Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29203
BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13 (https://dejure.org/2014,29203)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2014 - IX ZR 199/13 (https://dejure.org/2014,29203)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2014 - IX ZR 199/13 (https://dejure.org/2014,29203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,29203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 BGB, § 665 BGB, § 675 BGB
    Steuerberaterhaftung: Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresberichte des Bundesfinanzhofs; eigenmächtige Rücknahme eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einsicht in die Jahresberichte des BFH ohne besonderen Anlass als Verpflichtung eines Steuerberaters; Eigenmächtige Rücknahme des im Auftrag eines Mandanten eingelegten Einspruchs durch den Steuerberater

  • Anwaltsblatt

    BGH §§ 675, 665
    Abweichungen von Weisungen des Mandanten

  • rewis.io

    Steuerberaterhaftung: Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresberichte des Bundesfinanzhofs; eigenmächtige Rücknahme eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 675; BGB § 665
    Pflicht des Beraters zur Befolgung von Weisungen des Mandanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 675, 665
    Einsicht in die Jahresberichte des BFH ohne besonderen Anlass als Verpflichtung eines Steuerberaters; Eigenmächtige Rücknahme des im Auftrag eines Mandanten eingelegten Einspruchs durch den Steuerberater

  • rechtsportal.de

    Einsicht in die Jahresberichte des BFH ohne besonderen Anlass als Verpflichtung eines Steuerberaters; Eigenmächtige Rücknahme des im Auftrag eines Mandanten eingelegten Einspruchs durch den Steuerberater

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflichten des Steuerberaters im Zusammenhang mit einer absehbaren Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Steuerberater darf für Mandanten eingelegten Einspruch nicht eigenmächtig zurücknehmen - Ohne Anlass keine Verpflichtung Jahresberichte des Bundesfinanzhofs einzusehen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die eigenmächtige Einspruchsrücknahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Informationspflichten des Steuerberaters - und die auszuwertende Fachliteratur

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Jahresberichte des BFH gehören nicht zu den einschlägigen Fachzeitschriften eines Steuerberaters

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung eines Steuerberaters, ohne besonderen Anlass die Jahresberichte des Bundesfinanzhofs einzusehen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine eigenmächtige Einspruchsrücknahme

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    BGH §§ 675, 665
    Abweichungen von Weisungen des Mandanten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Steuerberater darf Einspruch nicht eigenmächtig zurücknehmen

  • das-gesellschaftsrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Fehlende Anreize bei der Einspruchrücknahme

  • klartext-jura.de (Kurzinformation)

    Ist DStR Pflichtlektüre für Steuerberater?

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Wissen Sie welche einschlägigen Fachzeitschriften Sie lesen müssen, um eine evtl. Haftung zu vermeiden?

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    BGH §§ 675, 665
    Abweichungen von Weisungen des Mandanten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 770
  • MDR 2014, 1315
  • VersR 2015, 463
  • WM 2014, 2274
  • DB 2014, 2399
  • AnwBl 2014, 1058
  • AnwBl Online 2014, 380
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13
    Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung sei auch dann anzunehmen, wenn die Hauptwohnung verlegt und die bisherige Wohnung als Zweitwohnung am Beschäftigungsort beibehalten werde (VI R 23/07, BFHE 224, 420; VI R 58/06, BFHE 224, 413; VI R 53/07, nv; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256).

    Im Jahresbericht 2007 sei unter Punkt D. I. 2 unter dem Schlagwort "Doppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen" über das im sechsten Senat anhängige Revisionsverfahren VI R 23/07 berichtet worden.

    Der Bundesfinanzhof habe dem Verfahren VI R 23/07 ersichtlich eine besondere Bedeutung beigemessen.

    Der Bundesfinanzhof verneinte in ständiger Rechtsprechung die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und von der am Beschäftigungsort beibehaltenen oder von einer dort neu begründeten Zweitwohnung aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging (BFHE 115, 322, 325 f; 126, 511, 513 f; 126, 518, 520; vgl. auch BFHE 224, 420, 423); die doppelte Haushaltsführung sei in einem solchen Fall nicht beruflich, sondern privat veranlasst.

    b) Die zitierte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wurde in der Kommentar- und Aufsatzliteratur kritisiert (vgl. etwa Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Aufl., § 9 Rn. 147 sowie die Nachweise bei BFHE 224, 420, 423).

