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   BVerfG, 31.07.2013 - 1 BvR 130/12   

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https://dejure.org/2013,19335
BVerfG, 31.07.2013 - 1 BvR 130/12 (https://dejure.org/2013,19335)
BVerfG, Entscheidung vom 31.07.2013 - 1 BvR 130/12 (https://dejure.org/2013,19335)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 1 BvR 130/12 (https://dejure.org/2013,19335)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV
    Nichtannahmebeschluss: Bankenhaftung wegen Anlageberatung bzgl des Erwerbs von "Lehman-Zertifikate" - hier: keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters oder des allgemeinen Gleichheitssatzes - keine Verletzung der Vorlagepflicht des Art 267 Abs 3 AEUV oder der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die zivilrechtliche Auseinandersetzung über die Haftung einer Sparkasse aus Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von sogenannten Lehman-Zertifikaten

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungsmäßigkeit der BGH-Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht der beratenden Bank bei der Empfehlung von Indexzertifikaten ("Lehman Brothers")

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Bankenhaftung wegen Anlageberatung bzgl des Erwerbs von "Lehman-Zertifikate" - hier: keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters oder des allgemeinen Gleichheitssatzes - keine Verletzung der Vorlagepflicht des Art 267 Abs 3 AEUV oder der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2; WpHG § 2 Abs. 3 Satz 2
    Verfassungsbeschwerde betreffend die zivilrechtliche Auseinandersetzung über die Haftung einer Sparkasse aus Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von sogenannten Lehman-Zertifikaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Offenlegung der Gewinnspanne einer Bank bei Veräußerung von Zertifikaten im Wege des Eigengeschäfts

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der BGH-Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht der beratenden Bank bei der Empfehlung von Indexzertifikaten ("Lehman Brothers")

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anleger muss bei Geltendmachung einer Aufklärungspflichtverletzung Umsetzungsfrist für EU-Richtlinie beachten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anleger kann Umsetzungsfrist für EU-Richtlinie zu beachten haben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2957
  • ZIP 2013, 2049
  • WM 2013, 1640
  • NZG 2013, 1102
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.06.2012 - XI ZR 316/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2013 - 1 BvR 130/12
    b) Das bereits ab Inkrafttreten einer Richtlinie geltende sogenannte Frustrationsverbot, nach dem es die nationalen Gerichte während der Umsetzungsfrist soweit wie möglich zu unterlassen haben, das innerstaatliche Recht auf eine Weise auszulegen, die die Erreichung des mit dieser Richtlinie verfolgten Ziels nach Ablauf der Umsetzungsfrist ernsthaft gefährden würde (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juli 2006 - C-212/04 -, Slg. 2006, I-6057 Rn. 122 f.), ist durch eine lediglich den Einzelfall betreffende Entscheidung über ein zivilrechtliches Schadensersatzbegehren ersichtlich nicht tangiert (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2012 - XI ZR 316/11 -, WM 2012, S. 1520 Rn. 27 f.; Roth, ZBB 2012, S. 429 ).

    Ausgehend von dem hiernach zugrunde zu legenden Wertpapiergeschäft in der Form eines Eigengeschäfts (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 WpHG) ist die weitere, auf eine typisierende Betrachtungsweise gestützte Annahme des Bundesgerichtshofs, die vertraglich geschuldete Aufklärungspflicht der Bank beurteile sich nach der Rechtsnatur des objektiv vorliegenden Geschäfts als Kaufvertrag (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2012 - XI ZR 316/11 -, WM 2012, S. 1520 Rn. 32 ff.), keinesfalls ersichtlich fehlerhaft.

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2013 - 1 BvR 130/12
    Auch die von der Verfassungsbeschwerde in erster Linie reklamierte allgemeine Verpflichtung der nationalen Gerichte, das innerstaatliche Recht richtlinienkonform auszulegen, besteht erst ab Ablauf der Umsetzungsfrist (EuGH, Urteil vom 4. Juli 2006 - C-212/04 -, Slg. 2006, I-6057 Rn. 115; Ruffert, in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 4. Aufl. 2011, AEUV Art. 288 Rn. 80).

    b) Das bereits ab Inkrafttreten einer Richtlinie geltende sogenannte Frustrationsverbot, nach dem es die nationalen Gerichte während der Umsetzungsfrist soweit wie möglich zu unterlassen haben, das innerstaatliche Recht auf eine Weise auszulegen, die die Erreichung des mit dieser Richtlinie verfolgten Ziels nach Ablauf der Umsetzungsfrist ernsthaft gefährden würde (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juli 2006 - C-212/04 -, Slg. 2006, I-6057 Rn. 122 f.), ist durch eine lediglich den Einzelfall betreffende Entscheidung über ein zivilrechtliches Schadensersatzbegehren ersichtlich nicht tangiert (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2012 - XI ZR 316/11 -, WM 2012, S. 1520 Rn. 27 f.; Roth, ZBB 2012, S. 429 ).

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2013 - 1 BvR 130/12
    Eine offensichtlich unhaltbare Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ) ist nicht erkennbar.
  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2013 - 1 BvR 130/12
    Der Bundesgerichtshof wies die vom Oberlandesgericht zugelassene Revision der Beschwerdeführerin zurück (BGHZ 191, 119 ff.) und begründete dies - soweit für die Verfassungsbeschwerde von Bedeutung - im Wesentlichen wie folgt:.
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2013 - 1 BvR 130/12
    Eine offensichtlich unhaltbare Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ) ist nicht erkennbar.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2013 - 1 BvR 130/12
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten verfassungsmäßigen Rechte angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchst. b BVerfGG), weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2013 - 1 BvR 130/12
    Eine offensichtlich unhaltbare Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ) ist nicht erkennbar.
  • EuGH, 05.04.1979 - 148/78

    Ratti

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2013 - 1 BvR 130/12
    a) In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist bereits geklärt, dass eine unmittelbare Wirkung einer Richtlinienbestimmung unter anderem voraussetzt, dass die Frist zur Umsetzung bereits abgelaufen ist (EuGH, Urteil vom 5. April 1979 - C-148/78 -, Slg. 1979, I-1629 Rn. 41 ff.; EuGH, Urteil vom 10. November 1992 - C-156/91 -, Slg. 1992, I-5567 Rn. 18 ff.).
  • EuGH, 03.03.1994 - C-316/93

    Vaneetveld / Le Foyer

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2013 - 1 BvR 130/12
    Da sich ein Einzelner vor den nationalen Gerichten auf eine Richtlinie erst nach Ablauf der für das Inkrafttreten der nationalen Durchführungsvorschriften vorgesehenen Frist berufen kann, können Richtlinienbestimmungen vor diesem Zeitpunkt keine Rechte des Einzelnen begründen, die die nationalen Gerichte schützen müssten (EuGH, Urteil vom 3. März 1994 - C-316/93 -, Slg. 1994, I-763 Rn. 16 ff.).
  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2013 - 1 BvR 130/12
    a) In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist bereits geklärt, dass eine unmittelbare Wirkung einer Richtlinienbestimmung unter anderem voraussetzt, dass die Frist zur Umsetzung bereits abgelaufen ist (EuGH, Urteil vom 5. April 1979 - C-148/78 -, Slg. 1979, I-1629 Rn. 41 ff.; EuGH, Urteil vom 10. November 1992 - C-156/91 -, Slg. 1992, I-5567 Rn. 18 ff.).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BGH, 17.09.2013 - XI ZR 332/12

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Aufklärungspflicht über eigene Gewinnspanne bei

    Eine Erweiterung der schuldrechtlichen Aufklärungspflichten ist auch nicht aufgrund der Vorgaben der Finanzmarkt- und Durchführungsrichtlinie angezeigt, deren Umsetzungsfristen im Zeitpunkt der streitgegenständlichen Beratung - anders als in dem dem Senatsurteil vom 26. Juni 2012 (XI ZR 316/11, WM 2012, 1520) zugrundliegenden Sachverhalt (vgl. hierzu BVerfG, WM 2013, 1640) - bereits abgelaufen waren (zum Ablauf der Umsetzungsfrist am 31. Oktober 2007 siehe Senatsurteil vom 26. Juni 2012 - XI ZR 316/11, aaO Rn. 26).
  • BGH, 15.10.2013 - XI ZR 51/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Konkludenter Abschluss eines

    Insoweit entspricht es im rechtlichen Ansatz der nach seinem Erlass ergangenen Senatsrechtsprechung zum Erwerb von Lehman-Zertifikaten (vgl. Senatsurteile vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10, BGHZ 191, 119 und XI ZR 178/10, WM 2011, 2261; die dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht, WM 2013, 1640 nicht zur Entscheidung angenommen; vgl. weiter Senatsurteile vom 26. Juni 2012 - XI ZR 316/11, WM 2012, 1520, XI ZR 355/11, BKR 2013, 17, XI ZR 259/11, juris und XI ZR 356/11, juris sowie vom 16. Oktober 2012 - XI ZR 367/11, NJW-RR 2013, 244 und XI ZR 368/11, juris).
  • OLG Schleswig, 19.09.2013 - 5 U 34/13

    Kein Schadensersatz bei "Tauschempfehlung" der Bank für Wertpapiere

    Insoweit fehlt es an dem erforderlichen Drei-Personenverhältnis mit der Folge, dass die sog. Kickback-Rechtsprechung auf diese Fälle keine Anwendung findet (BGH Urteil vom 27.09.2011, XI ZR 178/10, WM 2011, 2261, RdNr. 40; WM 2012, 1520, RdNr. 19; OLG Schleswig Beschluss vom 28.02.2011, 5 U 112/10 zitiert in juris; dies ist auch mit Art. 3 GG vereinbar, BVerfG Beschluss vom 31.7.2013, WM 2013, 1640 - 1641).
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