Rechtsprechung
BGH, 01.03.2011 - XI ZR 135/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 Buchst. b Satz 2, § 6 Abs. 2 Satz 2
- IWW
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 1 S 5 Nr 1 Buchst b S 2 VerbrKrG, § 6 Abs 2 S 2 VerbrKrG, § 812 S 1 Alt 1 BGB
Verbraucherkredit: Unechte Abschnittsfinanzierung in Form der Verbindung eines endfälligen Festkredits mit einer Investmentfondsbeteiligung als Kredit mit veränderlichen Bedingungen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Kredits mit veränderlichen Bedingungen auch bei Verbinden eines endfälligen Festkredits mit einer Investmentfondsbeteiligung durch Aussetzen der Tilgung des Kredits für die Laufzeit des Darlehens und Leisten monatlicher Teilzahlungen auf die ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Pflicht zur Gesamtbetragsangabe im Verbraucherkreditvertrag auch bei unechter Abschnittsfinanzierung (Anlagemodell "EuroPlan")
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Vorliegen eines Kredites mit veränderlichen Bedingungen bei Verbindung eines endfälligen Festkredites mit einer Investmentfondsbeteiligung im Rahmen einer unechten Abschnittsfinanzierung
- Betriebs-Berater
Zum Vorliegen eines Kredits mit veränderlichen Bedingungen
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen eines Kredits mit veränderlichen Bedingungen auch bei Verbinden eines endfälligen Festkredits mit einer Investmentfondsbeteiligung durch Aussetzen der Tilgung des Kredits für die Laufzeit des Darlehens und Leisten monatlicher Teilzahlungen auf die ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Info zu Kredit mit veränderlichen Bedingungen, "EuroPlan"-Darlehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verbraucherinformation bei "EuroPlan"-Darlehn
- zbb-online.com (Leitsatz)
VerbrKrG a. F. § 4 Abs. 1 Satz 5, § 6 Abs. 2 Satz 2
Pflicht zur Gesamtbetragsangabe im Verbraucherkreditvertrag auch bei unechter Abschnittsfinanzierung (Anlagenmodell "EuroPlan") - Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zum Vorliegen eines Kredits mit veränderlichen Bedingungen
- kanzleimitte.de (Kurzinformation)
Clerical-Medical-Anleger können Zinsen zurückverlangen, EuroPlan, CMI
- anwalt24.de (Kurzinformation)
EuroPlan-Kunde hat Anspruch auf Rückzahlung von Zinsen
- anwalt.de (Kurzinformation)
EuroPlan-Kunde hat Anspruch auf Rückzahlung von Zinsen
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Erfordernis einer Gesamtbetragsangabe in Verbraucherdarlehensverträgen bei der sog. unechten Abschnittsfinanzierung im Rahmen komplexer Kapitalanlagemodelle
Verfahrensgang
- LG München I, 20.08.2009 - 22 O 23729/08
- OLG München, 02.02.2010 - 5 U 4820/09
- BGH, 01.03.2011 - XI ZR 135/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1140
- ZIP 2011, 702
- MDR 2011, 678
- VersR 2012, 1003
- WM 2011, 656
- BB 2011, 1235
- BB 2011, 898
- DB 2011, 1579
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 07.06.2011 - XI ZR 212/10
Eine unechte Abschnittsfinanzierung ist ein Darlehen mit "veränderlichen …
Eine solche unechte Abschnittsfinanzierung ist ein Darlehen mit "veränderlichen Bedingungen" im Sinne von § 492 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 BGB aF, da die Zinskonditionen und das Vertragsschicksal bei Abschluss des Kreditvertrages noch nicht für die gesamte Laufzeit feststehen (st. Rspr., vgl. zuletzt Senatsurteile vom 1. März 2011 - XI ZR 135/10, WM 2011, 656 Rn. 17 und XI ZR 136/10, juris Rn. 18 mwN).Eine vorzeitige Fälligkeit des Restschuldbetrages kann mithin nur dann eintreten, wenn der Darlehensnehmer der im Rahmen dieser Verhandlungen von der Beklagten vorgeschlagenen Änderung der Konditionen widerspricht (Senatsurteile vom 1. März 2011 - XI ZR 135/10, WM 2011, 656 Rn. 18 und XI ZR 136/10, juris Rn. 19).
Aus der maßgeblichen Sicht des Darlehensnehmers, dessen Information § 492 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 BGB aF dient, ist es dabei von nachrangiger Bedeutung, ob die Tilgungsraten direkt an den Kreditgeber oder zunächst an eine Versicherung, eine Bausparkasse, eine Fondsgesellschaft oder an sonstige Partner eines Ansparvertrages erbracht werden, wenn nur von vornherein feststeht, dass diese Zahlungen mindestens zur teilweisen Rückzahlung des Kredits verwendet werden sollen (Senatsurteile vom 1. März 2011 - XI ZR 135/10, WM 2011, 656 Rn. 20 und XI ZR 136/10, juris Rn. 21 mwN).
Die Angabe hat vielmehr auch hier auf der Grundlage der bei Abschluss des Darlehensvertrages geltenden Anfangskonditionen zu erfolgen (Senatsurteile vom 1. März 2011 - XI ZR 135/10, WM 2011, 656 Rn. 23 und XI ZR 136/10, juris Rn. 24 mwN).
- OLG Celle, 01.12.2011 - 8 U 50/11
Bankenhaftung: Institutionalisiertes Zusammenwirken mit dem Vermittler eines …
Die Probleme ergeben sich aus ihrer engen Verbindung und gegenseitigen Abhängigkeit (s. a. BGH, XI ZR 135/10, Urteil vom 1. März 2011, zit. nach juris) und dabei insbesondere aus dem Umstand, dass Ansprechpartner nicht Versicherer oder Bank sind, sondern ein häufig wenig solventer Vertrieb.Mit Urteil vom 1. März 2011 (XI ZR 135/10) hat sich der BGH zur Frage der Gesamtbetragsangabe in E. P.-Fällen geäußert, eine unechte Abschnittsfinanzierung und weiter angenommen, die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1. b) VerbrKrG lägen vor.
- OLG Düsseldorf, 15.03.2012 - 6 U 35/11
Wirksamkeit des Widerrufs eines Forward-Darlehensvertrages; Vereinbarung einer …
a) Dabei handelt es sich um Kredite, bei denen dem Verbraucher ein langfristiges Kapitalnutzungsrecht eingeräumt, die Zinsvereinbarung jedoch nicht für den gesamten Zeitraum, sondern zunächst nur für eine bestimmte Festzinsperiode getroffen wird, wobei das Darlehen zum Ende des Finanzierungsabschnitts nicht ohne weiteres fällig wird, sondern nur dann, wenn der Darlehensnehmer der vorgeschlagenen Änderung der Konditionen widerspricht (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 1. März 2011 - XI ZR 135/10, WM 2011, 656-659;… XI ZR 136/10, juris Rn. 18 …und Urt. v. 7. Juni 2011 - XI ZR 212/10, juris Rn. 13).
- OLG Köln, 14.03.2019 - 12 U 226/17
Rechte des Verbrauchers bei Abschluss einer neuen Zinsvereinbarung nach Auslauf …
Wird das Darlehen zum Ende des Finanzierungsabschnitts nicht ohne weiteres fällig, sondern nur, wenn der Darlehensnehmer einer vorgeschlagenen Konditionsänderung widerspricht, ist dies vielmehr gerade kennzeichnend für die Bewertung der Folgevereinbarung als unechte Abschnittsfinanzierung (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2011, XI ZR 135/10, Rn. 16 m.w.N., Urteil vom 08.06.2004, XI ZR 150/03, zitiert nach juris, Rn. 11…, Urteil vom 07.10.1997, XI ZR 233/96, zitiert nach juris, Rn. 27-28;… OLG Köln, Hinweis vom 05.03.2014, 13 U 129/13, zitiert nach juris, Rn. 11). - OLG München, 09.05.2011 - 19 U 3229/10
Kontokorrentkredit: Verjährung und Verwirkung des Anspruchs auf Rückzahlung …
Dem steht die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach es sich bei Konditionenänderungen nicht um Schuldumschaffungen handelt, nicht entgegen, weil diese Entscheidungen zu § 4 VerbrKrG a. F. (erforderliche Gesamtbetragsangabe) ergangen sind (vgl. zuletzt Urteile vom 01.03.2011, Gz. XI ZR 135/10 und XI ZR 136/10) und zu einem "einheitlichen Äquivalenzverhältnis" bei Zinsanpassungen demzufolge keinerlei Aussagen enthalten. - OLG Düsseldorf, 24.03.2017 - 16 U 102/16
Rückabwicklungsschuldverhältnis für einen Darlehensvertrag
Kennzeichnend für die unechte Abschnittsfinanzierung ist damit, dass das Darlehen zum Ende des Finanzierungsabschnitts nicht ohne weiteres fällig wird, sondern nur dann, wenn der Darlehensnehmer der vorgeschlagenen Konditionenänderung widerspricht (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2011, Az.: XI ZR 135/19, WM 2011, 656 - 659;… Urteil vom 7. Juni 2011, Az.: XI ZR 212/10, zitiert nach juris, Rn. 13;… Urteil vom 7. Oktober 1997, Az.: XI ZR 233/96, zitiert nach juris Rn. 27). - LG Paderborn, 21.10.2015 - 4 O 178/15
Widerruf eines Darlehensvertrages
Eine vorzeitige Fälligkeit des Restschuldbetrages kann mithin nur dann eintreten, wenn der Darlehensnehmer der im Rahmen dieser Verhandlungen vorgeschlagenen Änderung der Konditionen widerspricht (BGH Urt. v. 1. März 2011 - XI ZR 135/10;… XI ZR 136/10, juris Rn. 18 …und Urt. v. 7. Juni 2011 - XI ZR 212/10, juris Rn. 13). - LG Düsseldorf, 20.05.2016 - 10 O 291/15 Unechte Abschnittsfinanzierungen sind Kredite, bei denen dem Verbraucher bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein langfristiges Kapitalnutzungsrecht eingeräumt worden war, die Zinsvereinbarung jedoch nicht für den gesamten Zeitraum, sondern zunächst nur für eine bestimmte Festzinsperiode getroffen wird, wobei das Darlehen zum Ende des Finanzierungsabschnitts nicht ohne weiteres fällig wird, sondern nur dann, wenn der Darlehensnehmer der vorgeschlagenen Änderung der Konditionen widerspricht (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2011, Az. XI ZR 135/10).