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   BGH, 23.01.2014 - IX ZB 33/13   

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https://dejure.org/2014,1636
BGH, 23.01.2014 - IX ZB 33/13 (https://dejure.org/2014,1636)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2014 - IX ZB 33/13 (https://dejure.org/2014,1636)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - IX ZB 33/13 (https://dejure.org/2014,1636)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 212 InsO, § 287 Abs 2 InsO
    Einstellung des Insolvenzverfahrens: Wegfall des Eröffnungsgrundes nach Erteilung der Restschuldbefreiung im noch laufenden Verfahren

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfalls des Insolvenzeröffnungsgrundes nach Erteilung der Restschuldbefreiung

  • zvi-online.de

    InsO §§ 212, 287 Abs. 2
    Keine Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes nach erteilter Restschuldbefreiung

  • rewis.io

    Einstellung des Insolvenzverfahrens: Wegfall des Eröffnungsgrundes nach Erteilung der Restschuldbefreiung im noch laufenden Verfahren

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Wegfall des Eröffnungsgrundes für ein Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfalls des Insolvenzeröffnungsgrundes nach Erteilung der Restschuldbefreiung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Erteilung der Restschuldbefreiung nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Restschuldbefreiung - und das noch laufende Insolvenzverfahren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes bei Restschuldbefreiung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes nach vorzeitiger Restschuldbefreiung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes nach vorzeitiger Restschuldbefreiung

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverfahren: in der Kürze liegt die Würze - für den Schuldner

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverfahren: In der Kürze liegt die Würze - für den Schuldner

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes nach vorzeitiger Restschuldbefreiung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 565
  • ZIP 2014, 18
  • MDR 2014, 370
  • NZI 2014, 229
  • WM 2014, 359
  • DB 2014, 657
  • Rpfleger 2014, 332
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 247/08

    Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 23.01.2014 - IX ZB 33/13
    Nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung wurde dem Schuldner während des laufenden Insolvenzverfahrens entsprechend der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2009 (IX ZB 247/08, BGHZ 183, 258 ff) rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt.

    Nach der ursprünglichen Konzeption des § 287 Abs. 2 InsO ging der Entscheidung über die Restschuldbefreiung also stets die Beendigung des Insolvenzverfahrens voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009, aaO Rn. 19 ff).

    Um dem Willen des Gesetzgebers zum Erfolg zu verhelfen, dem Schuldner sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen (vgl. § 1 Satz 2 InsO), hat der Senat entschieden, dass für die Erteilung der Restschuldbefreiung nicht in jedem Fall das Ende des Insolvenzverfahrens abgewartet werden muss, auf dessen Dauer der Schuldner keinen Einfluss hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009, aaO, insbesondere Rn. 16 ff).

  • BGH, 25.09.2008 - IX ZB 205/06

    Geltendmachung der Restschuldbefreiung in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 23.01.2014 - IX ZB 33/13
    Richtig ist zwar, dass sich diese Forderungen, von den hier nicht vorliegenden Ausnahmen des § 302 InsO abgesehen, aufgrund der Restschuldbefreiung in unvollkommene Verbindlichkeiten umwandeln, die zwar weiterhin erfüllbar, aber deren Durchsetzung nicht mehr erzwingbar ist (BGH, Beschluss vom 25. September 2008 - IX ZB 205/06, WM 2008, 2219 Rn. 11 mwN).
  • AG Göttingen, 02.09.2009 - 74 IN 34/03

    Erteilung einer Restschuldbefreiung nach Ablauf der Laufzeit einer

    Auszug aus BGH, 23.01.2014 - IX ZB 33/13
    Der Senat hat deshalb schon in seiner Entscheidung vom 3. Dezember 2009 über die vorzeitige Restschuldbefreiung festgestellt, dass auch danach eine Verteilung des bis zum Ablauf der Abtretungsfrist in die Masse gefallenen Vermögens und Neuerwerbs möglich ist, weil der Insolvenzbeschlag insoweit bis zur Aufhebung des Verfahrens aufrecht erhalten bleibt (BGH, aaO Rn. 22; ebenso bereits Amtsgericht Göttingen, NZI 2009, 779, 780).
  • BGH, 18.09.2014 - VII ZR 58/13

    Aufnahme eines unterbrochenen Revisionsverfahrens gegen den Insolvenzverwalter in

    Wäre die Restschuldbefreiung in einem inländischen Insolvenzverfahren vor dessen Aufhebung erteilt worden, müssten angemeldete und festgestellte Insolvenzforderungen im Verfahren weiterhin berücksichtigt werden und an einer Verteilung des bis zum Ablauf der Abtretungsfrist in die Masse gefallenen Vermögens und Neuerwerbs teilnehmen (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 247/08, BGHZ 183, 258 Rn. 22; Beschluss vom 23. Januar 2014 - IX ZB 33/13, WM 2014, 359 Rn. 9, Rn. 13 ff.).

    Diesem Zweck liefe es zuwider, wenn ein Gläubiger wegen einer bereits erlangten Restschuldbefreiung an einer Durchsetzung seiner Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens gehindert wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014, aaO, Rn. 14).

  • BGH, 25.02.2016 - IX ZB 74/15

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners

    Auf die Frage, ob die Nachtragsverteilung nach Erteilung der Restschuldbefreiung angeordnet werden kann (so BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - IX ZB 172/07, NZI 2008, 560 Rn. 9; LG Dessau-Roßlau, NZI 2012, 281; Ines Meyer, aaO, S. 281 ff), kommt es nicht an (vgl. im Übrigen auch BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - IX ZB 33/13, NZI 2014, 229).
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