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   BGH, 22.11.2012 - IX ZB 62/12   

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https://dejure.org/2012,38384
BGH, 22.11.2012 - IX ZB 62/12 (https://dejure.org/2012,38384)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2012 - IX ZB 62/12 (https://dejure.org/2012,38384)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2012 - IX ZB 62/12 (https://dejure.org/2012,38384)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 S 1 ZPO, § 116 S 1 Nr 1 ZPO, § 207 InsO
    Prozesskostenhilfe für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters bei Massekostenarmut

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zugunsten des Insolvenzverwalters für die Verfolgung einer Forderung des Schuldners bei Vorliegen von Massekostenarmut

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    PKH für Insolvenzverwalter bei Beseitigung der Massekostenarmut im Fall des Prozesserfolgs

  • zvi-online.de

    ZPO § 114 Satz 1, § 116 Satz 1 Nr. 1; InsO § 207
    PKH für Insolvenzverwalter bei Beseitigung der Massekostenarmut im Fall des Prozesserfolgs

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters bei Massekostenarmut

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1
    Gewährung von Prozesskostenhilfe zugunsten des Insolvenzverwalters für die Verfolgung einer Forderung des Schuldners bei Vorliegen von Massekostenarmut

  • datenbank.nwb.de

    Prozesskostenhilfe für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters bei Massekostenarmut

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Massekostenarmut steht Prozesskostenhilfe nicht entgegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter trotz Massekostenarmut

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewährung von PKH unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Massekostenarmut möglich

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter hat bei nur vermeintlich bestehender Massekostenarmut Anspruch auf PKH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 422
  • ZIP 2012, 2526
  • MDR 2013, 177
  • NZI 2013, 79
  • WM 2013, 54
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs bei

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - IX ZB 62/12
    a) Die Klage eines Insolvenzverwalters ist nicht schon dann mutwillig im Sinne von § 114 Satz 1 ZPO, wenn er Masseunzulänglichkeit angezeigt hat (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZB 221/08, WM 2009, 1673 Rn. 5).

    bb) Für diese an die Masselosigkeit anknüpfende Beurteilung ist es entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ohne Bedeutung, ob der Verwalter - wie in der durch Beschluss vom 16. Juli 2009 (aaO) entschiedenen Sache - einen Anspruch aus Insolvenzanfechtung oder aus einem anderen Rechtsgrund zu verfolgen sucht.

  • BGH, 10.07.2008 - IX ZB 172/07

    Nachtragsverteilung hinsichtlich eines Schadensersatzanspruchs gegen den

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - IX ZB 62/12
    In dieser Weise verhält es sich im Streitfall, weil die beabsichtigte Klage einen Einzelschaden des Schuldners zum Gegenstand hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - IX ZB 172/07, WM 2008, 1691 Rn. 13), den dieser nach Verfahrenseinstellung selbständig verfolgen kann.
  • OLG Celle, 22.12.2009 - 13 W 94/09

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - IX ZB 62/12
    Daraus folgt im Gegenschluss, dass Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, sofern die Massekostenarmut infolge der Durchführung des Rechtsstreits, für den Prozesskostenhilfe beantragt wird, beseitigt werden kann (OLG Celle NZI 2010, 688 f; OLG Hamm ZInsO 2011, 1947; HmbKomm-InsO/Kuleisa, 5. Aufl., § 80 Rn. 50; FK-InsO/Kießner, 6. Aufl., § 207 Rn. 37; HK-InsO/Kayser, 6. Aufl., § 80 Rn. 50; HK-InsO/Landfermann, aaO § 207 Rn. 16; Jaeger/Windel, InsO, § 207 Rn. 103; Graf-Schlicker/Riedel, InsO, 3. Aufl., § 207 Rn. 4; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 80 Rn. 117; Musielak/Fischer, ZPO, 9. Aufl., § 116 Rn. 5; Jacoby, EWiR 2010, 473; aA OLG Celle ZIP 2010, 1464).
  • OLG Celle, 08.04.2010 - 9 W 21/10
    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - IX ZB 62/12
    Daraus folgt im Gegenschluss, dass Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, sofern die Massekostenarmut infolge der Durchführung des Rechtsstreits, für den Prozesskostenhilfe beantragt wird, beseitigt werden kann (OLG Celle NZI 2010, 688 f; OLG Hamm ZInsO 2011, 1947; HmbKomm-InsO/Kuleisa, 5. Aufl., § 80 Rn. 50; FK-InsO/Kießner, 6. Aufl., § 207 Rn. 37; HK-InsO/Kayser, 6. Aufl., § 80 Rn. 50; HK-InsO/Landfermann, aaO § 207 Rn. 16; Jaeger/Windel, InsO, § 207 Rn. 103; Graf-Schlicker/Riedel, InsO, 3. Aufl., § 207 Rn. 4; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 80 Rn. 117; Musielak/Fischer, ZPO, 9. Aufl., § 116 Rn. 5; Jacoby, EWiR 2010, 473; aA OLG Celle ZIP 2010, 1464).
  • OLG Celle, 14.02.2012 - 9 W 22/12

