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   BGH, 21.11.2013 - IX ZB 44/12   

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https://dejure.org/2013,36202
BGH, 21.11.2013 - IX ZB 44/12 (https://dejure.org/2013,36202)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2013 - IX ZB 44/12 (https://dejure.org/2013,36202)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2013 - IX ZB 44/12 (https://dejure.org/2013,36202)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 38 EGV 44/2001, Art 38 ff EGV 44/2001
    Vollstreckbarerklärung eines französischen Kassationsurteils hinsichtlich durch Auslegung ermittelter Forderungen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckbarerklärung im Inland von in einem ausländischen Vollstreckungstitel nicht ausdrücklich erwähnten Forderungen

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Vollstreckungstitels auch bezüglich darin nicht erwähnter, im Erststaat jedoch beitreibbarer Forderungen

  • Betriebs-Berater

    Exequaturverfahren - Auslegung eines ausländischen Vollstreckungstitels

  • rewis.io

    Vollstreckbarerklärung eines französischen Kassationsurteils hinsichtlich durch Auslegung ermittelter Forderungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Brüssel I-VO Art. 38 ff.
    Vollstreckbarerklärung im Inland von in einem ausländischen Vollstreckungstitel nicht ausdrücklich erwähnten Forderungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Exequaturverfahren - Auslegung eines ausländischen Vollstreckungstitels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 702
  • ZIP 2014, 194
  • MDR 2014, 112
  • FamRZ 2014, 295
  • WM 2014, 42
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 73/84

    Bestimmheit eines ausländischen Titels; Vollstreckbarerklärung einer in der

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - IX ZB 44/12
    Der Titel kann notfalls durch das Vollstreckungsorgan ausgelegt werden, soweit dieser aus sich heraus genügend bestimmt ist oder jedenfalls sämtliche Kriterien für seine Bestimmbarkeit eindeutig festlegt (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1985 - IVb ZR 73/84, NJW 1986, 1440).

    Bei Vollstreckungstiteln aus dem Ausland gelten diese Anforderungen nicht für die ausländische Entscheidung selbst, sondern vielmehr für die inländische Entscheidung über die Vollstreckbarkeit, welche maßgebliche Grundlage für die Zwangsvollstreckung im Inland ist (BGH, Urteil vom 6. November 1985, aaO S. 1441; Beschluss vom 4. März 1993 - IX ZB 55/92, BGHZ 122, 16, 18).

    Diese ist möglich, wenn sich die Kriterien hierfür aus den ausländischen Vorschriften oder ähnlichen im Inland gleichermaßen zugänglichen und sicher feststellbaren Umständen ableiten lassen (BGH, Urteil vom 6. November 1985, aaO S. 1441; Spiecker genannt Döhmann, Die Anerkennung von Rechtskraftwirkungen ausländischer Urteile, 2002, S. 156).

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - IX ZB 44/12
    Bei Vollstreckungstiteln aus dem Ausland gelten diese Anforderungen nicht für die ausländische Entscheidung selbst, sondern vielmehr für die inländische Entscheidung über die Vollstreckbarkeit, welche maßgebliche Grundlage für die Zwangsvollstreckung im Inland ist (BGH, Urteil vom 6. November 1985, aaO S. 1441; Beschluss vom 4. März 1993 - IX ZB 55/92, BGHZ 122, 16, 18).

    aa) Sollte der ausländische Titel den deutschen Anforderungen an die Bestimmtheit nicht genügen, hat das deutsche Gericht im Interesse der Titelfreizügigkeit eine Konkretisierung oder Ergänzung des Ausspruchs durch Auslegung im Exequaturverfahren vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 1993, aaO S. 18 f; vom 30. November 2011 - III ZB 19/11, WM 2012, 179 Rn. 6).

  • BGH, 30.11.2011 - III ZB 19/11

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - IX ZB 44/12
    aa) Sollte der ausländische Titel den deutschen Anforderungen an die Bestimmtheit nicht genügen, hat das deutsche Gericht im Interesse der Titelfreizügigkeit eine Konkretisierung oder Ergänzung des Ausspruchs durch Auslegung im Exequaturverfahren vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 1993, aaO S. 18 f; vom 30. November 2011 - III ZB 19/11, WM 2012, 179 Rn. 6).

    Nur wenn dies nicht zuverlässig möglich ist, muss der Antrag zurückgewiesen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2011, aaO).

  • BGH, 16.09.1993 - IX ZR 255/92

    Umwandlung des Befreiungsanspruches im Konkurs des Gläubigers

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - IX ZB 44/12
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann diese Auslegung - wie diejenige aller staatlichen Hoheitsakte - selbst nachprüfen (BGH, Urteil vom 16. September 1993 - IX ZR 255/92, NJW 1994, 49, 50; MünchKomm-ZPO/Krüger, 4. Aufl., § 546 Rn. 6 mwN).
  • LG Stuttgart, 27.10.2004 - 17 O 547/04

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Keine Vollstreckbarerklärung eines Urteils

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - IX ZB 44/12
    Da das Kassationsurteil nach französischem Recht auch ohne ausdrücklichen Ausspruch die Verpflichtung enthält, die im Hinblick auf die aufgehobene Entscheidung erhaltenen Zahlungen zu erstatten, ist es einer Vollstreckbarerklärung im Inland zugänglich (Seidl, aaO S. 178; Smyrek, RIW 2005, 695, 696 mwN; vgl. auch Geimer, IZPR, 6. Aufl., Rn. 3160c; ders. in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 722 Rn. 56d; Rauscher/Mankowski, aaO; a.A. LG Stuttgart, RIW 2005, 709, 710).
  • BGH, 24.09.2015 - IX ZB 84/13

    Vollstreckbarerklärungsverfahren: Konkretisierung eines nach deutschem Recht

    Gegebenenfalls muss hierzu auch eine Beweisaufnahme zum ausländischen Recht durchgeführt werden, wenn sich hieraus der konkrete Inhalt des Titels ergibt (BGH, Beschluss vom 30. November 2011, aaO; Beschluss vom 21. November 2013 - IX ZB 44/12, WM 2014, 42 Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 11.05.2020 - 7 W 46/19

    Anerkennung eines ausländischen Zahlungstitels

    Das Urteil ist vielmehr auszulegen und zu ergänzen, wenn sich die Kriterien hierfür nach den ausländischen Vorschriften oder ähnlichen im Inland gleichermaßen zugänglichen und sicher feststellbaren Umständen ableiten lassen (BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - IX ZB 44/12, NJW 2014, 702; Beschluss vom 30.11.2011 - III ZB 19/11, MDR 2012, 186).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2018 - 26 W 45/15

    Versagung der Vollstreckbarerklärung nach Art. 45 Abs. 1 EuGVVO für ausländisches

    Die im Beschlusstenor vorgenommene Bestimmung der Zinshöhe, die den in dem polnischen Urteil zuerkannten Zinsansprüchen zugrunde zu legen ist, trägt dem Erfordernis Rechnung, dass ein ausländischer Titel im Exequaturverfahren im Wege der Auslegung so zu konkretisieren oder ergänzen ist, dass den nach deutschem Recht zu stellenden Anforderungen an die Bestimmtheit des Titels Rechnung getragen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21.11.2013, IX ZB 44/12, Rn. 9, zit. nach juris).
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