Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3743
BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12 (https://dejure.org/2013,3743)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2013 - IX ZR 115/12 (https://dejure.org/2013,3743)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - IX ZR 115/12 (https://dejure.org/2013,3743)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,3743) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 Abs 1 InsO, § 252 AO
    Insolvenzanfechtung: Zurechnung des Wissens des Sachbearbeiters einer mit der Vollstreckung des Anspruchs einer Behörde oder eines Sozialversicherungsträgers beauftragten anderen Behörde

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurechnung des Wissens des Sachbearbeiters zur Vollstreckung einer fälligen Forderung ersuchten Behörde

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zurechnung des Wissens der beauftragten Vollstreckungsbehörde über die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zur ersuchenden Behörde

  • zvi-online.de

    InsO § 133 Abs. 1; AO § 252
    Zurechnung des Wissens der beauftragten Vollstreckungsbehörde über die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Verhältnis zur ersuchenden Behörde

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung: Zurechnung des Wissens des Sachbearbeiters einer mit der Vollstreckung des Anspruchs einer Behörde oder eines Sozialversicherungsträgers beauftragten anderen Behörde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 133; AO § 252
    Zurechnung des Wissens des Sachbearbeiters zur Vollstreckung einer fälligen Forderung ersuchten Behörde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist einer Behörde Wissen des Bearbeiters zuzurechnen?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzanfechtung von im Rahmen der Vollstreckung realisierten Sozialversicherungsbeiträgen: Zurechenbarkeit des Wissens des Sachbearbeiters der zuständigen Vollstreckungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 685
  • MDR 2013, 620
  • NZI 2013, 398
  • NZI 2013, 741
  • NZS 2013, 461
  • WM 2013, 567
  • DB 2013, 16
  • DB 2013, 696
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 155/08

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung einer Behörde bei

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12
    Dies gilt auch für Behörden (BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - IX ZR 155/08, BGHZ 190, 201 Rn. 17 f).

    Dass es in diesem Zusammenhang auf die Erkenntnis des Sachbearbeiters der vollstreckenden Behörde ankommt, ist ebenfalls geklärt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2011, aaO Rn. 16 mwN).

  • BGH, 12.11.1998 - IX ZR 145/98

    Kenntnis vom allgemeinen Veräußerungsverbot nach öffentlicher Bekanntmachung;

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12
    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, nach der jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation sicherstellen muss, dass die ihr zugehenden rechtserheblichen Informationen von ihren Entscheidungsträgern zur Kenntnis genommen werden können, und es deshalb so einrichten, dass ihre Repräsentanten, die dazu berufen sind, im Rechtsverkehr bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen, die erkennbar erheblichen Informationen tatsächlich an die entscheidenden Personen weiterleiten (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1998 - IX ZR 145/98, BGHZ 140, 54, 62; vom 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, WM 2006, 194, 195 f; vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85 Rn. 16; vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, ZInsO 2010, 912 Rn. 11; so auch BSGE 100, 215 Rn. 19).
  • BGH, 15.12.2005 - IX ZR 227/04

    Wirksamkeit einer Verfügung über ein Bankguthaben bei Anordnung der vorläufigen

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12
    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, nach der jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation sicherstellen muss, dass die ihr zugehenden rechtserheblichen Informationen von ihren Entscheidungsträgern zur Kenntnis genommen werden können, und es deshalb so einrichten, dass ihre Repräsentanten, die dazu berufen sind, im Rechtsverkehr bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen, die erkennbar erheblichen Informationen tatsächlich an die entscheidenden Personen weiterleiten (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1998 - IX ZR 145/98, BGHZ 140, 54, 62; vom 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, WM 2006, 194, 195 f; vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85 Rn. 16; vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, ZInsO 2010, 912 Rn. 11; so auch BSGE 100, 215 Rn. 19).
  • BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08