    Keine PKH für Insolvenzverwalter bei Klageverfahren für "nahezu uneinbringliche"

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - IX ZB 62/12
    cc) Bei der Beurteilung, ob durch die beabsichtigte Klage die Massenkostenarmut beseitigt werden kann, ist neben den ohnehin im Rahmen des § 114 ZPO zu prüfenden Erfolgsaussichten außerdem zu erwägen, ob eine stattgebende Entscheidung gegen den Beklagten wirtschaftlich durchgesetzt werden kann (vgl. OLG Celle ZVI 2012, 119, 120; Henning, aaO; Braun/Kießner, InsO, 5. Aufl., § 207 Rn. 6; Uhlenbruck, aaO).
  • OLG Hamm, 22.09.2011 - 27 W 122/11

    Berücksichtigung von bestrittenen Ansprüchen zur voraussichtlichen Aktivmasse

    Auszug aus BGH, 22.11.2012 - IX ZB 62/12
    Daraus folgt im Gegenschluss, dass Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, sofern die Massekostenarmut infolge der Durchführung des Rechtsstreits, für den Prozesskostenhilfe beantragt wird, beseitigt werden kann (OLG Celle NZI 2010, 688 f; OLG Hamm ZInsO 2011, 1947; HmbKomm-InsO/Kuleisa, 5. Aufl., § 80 Rn. 50; FK-InsO/Kießner, 6. Aufl., § 207 Rn. 37; HK-InsO/Kayser, 6. Aufl., § 80 Rn. 50; HK-InsO/Landfermann, aaO § 207 Rn. 16; Jaeger/Windel, InsO, § 207 Rn. 103; Graf-Schlicker/Riedel, InsO, 3. Aufl., § 207 Rn. 4; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 80 Rn. 117; Musielak/Fischer, ZPO, 9. Aufl., § 116 Rn. 5; Jacoby, EWiR 2010, 473; aA OLG Celle ZIP 2010, 1464).
  • BGH, 26.09.2013 - IX ZB 247/11

    Insolvenzbeschlag für Sparguthaben aus pfändungsfreiem Arbeitseinkommen

    Zwar besteht Masseunzulänglichkeit, so dass die Kosten der geplanten Rechtsverfolgung nicht gemäß § 116 Satz 1 Nr. 1 Halbs. 1 ZPO aus der verwalteten Vermögensmasse aufgebracht werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - IX ZB 62/12, ZVI 2013, 32 Rn. 9 f).
  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 48/12

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter: Durchsetzung von Ansprüchen bei

    Dies hat der Senat nach Erlass der angefochtenen Beschlüsse entschieden und näher begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - IX ZB 62/12, ZIP 2012, 2526 Rn. 9 ff).

    Falls die Leistungsfähigkeit des Beklagten mit Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und die Höhe der Klageforderung nicht außer Zweifel steht, ist nach Maßgabe der voraussichtlichen Beitreibbarkeit ein prozentualer Abschlag vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 22. November 2012, aaO Rn. 13).

  • OLG Frankfurt, 27.11.2018 - 5 U 65/18

    Kommanditistenhaftung: Rückforderung nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter

    Selbst nach Eintritt der Massekostenarmut, die hier nicht vorliegt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Prozessführungsbefugnis des Verwalters fort (BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - IX ZB 82/14 -, juris Rz. 4; BGH, Beschluss vom 07. Februar 2013 - IX ZB 48/12 -, juris, Rz. 6; BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - IX ZB 62/12 -, juris, Rz. 5 ff (10) m. w. N., im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZB 221/08 -, a. a. O., Rz. 4, 8), um zu ermöglichen, dass ein Insolvenzverfahren mangels einer Einstellungspflicht fortgesetzt werden kann, wenn die Aktiva der Masse vornehmlich durchsetzbare Forderungen gegen Dritte wie Gesellschafter, Geschäftsführer und Anfechtungsgegner bilden.
  • OLG Köln, 12.06.2018 - 16 W 27/18

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei beabsichtigter Erhebung einer Klage des

    Allerdings steht unter dem Gesichtpunkt der Mutwilligkeit (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO) Massekostenarmut der Gewährung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten des Insolvenzverwalters für die Verfolgung einer Forderung des Schuldners dann nicht entgegen, wenn sie im Falle der Beitreibung des Klagebetrags abgewendet würde (BGH NJW-RR 2013, 422 = NZI 2013, 79 m. Anm. Contius und Fröhner).
  • BGH, 12.11.2015 - IX ZB 82/14

    Prozesskostenhilfebewilligung: Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters bei

    Ist die Durchsetzung des mit der beabsichtigten Anfechtungsklage verfolgten Anspruchs jedoch nicht dazu geeignet, die eingetretene Massekostenarmut zu beheben, muss dem Insolvenzverwalter in Fällen der Massekostenarmut Prozesskostenhilfe versagt werden (BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - IX ZB 62/12, ZInsO 2013, 249 Rn. 10; vom 17. April 2013 - IX ZB 63/12, Rn. 6).
  • BGH, 17.04.2013 - IX ZB 63/12

    Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Massekostenarmut

    Diese Ansicht hat der Senat durch Beschluss vom 22. November 2012 (IX ZB 62/12, WM 2013, 54; vgl. auch Beschluss vom 22. November 2012 - IX ZB 16/12, nv) bestätigt und eingehend begründet.

    Da vorliegend die Massekostenarmut bei Erfolg der beabsichtigten Klage und wirtschaftlicher Durchsetzbarkeit eines stattgebenden Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - IX ZB 62/12, aaO Rn. 13) voraussichtlich abgewendet ist, kann mit der Begründung des Berufungsgerichts die begehrte Prozesskostenhilfe nicht versagt werden.

  • BGH, 04.07.2013 - IX ZB 66/12

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Prozesskostenhilfe zwecks Einziehung einer

    Diese Ansicht hat der Senat durch Beschluss vom 22. November 2012 mit näherer Begründung bekräftigt (IX ZB 62/12, NZI 2013, 79 Rn. 6 ff).

    Die Sache ist mangels Endentscheidungsreife gemäß § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, das zu prüfen haben wird, ob die Voraussetzungen des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO vorliegen und die zwischenzeitlich titulierten Ansprüche wirtschaftlich durchsetzbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2012, aaO Rn. 13; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 48/12, ZInsO 2013, 496 Rn. 6 f).

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2023 - 12 W 8/23

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Kläger bei Massekostenarmut nur dann keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, wenn die Durchsetzung eines Anspruchs nicht dazu geeignet ist, die Massekostenarmut zu beseitigen (BGH, Beschl. v. 12.11.2015 - IX ZB 82/14, juris Rn. 4; v. 04.07.2013 - IX ZB 66/12, juris Rn. 9; v. 22.11.2012 - IX ZB 62/12, NZI 2013, 79 Rn. 9 f.).

    Daraus folgt im Gegenschluss, dass Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, sofern die Massekostenarmut infolge der Durchführung des Rechtsstreits, für den Prozesskostenhilfe beantragt wird, beseitigt werden kann (BGH, Beschl. v. 22.11.2012, aaO).

  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 73/12

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e.

    Diese Ansicht hat der Senat nach Erlass der Beschwerdeentscheidung ausdrücklich bekräftigt und eingehend begründet (BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - IX ZB 62/12, ZIP 2012, 2526); hierauf wird Bezug genommen.

    In diesem Zusammenhang kommt der Höhe der Forderung und der Stellung des Antragsgegners maßgebliche Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 22. November 2012, aaO Rn. 13).

  • BGH, 22.07.2013 - IX ZA 21/12

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Gewährung von Prozesskostenhilfe im

    Zwar besteht Masseunzulänglichkeit, so dass die Kosten der geplanten Rechtsverfolgung nicht gemäß § 116 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 ZPO aus der verwalteten Vermögensmasse aufgebracht werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - IX ZB 62/12, ZVI 2013, 32 Rn. 9f).
  • BGH, 22.11.2012 - IX ZB 16/12

    Antrag eines Insolvenzverwalters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OLG München, 02.10.2013 - 11 W 1802/13

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Berufungsbeklagten nach

  • OLG Köln, 05.06.2013 - 18 W 32/13

    Undurchführbarkeit einer Schiedsvereinbarung wegen Masseunzulänglichkeit

  • OLG Köln, 07.01.2014 - 18 W 21/13

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu Gunsten des Insolvenzverwalters;

  • BGH, 13.02.2014 - IX ZA 1/14

    Notwendigkeit einer hinreichenden Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung für die

  • OLG Düsseldorf, 06.01.2022 - 12 W 16/21

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Insolvenzverwalter als Partei kraft

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