    Das Amtsgericht hat eine in der Zeitschrift EStB 2008, 27 veröffentlichte Rechtsprechungsübersicht herangezogen, in welcher auf das Revisionsverfahren VI R 23/07 hingewiesen worden ist.

    Das Revisionsverfahren VI R 23/07 wurde überdies in den Jahresberichten des Bundesfinanzhofs von 2008 und 2009 erwähnt.

    Eine Datenbank-Recherche zum Themenkreis der Wegverlegungsfälle mit dem bekannten Aktenzeichen VI R 23/07 führt sehr schnell zu diesem Aufsatz und zu weiteren Aufsätzen in der genannten Zeitschrift.

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13
    Darlegungs- und beweispflichtig für den Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden ist der geschädigte Mandant (BGH, Urteil vom 30. September 1993 - IX ZR 73/93, BGHZ 123, 311, 313; vom 5. Februar 2009 - IX ZR 6/06, WM 2009, 715 Rn. 7).

    Es handelt sich um einen Anwendungsfall des Anscheinsbeweises (BGH, Urteil vom 30. September 1993 - IX ZR 73/93, BGHZ 123, 311, 314 ff; vom 20. März 2008 - IX ZR 104/05, WM 2008, 1042 Rn. 12; Beschluss vom 15. Mai 2014 - IX ZR 267/12, WM 2014, 1379 Rn. 2; G. Fischer, aaO Rn. 1113).

  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 104/05

    Anforderungen an den Nachweis beratungsgerechten Verhaltens

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13
    aa) Die Frage, wie sich der Mandant auf eine gemäß § 665 Satz 2 BGB geschuldete Rückfrage verhalten hätte, gehört ebenso wie diejenige nach der Reaktion auf eine pflichtgemäße Beratung hin zur haftungsausfüllenden Kausalität, die nach § 287 Abs. 1 ZPO zu beurteilen ist (BGH, Urteil vom 11. Mai 1995 - IX ZR 140/94, BGHZ 129, 386, 399; vom 20. März 2008 - IX ZR 104/05, WM 2008, 1042 Rn. 12; G. Fischer, aaO Rn. 1100; Gehrlein, Anwalts- und Steuerberaterhaftung, 2. Aufl., S. 65).

    Es handelt sich um einen Anwendungsfall des Anscheinsbeweises (BGH, Urteil vom 30. September 1993 - IX ZR 73/93, BGHZ 123, 311, 314 ff; vom 20. März 2008 - IX ZR 104/05, WM 2008, 1042 Rn. 12; Beschluss vom 15. Mai 2014 - IX ZR 267/12, WM 2014, 1379 Rn. 2; G. Fischer, aaO Rn. 1113).

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 31/08

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13
    Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung sei auch dann anzunehmen, wenn die Hauptwohnung verlegt und die bisherige Wohnung als Zweitwohnung am Beschäftigungsort beibehalten werde (VI R 23/07, BFHE 224, 420; VI R 58/06, BFHE 224, 413; VI R 53/07, nv; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256).

    Im Jahresbericht 2009 wurden unter der Überschrift "Doppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen" weitere anhängige Revisionsverfahren aufgeführt (VI R 58/06, VI R 53/07 und VI R 31/08).

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 53/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13
    Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung sei auch dann anzunehmen, wenn die Hauptwohnung verlegt und die bisherige Wohnung als Zweitwohnung am Beschäftigungsort beibehalten werde (VI R 23/07, BFHE 224, 420; VI R 58/06, BFHE 224, 413; VI R 53/07, nv; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256).

    Im Jahresbericht 2009 wurden unter der Überschrift "Doppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen" weitere anhängige Revisionsverfahren aufgeführt (VI R 58/06, VI R 53/07 und VI R 31/08).

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13
    Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung sei auch dann anzunehmen, wenn die Hauptwohnung verlegt und die bisherige Wohnung als Zweitwohnung am Beschäftigungsort beibehalten werde (VI R 23/07, BFHE 224, 420; VI R 58/06, BFHE 224, 413; VI R 53/07, nv; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256).

    Im Jahresbericht 2009 wurden unter der Überschrift "Doppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen" weitere anhängige Revisionsverfahren aufgeführt (VI R 58/06, VI R 53/07 und VI R 31/08).

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04

    Anwaltshaftung bei gerichtlicher Fehlentscheidung; Voraussetzungen der Zurechnung

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13
    a) Grundsätzlich ist der rechtliche Berater - der Steuerberater ebenso wie der Rechtsanwalt - verpflichtet, die Weisungen seines Mandanten zu befolgen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1968 - VI ZR 24/66, VersR 1968, 792, 794; vom 10. Juni 1980 - VI ZR 127/79, VersR 1980, 925; vom 20. März 1984 - VI ZR 154/82, WM 1984, 1024; vom 15. November 2007 - IX ZR 44/04, BGHZ 174, 205 Rn. 8; Vill in Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl., Rn. 841).

    Weicht der Berater von einer Weisung des Mandanten ab, liegt darin eine Pflichtverletzung, die ihn zum Schadensersatz verpflichten kann (BGH, Urteil vom 15. November 2007, aaO).

  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07

    Pflichten eines Steuerberaters bei Erklärung von Einkünften aus der Veräußerung

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13
    Ferner kann ins Gewicht fallen, mit welchem Aufwand - auch an Kosten - der neuen Rechtsentwicklung im Interesse des Mandanten Rechnung getragen werden kann (BGH, Urteil vom 6. November 2008 - IX ZR 140/07, BGHZ 178, 258 Rn. 9; vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, WM 2010, 2050 Rn. 17).

    Ein Steuerberater ist nicht gehalten, die monatlich als Anlage zum Bundessteuerblatt erscheinende Liste der beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren durchzusehen (BGH, Urteil vom 6. November 2008, aaO Rn. 25).

  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09

    Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13
    Ferner kann ins Gewicht fallen, mit welchem Aufwand - auch an Kosten - der neuen Rechtsentwicklung im Interesse des Mandanten Rechnung getragen werden kann (BGH, Urteil vom 6. November 2008 - IX ZR 140/07, BGHZ 178, 258 Rn. 9; vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, WM 2010, 2050 Rn. 17).

    Er darf vielmehr darauf vertrauen, über etwaige neue Rechtsentwicklungen durch die allgemeinen steuerrechtlichen Fachpublikationen unterrichtet zu werden (BGH, Urteil vom 23. September 2010, aaO, Rn. 24 ff).

  • BGH, 16.06.1988 - IX ZR 69/87

    Haftungsausfüllende Kausalität der Amtspflichtverletzung eines Notars

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13
    Entgegen der in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat geäußerten Ansicht des Klägers und Revisionsbeklagten geht es insoweit jedoch nicht um die Fragen des rechtmäßigen Alternativverhaltens und der hypothetischen Kausalität, sondern allein um die Anspruchsvoraussetzung der Kausalität der unterlassenen Nachfrage für den entstandenen Schaden (vgl. G. Fischer, aaO Rn. 1098; BGH, Urteil vom 16. Juni 1988 - IX ZR 69/87, WM 1988, 1454, 1156 f zur Notarhaftung; vom 2. Juli 1992 - IX ZR 256/91, WM 1992, 2020, 2022 zur Anwaltshaftung).
  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 256/91

    Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen versäumten Vorbehalts beschränkter

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden

  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 53/05

    Pflichten des Steuerberaters im Hinblick auf die Kirchensteuerbelastung

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im

  • BGH, 15.05.2014 - IX ZR 267/12

    Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftung: Beweiserleichterung für den

  • BFH, 14.02.1975 - VI R 125/74

    Doppelte Haushaltsführung - Kosten - Werbungskosten - Abzugsfähigkeit -

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 112/75

    Werbungskosten - Fahrtkosten - Höhe der Fahrtkosten

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76

    Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem

  • BGH, 20.02.1968 - VI ZR 24/66

    Haftung eines Notars auf Grund der Annahme einer notarischen Tätigkeit -

  • BGH, 10.06.1980 - VI ZR 127/79

    Schadensersatzanspruch gegen Anwalt wegen eigenmächtiger Fristverlängerung -

  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 154/82

    Pflicht des Auftragnehmers bei Erteilung des Auftrags aufgrund besonderer

  • BGH, 09.11.2017 - IX ZR 270/16

    Rechtsanwaltshaftung: Steuernachzahlung als ersatzfähiger Schaden bei

    Weicht der Berater von einer Weisung des Mandanten ab, liegt darin eine Pflichtverletzung, die ihn grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet (BGH, Urteil vom 20. März 1984 - VI ZR 154/82, WM 1984, 1025; vom 15. November 2007 - IX ZR 44/04, BGHZ 174, 205 Rn. 8; vom 25. September 2014 - IX ZR 199/13, WM 2014, 2274 Rn. 19).

    Vor der Abweichung hat er jedoch dem Auftraggeber Anzeige zu machen und dessen Entscheidung abzuwarten, wenn nicht mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist (BGH, Urteil vom 25. September 2014, aaO).

  • OLG Jena, 26.01.2024 - 9 U 364/18

    Anwaltshaftung, Fehlberatung, Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

    (1) Über die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich der Rechtsanwalt anhand von amtlichen Sammlungen und einschlägigen Fachzeitschriften zu informieren (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2014 - IX ZR 199/13 -, juris Rn. 11).

    Insoweit hatte der Bundesgerichtshof schon bisher eine gesteigerte Pflicht zur Kenntnisnahme der Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Schrifttums einschließlich der Aufsatzliteratur angenommen, soweit ein Rechtsgebiet auf Grund eindeutiger Umstände in der Entwicklung begriffen und neue höchstrichterliche Rechtsprechung zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 25. September 2014 - IX ZR 199/13 -, juris Rn. 12; Urteil vom 21. September 2000 - IX ZR 127/99 -, juris Rn. 49; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juli 2019 - I-23 U 180/18 -, juris Rn. 21).

    Dem Rechtsanwalt muss zur Erfassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein realistischer Toleranzrahmen zugebilligt werden, wobei es hinsichtlich dessen Bestimmung auf die besonderen Umstände des Einzelfalls ankommt (BGH, Urteil vom 25. September 2014 - IX ZR 199/13 -, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 21. September 2000 - IX ZR 127/99 -, juris Rn. 49; Vill, in: Fischer/Vill/Fischer/Pape/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 5. Aufl. 2020, § 2 Rn. 81).

  • OLG Köln, 30.09.2015 - 16 U 46/15

    Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater wegen der Rücknahme von

    Die von dem Landgericht zugrunde gelegte Entscheidung des BGH vom 25.9.2014 (- IX ZR 199/13, NJW 2015, 770ff.) sieht eine eigenmächtige Einspruchsrücknahme als Pflichtverletzung an.

    Grundsätzlich hat der Steuerberater für die Kenntnis des Steuerrechts einzustehen (Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 5. Auflage 2014, Rz. 96 und 234), er hat die höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten (vgl BGH vom 25.09.2014 - IX ZR 199/13, a.a.O., Tz. 11; Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rz. 229) und muss auch eine sich anbahnende Rechtsprechungsänderung unter Umständen in Betracht ziehen (vgl BGH vom 25.09.2014 - IX ZR 199/13, a.a.O., Tz. 12).

    Zwar hat der Steuerberater sich über die steuerrechtliche Entwicklung anhand von Fachzeitschriften zu informieren und insbesondere eine Änderung der Rechtsprechung dann in Betracht zu ziehen, wenn ein oberstes Gericht sie in Aussicht stellt (vgl. BGH vom 25.9.2014 - IX ZR 199/13, a.a.O., Tz. 12).

    Dass die Beklagte bei Durchsicht dieser Zeitschriften hätte erkennen können, dass der EuGH die Verpachtung eines Hausbootes als Grundstücks-Verpachtung im Sinne der Umsatzsteuertatbestände ansieht - wie letztlich in der Entscheidung vom 15.11.2012 ausgesprochen - hat die auch für diese Umstände darlegungs- und beweispflichtige (vgl. BGH vom 25.9.2014 - IX ZR 199/13, a.a.O., Tz. 16) Klägerin schon nicht dargetan.

  • VerfGH Bayern, 07.02.2019 - 60-VI-17

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des

    Sie beanstandete, das Berufungsgericht habe ihren nachgelassenen Schriftsatz vom 16. Mai 2017 und insbesondere die darin zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2004 (NJW 2004, 2817) sowie vom 25. September 2014 (NJW 2015, 770) unberücksichtigt gelassen.

    c) Ebenso wenig hat das Landgericht den Vortrag zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übergangen, wonach derjenige, der einer Forderung einen Schadensersatzanspruch entgegenhalten will, neben der Pflichtverletzung auch den Eintritt eines Schadens und den Ursachenzusammenhang zwischen vermeintlicher Pflichtverletzung und angeblichem Schaden darzulegen und zu beweisen hat (BGH vom 25.9.2014 NJW 2015, 770).

  • OLG Rostock, 12.12.2019 - 25 U 1/16

    Rechtsanwaltshaftung: Aufklärungspflichten hinsichtlich der Geltendmachung des

    Zu den Pflichten eines Rechtsanwalts zählt es grundsätzlich, die Weisungen seines Mandanten zu befolgen (BGH, Urteil vom 25. September 2014 - IX ZR 199/13 -, Rn. 19, juris).
  • BGH, 27.02.2019 - AnwZ (Brfg) 36/17

    Bestimmtheitsanforderungen an den Zulassungsbescheid eines Syndikusrechtsanwalts

    Anders würde sich auch ein selbständiger Berater nicht verhalten, der aufgrund eines Auftragsverhältnisses tätig wird (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25. September 2014 - IX ZR 199/13, WM 2014, 2274 Rn. 20).
  • OLG München, 23.11.2016 - 15 U 3222/15

    Haftung des Steuerberaters für unterlassenen Hinweis auf die

    Zwischen der Pflichtverletzung und dem geltend gemachten Schaden muss eine ursächliche Verknüpfung in dem Sinne bestehen, dass das dem Berater vorgeworfene Handeln oder Unterlassen nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfällt (BGH, Urt. v. 25.09.2014 - IX ZR 199/13, NJW 2015, 770, Rn. 23).

    Die Pflichtverletzung, die in einer Unterlassung besteht, ist dann kausal, wenn die gebotene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass die eingetretene Schadensfolge entfiele (BGH, Urt. v. 25.09.2014 - IX ZR 199/13, NJW 2015, 770, Rn. 23; Greger in Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 4. Aufl. 2014, § 19 Rn. 15).

  • LG Münster, 18.11.2020 - 110 O 7/20
    Zwischen der Pflichtverletzung und dem geltend gemachten Schaden muss eine ursächliche Verknüpfung in dem Sinne bestehen, dass das dem Berater vorgeworfene Handeln oder Unterlassen nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfällt (BGH, Urt. v. 25.09.2014 - IX ZR 199/13, NJW 2015, 770, Rn. 23).

    Die Pflichtverletzung, die in einer Unterlassung besteht, ist dann kausal, wenn die gebotene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass die eingetretene Schadensfolge entfiele (BGH, Urt. v. 25.09.2014 - IX ZR 199/13, NJW 2015, 770, Rn. 23).

  • OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 17 U 151/16

    § 280 BGB, § 7 PartGG, § 124 HGB, § 153 AO, § 371 AO, ...

    Dies ist anzunehmen, wenn bei zutreffender rechtlicher Beratung durch den Steuerberater vom Standpunkt eines vernünftigen Betrachters aus allein eine Entscheidung des Mandanten nahegelegen hätte (BGH, Urteil vom 25. September 2014 - IX ZR 199/13 -, Rn. 26, juris; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - IX ZR 267/12 -, Rn. 2, juris).
  • OLG München, 13.07.2022 - 15 U 8880/21

    Regressanspruch eines "Diesel-Klägers" gegen seinen Prozessbevollmächtigten

    Hat ein Rechtsanwalt eine Angelegenheit aus einem solchen Bereich zu bearbeiten, muss er die Rechtsprechung der Instanzgerichte heranziehen, die gängigen Fachzeitschriften sowie Kommentare durchsehen und auch Spezialzeitschriften in angemessener Zeit durchsehen, wobei ihm ein realistischer Toleranzrahmen zuzubilligen ist (BGH, Urteil vom 30.09.1993 - IX ZR 211/92, NJW 1993, 3323; BGH, Urteil vom 21.09.2000 - IX ZR 127/99, NJW 2001, 675 - jeweils für RA; BGH, Urteil vom 06.11.2008 - IX ZR 140/07, NJW 2009, 1593; BGH, Urteil vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09, Rn. 17, BeckRS 2010, 24959 und juris; BGH, Urteil vom 25.09.2014 - IX ZR 199/13, NJW 2015, 770 jeweils - für StB).
  • KG, 09.03.2015 - 23 U 112/11

    Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters wegen unrichtiger anwaltlicher

  • OLG Düsseldorf, 16.07.2019 - 23 U 180/18

    Haftung eines Steuerberaters

  • OLG Hamm, 26.07.2022 - 28 U 132/21

    Regress gegen einen Rechtsanwalt; Beachtung der einschlägigen höchstrichterlichen

  • LG Kassel, 14.10.2020 - 8 O 2244/17

    Die Zurechnung eines Schadensbeitrags des zweiten Steuerberaters als

  • LG Aachen, 05.11.2014 - 11 O 376/10

    Schadensersatzbegehren wegen eines Behandlungsfehlers; Darlegungs- und Beweislast

  • AG Schwelm, 22.09.2022 - 22 C 247/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht