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   BGH, 12.07.2012 - IX ZB 42/10   

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https://dejure.org/2012,22528
BGH, 12.07.2012 - IX ZB 42/10 (https://dejure.org/2012,22528)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2012 - IX ZB 42/10 (https://dejure.org/2012,22528)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - IX ZB 42/10 (https://dejure.org/2012,22528)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 3 InsO, § 64 Abs 2 InsO
    Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Notwendige Anhörung des Schuldners; Beginn der Frist für die sofortige Beschwerde

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Anhörung des Schuldners im Verfahren der Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Beginn der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen die Festsetzung der Vergütung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fristbeginn für Beschwerde des Schuldners gegen Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit öffentlicher Bekanntmachung im Internet

  • zvi-online.de

    InsO § 64 Abs. 2, § 9 Abs. 3
    Fristbeginn für Beschwerde des Schuldners gegen Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit öffentlicher Bekanntmachung im Internet

  • rewis.io

    Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Notwendige Anhörung des Schuldners; Beginn der Frist für die sofortige Beschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Notwendige Anhörung des Schuldners; Beginn der Frist für die sofortige Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 64 Abs. 2 S. 2; ZPO § 557 Abs. 3 S. 2
    Notwendigkeit der Anhörung des Schuldners im Verfahren der Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Beginn der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen die Festsetzung der Vergütung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Frist für sofortige Beschwerde gegen die Vergütung des Insolvenzverwalters beginnt mit Veröffentlichung im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1779
  • MDR 2012, 1124
  • WM 2012, 1876
  • Rpfleger 2012, 645
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 83/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vereitelung der Ersatzzustellung eines

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZB 42/10
    Zwar hätte ihr das Insolvenzgericht vor der Festsetzung der Vergütung Gelegenheit geben müssen, zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters Stellung zu nehmen (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 83/06, ZInsO 2010, 397 Rn. 5).

    Auch ohne Anhörung hatte die Schuldnerin aber Anlass, die Insolvenzveröffentlichungen im Internet zu verfolgen (zum Fall des angehörten Schuldners vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - IX ZB 249/02, WM 2004, 394; vom 21. Januar 2010, aaO Rn. 6).

  • BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZB 42/10
    Bei der Revision prüft das Revisionsgericht von Amts wegen gemäß § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO, ob die Berufung zulässig war, weil es andernfalls an einem gültigen und rechtswirksamen Verfahren vor dem Revisionsgericht fehlt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1987 - IVb ZR 86/86, BGHZ 102, 37, 38; vom 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99, ZIP 2000, 2222).
  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZB 42/10
    Bei der Revision prüft das Revisionsgericht von Amts wegen gemäß § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO, ob die Berufung zulässig war, weil es andernfalls an einem gültigen und rechtswirksamen Verfahren vor dem Revisionsgericht fehlt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1987 - IVb ZR 86/86, BGHZ 102, 37, 38; vom 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99, ZIP 2000, 2222).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZB 369/02

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Unzulässigkeit der vorangegangenen

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZB 42/10
    Entsprechendes gilt bei der Rechtsbeschwerde gemäß der insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO hinsichtlich der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - IX ZB 369/02, WM 2004, 198; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, WM 2009, 1582 Rn. 5 ff; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 557 Rn. 8 und § 577 Rn. 2; Musielak/Ball, ZPO, 9. Aufl., § 557 Rn. 15 und § 577 Rn. 3).
  • BGH, 04.12.2003 - IX ZB 249/02

    Anforderungen an die Bekanntmachung der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZB 42/10
    Auch ohne Anhörung hatte die Schuldnerin aber Anlass, die Insolvenzveröffentlichungen im Internet zu verfolgen (zum Fall des angehörten Schuldners vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - IX ZB 249/02, WM 2004, 394; vom 21. Januar 2010, aaO Rn. 6).
  • BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Änderung einer für den

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZB 42/10
    Entsprechendes gilt bei der Rechtsbeschwerde gemäß der insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO hinsichtlich der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - IX ZB 369/02, WM 2004, 198; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, WM 2009, 1582 Rn. 5 ff; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 557 Rn. 8 und § 577 Rn. 2; Musielak/Ball, ZPO, 9. Aufl., § 557 Rn. 15 und § 577 Rn. 3).
  • BGH, 05.11.2009 - IX ZB 173/08

    Beginn der Rechtsmittelfrist ggü. Insolvenzverwalter durch eine öffentliche

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZB 42/10
    Der Umstand, dass der Festsetzungsbeschluss der Schuldnerin nach der Bekanntmachung im Internet auch noch persönlich zugestellt wurde, hat auf den Lauf der Frist keinen Einfluss (BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - IX ZB 173/08, ZInsO 2009, 2414 Rn. 9).
  • BGH, 10.11.2011 - IX ZB 165/10

    Vergütungsfestsetzungsbeschluss für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Folgen

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZB 42/10
    Die Anknüpfung des Fristlaufs an die öffentliche Bekanntmachung im Internet ohne Veröffentlichung der festgesetzten Beträge (§ 64 Abs. 2 Satz 2 InsO) verletzt nicht den Anspruch der Schuldnerin auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4, Art. 2 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - IX ZB 165/10, WM 2011, 2374 Rn. 16 ff).
  • BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14

    Öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzverfahren: Ingangsetzung der

    Die Veröffentlichung im Internet ist gegenüber dem Insolvenzverwalter auch dann maßgeblich, wenn ihm der Beschluss später noch persönlich zugestellt wird (BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - IX ZB 173/08, NZI 2010, 159 Rn. 9; vom 12. Juli 2012 - IX ZB 42/10, WM 2012, 1876 Rn. 6; vom 14. November 2013, aaO Rn. 5).

    Seine verfassungsmäßigen Rechte werden dadurch nicht verletzt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012, aaO Rn. 7; vom 14. November 2013, aaO).

  • BGH, 14.11.2013 - IX ZB 101/11

    Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Beginn der Frist für die

    Die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde ist im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu prüfen, weil es andernfalls an einem gültigen und rechtswirksamen Verfahren vor dem Rechtsbeschwerdegericht fehlt (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZB 42/10, ZIP 2012, 1779 Rn. 5 mwN).

    Der Umstand, dass der Festsetzungsbeschluss der Schuldnerin nach der Bekanntmachung im Internet auch noch persönlich zugestellt wurde, hatte auf den Lauf der Frist keinen Einfluss (BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - IX ZB 173/08, ZInsO 2009, 2414 Rn. 9; vom 12. Juli 2012, aaO Rn. 6).

    Die Anknüpfung des Fristlaufs an die öffentliche Bekanntmachung im Internet ohne Veröffentlichung der festgesetzten Beträge (§ 64 Abs. 2 Satz 2 InsO) verletzt nicht den Anspruch des Schuldners auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4, Art. 2 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012, aaO Rn. 7).

    Demnach ist § 187 Abs. 2 BGB einschlägig (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012, aaO Rn. 6).

  • LG Darmstadt, 12.04.2013 - 5 T 65/13

    Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist bei Inhaftierung des Insolvenzschuldners

    27 Da der Schuldner auch in den Monaten zuvor (seit Februar 2012) selbst - was aktenkundig ist - keine Nachricht des Gerichts (z.B. Anhörung) erhalten hatte, dass eine wichtige Entscheidung - wie etwa eine Aufhebung der Verfahrenskostenstundung - bevorsteht, hatte er jedenfalls keine akute Veranlassung, sich regelmäßig im Internet oder telefonisch über den Verfahrensstand zu informieren (dies unterscheidet den vorliegenden Fall etwa von den folgenden Rechtsstreitigkeiten: BGH, Beschl. v. 08.03.2012, Az. IX ZB 219/11, Rn. 6, juris-online bzw. ZInsO 2012, 800 ff.; BGH, Beschl. v. 12.07.2012, Az. IX ZB 42/10, Rn. 7, juris-online bzw. ZInsO 2012, 1779 f.).

    Ohnehin stellt § 9 Abs. 3 InsO keine allein für sich stehende und unter allen Umständen geltende Rechtsnorm dar, sondern steht - wie alle Gesetze - im Rang unter dem Grundgesetz und ist zudem als Vorschrift für gerichtliche Verfahren unter dem Gesichtspunkt des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4, Art. 2 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip zu sehen (siehe dazu auch BGH, Beschl. v. 08.03.2012, Az. IX ZB 219/11, Rn. 6, juris-online bzw. ZInsO 2012, 800 ff.; BGH, Beschl. v. 12.07.2012, Az. IX ZB 42/10, Rn. 7, juris-online bzw. ZInsO 2012, 1779 f.) und entsprechend auszulegen (zur Auslegung von verfahrensrechtlichen Regelungen siehe auch BGH, Urteil v. 15.12.1960, Az. KZR 2/60, juris Rn. 55 bzw. BGHZ 34, 64 ff.; Zöller, ZPO, 29. Aufl., Einl. Rn. 92; BGH, Urt. v. 07.12.1978, Az. III ZR 35/77, Rn. 16, juris-online bzw. BGHZ 73, 91).

    c) Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof auch bereits in mehreren Entscheidungen, in denen es um die Anknüpfung des Fristlaufs für Rechtsbehelfe an die öffentliche Bekanntmachung nach § 9 (Abs. 3) InsO ging, ausdrücklich geprüft, ob der Gesichtspunkt des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4, Art. 2 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip möglicherweise verletzt ist, und dies bislang dann verneint, wenn der Betroffene aufgrund bestimmter Umstände (z.B. Antragsrücknahme, vorherige Anhörung) mit der entsprechenden Entscheidung des Gerichts rechnen musste (siehe BGH, Beschl. v. 08.03.2012, Az. IX ZB 219/11, Rn. 6, juris-online bzw. ZInsO 2012, 800 ff.; BGH, Beschl. v. 12.07.2012, Az. IX ZB 42/10, Rn. 7, juris-online bzw. ZInsO 2012, 1779 f.).

  • BGH, 05.12.2013 - IX ZB 291/11

    Fristbeginn für die Beantragung der Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für

    Der Umstand, dass der Beschluss der Schuldnerin nach der Bekanntmachung im Internet auch noch persönlich zugestellt wurde, hatte auf den Lauf der Frist keinen Einfluss (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - IX ZB 173/08, ZInsO 2009, 2414 Rn. 9; vom 12. Juli 2012 - IX ZB 42/10, ZIP 2012, 1779 Rn. 6; vom 14. November 2013 - IX ZB 101/11, WM 2013, 2372 Rn. 5).
  • BGH, 22.09.2016 - V ZB 70/16

    Abschiebungshaftsache: Beschwerderecht der durch ein Amtshilfeersuchen der

    Dies ergibt sich aus der insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 74 Abs. 3 Satz 3 FamFG (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZB 42/10, WM 2012, 1876 Rn. 5; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Aufl., § 74 Rn. 19 f.).
  • LG Essen, 27.11.2019 - 7 T 385/18

    Keine nachträgliche Änderung der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Die Beteiligten mussten aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens mit Entscheidungen des Insolvenzgerichts rechnen und hatten deshalb Anlass, die Insolvenzveröffentlichungen im Internet zu verfolgen (vgl. auch BGH ZIP 2012, 1779).
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