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   BGH, 18.02.2014 - XI ZB 12/13   

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https://dejure.org/2014,3116
BGH, 18.02.2014 - XI ZB 12/13 (https://dejure.org/2014,3116)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2014 - XI ZB 12/13 (https://dejure.org/2014,3116)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - XI ZB 12/13 (https://dejure.org/2014,3116)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Wegfall der Pflicht zur Fristenkontrolle bei Handaktenvorlage

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eigenverantwortliche Prüfung des Ablaufs von Rechtsmittelbegründungsfristen durch einen Rechtsanwalt bei vorgelegter Akte zur Bearbeitung im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung

  • rewis.io

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Wegfall der Pflicht zur Fristenkontrolle bei Handaktenvorlage

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Überwachung des Büropersonals durch den Rechtsanwalt bei der Prüfung der Berufungsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Eigenverantwortliche Prüfung des Ablaufs von Rechtsmittelbegründungsfristen durch einen Rechtsanwalt bei vorgelegter Akte zur Bearbeitung im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwalt darf Rechtsmittelfrist nicht ungeprüft übernehmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vom Anwalt falsch übernommene Berufungsbegründungsfrist

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kontrollpflichten nach ungeprüfter Übertragung einer Frist in die Handakte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 572
  • MDR 2014, 419
  • FamRZ 2014, 752
  • VersR 2015, 730
  • WM 2014, 506
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.05.2012 - V ZB 27/12

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist bzw. bei Versäumung

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - XI ZB 12/13
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Beschlüsse vom 2. November 2011 - XII ZB 317/11, NJW-RR 2012, 293 Rn. 11, vom 31. Mai 2012 - V ZB 27/12, NJW-RR 2012, 1204 Rn. 7 und vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11, NJW-RR 2013, 1010 Rn. 11, jeweils mwN) hat ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen jedenfalls immer dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akte im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt wird.
  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 167/11

    FamFG § 117 Abs. 5; ZPO §§ 233

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - XI ZB 12/13
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Beschlüsse vom 2. November 2011 - XII ZB 317/11, NJW-RR 2012, 293 Rn. 11, vom 31. Mai 2012 - V ZB 27/12, NJW-RR 2012, 1204 Rn. 7 und vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11, NJW-RR 2013, 1010 Rn. 11, jeweils mwN) hat ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen jedenfalls immer dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akte im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt wird.
  • BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01

    Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - XI ZB 12/13
    In diesem Fall obliegt es dem Prozessbevollmächtigten, sich dieser Akte mit besonderer Sorgfalt anzunehmen und sich erforderlichenfalls durch Einsicht in die Akte selbst Gewissheit über den Ablauf der Frist zu verschaffen (BVerfG, NJW 2002, 3014, 3015).
  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 317/11

    Wiedereinsetzung: Umfang der Prüfungspflicht des Anwalts bei Vorlage der Handakte

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - XI ZB 12/13
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Beschlüsse vom 2. November 2011 - XII ZB 317/11, NJW-RR 2012, 293 Rn. 11, vom 31. Mai 2012 - V ZB 27/12, NJW-RR 2012, 1204 Rn. 7 und vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11, NJW-RR 2013, 1010 Rn. 11, jeweils mwN) hat ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen jedenfalls immer dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akte im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt wird.
  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - XI ZB 12/13
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts steht vielmehr im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und verletzt nicht den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs oder wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG, NJW 2003, 281).
  • BGH, 17.03.2004 - IV ZB 41/03

    Überprüfung der Eintragung von Fristen durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - XI ZB 12/13
    Selbst wenn ein Prozessbevollmächtigter die von seiner Büroangestellten in den Fristenkalender eingetragene Frist überprüft, obwohl dies von der Aufgabenstellung her nicht erforderlich wäre, befreit ihn dies nicht davon, im Rahmen seiner Vorbereitung einer Prozesshandlung die Einhaltung der für diese vorgeschriebenen Frist nochmals zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, NJW-RR 2004, 1150).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - XI ZB 12/13
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts steht vielmehr im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und verletzt nicht den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs oder wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG, NJW 2003, 281).
  • BGH, 09.11.2004 - XI ZB 6/04

    Anforderungen an die Einwilligung der Gegenpartei in die Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - XI ZB 12/13
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2004 - XI ZB 6/04, BGHZ 161, 86, 87 mwN), sind nicht erfüllt.
  • OLG Dresden, 07.04.2014 - 22 UF 168/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist im

    Hiervon ausgehend oblag es dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners, den Fristenlauf bei Vorlage der Handakte zur Fertigung der Beschwerdeschrift eigenverantwortlich und selbständig zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2014, XI ZB 12/13, Rdn. 6 ff. m.w.N.; BGH, Beschluss vom 12.11.2013, II ZB 17/12, zitiert nach juris, Rdn. 15 ff. m.w.N.).

    Dies beruht darauf, dass die sorgfältige Vorbereitung einer Prozesshandlung stets auch die Prüfung aller gesetzlichen Anforderungen an ihre Zulässigkeit einschließt; die Pflicht des Verfahrensbevollmächtigten zur eigenverantwortlichen Überprüfung der Frist besteht erst recht, wenn der Verfahrensbevollmächtigte - wie hier - die Frist zuvor nicht überprüft hat, sondern ungeprüft in die Handakte übertragen ließ; wird ihm dann die Akte im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere - also wie im vorliegenden Fall - zur Bearbeitung, vorgelegt, obliegt es dem Verfahrensbevollmächtigten, sich dieser Akte mit besonderer Sorgfalt anzunehmen und sich durch Einsicht in die Akte selbst Gewissheit über den Lauf der Fristen zu verschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2014, XI ZB 12/13, Rdn. 6 ff. m.w.N.; BGH, Beschluss vom 12.11.2013, II ZB 17/12, zitiert nach juris, Rdn. 15 ff. m.w.N.).

    Daran war er -wie ausgeführt - nicht dadurch gehindert, dass er die Notierung von Fristen der Fachangestellten im Büro übertragen hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2013, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 18.02.2014, a.a.O.).

    Die Frage, ob der Verfahrensbevollmächtigte in einem solchen Fall bereits in diesem Zusammenhang seine Sorgfaltspflichten verletzt, hat der BGH bislang offen gelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2014, XI ZB 12/13, zitiert nach juris, Rdn. 6).

  • BGH, 08.07.2014 - II ZB 17/13

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur eigenverantwortlichen Prüfung der Einhaltung

    In diesem Fall obliegt es dem Prozessbevollmächtigten, sich der Akte mit besonderer Sorgfalt anzunehmen und sich erforderlichenfalls durch Einsicht in die Akte selbst Gewissheit über den Ablauf der Frist zu verschaffen (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - XI ZB 12/13, WM 2014, 506 Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2014 - 22 U 123/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Mit Beschluss vom 18. Februar 2014 (Az.: XI ZB 12/13, zitiert nach Juris, Rz. 7) hat der BGH ausgeführt, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen jedenfalls immer dann eigenverantwortlich zu prüfen habe, wenn ihm die Akte im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werde.
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