    Zum Gutglaubensschutz bei Leistung des Drittschuldners nach

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12
    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, nach der jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation sicherstellen muss, dass die ihr zugehenden rechtserheblichen Informationen von ihren Entscheidungsträgern zur Kenntnis genommen werden können, und es deshalb so einrichten, dass ihre Repräsentanten, die dazu berufen sind, im Rechtsverkehr bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen, die erkennbar erheblichen Informationen tatsächlich an die entscheidenden Personen weiterleiten (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1998 - IX ZR 145/98, BGHZ 140, 54, 62; vom 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, WM 2006, 194, 195 f; vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85 Rn. 16; vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, ZInsO 2010, 912 Rn. 11; so auch BSGE 100, 215 Rn. 19).
  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09

    Insolvenzrecht: Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis von der

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12
    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, nach der jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation sicherstellen muss, dass die ihr zugehenden rechtserheblichen Informationen von ihren Entscheidungsträgern zur Kenntnis genommen werden können, und es deshalb so einrichten, dass ihre Repräsentanten, die dazu berufen sind, im Rechtsverkehr bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen, die erkennbar erheblichen Informationen tatsächlich an die entscheidenden Personen weiterleiten (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1998 - IX ZR 145/98, BGHZ 140, 54, 62; vom 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, WM 2006, 194, 195 f; vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85 Rn. 16; vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, ZInsO 2010, 912 Rn. 11; so auch BSGE 100, 215 Rn. 19).
  • BGH, 29.03.2012 - IX ZR 26/10

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Abführung der Beiträge freiwillig

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12
    a) Soweit die Beschwerde meint, das Wissen des Sachbearbeiters könne der Einzugsstelle nicht zugerechnet werden, weil entsprechend dem Wissen des Gerichtsvollziehers auch das des Vollziehungsbeamten des ersuchten Hauptzollamts dem Gläubiger nicht zuzurechnen sei (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2012 - IX ZR 26/10, NZS 2012, 581 Rn. 4), kann dies mit der hier in Rede stehenden Zurechnung der Kenntnis des Sachbearbeiters nicht gleichgesetzt werden.
  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R

    Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn -

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12
    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, nach der jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation sicherstellen muss, dass die ihr zugehenden rechtserheblichen Informationen von ihren Entscheidungsträgern zur Kenntnis genommen werden können, und es deshalb so einrichten, dass ihre Repräsentanten, die dazu berufen sind, im Rechtsverkehr bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen, die erkennbar erheblichen Informationen tatsächlich an die entscheidenden Personen weiterleiten (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1998 - IX ZR 145/98, BGHZ 140, 54, 62; vom 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, WM 2006, 194, 195 f; vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85 Rn. 16; vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, ZInsO 2010, 912 Rn. 11; so auch BSGE 100, 215 Rn. 19).
  • OLG München, 27.04.1992 - 26 U 6853/91

    Kenntnis der Zahlungseinstellung des Gemeinschuldners durch den

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12
    Die Frage, ob der Einzugsstelle bei der Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO Kenntnisse des Sachbearbeiters des Hauptzollamts, dessen sich die Stelle bei der Vollstreckung ihrer Bescheide nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB X, § 4 Buchst. b VwVG, § 249 Abs. 1 Satz 3 AO, § 1 Nr. 4 FVG bedient hat, entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen sind, ist ohne weiteres zu bejahen und bedarf keiner grundsätzlichen Klärung (vgl. OLG München, ZIP 1992, 787, 788 f; Bornheimer in Pape/Uhländer, InsO, § 130 Rn. 52; FK-InsO/Dauernheim, 7. Aufl., § 130 Rn. 54; HmbKomm-InsO/Rogge/Leptien, 4. Aufl., § 130 Rn. 38; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl., § 130 Rn. 51; Schoppmeyer in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2008, § 130 Rn. 148; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Aufl., § 130 Rn. 63).
  • BGH, 06.05.2021 - IX ZR 72/20

    Insolvenz, Vorsatzanfechtung, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

    Anerkannt ist etwa, dass der Einzugsstelle für die Gesamtsozialversicherbeiträge bei der Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO aF Kenntnisse des Sachbearbeiters des Hauptzollamts, dessen sich die Stelle bei der Vollstreckung ihrer Bescheide bedient, entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen sind (BGH, Beschluss vom 14. Februar 2013 - IX ZR 115/12, ZInsO 2013, 608 Rn. 4 ff; Urteil vom 7. Mai 2015 - IX ZR 95/14, WM 2015, 1202 Rn. 23; vom 31. Oktober 2019 - IX ZR 170/18, ZIP 2020, 83 Rn. 14).

