Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2015 - V ZB 86/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10263
BGH, 26.02.2015 - V ZB 86/13 (https://dejure.org/2015,10263)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2015 - V ZB 86/13 (https://dejure.org/2015,10263)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - V ZB 86/13 (https://dejure.org/2015,10263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,10263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 144 Abs 2 Nr 2 BauGB, § 144 Abs 2 Nr 3 BauGB, § 1287 S 1 Halbs 1 BGB
    Grundbuchverfahren auf Eintragung eines Pfändungsvermerks: Zustimmungserfordernis der Sanierungsbehörde bei Verpfändung eines Anspruchs auf Auflassung eines Grundstücks im Sanierungsgebiet

  • IWW

    § 144 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB, §§ ... 1281, 1282, 1287 Satz 2 Halbsatz 1 BGB, § 78 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 GBO, § 71 FamFG, § 13 Abs. 1 Satz 2 GBO, § 18 Abs. 1 GBO, § 1274 Abs. 1 Satz 1, §§ 1279 ff. BGB, § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO, §§ 24, 51 BauGB, § 144 Abs. 2 BauGB, § 144 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, § 31 WEG, § 1273 Abs. 1, § 1287 Satz 2 Halbsatz 1 BGB, § 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, § 51 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 866 Abs. 1 ZPO, § 1184 Abs. 1 BGB, 1282 BGB, § 144 Abs. 2 Nr. 3 BauGB, § 51 BBauG, § 2 Abs. 1 Satz 1 GrdstVG, §§ 136 ff. BauGB, § 144 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 BauGB, § 136 Abs. 1 Nr. 2 GNotKG

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 144 Abs. 2 Nr. 2 u. 3; BGB § 1287 S. 1
    Genehmigungspflicht bei Verpfändung eines Auflassungsanspruchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpfändung des Anspruchs auf Auflassung eines in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegenden Grundstücks

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verpfändung des Auflassungsanspruchs bedarf bei Sanierungsgrundstücken der sanierungsrechtlichen Genehmigung; Sanierungsbehörde; Sanierungsgebiet

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BauGB § 144 Abs. 2 Nr. 2 und 3; BGB § 1287 Satz 1 Halbs. 1
    Genehmigung der Verpfändung des Auflassungsanspruchs bezüglich in Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks durch Sanierungsbehörde

  • rewis.io

    Grundbuchverfahren auf Eintragung eines Pfändungsvermerks: Zustimmungserfordernis der Sanierungsbehörde bei Verpfändung eines Anspruchs auf Auflassung eines Grundstücks im Sanierungsgebiet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 144 Abs. 2 Nr. 2
    Verpfändung des Anspruchs auf Auflassung eines in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegenden Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstück liegt in Sanierungsgebiet: Verpfändung des Auflassungsanspruchs muss genehmigt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verpfändung eines Auflassungsanspruchs im Sanierungsgebiet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verpfändung eines Anspruchs auf Auflassung eines Grundstücks in Sanierungsgebiet genehmigungspflichtig

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Sanierungsgebiet: Verpfändung des Auflassungsanspruchs muss genehmigt werden!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpfändung eines Anspruchs auf Auflassung eines Grundstücks in Sanierungsgebiet genehmigungspflichtig

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 701
  • NVwZ 2015, 1160
  • DNotZ 2015, 526
  • FGPrax 2015, 150
  • WM 2015, 1771
  • Rpfleger 2015, 461
  • ZfBR 2015, 545
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - V ZB 86/13
    Dies gilt auch, soweit die Erstbeschwerde der Beteiligten zu 2 hätte als unzulässig verworfen werden müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 138).

    Da das Beschwerdegericht die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gleichwohl als zulässig behandelt und in der Sache beschieden hat, ist ihre Rechtsbeschwerde mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 139).

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - V ZB 86/13
    Der Mangel des Antrags muss mit rückwirkender Kraft geheilt werden können (vgl. dazu näher Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014- V ZB 1/12, FGPrax 2014, 192 Rn. 6).
  • OLG Nürnberg, 06.05.2013 - 15 W 494/13

    Grundbuchverfahren betreffend ein Grundstück im Sanierungsgebiet:

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - V ZB 86/13
    Nach Auffassung des Beschwerdegerichts, dessen Entscheidung unter anderem in FGPrax 2013, 161 veröffentlicht ist, bedarf es zur Eintragung des Verpfändungsvermerks der Zustimmung der Gemeinde nach § 144 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB.
  • BGH, 25.09.2009 - V ZR 36/09

    Formell wirksame Betriebskostenabrechnung wegen fehlender Möglichkeit zum

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - V ZB 86/13
    Voraussetzung für eine Analogie ist, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (Senat, Urteil vom 25. September 2009 - V ZR 36/09, NJW 2009, 3644 Rn. 10).
  • BGH, 05.06.2014 - V ZB 16/14

