Rechtsprechung
   EuGH, 15.03.2012 - C-453/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31762
EuGH, 15.03.2012 - C-453/10 (https://dejure.org/2012,31762)
EuGH, Entscheidung vom 15.03.2012 - C-453/10 (https://dejure.org/2012,31762)
EuGH, Entscheidung vom 15. März 2012 - C-453/10 (https://dejure.org/2012,31762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,31762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verbraucherschutz - Verbraucherkreditvertrag - Fehlerhafte Angabe eines effektiven Jahreszinses - Auswirkung der unlauteren Geschäftspraktiken und der missbräuchlichen Klauseln auf die Wirksamkeit des Vertrags insgesamt

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Europarecht erlaubt Gesamtnichtigkeit eines Vertrages, der unwirksame AGB-Klauseln enthält.

  • Europäischer Gerichtshof

    Perenicová und Perenic

    Verbraucherschutz - Verbraucherkreditvertrag - Fehlerhafte Angabe eines effektiven Jahreszinses - Auswirkung der unlauteren Geschäftspraktiken und der missbräuchlichen Klauseln auf die Wirksamkeit des Vertrags insgesamt

  • EU-Kommission

    Perenicová und Perenic

    Verbraucherschutz - Verbraucherkreditvertrag - Fehlerhafte Angabe eines effektiven Jahreszinses - Auswirkung der unlauteren Geschäftspraktiken und der missbräuchlichen Klauseln auf die Wirksamkeit des Vertrags insgesamt“

  • Wolters Kluwer

    Angabe des effektiven Jahreszinsens in Verbraucherkreditverträgen; Aufrechterhaltung von Kreditverträgen bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln; Vorabentscheidungsersuchen eines slowakischen Bezirksgerichts

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Gesamtnichtigkeit eines Verbrauchervertrags wegen einzelner missbräuchlicher AGB-Klauseln ("Perenicová und Perenic")

  • kanzlei.biz

    Gesamtnichtigkeit von Verträgen bei missbräuchlichen Klauseln?

  • Betriebs-Berater

    Verbraucherkreditvertrag -Auswirkung der unlauteren Geschäftspraktiken und missbräuchlicher Klauseln auf die Wirksamkeit des Gesamtvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angabe des effektiven Jahreszinsens in Verbraucherkreditverträgen; Aufrechterhaltung von Kreditverträgen bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln; Vorabentscheidungsersuchen eines slowakischen Bezirksgerichts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Perenicová und Perenic/SOS

  • datenbank.nwb.de

    Verbraucherschutz - Verbraucherkreditvertrag - Fehlerhafte Angabe eines effektiven Jahreszinses - Auswirkung der unlauteren Geschäftspraktiken und der missbräuchlichen Klauseln auf die Wirksamkeit des Vertrags insgesamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Nationale Rechtsvorschriften können vorsehen, dass ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden, der eine missbräuchliche Klausel enthält, unwirksam ist, wenn dadurch ein besserer Schutz des Verbrauchers gewährleistet wird

  • heise.de (Pressebericht, 15.07.2012)

    Gericht darf Verträge für unwirksam erklären

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbraucherschutz bei missbräuchlichen Vertragsklauseln

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nationale Regelungen dürfen Unwirksamkeit von auf missbräuchlichen Klauseln beruhenden Verträgen vorsehen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verbraucherkredite mit missbräuchlichen Klauseln dürfen für unwirksam erklärt werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verbraucherkreditvertrag -Auswirkung der unlauteren Geschäftspraktiken und der missbräuchlichen Klauseln auf die Wirksamkeit des Vertrags insgesamt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Missbräuchliche Klausel in einem Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    EuGH zur Gesamtnichtigkeit eines Vertrages bei AGB-Verstoß

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Okresný súd Presov (Slowakische Republik), eingereicht am 16. September 2010 - Jana Perenicová, Vladislav Perenic/S.O.S. financ, spol. s. r. o.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Okresný súd Presov - Auslegung der Art. 4 Abs. 1 und 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29) sowie der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1781
  • ZIP 2012, 2022
  • GRUR 2012, 639
  • GRUR Int. 2012, 551
  • EuZW 2012, 302
  • WM 2012, 2046
  • BB 2012, 781
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 06.10.2009 - C-40/08

    Asturcom Telecomunicaciones - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge -

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene Schutzsystem auf dem Gedanken beruht, dass der Verbraucher sich gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er den vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen zustimmt, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können (Urteile vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro, C-168/05, Slg. 2006, I-10421, Randnr. 25, vom 4. Juni 2009, Pannon GSM, C-243/08, Slg. 2009, I-4713, Randnr. 22, und vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, Slg. 2009, I-9579, Randnr. 29).

    Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, handelt es sich um eine zwingende Bestimmung, die darauf abzielt, die formale Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch eine materielle Ausgewogenheit zu ersetzen und so deren Gleichheit wiederherzustellen (vgl. Urteile Mostaza Claro, Randnr. 36, Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 30, und vom 9. November 2010, VB Pénzügyi Lízing, C-137/08, Slg. 2010, I-10847, Randnr. 47).

    In diesem Zusammenhang sind die nationalen Gerichte, die die Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln feststellen, nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 verpflichtet, zum einen alle Konsequenzen, die sich daraus nach nationalem Recht ergeben, zu ziehen, damit diese Klauseln für den Verbraucher unverbindlich sind (vgl. Urteil Asturcom Telecomunicaciones, Randnrn.

  • EuGH, 09.11.2010 - C-137/08

    VB Pénzügyi Lízing - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
    Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, handelt es sich um eine zwingende Bestimmung, die darauf abzielt, die formale Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch eine materielle Ausgewogenheit zu ersetzen und so deren Gleichheit wiederherzustellen (vgl. Urteile Mostaza Claro, Randnr. 36, Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 30, und vom 9. November 2010, VB Pénzügyi Lízing, C-137/08, Slg. 2010, I-10847, Randnr. 47).

    37 bis 43, und VB Pénzügyi Lízing, Randnrn.

  • EuGH, 26.10.2006 - C-168/05

    Mostaza Claro - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene Schutzsystem auf dem Gedanken beruht, dass der Verbraucher sich gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er den vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen zustimmt, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können (Urteile vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro, C-168/05, Slg. 2006, I-10421, Randnr. 25, vom 4. Juni 2009, Pannon GSM, C-243/08, Slg. 2009, I-4713, Randnr. 22, und vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, Slg. 2009, I-9579, Randnr. 29).

    Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, handelt es sich um eine zwingende Bestimmung, die darauf abzielt, die formale Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch eine materielle Ausgewogenheit zu ersetzen und so deren Gleichheit wiederherzustellen (vgl. Urteile Mostaza Claro, Randnr. 36, Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 30, und vom 9. November 2010, VB Pénzügyi Lízing, C-137/08, Slg. 2010, I-10847, Randnr. 47).

  • EuGH, 16.11.2010 - C-76/10

    Pohotovosť - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
    58 und 59, sowie Beschluss vom 16. November 2010, Pohotovos?¥, C-76/10, Slg. 2010, I-11557, Randnr. 62), und zum anderen zu beurteilen, ob der betreffende Vertrag ohne diese missbräuchlichen Klauseln bestehen kann (vgl. Beschluss Pohotovos?¥, Randnr. 61).

    42 und 43, sowie Beschluss Pohotovos?¥, Randnrn.

  • EuGH, 04.06.2009 - C-243/08

    DAS NATIONALE GERICHT MUSS DIE MISSBRÄUCHLICHKEIT EINER KLAUSEL IN EINEM VERTRAG

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene Schutzsystem auf dem Gedanken beruht, dass der Verbraucher sich gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er den vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen zustimmt, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können (Urteile vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro, C-168/05, Slg. 2006, I-10421, Randnr. 25, vom 4. Juni 2009, Pannon GSM, C-243/08, Slg. 2009, I-4713, Randnr. 22, und vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, Slg. 2009, I-9579, Randnr. 29).

    19 bis 22, Pannon GSM, Randnrn.

  • EuGH, 01.04.2004 - C-237/02

    Freiburger Kommunalbauten

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
    Es ist nämlich Sache des vorlegenden Gerichts, sich zur Anwendung der in den Art. 3 und 4 der Richtlinie 93/13 genannten allgemeinen Kriterien auf eine bestimmte Klausel zu äußern, die anhand aller Umstände des konkreten Falls zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 2004, Freiburger Kommunalbauten, C-237/02, Slg. 2004, I-3403, Randnrn.
  • EuGH, 14.01.2010 - C-304/08

    Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 2005/29 den Begriff der Geschäftspraxis mit einer besonders weiten Formulierung definiert als "jede Handlung, Unterlassung, Verhaltensweise oder Erklärung, kommerzielle Mitteilung einschließlich Werbung und Marketing eines Gewerbetreibenden, die unmittelbar mit der Absatzförderung, dem Verkauf oder der Lieferung eines Produkts an Verbraucher zusammenhängt" (Urteile vom 14. Januar 2010, Plus Warenhandelsgesellschaft, C-304/08, Slg. 2010, I-217, Randnr. 36, und vom 9. November 2010, Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag, C-540/08, Slg. 2010, I-10909, Randnr. 17).
  • EuGH, 03.06.2010 - C-484/08

    Eine nationale Regelung darf eine richterliche Kontrolle der Missbräuchlichkeit

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
    So sieht Art. 8 der Richtlinie ausdrücklich vor, dass die Mitgliedstaaten "auf dem durch diese Richtlinie geregelten Gebiet mit dem Vertrag vereinbare strengere Bestimmungen erlassen [können], um ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher zu gewährleisten" (vgl. Urteil vom 3. Juni 2010, Caja de Ahorros y Monte de Piedad de Madrid, C-484/08, Slg. 2010, I-4785, Randnrn.
  • EuGH, 09.11.2010 - C-540/08

    Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 2005/29 den Begriff der Geschäftspraxis mit einer besonders weiten Formulierung definiert als "jede Handlung, Unterlassung, Verhaltensweise oder Erklärung, kommerzielle Mitteilung einschließlich Werbung und Marketing eines Gewerbetreibenden, die unmittelbar mit der Absatzförderung, dem Verkauf oder der Lieferung eines Produkts an Verbraucher zusammenhängt" (Urteile vom 14. Januar 2010, Plus Warenhandelsgesellschaft, C-304/08, Slg. 2010, I-217, Randnr. 36, und vom 9. November 2010, Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag, C-540/08, Slg. 2010, I-10909, Randnr. 17).
  • BGH, 06.10.2021 - XI ZR 234/20

    Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen

    Für die Beurteilung, ob ein Vertrag ohne die missbräuchliche Klausel bestehen kann, ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein objektiver Ansatz maßgebend (EuGH, WM 2012, 2046 Rn. 32 - Perenicová und Perenic, WM 2021, 1035 Rn. 56 - Bank BPH).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Vielmehr soll die Inhaltskontrolle Kunden auch gerade vor solchen Klauseln schützen, bei denen das auf einen gegenseitigen Interessenausgleich gerichtete dispositive Gesetzesrecht - wie hier - durch einseitige Gestaltungsmacht des Klauselverwenders außer Kraft gesetzt wird (vgl. Regierungsentwurf zum AGBG, BT-Drucks. 7/3919, S. 13, 22; BGH, Urteile vom 18. Januar 1996 - IX ZR 69/95 und vom 19. November 2009 - III ZR 108/08, WM 2009, 2363; EuGH, WM 2012, 2046 Rn. 27).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Vielmehr soll die Inhaltskontrolle Kunden auch gerade vor solchen Klauseln schützen, bei denen das auf einen gegenseitigen Interessenausgleich gerichtete dispositive Gesetzesrecht - wie hier - durch einseitige Gestaltungsmacht des Klauselverwenders außer Kraft gesetzt wird (vgl. Regierungsentwurf zum AGBG, BT-Drucks. 7/3919, S. 13, 22; BGH, Urteile vom 18. Januar 1996 - IX ZR 69/95 und vom 19. November 2009 - III ZR 108/08, WM 2009, 2363; EuGH, WM 2012, 2046 Rn. 27).
  • EuGH, 10.06.2021 - C-609/19

    Einem Verbraucher, der ein Darlehen in Fremdwährung aufgenommen hat und dem die

    Drittens schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Feststellung des unlauteren Charakters einer Geschäftspraxis, den die Parteien des Ausgangsverfahrens in der mündlichen Verhandlung vor dem Gerichtshof erörtert haben, ebenfalls einen Anhaltspunkt unter mehreren darstellen kann, auf den das nationale Gericht seine Beurteilung des missbräuchlichen Charakters der Klauseln eines Vertrags zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher stützen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2012, Perenicová und Perenic, C-453/10, EU:C:2012:144, Rn. 43).

    Dieser Anhaltspunkt ist allerdings nicht geeignet, automatisch und für sich allein zu begründen, dass das Transparenzerfordernis aus Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 nicht erfüllt ist, da diese Frage anhand aller Umstände des konkreten Falls zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2012, Perenicová und Perenic, C-453/10, EU:C:2012:144, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.06.2021 - C-776/19

    BNP Paribas Personal Finance

    Drittens schließlich ist in Anbetracht der in Rn. 15 des vorliegenden Urteils geschilderten tatsächlichen Umstände darauf hinzuweisen, dass die Feststellung des unlauteren Charakters einer Geschäftspraxis, den die Parteien des Ausgangsverfahrens in der mündlichen Verhandlung vor dem Gerichtshof erörtert haben, ebenfalls einen Anhaltspunkt unter mehreren darstellen kann, auf den das nationale Gericht seine Beurteilung des missbräuchlichen Charakters der Klauseln eines Vertrags zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher stützen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2012, Perenicová und Perenic, C-453/10, EU:C:2012:144, Rn. 43).

    Dieser Anhaltspunkt ist allerdings nicht geeignet, automatisch und für sich allein zu begründen, dass das Transparenzerfordernis aus Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 nicht erfüllt ist, da diese Frage anhand aller Umstände des konkreten Falls zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2012, Perenicová und Perenic, C-453/10, EU:C:2012:144, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.03.2013 - C-92/11

    Eine Standardklausel in Verbraucherverträgen unterliegt auch dann einer

    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene Schutzsystem davon ausgeht, dass sich der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er den vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen zustimmt, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können (Urteile vom 15. März 2012, Perenicová und Perenic, C-453/10, Randnr. 27, und vom 26. April 2012, 1nvitel, C-472/10, Randnr. 33).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-618/10

    Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen

    Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, handelt es sich um eine zwingende Bestimmung, die darauf abzielt, die formale Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch eine materielle Ausgewogenheit zu ersetzen und so deren Gleichheit wiederherzustellen (Urteile Mostaza Claro, Randnr. 36, Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 30, vom 9. November 2010, VB Pénzügyi Lízing, C-137/08, Slg. 2010, I-10847, Randnr. 47, und vom 15. März 2012, Perenicová und Perenic, C-453/10, Randnr. 28).

    Der Gerichtshof hat diese Bestimmung bereits dahin ausgelegt, dass die nationalen Gerichte, die die Missbräuchlichkeit vertraglicher Klauseln feststellen, verpflichtet sind, alle Konsequenzen zu ziehen, die sich daraus nach nationalem Recht ergeben, damit diese Klauseln für den Verbraucher unverbindlich sind (vgl. Urteil Asturcom Telecomunicaciones, Randnr. 58, Beschluss vom 16. November 2010, Pohotovos?¥, C-76/10, Slg. 2010, I-11557, Randnr. 62, sowie Urteil Perenicová und Perenic, Randnr. 30).

    28 und 29, sowie Perenicová und Perenic, Randnr. 34).

  • EuGH, 03.10.2019 - C-260/18

    In Darlehensverträgen, die in Polen geschlossen wurden und an eine Fremdwährung

    Was die unionsrechtlich vorgegebenen Grenzen anbelangt, die in diesem Zusammenhang durch das nationale Recht zu beachten sind, so ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass es nach dem in Rn. 39 des vorliegenden Urteils genannten objektiven Ansatz nicht zulässig ist, im nationalen Recht die Lage einer der Vertragsparteien als das maßgebende Kriterium anzusehen, das über das weitere Schicksal des Vertrags entscheidet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2012, Perenicová und Perenic, C-453/10, EU:C:2012:144, Rn. 32).
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 80/12

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Auslegung eines Norm-Sonderkundenvertrages

    Dabei sind die Interessen beider Vertragsparteien in den Blick zu nehmen, um die angestrebte Ausgewogenheit der Interessen der Vertragsparteien zu gewährleisten (EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - Rs. C-453/10, NJW 2012, 1781 Rn. 31 f. - Perenicová und Perenic, unter Bezugnahme auf den Schlussantrag der Generalanwältin vom 29. November 2011 - C-453/10, BeckRS 2011, 81770 Rn. 63).

    Zu den gemäß § 306 Abs. 2 BGB im Falle einer unwirksamen Vertragsbestimmung den Inhalt des Vertrages regelnden "gesetzlichen Vorschriften" des insoweit maßgeblichen nationalen deutschen Rechts (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juni 2012 - Rs. C-618/10, aaO Rn. 72; ferner EuGH, Urteil vom 1. April 2004 - Rs. C-237/02, NJW 2004, 1647 Rn. 21 - Freiburger Kommunalbauten) gehört aber auch die ergänzende Vertragsauslegung (Senatsurteil vom 1. Februar 1984 - VIII ZR 54/83, BGHZ 90, 69, 75), die ebenfalls eine materielle Ausgewogenheit der Vertragsbeziehungen sicherstellt und es zugleich ermöglicht, grundsätzlich die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit aufrechtzuerhalten (vgl. EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - Rs. C-453/10, aaO Rn. 31).

    In diesen Fällen vermag die vertraglich vorgesehene, nur in die Zukunft wirkende Kündigungsmöglichkeit des Energieversorgungsunternehmens die Regelungslücke im Vertrag nicht in einer für beide Seiten zumutbaren Weise zu schließen (Senatsurteil vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, aaO), so dass nur die ergänzende Vertragsauslegung zu einer die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigenden Regelung führt und das von der Richtlinie verfolgte Ziel gewährleistet, Ausgewogenheit zwischen den Parteien herzustellen und dabei grundsätzlich die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit aufrechtzuerhalten (vgl. EuGH, Urteile vom 15. März 2012 - Rs. C-453/10, aaO Rn. 28, 31; vom 14. Juni 2012 - Rs. C-618/10, aaO Rn. 40; jeweils mwN).

  • EuGH, 30.04.2014 - C-26/13

    Verbraucher, die ein Fremdwährungsdarlehen aufnehmen, müssen die wirtschaftlichen

    Die Ersetzung einer missbräuchlichen Klausel durch eine dispositive nationale Vorschrift steht im Einklang mit dem Zweck von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13, da diese Bestimmung nach ständiger Rechtsprechung darauf abzielt, die formale Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch eine materielle Ausgewogenheit zu ersetzen und so ihre Gleichheit wiederherzustellen, nicht aber die Nichtigkeit sämtlicher Verträge herbeizuführen, die missbräuchliche Klauseln enthalten (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Perenicová und Perenic, C-453/10, EU:C:2012:144, Rn. 31, und Banco Español de Crédito, EU:C:2013:349, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2018 - C-109/17

    Bankia - Verbraucherschutz - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken

  • OLG Naumburg, 09.02.2023 - 5 MK 1/20

    Prämiensparvertrag: Unwirksamkeit der Zinsänderungsklausel und Schließung der

  • EuGH, 08.09.2022 - C-80/21

    Auf eine Fremdwährung lautende Darlehen: Wenn der Verbraucher widerspricht, kann

  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 79/15

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer

  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/12

    Trento Sviluppo und Centrale Adriatica - 'Vorabentscheidungsersuchen -

  • BGH, 01.06.2022 - VIII ZR 287/20

    BGH trifft weitere Entscheidung in Klageserie gegen Berliner

  • EuGH, 26.04.2012 - C-472/10

    Ein Mitgliedstaat kann vorsehen, dass eine aufgrund einer Klage im öffentlichen

  • OLG Saarbrücken, 06.03.2013 - 1 U 41/12

    Unlauterer Wettbewerb: Pflicht zur Angabe von Identität und Anschrift des

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 52/12

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer

  • EuGH, 30.05.2013 - C-397/11

    Jőrös - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in

  • EuGH, 29.04.2021 - C-19/20

    Bank BPH

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 79/12

    Rückzahlungsanspruch gezahlter Erhöhungsbeträge aus ungerechtfertigter

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 100/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 61/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2019 - C-260/18

    Dziubak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 345/11

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • EuGH, 19.09.2013 - C-435/11

    Eine den Verbraucher irreführende Geschäftspraxis ist unlauter und mithin

  • EuGH, 14.03.2019 - C-118/17

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die die rückwirkende Nichtigerklärung eines

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 60/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 99/12

    Anspruch gegen ein Gasversorgungsunternehmen auf Rückzahlung von aufgrund einer

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 23/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 24/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 59/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 305/11

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Transparenzgebot bei Anwendung eines

  • EuGH, 31.03.2022 - C-472/20

    Fremdwährungskredite: Die unverbindliche Stellungnahme eines Obersten

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 306/11

    Erfordernis einer ergänzenden Vertragsauslegung bei potenziellem Verstoß gegen

  • BGH, 14.11.2012 - VIII ZR 61/12
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-503/15

    Margarit Panicello - Vorlage zur Vorabentscheidung - Anrufung des Gerichtshofs -

  • EuGH, 26.03.2019 - C-70/17

    Abanca Corporación Bancaria

  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 64/11

    Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises

  • BGH, 12.11.2019 - XI ZR 74/19

    Antrag auf auf Aussetzung des Verfahrens; Beschwerde gegen die NIchtzulassung der

  • BGH, 12.11.2019 - XI ZR 88/19

    Antrag auf auf Aussetzung des Verfahrens; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • EuGH, 19.09.2018 - C-109/17

    Bankia

  • BGH, 04.02.2020 - XI ZR 175/19

    Antrag auf Aussetzung eines Verfahrens; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • EuGH, 10.06.2021 - C-303/20

    Ultimo Portfolio Investment (Luxemburg) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 02.09.2021 - C-932/19

    Ungarische Rechtsvorschriften, die es verbieten, ein Fremdwährungsdarlehen

  • EuGH, 31.05.2018 - C-483/16

    Sziber

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-598/21

    Vseobecná úverová banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

  • EuGH, 12.10.2023 - C-645/22

    Luminor Bank

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-70/17

    Abanca Corporación Bancaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

  • EuGH, 22.09.2022 - C-335/21

    Vicente (Action en paiement d'honoraires d'avocat)

  • BGH, 09.06.2020 - XI ZR 354/19

    Auswirkungen einer an anderer Stelle in den Vertrag eingefügten Klausel über die

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-570/21

    YYY. (Notion de consommateur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz

  • EuGH, 08.12.2022 - C-600/21

    Caisse régionale de Crédit mutuel de Loire-Atlantique und du Centre Ouest

  • EuGH, 10.09.2020 - C-738/19

    A (Sous-location d'un logement social) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2019 - 16 U 97/19
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2012 - C-415/11

    Aziz - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Hypothekendarlehen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-118/17

    Dunai - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2018 - C-96/16

    Banco Santander - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2014 - C-482/13

    Unicaja Banco - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherkreditvertrag - Missbräuchliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-452/18

    Ibercaja Banco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-632/16

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe schlägt dem Gerichtshof vor, zu urteilen, dass

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2020 - C-81/19

    Banca Transilvania - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie

  • EuGH, 08.11.2012 - C-433/11

    SKP - Vorabentscheidungsersuchen - Keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen

  • OLG München, 09.03.2020 - 5 U 7205/19

    Widerruf eines Kfz-Finanzierungsdarlehens

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2014 - C-388/13

    UPC Magyarország - Unlautere Geschäftspraktiken - Erteilung einer falschen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht