Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26119
BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14 (https://dejure.org/2015,26119)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2015 - I ZB 74/14 (https://dejure.org/2015,26119)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2015 - I ZB 74/14 (https://dejure.org/2015,26119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,26119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 MarkenG, § 19 Abs 4 MarkenG, § 125b Nr 2 MarkenG, Art 102 Abs 2 EGV 207/2009, § 888 Abs 1 S 1 ZPO
    Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Auslegung einer titulierten Auskunftspflicht

  • damm-legal.de

    Zur Auslegung eines Vollstreckungstitels hinsichtlich der Auskunft wegen einer Markenverletzung

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Fall 1, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § ... 575 ZPO, § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 887, 888 ZPO, Art. 34, 36 AEUV, § 125b Nr. 2, § 19 Abs. 1 MarkenG, § 19 Abs. 4 MarkenG, Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung über die Herkunft und den Vertriebsweg markenrechtlich nicht erschöpfter Waren; Auslegung eines eine Auskunftspflicht titulierenden Vollstreckungstitels

  • kanzlei.biz

    Zur Frage der Haftung beim Setzen von Hyperlinks

  • Betriebs-Berater

    Auslegung eines eine Auskunftspflicht titulierenden Vollstreckungstitels

  • rewis.io

    Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Auslegung einer titulierten Auskunftspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 19 Abs. 1; MarkenG § 19 Abs. 4
    Verpflichtung zur Auskunftserteilung über die Herkunft und den Vertriebsweg markenrechtlich nicht erschöpfter Waren; Auslegung eines eine Auskunftspflicht titulierenden Vollstreckungstitels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Begrenzung des Auskunftsverlangens

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Begrenzung des Auskunftsverlangens

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Auslegung eines Vollstreckungstitels hinsichtlich der Auskunft wegen einer Markenverletzung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Reichweite eines markenrechtlichen Auskunftsanspruchs / Titels - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markenverletzung - und die Vollstreckung eines Auskunftstitels

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftsplicht kann aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten eingeschränkt werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung eines eine Auskunftspflicht titulierenden Vollstreckungstitels

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auskunftsplicht kann aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten eingeschränkt werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn ein Gläubiger gegen den Schuldner einen Titel zur Auskunftserteilung erwirkt hat

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen einer titulierten Auskunftspflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1255
  • GRUR 2015, 1248
  • WM 2015, 1949
  • BB 2015, 2434
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    Der Senatsentscheidung "Parfümtestkäufe" (BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - I ZR 27/03, BGHZ 166, 233) lag eine Fallgestaltung zugrunde, bei der die tatsächliche Gefahr einer künstlichen Abschottung der nationalen Märkte bestand.

    Dagegen müssten die Beklagten keine Auskunft über Lieferanten erteilen, bei denen sie auch nach zumutbaren Nachforschungen keine Kenntnis davon erlangt hätten, dass diese nicht erschöpfte Waren geliefert hätten (vgl. BGHZ 166, 233 Rn. 40 - Parfümtestkäufe).

    Der Anspruch des Inhabers einer Gemeinschaftsmarke gegen den Verletzer nach Art. 102 Abs. 2 GMV, § 125b Nr. 2, § 19 Abs. 1 MarkenG auf Auskunftserteilung über die Herkunft und den Vertriebsweg von widerrechtlich gekennzeichneten Waren, der auch den hier in Rede stehenden Vertrieb nicht erschöpfter Originalware erfasst (vgl. BGHZ 166, 233 Rn. 33 - Parfümtestkäufe), ist gemäß § 19 Abs. 4 MarkenG ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist.

    Der auch in Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums niedergelegte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet im vorliegenden Fall eine Abwägung zwischen dem durch das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf (Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) und das Recht des geistigen Eigentums (Art. 17 Abs. 2 der Charta) geschützten Interesse der Gläubigerin als Markeninhaberin an der Erlangung der Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg rechtsverletzender Waren einerseits und dem durch das Recht auf unternehmerische Freiheit (Art. 16 der Charta) und das Recht des Eigentums (Art. 17 Abs. 1 der Charta) geschützten Recht der Schuldner als Auskunftspflichtigen an der Wahrung ihrer Berufs- und Geschäftsgeheimnisse andererseits (zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vgl. BGHZ 166, 233 Rn. 39 - Parfümtestkäufe; zur Abwägung mit dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten nach Art. 8 der Charta vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - I ZR 51/12, GRUR 2013, 1237 Rn. 25 = WRP 2013, 1611 - Davidoff Hot Water).

    Darüber hinaus sind die Interessen der Markeninhaberin weniger stark beeinträchtigt, wenn unter der Marke ohne seine Zustimmung - wie hier - keine Produktfälschungen, sondern Originalmarkenwaren vertrieben worden sind (vgl. BGHZ 166, 233 Rn. 40 - Parfümtestkäufe; zu den Begriffen Originalmarkenware und Produktfälschung vgl. BGH, GRUR 2012, 626 Rn. 21 - CONVERSE I).

  • BGH, 26.11.2009 - VII ZB 42/08

    Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil eines niederländischen Gerichts

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    Insbesondere ist es ohne Bedeutung, welche sachlich-rechtlichen Ansprüche dem Gläubiger zustehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2009 - VII ZB 42/08, NJW 2010, 2137 Rn. 11).

    Das Prozessgericht, das als zuständiges Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, kann bei der Auslegung des Titels allerdings sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335, 339 - Euro-Einführungsrabatt; BGH, NJW 2010, 2137 Rn. 12).

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10

    CONVERSE I

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    Die Gefahr einer Marktabschottung kann aber auch bei anderen Vertriebssystemen wie selektiven Vertriebssystemen auftreten, wenn es den ausgewählten Vertriebspartnern vertraglich untersagt ist, ihre Produkte an Zwischenhändler außerhalb des Vertriebssystems zu verkaufen (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 52/10, GRUR 2012, 626 Rn. 30 f. = WRP 2012, 81 - CONVERSE I; Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 137/10, GRUR 2012, 630 Rn. 29 f. = WRP 2012, 824 - CONVERSE II, jeweils mwN).

    Darüber hinaus sind die Interessen der Markeninhaberin weniger stark beeinträchtigt, wenn unter der Marke ohne seine Zustimmung - wie hier - keine Produktfälschungen, sondern Originalmarkenwaren vertrieben worden sind (vgl. BGHZ 166, 233 Rn. 40 - Parfümtestkäufe; zu den Begriffen Originalmarkenware und Produktfälschung vgl. BGH, GRUR 2012, 626 Rn. 21 - CONVERSE I).

  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 2/13

    Zwangsvollstreckung aus einem Auskunftstitel: Auslegung eines

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    Die Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, GRUR 2013, 1071 Rn. 14 = WRP 2013, 1485 - Umsatzangaben; Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 2/13, GRUR 2014, 605 Rn. 18 - Flexitanks II).

    Dem Gläubiger ist es verwehrt, im Verfahren der Zwangsvollstreckung allein deshalb Auskünfte zu erzwingen, weil der Schuldner materiell-rechtlich zu deren Erteilung verpflichtet ist (BGH, GRUR 2014, 605 Rn. 18 - Flexitanks II).

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    Das ist der Fall, wenn die von ihnen mit diesem Schreiben erteilte Auskunft nicht ernst gemeint, unvollständig oder von vornherein unglaubhaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1994 - I ZR 42/93, BGHZ 125, 322, 326 - Cartier-Armreif; Urteil vom 17. Mai 2001 - I ZR 291/98, BGHZ 148, 26, 36 - Entfernung der Herstellungsnummer II).
  • BGH, 30.01.2014 - I ZR 19/13

    Unlauterer Wettbewerb: Vermittlung von Versicherungen durch

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    aa) Das Vollstreckungsgericht hat durch Auslegung des Vollstreckungstitels zu ermitteln, welche Verhaltensweisen dieser erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2014 - I ZR 19/13, GRUR 2014, 794 Rn. 12 = WRP 2014, 1322 - Gebundener Versicherungsvermittler, mwN).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    Die Gefahr einer Marktabschottung kann aber auch bei anderen Vertriebssystemen wie selektiven Vertriebssystemen auftreten, wenn es den ausgewählten Vertriebspartnern vertraglich untersagt ist, ihre Produkte an Zwischenhändler außerhalb des Vertriebssystems zu verkaufen (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 52/10, GRUR 2012, 626 Rn. 30 f. = WRP 2012, 81 - CONVERSE I; Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 137/10, GRUR 2012, 630 Rn. 29 f. = WRP 2012, 824 - CONVERSE II, jeweils mwN).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZB 79/11

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    Die Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, GRUR 2013, 1071 Rn. 14 = WRP 2013, 1485 - Umsatzangaben; Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 2/13, GRUR 2014, 605 Rn. 18 - Flexitanks II).
  • BGH, 06.06.2013 - I ZB 56/12

    Zwangsvollstreckung wegen nicht vertretbarer Handlung aus einem für vollstreckbar

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    Die Schuldner sind daher auf Antrag der Gläubigerin durch Zwangsmittel zur Erteilung der Auskunft anzuhalten, wenn sie ihre Verpflichtung zur Auskunftserteilung nicht bereits mit dem Schreiben vom 10. November 2011 erfüllt haben (zur Berücksichtigung des Erfüllungseinwands im Zwangsvollstreckungsverfahren nach §§ 887, 888 ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZB 56/12, NJW-RR 2013, 1336 Rn. 9 und 10, mwN).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 51/12

    Davidoff Hot Water

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
    Der auch in Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums niedergelegte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet im vorliegenden Fall eine Abwägung zwischen dem durch das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf (Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) und das Recht des geistigen Eigentums (Art. 17 Abs. 2 der Charta) geschützten Interesse der Gläubigerin als Markeninhaberin an der Erlangung der Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg rechtsverletzender Waren einerseits und dem durch das Recht auf unternehmerische Freiheit (Art. 16 der Charta) und das Recht des Eigentums (Art. 17 Abs. 1 der Charta) geschützten Recht der Schuldner als Auskunftspflichtigen an der Wahrung ihrer Berufs- und Geschäftsgeheimnisse andererseits (zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vgl. BGHZ 166, 233 Rn. 39 - Parfümtestkäufe; zur Abwägung mit dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten nach Art. 8 der Charta vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - I ZR 51/12, GRUR 2013, 1237 Rn. 25 = WRP 2013, 1611 - Davidoff Hot Water).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZB 87/06

    Vollstreckung des Anspruchs auf Nennung des Vaters eines nichtehelichen Kindes

  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04

    Windsor Estate

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

  • BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15

    Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur

    Für die Auslegung ist es ohne Bedeutung, welche sachlich-rechtlichen Ansprüche dem Gläubiger zustehen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 Rn. 20 bis 23 mwN).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16

    Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung

    Dagegen ist es für die Auslegung ohne Bedeutung, welche sachlich-rechtlichen Ansprüche dem Gläubiger zustehen (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 Rn. 20 bis 23; Beschluss vom 29. September 2016 - I ZB 34/15, GRUR 2017, 208 Rn. 22 = WRP 2017, 305).
  • BGH, 27.08.2020 - III ZB 30/20

    Zur Auslegung eines Urteils, das die Betreiberin eines sozialen Netzwerks

    Die Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, WM 2015, 1949 Rn. 20 mwN).

    Allerdings kann das Prozessgericht, das als Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, bei der Auslegung des Titels sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 aaO Rn. 21 f mwN).

  • BGH, 07.03.2024 - I ZB 40/23

    Ermittlungen des Notars bei Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses;

    Ergänzend sind die Entscheidungsgründe und gegebenenfalls auch die Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, GRUR 2013, 1071 [juris Rn. 14] = WRP 2013, 1485; Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 2/13, GRUR 2014, 605 [juris Rn. 18] = MDR 2014, 617 - Flexitanks II; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 [juris Rn. 20]).

    Das Prozessgericht, das als zuständiges Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, kann bei der Auslegung des Titels allerdings sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (BGH, GRUR 2015, 1248 [juris Rn. 22]).

    Für die Auslegung des Vollstreckungstitels durch das Beschwerdegericht, das über die sofortige Beschwerde gegen eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den das Prozessgericht des ersten Rechtszugs erlassen hat, gelten diese Grundsätze entsprechend (BGH, GRUR 2015, 1248 [juris Rn. 23]).

  • BGH, 13.07.2017 - I ZR 64/16

    Rechtskraft des Zwangsmittelbeschlusses - Vollstreckungsabwehrklage und

    Verbleibende Zweifel sind durch Auslegung der Urteilsformel anhand des Tatbestands und der Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen anhand der Klagebegründung und des Parteivortrags zu klären (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 Rn. 20).

    Das Prozessgericht, das als zuständiges Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, kann bei der Auslegung des Titels sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (vgl. BGH, GRUR 2015, 1248 Rn. 22).

  • BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18

    Karenzentschädigung - Auskunft - Gewinnanrechnung

    Infolgedessen erfüllt der Schuldner seine Auskunftspflicht nicht, wenn er eine nicht ernst gemeinte, unvollständige oder von vornherein unglaubhafte Auskunft erteilt (BGH 5. März 2015 - I ZB 74/14 - Rn. 15) .
  • BVerfG, 13.04.2022 - 1 BvR 1021/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslegung eines

    Die Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11 -, GRUR 2013, S. 1071 - Umsatzangaben; Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 2/13 -, GRUR 2014, S. 605 - Flexitanks II ; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14 -, GRUR 2015, S. 1248 - Tonerkartuschen; Beschluss vom 29. September 2016 - I ZB 34/15 -, GRUR 2017, S. 208 - Rückruf von RESCUE-Produkten ; Beschluss vom 12. Juli 2018 - I ZB 86/17 -, GRUR 2018, S. 1183 Rn. 8 - Wirbel um Bauschutt).

    Insbesondere ist es ohne Bedeutung, welche sachlich-rechtlichen Ansprüche dem Gläubiger zustehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2009 - VII ZB 42/08 -, NJW 2010, S. 2137 ; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14 -, GRUR 2015, S. 1248 - Tonerkartuschen).

  • OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18

    Zwangsvollstreckung: Auslegung des Tenors eines Teil-Anerkenntnsiurteils durch

    Diese Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, MDR 2013, 1118; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255; Lackmann, in: Musielak/Voit, ZPO 14. Aufl., § 704 Rn. 6).

    Dabei sind Umstände, die außerhalb des Titels liegen, bei der Auslegung wegen der Formalisierung des Vollstreckungsverfahrens grundsätzlich nicht zu berücksichtigen; insbesondere ist es ohne Bedeutung, welche sachlich-rechtlichen Ansprüche dem Gläubiger zustehen (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255; vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2009 - VII ZB 42/08, NJW 2010, 2137 Rn. 11).

    Das Prozessgericht, das als zuständiges Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, kann bei der Auslegung des Titels aber sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335, 339; Beschluss vom 26. November 2009 - VII ZB 42/08, NJW 2010, 2137; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255).

    Für die - hier gebotene - Auslegung des Vollstreckungstitels durch das Beschwerdegericht, das über die sofortige Beschwerde gegen eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den das Prozessgericht des ersten Rechtszugs erlassen hat, gelten diese Grundsätze entsprechend (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255).

    Zur Auslegung des Tenors kann das Prozessgericht daher in einem solchen Fall auf die Begründung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung und auf unstreitiges oder glaubhaft gemachtes Vorbringen der Parteien zurückgreifen (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255).

    Ob der titulierte Anspruch materiell-rechtlich begründet ist, spielt dagegen für die Auslegung keine Rolle (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 21 Ta 1443/18

    Zwangsvollstreckung - Anspruch auf arbeitsmedizinische Wunschvorsorgeuntersuchung

    (a) Welche Handlungen zur Erfüllung eines Vollstreckungstitels erforderlich sind, ist durch Auslegung des Titels zu ermitteln (BGH 5. März 2015 - I ZB 74/14 - Rn. 20; vgl. auch BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 14 und BGH 6. Juni 2013 - I ZB 56/12 - Rn. 10).

    Ergänzend sind erforderlichenfalls die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung sowie das übrige Parteivorbringen heranzuziehen (BGH 5. März 2015 - I ZB 74/14 - Rn. 20; vgl. auch BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 18 zur Problematik der Bestimmtheit des Vollstreckungstitels).

    Umstände, die außerhalb des Vollstreckungstitels liegen, sind bei der Auslegung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (BGH 5. März 2015 - I ZB 74/14 - Rn. 21; vgl. auch BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 18).

    Insbesondere ist es ohne Bedeutung, ob und inwieweit der titulierte Anspruch materiell-rechtlich begründet ist und ob und welche weiteren materiell-rechtlichen Ansprüche der Gläubigerin oder dem Gläubiger zustehen (vgl. BGH 5. März 2015 - I ZB 74/14 - Rn. 21 und 23).

  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 147/18

    Querlieferungen

    Hierzu kann auch ein selektives Vertriebssystem zählen (vgl. BGH, GRUR 2012, 626 Rn. 31 - CONVERSE I; BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 Rn. 27).
  • KG, 24.05.2019 - 5 U 1/18

    On-Board-Shopping - Gemeinschaftsmarkenrechtsverletzung: Online-Verkauf von

  • BGH, 13.10.2022 - I ZR 98/21

    Zurückweisung der Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel durch

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 20 U 26/15

    Unterlassungsansprüche des Inhabers einer Marke hinsichtlich des

  • OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16

    Verurteilung des Verletzers eines standardessentiellen Patents im

  • BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 13/21

    Zur Vollstreckung aus einem im Informationserzwingungsverfahren ergangenen Titel

  • OLG Köln, 10.09.2020 - 15 U 230/19

    Dieselskandal: Bericht wegen fehlender Anhörung rechtswidrig

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2018 - 21 Ta 1443/18
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2021 - 7 W 44/20

    Verpflichtung zur Übertragung von Bitcoin; Gutschrift von Bitcoins in einem

  • OLG Schleswig, 10.03.2016 - 2 U 7/15

    Vollstreckungsgegenklage: Zulässigkeit trotz eines denselben Sachverhalt

  • OLG Brandenburg, 19.03.2020 - 9 UF 134/18

    Auseinandersetzung einer vormals von Eheleuten gemeinsam in der Form einer GbR

  • LG Düsseldorf, 11.11.2022 - 38 O 144/22

    Streichpreise müssen nicht erläutert werden

  • OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18

    Unterlassungsvollstreckung: Auslegung des Titels; Darlegungs- und Beweislast;

  • BayObLG, 22.04.2021 - 1Z BR 74/20

    Vollstreckung aus einem Vergleich über Auskunftserteilung nach § 51a GmbHG

  • OLG Köln, 05.08.2016 - 28 W 4/16

    Anforderungen an die Vollziehung einer auf die Vornahme einer unvertretbaren

  • OLG Frankfurt, 01.08.2018 - 6 W 53/18

    Unterlassungsvollstreckung: Verpflichtung zur Information von Werbeadressaten

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2023 - 6 W 30/23

    Aluminiumboden - Patentrecht: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung

  • OLG München, 19.07.2018 - 29 U 3493/17

    Unionsmarke; Erschöpfung

  • BayObLG, 20.09.2021 - 101 ZBR 134/20

    Anspruch auf eidesstattliche Versicherung im aktienrechtlichen

  • LG Dortmund, 17.08.2023 - 8 O 1/23

    Ordnungsgeld gegen Fifa verhängt

  • LAG Hessen, 30.12.2020 - 8 Ta 342/20

    Vollstreckungstitel als Grundlage der Zwangsvollstreckung Erfüllungseinwand des

  • BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 109/20

    Vollstreckungsfähiger Inhalt eines Titels über das Einsichtsrecht gegenüber einer

  • OLG München, 26.04.2023 - 29 W 1697/21

    Verhängung eines Ordnungsgeldes bei unterbliebener Löschung mehrerer

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2017 - 2 W 2/17
  • LAG Köln, 13.09.2022 - 4 Sa 416/21

    Anspruch auf Karenzentschädigung; Keine Anrechnung anderweitigen Erwerbs bei

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - L 13 SB 280/19

    GdB - Herabsetzung - Absenkung - Bestimmtheit

  • LG Dortmund, 09.08.2023 - 8 O 1/23
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2021 - 2 W 19/20

    Verletzung des deutschen Teils eines Europäischen Patents Sofortige Beschwerde

  • OLG München, 13.02.2020 - 29 U 673/19

    Kein Inverkehrbringen durch Lieferung von Produktionsstätte zum Vertriebslager

  • OLG Hamm, 12.10.2020 - 5 W 46/20

    Bezugnahme in einem Prozessvergleich

  • KG, 30.10.2023 - 5 W 11/23
  • OLG München, 28.06.2018 - 29 U 3493/17

    Abmahnkosten - JOOP

  • LG Berlin, 26.01.2021 - 102 O 23/19

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen einen wettbewerbsrechtlichen

  • KG, 18.09.2018 - 5 U 15/17

    HCG C 30 G. Globuli - Unterlassung der Bewerbung eines Mittels als ein

  • OLG Saarbrücken, 15.03.2023 - 5 W 18/23

    Zwangsvollstreckung: Bestimmtheit der Unterlassung von Geräuschimmissionen sowie

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - L 13 SB 123/18

    Bescheid - Bestimmtheit - GdB - Herabsetzung

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 2 W 14/18

    Vollstreckung der Verurteilung zur Auskunftserteilung aufgrund einer

  • LG Frankfurt/Oder, 09.06.2022 - 16 S 231/21

    Darf der Wegerecht-Belastete ein Tor anbringen?

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2022 - L 13 SB 142/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht