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   BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09   

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https://dejure.org/2011,558
BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09 (https://dejure.org/2011,558)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09 (https://dejure.org/2011,558)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 1 BvR 3222/09 (https://dejure.org/2011,558)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 103 Abs. 2, 12, 20 Abs. 3, 3 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; §§ 1, 2 BauFordSiG; Art. 11 AEMR
    Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht

    Teils unzulässige, teils unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Bauforderungssicherungsgesetz - Substantiierungsanforderungen bei Rüge einer Verletzung von Art 3 Abs 1 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 S 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 S 1 BauFordSiG vom 23.10.2008, § 1 Abs 2 BauFordSiG vom 23.10.2008, § 1 Abs 4 BauFordSiG vom 23.10.2008
    Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Bauforderungssicherungsgesetz (juris: BauFordSiG) - Substantiierungsanforderungen bei Rüge einer Verletzung von Art 3 Abs 1 GG - Eingriff in Berufsausübungsfreiheit ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Pflicht zur zweckentsprechenden Verwendung von Baugeld mit der Berufsfreiheit einer bauunternehmerischen GmbH; Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (BauFordSiG) zur Entscheidung; Vereinbarkeit des ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 20 Abs. 3, 103 Abs. 2; BauFordSiG §§ 1, 2
    Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs in Art. 12 Abs. 1 GG durch Neufassung des BauFordSiG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Bauforderungssicherungsgesetzes; Verwendung von Baugeld in Kette; Berufsfreiheit; Gleichheitssatz; Bestimmtheitsgebot; Baugeldbegriffs; Baugeldverwendungspflicht; baustellenbezogene gesonderte Treuhandkonten; "Cash-Pooling"; Übermaßverbot

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Bauforderungssicherungsgesetz (juris: BauFordSiG) - Substantiierungsanforderungen bei Rüge einer Verletzung von Art 3 Abs 1 GG - Eingriff in Berufsausübungsfreiheit ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Bauforderungssicherungsgesetz (juris: BauFordSiG) - Substantiierungsanforderungen bei Rüge einer Verletzung von Art 3 Abs 1 GG - Eingriff in Berufsausübungsfreiheit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer Pflicht zur zweckentsprechenden Verwendung von Baugeld mit der Berufsfreiheit einer bauunternehmerischen GmbH; Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen BauFordSiG zur Entscheidung; Vereinbarkeit des § 3 BauFordSiG mit den Grundrechten einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    BauFordSiG ist verfassungskonform!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bauforderungssicherungsgesetz

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Haftung wegen Verletzung der Sicherung der Bauforderungen gemäß § 1 Abs. 1 BauFordSiG, Verletzung von Schutzgesetzen nach § 823 Abs. 2 BGB

  • vd-bw.de (Kurzinformation)

    Bauforderungssicherungsgesetz ist verfassungsgemäß

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauforderungssicherungsgesetz verfassungskonform! (IBR 2011, 213)

Sonstiges

  • sachsen.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Sachsens Justizminister Dr. Jürgen Martens begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Bauforderungssicherungsgesetz: Eine gute Entscheidung für Handwerker und Baubetriebe!

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1578
  • NZBau 2011, 282
  • WM 2011, 986
  • DÖV 2011, 409
  • BauR 2011, 1317
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
    Ein Mittel ist bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 96, 10 ; 103, 293 ).

    Auf dem Gebiet der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Wirtschaftsordnung gebührt dem Gesetzgeber ein besonders weitgehender Einschätzungs- und Prognosevorrang; es ist Sache des Gesetzgebers, auf der Grundlage seiner wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Vorstellungen und Ziele und unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten des betreffenden Sachgebiets zu entscheiden, welche Maßnahmen er im Interesse des Gemeinwohls ergreifen will (vgl. BVerfGE 103, 293 ).

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
    Für den Beschwerdeführer zu 2) folgt dies schon aus der Strafdrohung in § 2 BauFordSiG (vgl. BVerfGE 81, 70 ).

    Die sachliche Gleichwertigkeit zur Zweckerreichung muss vielmehr bei dem als Alternative vorgeschlagenen geringeren Eingriff in jeder Hinsicht eindeutig feststehen (vgl. BVerfGE 81, 70 ).

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
    Die Vorschrift enthält unter anderem ein striktes Bestimmtheitsgebot für die Gesetzgebung sowie ein damit korrespondierendes, an die Rechtsprechung gerichtetes Verbot strafbegründender Analogie (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a. -, NJW 2010, S. 3209 m.w.N.).

    Bei der verfassungsgerichtlichen Prüfung ist zu unterscheiden zwischen der Frage, ob ein gesetzlicher Straftatbestand hinreichend bestimmt ist, und der Prüfung, ob eine bestimmte Auslegung dieses Straftatbestands durch die Strafgerichte den aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Anforderungen genügt (vgl. beispielsweise BVerfGE 73, 206 ; 92, 1 ; BVerfG, NJW 2010, S. 3209 ).

  • OLG Hamm, 12.12.2006 - 27 U 98/06

    Benachteiligung der Insolvenzgläubiger durch Zahlung von Baugeld an einen

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
    Abgesehen davon, dass die von den Beschwerdeführern beschriebene Spannungslage zwischen den tendenziell gegenläufigen Regelungszielen von Bauforderungssicherungsgesetz und Insolvenzordnung nur bei einer bestimmten Auslegung von § 1 BauFordSiG auftritt, zeigen die Beschwerdeführer nicht auf, dass der von ihnen behauptete Widerspruch sich nicht mit Hilfe anerkannter Auslegungsmethoden und Kollisionsregeln bewältigen ließe (vgl. dazu beispielsweise OLG Hamm, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 27 U 98/06 -, OLGR 2007, S. 159; Vogel, in: Ganten/Groß/Englert, Festschrift für Gerd Motzke zum 65. Geburtstag, 2006, S. 409 ).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
    a) Die Beschwerdeführerin zu 1) kann sich als inländische juristische Person gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auf das Grundrecht der Berufsfreiheit berufen (vgl. BVerfGE 115, 205 ).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
    Dies bedeutet aber nicht, dass sich die erforderlichen Vorgaben ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müssen; es genügt, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen (vgl. BVerfGE 82, 209 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
    Daraus folgt aber auch die Pflicht, die weitere Entwicklung umso sorgfältiger zu beobachten und gegebenenfalls korrigierend einzugreifen (vgl. BVerfGE 110, 141 ).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82

    Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
    Unter dem Gesichtspunkt mangelnder Eignung wäre eine Regelung nur dann verfassungsrechtlich zu beanstanden, wenn das eingesetzte Mittel objektiv untauglich oder schlechthin ungeeignet wäre (vgl. BVerfGE 65, 116 ).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
    Aus dem Rechtsstaatsprinzip lässt sich zwar herleiten, dass Rechtsnormen derart aufeinander abzustimmen sind, dass den Normadressaten nicht gegenläufige Vorschriften erreichen, die Rechtsordnung also widersprüchlich ist (vgl. BVerfGE 25, 216 ; 98, 106 ).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
    Ein Mittel ist bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 96, 10 ; 103, 293 ).
  • BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Neuregelung des Urheberrechts

  • BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 687/62

    Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen in den Jahren 1933 bis 1945

  • BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79

    Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1141/10

    Unzureichende Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde bzgl der Abstaffelung

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

  • BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 23/61

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Wahlrechts bezüglich der Notwendigkeit von

  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 270/86

    Begriff der Kosten eines Baues; Begriff des Baugeldes; Behandlung von Baugeld

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 1243/04

    Zur Berechnung des Zuschlags an zusätzlichen Entgeltpunkten gem § 71 Abs 2 SGB 6

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Sollte sich die gerichtliche Praxis weiterhin in erheblichem Umfang über die gesetzlichen Regelungen hinwegsetzen und sollten die materiellen und prozeduralen Vorkehrungen des Verständigungsgesetzes nicht ausreichen, um das festgestellte Vollzugsdefizit zu beseitigen und dadurch die an eine Verständigung im Strafverfahren zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, muss der Gesetzgeber der Fehlentwicklung durch geeignete Maßnahmen entgegenwirken (vgl. zu Beobachtungs- und Nachbesserungspflichten des Gesetzgebers BVerfGE 25, 1 ; 49, 89 ; 95, 267 ; 110, 141 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. November 2009 - 1 BvR 213/08 -, GRUR 2010, S. 332 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2011 - 1 BvR 3222/09 -, NJW 2011, S. 1578 ).
  • BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13

    Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

    Zwar waren die Beschwerdeführenden nicht gehindert, ihre Verfassungsbeschwerde auf die neuen Regelungen umzustellen (vgl. BVerfGE 87, 181 ), wenngleich die Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde durch - wie hier - bloß redaktionelle, nicht inhaltliche Änderungen der Vorschriften nicht erneut zu laufen beginnt (vgl. BVerfGE 12, 139 ; BVerfGK 18, 328 ; vgl. auch Peters, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 93 Rn. 141).
  • BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 2217/11

    Verfassungsbeschwerden gegen die geänderte Bewertung der

    Dem Beschwerdeführer obliegt es bei der Rüge eines Verstoßes gegen das allgemeine Gleichheitsgebot darzulegen, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine Ungleichbehandlung bestehen soll (vgl. BVerfGK 15, 59 ; 16, 245 ; 18, 328 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2008 - 1 BvR 1243/04 -, juris, Rn. 6) und inwieweit es sich bei den von ihm gebildeten Vergleichsgruppen um im Wesentlichen gleiche Sachverhalte handelt (vgl. BVerfGE 130, 151 ).

    Außerdem muss er sich mit nahe liegenden Gründen für eine Differenzierung zwischen den Vergleichsgruppen auseinandersetzen (vgl. BVerfGK 18, 328 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2010 - 1 BvR 1141/10 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2013 - 1 BvR 2402/12 u.a. - juris, Rn. 35).

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