    Diese Rechtsprechung beruht auf dem Gedanken, dass der Anfechtungsgegner nicht Nutzen aus einer im Zusammenhang mit einer Rechtshandlung bestehenden Wissensaufspaltung ziehen können soll, indem er sich gegenüber Erkenntnissen abschottet, welche die Anfechtbarkeit der Rechtshandlung begründen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2011, aaO Rn. 20; Beschluss vom 14. Februar 2013, aaO Rn. 6).

  • BGH, 07.05.2015 - IX ZR 95/14

    Insolvenzanfechtung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Indizwirkung

    (1) Bei der Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO sind der Beklagten Kenntnisse des Hauptzollamts, dessen sie sich bei der Vollstreckung ihrer Bescheide nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB X, § 4 Buchst. b VwVG, § 249 Abs. 1 Satz 3 AO, § 1 Nr. 4 FVG bedient hat, über von weiteren Einzugsstellen wegen Beitragsrückständen gegen die Schuldnerin betriebenen Vollstreckungsverfahren entsprechend § 166 Abs. 1 zuzurechnen (BGH, Beschluss vom 14. Februar 2013 - IX ZR 115/12, WM 2013, 567 Rn. 4 ff).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2021 - 13 U 436/19

    Amtshaftung des Jugendhilfeträgers: Unterbliebene Bereitstellung eines

    So muss etwa eine Behörde, die eine andere mit der Erledigung ihrer Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut, sich das Wissen zurechnen lassen, das die ausführende Behörde in diesem Rahmen erlangt (BGH, Beschluss v. 14.2.2013, IX ZR 115/12, juris Rn. 4 ff.; Urt. v. 25.6.1996, VI ZR 117/95, juris Rn. 26 ff.; Urt. v. 4.2.1997, VI ZR 306/95, juris Rn. 17).
  • BGH, 03.04.2014 - IX ZR 201/13

    Insolvenzanfechtung nach Tilgung einer an ein Inkassobüro abgetretenen Forderung

    Vielmehr ist die Inkassogesellschaft als Empfangsbeauftragte zugleich Wissensvertreterin für die anfechtungsrechtlich maßgebende Kenntnis, die der Beklagten entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZR 85/06, WM 2009, 811 Rn. 3; Urteil vom 10. Januar 2013 - IX ZR 13/12, ZIP 2013, 174 Rn. 26; vom 14. Februar 2013 - IX ZR 115/12, WM 2013, 567 Rn. 4 ff).
  • BGH, 26.05.2020 - VI ZR 186/17

    Lauf der regelmäßigen Verjährungsfrist mangels grob fahrlässiger Unkenntnis von

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation im Rahmen des ihr Zumutbaren sicherstellen, dass die ihr ordnungsgemäß zugehenden, rechtserheblichen Informationen unverzüglich an die entscheidenden Personen weitergeleitet und von diesen zur Kenntnis genommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85 Rn. 16; vom 12. November 1998 - IX ZR 145/98, BGHZ 140, 54, 62, juris Rn. 32; vom 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, ZIP 2006, 138 Rn. 13; Beschluss vom 14. Februar 2013 - IX ZR 115/12, ZIP 2013, 685 Rn. 6).
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 367/13

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung unter dem Druck von

    Im Gegenteil zeigt eine Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen, die gerade Sozialkassen und Fiskus zur Zurückzahlung verpflichten, dass diese Behauptung näheren Tatsachenvortrags bedürfte (vgl. aus jüngerer Zeit BGH 19. September 2013 - IX ZR 4/13 -; 14. Februar 2013 - IX ZR 115/12 -; 5. November 2009 - IX ZR 233/08 -) .
  • BGH, 31.10.2019 - IX ZR 170/18

    Schaffung der Voraussetzungen für eine Zurechnung des Wissens des Hauptzollamtes

    Bedient sich der Sozialversicherungsträger bei der Vollstreckung seiner Bescheide nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB X, § 4 Buchst. b VwVG, § 249 Abs. 1 Satz 3 AO, § 1 Nr. 3 FVG des Hauptzollamtes, sind ihm zudem bei der Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO dessen Kenntnisse über von weiteren Einzugsstellen wegen Beitragsrückständen gegen die Schuldnerin betriebenen Vollstreckungsverfahren entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen (BGH, Beschluss vom 14. Februar 2013 - IX ZR 115/12, ZInsO 2013, 608 Rn. 4 ff; Urteil vom 7. Mai 2015, aaO Rn. 23).
  • LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16

    Vorsatzanfechtung; Stundung; Ordnungsgeld; Vollziehung

    Hiervon abweichend erfolgt eine Wissenszurechnung zu Lasten der beauftragenden Behörde nur unter besonderen Umständen, etwa wenn die von ihr ersuchte Behörde als Gläubigerin der Forderung fingiert wird (so im Falle von § 252 AO: BGH NJW 2015, 2113, 2115 Rd.23; BGH NZI 2013, 398f.) oder bei einer diese Zurechnung rechtfertigenden konkreten Aufteilung bestimmter vertraglicher Aufgaben unter Behörden (vgl. BGH NZI 2011, 684, 685f. Rd.12ff.).

    Andernfalls bleibt es bei dem eingangs bereits aufgezeigten Grundsatz, dass sich Behörden als Gläubiger das Wissen eines Gerichtsvollziehers beziehungsweise über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beauftragten Vollziehungsbeamten nicht zurechnen lassen müssen (vgl. BGH NZI 2013, 398 Rd.6; BGH NZI 2011, 685f. Rd.14ff.; AG Köln, aaO.; Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2015, § 46 Rd.31 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 C 6.14

    Lastenausgleich; Hauptentschädigung; Mietwohngrundstücksregelung;

    So muss etwa eine Behörde, die eine andere mit der Erledigung ihrer Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut, sich das Wissen zurechnen lassen, das die ausführende Behörde in diesem Rahmen erlangt (BGH, Beschluss vom 14. Februar 2013 - IX ZR 115/12 - MDR 2013, 620 Rn. 4; Urteile vom 25. Juni 1996 - VI ZR 117/95 - BGHZ 133, 129 und vom 4. Februar 1997- VI ZR 306/95 - BGHZ 134, 343 .).
  • OLG München, 03.07.2018 - 5 U 915/18

    Darlegungs- und Beweislast für den Zugang eines die Kenntnis von der

    Denn die insoweit von ihm in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 14.02.2013, IX ZR 115/12 Rn. 4 und Urt. v. 04.10.2001, IX ZR 81/99 Rn. 16 Juris) erklären sich nicht dazu, ob das Wissen eines Sachbearbeiters erforderlich ist, sondern dazu, ob dass Wissen eines Sachbearbeiters zugerechnet werden kann.

    Insoweit wird im Beschl. v. 14.02.2013, IX ZR 115/12 Rn. 4 auf das auch vom Beklagten zitierte Urteil des OLG München, 26 U 6853/91, vom 27.04.1992 verwiesen, in dem es ausdrücklich unter Ziffer 4.b der Gründe heißt, dass sich "der beklagte Freistaat ... die mögliche Kenntnis des zuständigen Vollstreckungssachbearbeiters entgegenhalten lassen" müsse.

  • LG Bonn, 07.12.2018 - 1 O 85/18

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher

  • AG Köln, 30.11.2015 - 142 C 314/15

    Wissenszurechnung von Vollziehungsbeamten bei Vermutung der Kenntnis vom

  • LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher, Indiz

  • OLG Brandenburg, 14.12.2022 - 7 U 128/21

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen einer Fluglinie auf fällige

  • LG Bonn, 29.12.2017 - 1 O 274/17

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlungsvereinbarung, Zahlungsunfähigkeit

  • VG Darmstadt, 23.06.2023 - 5 K 759/23

    Untätigkeitsklage infolge unterbliebener Weiterleitung eines Einbürgerungsantrags

  • LG Hamburg, 22.03.2019 - 336 O 459/17

    Insolvenzanfechtung: Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen; Zurechnung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht