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   BGH, 17.11.2011 - III ZR 234/10   

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https://dejure.org/2011,295
BGH, 17.11.2011 - III ZR 234/10 (https://dejure.org/2011,295)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2011 - III ZR 234/10 (https://dejure.org/2011,295)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2011 - III ZR 234/10 (https://dejure.org/2011,295)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, VOB/A, VOL A
    Rückforderung eines auf privatrechtlicher Grundlage gewährten Investitionszuschusses: Verstoß gegen Vergabevorschriften bei der Verwirklichung des geförderten Projekts

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückforderung eines auf privatrechtlicher Grundlage gewährten Investitionszuschusses wegen Verstoßes gegen Vergabevorschriften bei der Verwirklichung des geförderten Projekts

  • forum-vergabe.de

    Wahl des falschen Vergabeverfahrens als Verstoß mit der möglichen Folge der Rückforderung von Zuwendungen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Rückforderung eines auf privatrechtlicher Grundlage gewährten Investitionszuschusses: Verstoß gegen Vergabevorschriften bei der Verwirklichung des geförderten Projekts

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rewis.io

    Rückforderung eines auf privatrechtlicher Grundlage gewährten Investitionszuschusses: Verstoß gegen Vergabevorschriften bei der Verwirklichung des geförderten Projekts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; VwVfG § 36 NW
    Rückforderung eines auf privatrechtlicher Grundlage gewährten Investitionszuschusses wegen Verstoßes gegen Vergabevorschriften bei der Verwirklichung des geförderten Projekts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen Vergaberecht: Rückforderung von Zuwendung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückforderung eines auf privatrechtlicher Grundlage gewährten Investitionszuschusses

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Ein auf privatrechtlicher Grundlage gewährter Investitionszuschuss kann wegen Verstoßes gegen Vergabevorschriften bei der Verwirklichung des Projekts zurückgefordert werden

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Fördermitteln wegen Vergaberechtsverstößen - Damoklesschwert über der öffentlichen Hand

Besprechungen u.ä. (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Ein auf privatrechtlicher Grundlage gewährter Investitionszuschuss kann wegen Verstoßes gegen Vergabevorschriften bei der Verwirklichung des Projekts zurückgefordert werden

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung von Investitionszuschüssen wegen Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist rechtmäßig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Falsches Vergabeverfahren gewählt: Investitionszuschuss ist zurückzuzahlen! (IBR 2012, 94)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 204
  • NZBau 2012, 131
  • WM 2012, 70
  • BauR 2012, 496
  • BauR 2012, 693
  • VergabeR 2012, 173
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.06.2003 - XI ZR 195/02

    "Verwaltungsprivatrecht"; Rückforderung einer Subvention; Wegfall der

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - III ZR 234/10
    Die Klägerin erfüllt öffentliche Aufgaben in privatrechtlicher Handlungsform (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2003 - XI ZR 195/02, BGHZ 155, 166, 173 mwN).

    Ob aus dem im Verwaltungsprivatrecht anzuwendenden Übermaßverbot abzuleiten ist, es müsse eine Ermessensentscheidung getroffen werden, ob überhaupt ein Anspruch geltend gemacht werden soll (dafür BGH, Urteil vom 29. Oktober 2010 - V ZR 48/10, NJW 2011, 515 Rn. 16 mwN; a.A. BGH, Urteile vom 13. Juli 2004 - XI ZR 12/03, NJW-RR 2005, 276, 278 und vom 17. Juni 2003 - XI ZR 195/02 aaO S. 175 ff), kann hier dahinstehen.

  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - III ZR 234/10
    c) Im Übrigen vermag der erkennende Senat auch nicht die Auffassung des Berufungsgerichts zu teilen, auch im Bereich des Verwaltungsprivatrechts gelte der Grundsatz, dass dem Erfordernis einer Ermessensausübung - wie im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage - nicht erstmals im Prozess genügt werden könne (vgl. BVerwG, NVwZ 2007, 470, 471 mwN).
  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 194/03

    Auslegung eines Steuerberater-Sozietätsvertrages bei widersprüchlichen

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - III ZR 234/10
    Die abgegebene Erklärung im Antrag, die Vergabevorschriften einzuhalten, würde bei dieser Auslegung der Bedingungen der Zusage leerlaufen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt bei der Vertragsauslegung BGH, Urteil vom 7. März 2005 - II ZR 194/03, NJW 2005, 2618, 2819).
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 12/03

    Auslegung von Darlehensbedingungen im Rahmen des Eigenkapitalhilfeprogramms der

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - III ZR 234/10
    Ob aus dem im Verwaltungsprivatrecht anzuwendenden Übermaßverbot abzuleiten ist, es müsse eine Ermessensentscheidung getroffen werden, ob überhaupt ein Anspruch geltend gemacht werden soll (dafür BGH, Urteil vom 29. Oktober 2010 - V ZR 48/10, NJW 2011, 515 Rn. 16 mwN; a.A. BGH, Urteile vom 13. Juli 2004 - XI ZR 12/03, NJW-RR 2005, 276, 278 und vom 17. Juni 2003 - XI ZR 195/02 aaO S. 175 ff), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 244/08

    Auslegung des verwendeten Begriffs der "Mietraumfläche" in einem formularmäßigen

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - III ZR 234/10
    c) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (BGH, Versäumnisurteil vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 244/08, NJW 2010, 293 Rn. 11).
  • BGH, 29.10.2010 - V ZR 48/10

    Wiederkaufsrecht der öffentlichen Hand: Wirksamkeit einer Ausübungsfrist von 90

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - III ZR 234/10
    Ob aus dem im Verwaltungsprivatrecht anzuwendenden Übermaßverbot abzuleiten ist, es müsse eine Ermessensentscheidung getroffen werden, ob überhaupt ein Anspruch geltend gemacht werden soll (dafür BGH, Urteil vom 29. Oktober 2010 - V ZR 48/10, NJW 2011, 515 Rn. 16 mwN; a.A. BGH, Urteile vom 13. Juli 2004 - XI ZR 12/03, NJW-RR 2005, 276, 278 und vom 17. Juni 2003 - XI ZR 195/02 aaO S. 175 ff), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - III ZR 234/10
    An die Auslegung der ausgesprochenen Zusagen der Klägerin und der dort aufgeführten Nebenbestimmung durch das Berufungsgericht ist der Senat nicht gebunden, da die Bedingungen der Klägerin im gesamten Land Nordrhein-Westfalen Verwendung finden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, BGHZ 163, 321, 323).
  • BVerwG, 30.05.2006 - 3 B 78.05

    Verwaltungsrechtsweg; ordentlicher Rechtsweg; Subventionsvergabe; verlorener

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - III ZR 234/10
    Vielmehr hat sie die Zuschussgewährung auf der Grundlage der Regeln des allgemeinen bürgerlichen Rechts durchgeführt (vgl. BVerwG NJW 2006, 2568).
  • BGH, 14.11.2012 - VIII ZR 22/12

    Kraftfahrzeugleasingvertrag mit Kilometerabrechnung: Verjährungsfrist für einen

    Das Berufungsgericht ist zwar im Ansatzpunkt zutreffend davon ausgegangen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen sind, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (Senatsurteil vom 9. Mai 2001 - VIII ZR 208/00, NJW 2001, 2165 unter II 2 a; BGH, Urteile vom 8. November 2002 - V ZR 78/02, WM 2003, 1241 unter II 2 b; vom 17. November 2011 - III ZR 234/10, WM 2012, 70 Rn. 20; jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 24.09.2014 - 31 U 64/14

    Rückforderung eines Investitionszuschusses

    Entsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 17.11.2011 (III ZR 234/10 = NZBau 2012, 131) - wie bereits vom Landgericht zitiert - die Allgemeinen Bedingungen für Investitionszuschüsse bei Infrastrukturmaßnahmen aus dem regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen ohne Weiteres als Allgemeine Geschäftsbedingungen qualifiziert.

    Die wirksam in das Vertragsverhältnis der Parteien einbezogen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (BGH, NZBau 2012, 131, 133).

  • VG Oldenburg, 18.02.2020 - 7 A 3078/19

    Antrag auf Baukindergeld; Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs; verlorener

    Hierbei spricht auch die Tatsache, dass es sich bei der KfW gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfWG) um eine Anstalt des öffentlichen Rechts handelt, nicht zwingend gegen ein privatrechtliches Tätigwerden von ihrer Seite (vgl. BGH, Urt. v. 17. November 2011 - III ZR 234/10 - juris, Rn. 18); maßgeblich ist vielmehr, wie die Beklagte die ihr auf Grundlage des § 2 Abs. 1 KfWG übertragenen Aufgaben konkret wahrnimmt (VG Frankfurt a. M., Urt. v. 22. Mai 2019 - 5 K 2380/17.F - V.n.b.).

    Das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Kläger und Beklagter besitzt ein privatrechtliches Gepräge (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 17. November 2011 - III ZR 234/10 - juris, Rn. 18).

  • OLG Hamm, 04.06.2014 - 31 U 142/13

    Rückforderung eines zweckgebundenen Investitionszuschusses und

    Entsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 17.11.2011 (III ZR 234/10 = NZBau 2012, 131) die Allgemeinen Bedingungen für Investitionszuschüsse bei Infrastrukturmaßnahmen aus dem regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen ohne Weiteres als Allgemeine Geschäftsbedingungen qualifiziert.

    Die wirksam in das Vertragsverhältnis der Parteien einbezogen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (BGH NZBau 2012, 131, 133).

  • BGH, 28.06.2016 - XI ZR 319/14

    Anspruch einer Hausbank auf anteilige Rückzahlung eines zweckgebundenen

    Dieses Rechtsverhältnis ist zivilrechtlicher Natur, auch wenn es sich bei der Hausbank - wie hier - um eine Anstalt des öffentlichen Rechts handelt (BGH, Urteil vom 17. November 2011 - III ZR 234/10, WM 2012, 70 Rn. 18; BVerwG, NJW 2006, 2568).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2022 - 10 OB 99/21

    Baukindergeld; Verwaltungsrechtsweg; Zuschuss, verlorener; Zuständigkeit;

    Doch auch wenn bei der Vergabe verlorener Zuschüsse regelmäßig die Annahme gerechtfertigt ist, dass solche Subventionen auf der Grundlage des öffentlichen Rechts gewährt werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15.4.2011 - 8 OB 32/11 -, juris Rn. 10; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.10.2000 - 11 W 33/00 -, juris Rn. 10), so ist dieser Schluss keineswegs zwingend, sondern beim Vorliegen entgegenstehender Anhaltspunkte zu prüfen, auf welcher konkreten Grundlage die Zuschussgewährung erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.5.2006 - 3 B 78.05 -, juris Rn. 9, 7; BGH, Urteil vom 17.11.2011 - III ZR 234/10 -, juris Rn. 18).
  • LG Duisburg, 26.06.2014 - 8 O 331/12

    Bewilligung eines zweckgebundenen Investitionszuschusses i.R.d. regionalen

    Wie die Klägerin zutreffend im Schriftsatz vom 26.2.2013 ausgeführt hat, musste sie ihre Entscheidung vor allem an den Grundrechten, insbesondere dem Gleichheitssatz gemäß Art. 3 GG, und dem Übermaßverbot ausrichten und dem Zuschussempfänger rechtliches Gehör gewähren (vgl. BGH NJW 2003, 2451 [245]; WM 2012, 70 [72]).
  • KG, 03.12.2012 - 8 U 116/12

    Rechtsnatur der Zuwendung einer Stiftung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 155, 166 Tz 37; BGH, NJW-RR 1998, 1425 TZ 17, BGH, WM 2012, 70 TZ 4, 16, 19 jeweils nach Juris) gelangt § 818 Abs. 3 BGB gegenüber einem auf einer vertraglichen Abrede beruhenden Rückzahlungsanspruch nicht zur Anwendung, da ein solcher vertraglicher Anspruch stets Vorrang vor einem solchen aus ungerechtfertigter Bereicherung hat.
  • VG München, 22.06.2020 - M 12 K 20.817

    Rechtsweg bei Streit um Baukindergeld nach dem Förderprogramm

    Aus dem Umstand, dass die Beklagte nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfWG) eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, ist nicht zwingend auf eine öffentlich-rechtlich ausgestaltete Aufgabenerfüllung zu schließen; maßgeblich ist vielmehr darauf abzustellen, wie die Beklagte die ihr obliegenden Aufgaben im konkreten Einzelfall wahrgenommen hat (BGH, U.v. 17.11.2011 - III ZR 234/10 - NZBau 2012, 131 Rn. 18; VG Oldenburg a.a.O.).
  • LG Bochum, 20.06.2013 - 1 O 583/11

    Anspruch auf Rückzahlung eines zweckgebundenen Investitionszuschusses und

    Bei diesen Bedingungen handelt es sich angesichts der privatrechtlichen Ausgestaltung der Zuschussgewährung über die Hausbank um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des § 305 BGB, deren Einbeziehung in den Vertrag, Auslegung und Wirksamkeit sich nach den §§ 305 ff. BGB richtet (vgl. BGH BauR 2012, 496).
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