010 - VIII ZB 93/09, NJW-RR 2011, 281 Rn. 11) hat die Klägerin, wie sich aus der nur mit dem Beklagten zu 1 befassenden Begründung der Beschwerdeschrift eindeutig ergibt, konkludent zurückgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2011 - IX ZR 207/08, Rn. 2, nv).
  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 34/04

    Aufnahme von Hinweisen in das Verhandlungsprotokoll; Haftung einer kommunalen

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10
    Das Gericht genügt seiner Hinweispflicht nicht, wenn es lediglich allgemeine oder pauschale Hinweise erteilt (BGH, Urteil vom 22. September 2005 - VII ZR 34/04, BGHZ 164, 167, 173).
  • OLG Frankfurt, 30.09.2003 - 9 U 148/02

    Berufungsverfahren im Werklohnprozess: Unzulässigkeit einer Beweisaufnahme zu

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10
    Wie bereits die Begründung des Regierungsentwurfs zu dieser Vorschrift ausführt (BT-Drucks. 14/4722, S. 78), darf daher kein Beweis erhoben werden zur Frage, ob die Vorinstanz einen Hinweis erteilt hat (OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2004, 428, 429; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 139 Rn. 105; Musielak/Stadler, ZPO, 8. Aufl., § 139 Rn. 28).
  • BGH, 30.05.2011 - IX ZR 207/08

    Bei Auslegung einer Rechtsmittelschrift hinsichtlich der Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10
    Sie richtet sich, wie aus der Beschwerdebegründung ersichtlich, nur noch gegen den Beklagten zu 1. Die im Hinblick auf die keine Beschränkung aufweisende Beschwerdeschrift sich zunächst auch gegen die Beklagten zu 2 und zu 3 richtende Beschwerde (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2006 - II ZB 5/05, NJW-RR 2006, 1569 Rn. 9; vom 9. September 2008 - VI ZB 53/07, NJW-RR 2009, 208 Rn. 5; vom 11. Mai 2010 - VIII ZB 93/09, NJW-RR 2011, 281 Rn. 11) hat die Klägerin, wie sich aus der nur mit dem Beklagten zu 1 befassenden Begründung der Beschwerdeschrift eindeutig ergibt, konkludent zurückgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2011 - IX ZR 207/08, Rn. 2, nv).
  • LG München I, 22.10.2020 - 12 O 5868/20

    Corona: Betriebsschließungsversicherung muss zahlen

    Selbst wenn man diesbezüglich den Protokollvermerk im Hinblick auf § 139 Abs. 4 ZPO als zu knapp ansehen würde, ergibt sich der weitere Inhalt der Erörterung im Termin ohne weiteres aus den sich anschließenden Schriftsätzen der Prozessparteien jeweils vom 21.08.2020 (vgl. BGH, Beschluss vom 30.06.2011, Az.: IX ZR 35/10, Rn. 7 - zitiert nach juris).
  • BGH, 12.05.2020 - VIII ZR 171/19

    Überraschungsentscheidung: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei fehlendem

    Sofern sich diesen die Erteilung des gebotenen Hinweises - wie im Streitfall - nicht hinreichend entnehmen lässt, gilt dieser als nicht erfolgt (BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - IX ZR 35/10, NJW-RR 2011, 1556 Rn. 5 mwN ; vom 3. Juli 2014 - IX ZR 285/13, aaO Rn. 14).
  • BGH, 16.09.2015 - V ZR 8/15

    Berufungsverfahren: Hinweispflicht des Berufungsgerichts bei Abweichung von der

    Da ein solcher Hinweis in den Gerichtsakten nicht dokumentiert ist, gilt er als nicht erteilt (§ 139 Abs. 4 Satz 2 ZPO; BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - IX ZR 35/10, WM 2011, 1971 Rn. 5).
  • BFH, 19.12.2023 - X B 1/23

    Erledigungsstreit, Mindestinhalt eines Protokolls

    Nicht erforderlich ist eine wörtliche Protokollierung, aber doch zumindest eine konkrete Wiedergabe in gestraffter Form; inhaltslose Floskeln genügen nicht (vgl. BGH-Beschluss vom 30.06.2011 - IX ZR 35/10, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2011, 1556, unter II.1.b; s. dazu auch Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl., § 139 Rz 13; Bünnigmann in Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 82. Aufl., § 160 Rz 7).
  • BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22

    Ablehnung der Regulierung der Ansprüche aus der Wohngebäudeversicherung unter

    Sofern diese die Erteilung eines Hinweises nicht hinreichend dokumentieren, gilt er als nicht erteilt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - IX ZR 35/10, NJW-RR 2011, 1556 Rn. 5).

    Darüber hinaus können Feststellungen über die Erörterung der Sach- und Rechtslage als Dokumentation eines Hinweises allenfalls dann ausreichen, wenn sich dessen Erteilung aus dem übrigen Inhalt der Akten verlässlich erschließen lässt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 aaO Rn. 7).

  • BGH, 03.07.2014 - IX ZR 285/13

    Objektive Klagehäufung: Zulässigkeit der alternativen Verfolgung eines

    Sofern diese die Erteilung des gebotenen Hinweises - wie im Streitfall - nicht hinreichend dokumentieren, gilt dieser als nicht erteilt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - IX ZR 35/10, NJW-RR 2011, 1556 Rn. 5).
  • OLG München, 13.10.2017 - 10 U 3415/15

    Zurückverweisung durch Berufungsgericht wegen unvollständiger Beweiserhebung und

    Werden notwendige richterliche Hinweis gemäß § 139 I 2, II 1 ZPO (BGH ZfBR 2012, 24; NJW-RR 2011, 1556) nicht erteilt, stellt die getroffene Entscheidung eine unzulässige Überraschungsentscheidung (BGH NJW 2014, 2796; NJW-RR 2011, 1009; NJW-RR 2011, 487; NJW-RR 2010, 1363; BVerfG NJW 1991, 2823; NJW 1996, 3202) und eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör dar.
  • BGH, 06.02.2023 - VIa ZR 419/21

    Feststellungsinteresse in Bezug auf die Verwendung einer Abschalteinrichtung in

    Auch mit Rücksicht auf § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist eine entsprechende Erklärung jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn - wie hier ausweislich des Protokolls und der Ausführungen im angefochtenen Urteil (vgl. zur erforderlichen Dokumentation BGH, Urteil vom 20. Juni 2005 - II ZR 366/03, NJW-RR 2005, 1518; Beschluss vom 30. Juni 2011 - IX ZR 35/10, NJW-RR 2011, 1556 Rn. 5 ff.; jeweils mwN) - ein nach § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO gebotener, hinreichend konkreter (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, NJW 2005, 2624 mwN) Hinweis unterblieben ist (BGH, Beschluss vom 1. August 2022 - VIa ZR 110/21, juris Rn. 22).
  • OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14

    Haftungsverteilung bei der Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger

    Deswegen wäre ein rechtlicher Hinweis (§ 139 I 2 ZPO) zu erteilen gewesen (BGH ZfBR 2012, 24; NJW-RR 2011, 1556; Senat, Verfügung v. 03.06.2008 - 10 U 2966/08 [juris]), welcher notwendige und zielführende Vortrag des Beklagten vermisst oder welcher gehaltene Vortrag für unzulänglich oder ergänzungsbedürftig gehalten werde.
  • BGH, 13.07.2023 - I ZR 206/22

    Verwechslungsgefahr der auf der Nudel-Verpackung angebrachten Zeichen "Terra

    Sofern die Akten die Erteilung des gebotenen Hinweises nicht hinreichend dokumentieren, gilt dieser als nicht erteilt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - IX ZR 35/10, NJW-RR 2011, 1556 [juris Rn. 5]; Beschluss vom 3. Juli 2014 - IX ZR 285/13, ZinsO 2014, 1679 [juris Rn. 14]).
  • OLG Dresden, 18.07.2019 - 8 U 1861/18

    AGB in Abwasserentsorgungsverträgen

  • OLG München, 24.02.2016 - 34 Wx 394/15

    Unzulässige Anhörungsrüge - Nicht erfüllte Begründungsanforderung

  • BGH, 19.02.2015 - V ZR 278/13

    Anforderungen an die Dokumentation eines richterlichen Hinweises

  • OLG Naumburg, 25.08.2015 - 1 W 34/15

    Prozesskostenhilfeverfahren: Hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung;

  • OLG Hamm, 08.11.2016 - 13 UF 117/16

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge, da entscheidungserheblicher Sachvortrag nicht

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2012 - 1 U 36/12

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank hinsichtlich zugeflossener

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