    Zwangsversteigerungssache: Befugnis zur Rechtsbeschwerdeeinlegung gegen den

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - V ZB 86/13
    Es kann schon nicht festgestellt werden, dass die Zwischenverfügung formell (auch) die Beteiligte zu 2 beschwert, da der Antrag auf Grundbucheintragung ausweislich der in Bezug genommenen Urkunde vom 7. Januar 2013 nur namens des Beteiligten zu 1 und zusätzlich für den Gläubiger gestellt worden war (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juni 2014 - V ZB 16/14, NJW-RR 2014, 1279 Rn. 7).
  • BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 37/95

    Löschung eines Verpfändungsvermerks im Wege der Grundbuchberichtigung

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - V ZB 86/13
    Auch wenn bei Verpfändung des Auflassungsanspruchs das Pfandrecht gemäß § 1274 Abs. 1 Satz 1, §§ 1279 ff. BGB außerhalb des Grundbuchs entsteht, kann die Verpfändung im Grundbuch vermerkt werden, wenn eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Verpfänders eingetragen ist (vgl. BayObLG, DNotZ 1996, 554; MüKoBGB/Damrau, 6. Aufl., § 1274 Rn. 30).
  • BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12

    Grundbuchsache: Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - V ZB 86/13
    Sie ist deshalb nicht antragsbefugt gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 GBO (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 2013 - V ZB 209/12, NJW 2014, 1593 Rn. 7).
  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - V ZB 86/13
    Mit Erteilung der Genehmigung wird es rückwirkend vom Zeitpunkt seines Abschlusses an voll wirksam (vgl. Senat, Urteil vom 15. Juni 1960 - V ZR 105/59, BGHZ 32, 383, 389 f.).
  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 198/15

    Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei nachträglicher

    Mit Erteilung der Genehmigung wird es rückwirkend vom Zeitpunkt seines Abschlusses an voll wirksam (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Februar 2015 - V ZB 86/13, DNotZ 2015, 526 Rn. 8 mwN zu dem Erfordernis der Genehmigung der Sanierungsbehörde gemäß § 144 Abs. 2 BauGB).
  • BFH, 25.03.2021 - IX R 10/20

    Privates Veräußerungsgeschäft - Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei Erteilung

    Das Fehlen einer nach § 144 BauGB erforderlichen Genehmigung macht daher sowohl das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (§§ 433 ff., § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--) als auch das dingliche Verfügungsgeschäft (§§ 873, 925 BGB) schwebend unwirksam (vgl. Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, § 144 Rz 28; Mitschang in Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 14. Aufl., § 144 Rz 6; Möller in Schrödter, BauGB, 9. Aufl., § 144 Rz 6; Schmidt-Eichstaedt, Baurecht 1995, 798, 799; Erman/Maier-Reimer/Finkenauer, BGB, 16. Aufl., Vorbemerkung vor § 182 Rz 8, 14; Staudinger/Klumpp (2019) Vorbemerkung zu §§ 182 ff Rz 116; Schießl, juris Die Monatszeitschrift --jM-- 2015, 298, 303; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 26.02.2015 - V ZB 86/13, Wertpapiermitteilungen --WM-- 2015, 1771, Rz 8, m.w.N.).

    Diese Regelung bezweckt mit dem behördlichen Genehmigungsvorbehalt, Rechtsgeschäfte, die sich erschwerend auf den Ablauf der Sanierung auswirken können, zu verhindern (vgl. BGH-Beschluss in WM 2015, 1771, Rz 18).

  • BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21

    Erbringen einer wiederkehrenden Leistung im Sinne des § 1105 Abs. 1 BGB

    Dies gilt auch, soweit die Erstbeschwerde der Beteiligten zu 2 als unzulässig hätte verworfen werden müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 138; Beschluss vom 26. Februar 2015 - V ZB 86/13, FGPrax 2015, 150 Rn. 4).

    Da das Beschwerdegericht die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gleichwohl als zulässig behandelt und in der Sache beschieden hat, ist ihre Rechtsbeschwerde mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 139; Beschluss vom 26. Februar 2015 - V ZB 86/13, FGPrax 2015, 150 Rn. 5).

  • BGH, 11.10.2018 - V ZB 241/17

    Anwendbarkeit des § 111l StPO in der bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassung auf

    a) Voraussetzung für eine Analogie ist, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (Senat, Beschluss vom 26. Februar 2015 - V ZB 86/13, WM 2015, 1771 Rn. 16 mwN).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2020 - 20 W 114/20

    Terrasse als Sondereigentum

    Die bloße Möglichkeit, infolge des Erbvertrags künftig ein Recht an dem Grundstück zu erwerben, genügt nicht (vgl. BGH NJW 2014, 1593 Rn. 7; BGH WM 2015, 1771 Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht