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   BGH, 14.07.2016 - IX ZB 31/14   

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https://dejure.org/2016,22878
BGH, 14.07.2016 - IX ZB 31/14 (https://dejure.org/2016,22878)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2016 - IX ZB 31/14 (https://dejure.org/2016,22878)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - IX ZB 31/14 (https://dejure.org/2016,22878)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 49 InsO, § 56 InsO, § 63 InsO, §§ 63 ff InsO, § 45 Abs 1 Nr 1 BRAO
    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vereinbarung einer stillen Zwangsverwaltung zwischen dem Absonderungsberechtigten und dem Insolvenzverwalter; Berechnungsgrundlage der Vergütung für die stille Zwangsverwaltung; Bemessung eines zu gewährenden Zuschlags

  • IWW

    § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV, § ... 8 Abs. 3 InsO, § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV, § 3 Abs. 1 Buchst. b Alt. 2 InsVV, § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 InsVV, § 35 Abs. 1 InsO, § 110 InsO, § 1192 Abs. 1, §§ 1147, 1143 Abs. 1 BGB, § 828 ff ZPO, § 89 InsO, § 49 InsO, §§ 146 ff ZVG, § 153b ZVG, § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b InsVV, § 1 InsVV, § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3, § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO, § 56 InsO, § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 und Nr. 4 Satz 2 Buchst. b InsVV, § 155 ZVG, §§ 170 ff InsO, § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 InsVV, § 3 Abs. 1 Buchst. b InsVV, § 1 Abs. 2 Nr. 1, § 2 Abs. 1 InsVV, § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 Satz 2 Buchst. b InsVV, § 18 Abs. 1 Satz 1 ZwVwV, § 18 ZwVwV, § 3 Abs. 2 Buchst. a InsVV, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung einer stillen Zwangsverwaltung zwischen den Absonderungsberechtigten und dem Insolvenzverwalter für die Masse; Vertragliche Verpflichtung eines Insolvenzverwalters zur persönlichen Durchführung einer stillen Zwangsverwaltung gegen Entgelt für die ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO §§ 49, 56, 63 f.; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1, 4 Satz 2 Buchst. b, § 3 Abs. 1; BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 134
    Berechnung der Vergütung einer stillen Zwangsverwaltung nur auf Grundlage des zu Gunsten der Masse erzielten Überschusses

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vereinbarung einer stillen Zwangsverwaltung zwischen dem Absonderungsberechtigten und dem Insolvenzverwalter; Berechnungsgrundlage der Vergütung für die stille Zwangsverwaltung; Bemessung eines zu gewährenden Zuschlags

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Vereinbarung einer stillen Zwangsverwaltung

  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässige Vereinbarung einer stillen Zwangsverwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarung einer stillen Zwangsverwaltung zwischen den Absonderungsberechtigten und dem Insolvenzverwalter für die Masse; Vertragliche Verpflichtung eines Insolvenzverwalters zur persönlichen Durchführung einer stillen Zwangsverwaltung gegen Entgelt für die ...

  • rechtsportal.de

    Vereinbarung einer stillen Zwangsverwaltung zwischen den Absonderungsberechtigten und dem Insolvenzverwalter für die Masse; Vertragliche Verpflichtung eines Insolvenzverwalters zur persönlichen Durchführung einer stillen Zwangsverwaltung gegen Entgelt für die ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung der Insolvenzverwalters bei stiller (kalter) Zwnagsverwaltung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berechnung der Vergütung einer stillen Zwangsverwaltung nur auf Grundlage des zu Gunsten der Masse erzielten Überschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei einer stillen Zwangsverwaltung

Besprechungen u.ä. (3)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütung von Insolvenzverwaltern im Falle der Tätigkeit als stiller Verwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kalte Zwangsverwaltung durch Insolvenzverwalter zulässig (IVR 2016, 148)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Für Verwaltervergütung ist nur der Überschuss aus der stillen Zwangsverwaltung maßgeblich (IVR 2016, 154)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1543
  • NZI 2016, 824
  • WM 2016, 1543
  • Rpfleger 2016, 668
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZB 31/14
    Bei der Höhe des dabei anzusetzenden Vergleichszuschlags, der ohne die Massemehrung zuzubilligen gewesen wäre, ist entscheidend, in welchem Maße der Insolvenzverwalter stärker als in Insolvenzverfahren vergleichbaren Zuschnitts ohne diese Tätigkeit in Anspruch genommen worden wäre, also der real gestiegene Arbeitsaufwand (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 41 f; vom 8. März 2012, aaO Rn. 10; st. Rspr.).

    cc) Bei der Frage, ob und in welcher Höhe für die konkrete Tätigkeit ein Zuschlag zu gewähren ist, kann und muss auch berücksichtigt werden, in welchem Umfang bereits für einen sich mit der hier fraglichen Tätigkeit überschneidenden Tatbestand ein Zuschlag gewährt worden ist (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006, aaO Rn. 12; vom 1. März 2007 - IX ZB 280/05, ZIP 2007, 639 Rn. 13 f; vom 6. Mai 2010 - IX ZB 123/09, ZInsO 2010, 1504 Rn. 7).

    Maßgebend ist insoweit, in welchem Umfang Tätigkeiten des vorläufigen Verwalters die Tätigkeit des endgültigen Verwalters erleichtert haben, weil dadurch sonst erst vom Verwalter wahrzunehmende Aufgaben für diesen entfallen sind oder weniger aufwändig waren (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 25; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 38/11, ZIP 2013, 2164 Rn. 24).

    Ein Abschlag ist vorzunehmen, wenn zumindest 5 v.H. angemessen sind (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006, aaO Rn. 24).

    Die Bemessung von Vergütungszu- und -abschlägen ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung des Leistungsbildes im Einzelfall (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZInsO 2006, 642, 644); sie kann mit der Rechtsbeschwerde nur angegriffen werden, sofern die Gefahr besteht, dass ein falscher Maßstab angewendet worden ist (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, NJW 2002, 2945, 2946).

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZB 31/14
    bb) Wenn - wie hier - die Berechnungsgrundlage durch die (möglicherweise) zuschlagsbegründende Tätigkeit größer geworden ist, ist zu prüfen, ob trotz der Erhöhung der Regelvergütung ein (Ausgleichs-)Zuschlag zu gewähren ist, weil sich die Vergütung ohne Massemehrung bei angemessenem Zuschlag stärker erhöht hätte (BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, ZIP 2012, 682 Rn. 9 ff, 15, 16).

    Bei der Höhe des dabei anzusetzenden Vergleichszuschlags, der ohne die Massemehrung zuzubilligen gewesen wäre, ist entscheidend, in welchem Maße der Insolvenzverwalter stärker als in Insolvenzverfahren vergleichbaren Zuschnitts ohne diese Tätigkeit in Anspruch genommen worden wäre, also der real gestiegene Arbeitsaufwand (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 41 f; vom 8. März 2012, aaO Rn. 10; st. Rspr.).

  • BGH, 24.01.2008 - IX ZB 120/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung; Überschreitung des

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZB 31/14
    Der Senat hat deshalb schon bisher solche Vereinbarungen, ohne allerdings - mangels Entscheidungserheblichkeit - hierauf näher einzugehen, nicht beanstandet (BGH, Urteil vom 9. November 2006 - IX ZR 133/05, NZI 2007, 98 Rn. 17; Beschluss vom 24. Januar 2008 - IX ZB 120/07, NZI 2008, 239 Rn. 13).

    Häuserverwaltungen werden generell nicht von der Regelvergütung des Insolvenzverwalters abgedeckt (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2008 - IX ZB 120/07, ZIP 2008, 514 Rn. 11 ff).

  • BGH, 06.05.2010 - IX ZB 123/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag wegen überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZB 31/14
    cc) Bei der Frage, ob und in welcher Höhe für die konkrete Tätigkeit ein Zuschlag zu gewähren ist, kann und muss auch berücksichtigt werden, in welchem Umfang bereits für einen sich mit der hier fraglichen Tätigkeit überschneidenden Tatbestand ein Zuschlag gewährt worden ist (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006, aaO Rn. 12; vom 1. März 2007 - IX ZB 280/05, ZIP 2007, 639 Rn. 13 f; vom 6. Mai 2010 - IX ZB 123/09, ZInsO 2010, 1504 Rn. 7).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 38/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Begründung einer Kürzung der Vergütung

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZB 31/14
    Maßgebend ist insoweit, in welchem Umfang Tätigkeiten des vorläufigen Verwalters die Tätigkeit des endgültigen Verwalters erleichtert haben, weil dadurch sonst erst vom Verwalter wahrzunehmende Aufgaben für diesen entfallen sind oder weniger aufwändig waren (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 25; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 38/11, ZIP 2013, 2164 Rn. 24).
  • BGH, 04.07.2002 - IX ZB 31/02

    Zulässigkeit der Insolvenz-Rechtsbeschwerde; Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZB 31/14
    Die Bemessung von Vergütungszu- und -abschlägen ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung des Leistungsbildes im Einzelfall (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZInsO 2006, 642, 644); sie kann mit der Rechtsbeschwerde nur angegriffen werden, sofern die Gefahr besteht, dass ein falscher Maßstab angewendet worden ist (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, NJW 2002, 2945, 2946).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZB 280/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters nach Anfall einer Erbschaft des Schuldners

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZB 31/14
    cc) Bei der Frage, ob und in welcher Höhe für die konkrete Tätigkeit ein Zuschlag zu gewähren ist, kann und muss auch berücksichtigt werden, in welchem Umfang bereits für einen sich mit der hier fraglichen Tätigkeit überschneidenden Tatbestand ein Zuschlag gewährt worden ist (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006, aaO Rn. 12; vom 1. März 2007 - IX ZB 280/05, ZIP 2007, 639 Rn. 13 f; vom 6. Mai 2010 - IX ZB 123/09, ZInsO 2010, 1504 Rn. 7).
  • LG Leipzig, 23.01.2007 - 12 T 763/06

    Erfordernis der Anrechnung eines vereinbarten Sonderhonorars für eine "kalte

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZB 31/14
    Eine fünfte Meinung ist schließlich der Auffassung, dass die Vergütung im Rahmen der Vereinbarung über die stille Zwangsverwaltung zweiseitig zwischen Insolvenzverwalter und Absonderungberechtigten zu regeln sei (LG Leipzig, ZInsO 2007, 148, 149; offenbar auch OLG Köln, ZInsO 2016, 108; AG Potsdam vom 24. Juli 2014 - 35 IN 266/04, zitiert nach Graeber/Graeber, InsVV, 2. Aufl., § 3 Rn. 299a Fn. 527).
  • OLG Köln, 11.12.2013 - 2 U 2/13
    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZB 31/14
    cc) Gegen die Zulässigkeit der stillen Zwangsverwaltung bestehen keine Bedenken (OLG Köln, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 2 U 2/13; OLG Köln, ZInsO 2016, 108; MünchKomm-InsO/Tetzlaff, 3. Aufl. § 165 Rn. 187; Beck/Depré/Ringstmeier, Praxis der Insolvenz, 2. Aufl., § 22 Rn. 99; Bork, aaO S. 2133 f; Keller, aaO S. 267 f; Becker, ZInsO 2013, 2532, 2534), solange sie so gestaltet wird, dass die Masse im Verhältnis zur förmlichen Zwangsverwaltung nicht schlechter gestellt wird.
  • LG Heilbronn, 04.04.2012 - 1 T 89/12

    Zur Erhöhung der Insolvenzverwaltervergütung wegen "kalter" Zwangsverwaltung

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZB 31/14
    aa) Nach der Auffassung, der sich das Beschwerdegericht angeschlossen hat, sind nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV nur die Überschüsse aus der stillen Zwangsverwaltung masseerhöhend zu berücksichtigen (LG Heilbronn, ZIP 2012, 2077; MünchKomm-InsO/Riedel, 3. Aufl., § 1 InsVV Rn. 19; Becker, ZInsO 2013, 2532, 2537; wohl auch Haarmeyer/Mock, InsVV, 5. Aufl., § 3 Rn. 30).
  • BGH, 09.11.2006 - IX ZR 133/05

    Rechte des Grundschuldgläubigers in der Insolvenz des Grundstückseigentümers;

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 301/04

    Zulässigkeit der Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten nach Eröffnung des

  • BGH, 03.11.2014 - AnwSt (R) 4/14

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufspflichtverletzung bei Vertretung eines

  • OLG Dresden, 15.10.2014 - 13 U 1605/13

    Ansprüche des vorläufigen Sachwalters aus Beratungsleistungen im Rahmen des

  • BGH, 26.11.2007 - AnwSt (R) 10/06

    "Dieselbe Rechtssache" im Sinn des § 356 StGB; Tätigkeitsverbot für Rechtsanwälte

  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 172/11

    Abtretung eines aus einer Insolvenzanfechtung folgenden streitigen

  • OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02

    Vertretungsverbot, Kostenerstattungsausspruch, Angehöriger des öffentlichen

  • BGH, 09.06.2005 - IX ZR 160/04

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs auf Mietzins für eine unbewegliche Sache

  • BGH, 16.02.2017 - IX ZB 103/15

    Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans; Vereinbarung

    So ist es mit der Neutralitätspflicht des Insolvenzverwalters unvereinbar, wenn er sich vertraglich einseitig zur Wahrnehmung der Interessen der Absonderungsberechtigten gegen Vergütung durch diese verpflichten würde (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 31/14, ZIP 2016, 1543 Rn. 27 mwN).
  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 71/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten; Beauftragung

    Das ergibt sich aus § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO und der Insolvenzzweckwidrigkeit derartiger Verträge (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 31/14, ZIP 2016, 1543 Rn. 26 ff; Vill, ZInsO 2015, 2245 ff).
  • BGH, 01.03.2018 - IX ZB 95/15

    Beantragung von Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte im Insolvenzverfahren

    Die vereinbarte stille Zwangsverwaltung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 31/14, WM 2016, 1543 Rn. 14 ff) begründet kein der Beschlagnahme entsprechendes Recht der Sparkasse an den Miet- und Pachtforderungen des Schuldners.
  • BGH, 30.04.2020 - IX ZR 162/16

    Benachteiligung der Gläubigergesamtheit bei Mietzahlungen an den

    Insbesondere dürfen sich für die Gläubigergesamtheit keine erheblichen wirtschaftlichen Nachteile ergeben gegenüber einer Zwangsverwaltung nach den §§ 146 ff ZVG (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 31/14, WM 2016, 1543 Rn. 17).
  • BGH, 10.10.2019 - V ZB 154/18

    Keine entsprechende Anwendung des § 850i ZPO im Zwangsverwaltungsverfahren;

    Zwar wird durch die Erstreckung kein dingliches Recht an diesen Forderungen begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 31/14, ZfIR 2017, 27 Rn. 15), insbesondere bleibt der Grundstückseigentümer bis zur Beschlagnahme in den Grenzen des § 1124 BGB berechtigt, die Mieten einzuziehen oder anderweitig über sie zu verfügen (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2009 - IX ZR 106/08, BGHZ 182, 264 Rn. 17).
  • BGH, 10.06.2021 - IX ZB 51/19

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Befassung in erheblichem Umfang

    Wirtschaftlich betrachtet ist es aber von vornherein ausgeschlossen, dass die Miet- und Pachteinnahmen die zugunsten der Insolvenz- und Massegläubiger verwertbare Masse erhöhen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 31/14, WM 2016, 1543 Rn. 31).
  • LG Frankfurt/Oder, 19.06.2019 - 13 T 10/19

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Vergütungszuschlag bei "stiller

    Die vom weiteren Beteiligten zitierte Entscheidung des BGH vom 14.07.2016 - IX ZB 31/14, sei hingegen nicht einschlägig, da es im vorliegenden Verfahren um die Zuschlagshöhe gehe und nicht - wie dort - um die Zulässigkeit der kalten Zwangsverwaltung.

    Wie vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14.07.2016 - IX ZB 31/14 - bestätigt, finden unter Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV nur die Überschüsse aus der stillen Zwangsverwaltung masseerhöhend Berücksichtigung, was vom weiteren Beteiligte auch beachtet wurde.

    Bei der Bemessung des Zuschlags für die Durchführung der stillen Zwangsverwaltung hat das Amtsgericht nicht hinreichend die vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14.07.2016 - IX ZB 31/14 dargelegten Grundsätze zur Zuschlagsbemessung berücksichtigt.

    Hierunter fällt auch die Durchführung einer "kalten oder stillen Zwangsverwaltung" (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - IX ZB 31/14 - Rz. 37).

  • OLG Köln, 21.03.2018 - 2 U 14/17
    Zu den Anforderungen an eine zulässige Vereinbarung im Rahmen einer kalten Zwangsverwaltung zur Abwendung einer förmlichen Zwangsverwaltung hat der Bundesgerichtshof in einer vom Senat mit den Parteien erörterten Entscheidung in einer anderen Sache ausgeführt (NZI 2016, 824):.
  • OLG Köln, 23.12.2020 - 2 U 14/17
    Nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NZI 2016, 824; NZI 2020, 687) besteht eine Schadensersatzverpflichtung, wenn die Insolvenzmasse durch die im Rahmen eines laufenden Insolvenzverfahrens vereinbarte bzw. faktisch durchgeführte "kalte" Zwangsverwaltung im Verhältnis zu der Anordnung und Durchführung einer förmlichen Zwangsverwaltung schlechter gestellt wird (vgl. auch HK-InsO/Lohmann, 10. Auflage 2020, § 49 Rn. 27).
  • LG Bonn, 31.03.2017 - 3 O 216/13
    Auch die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes führt hier nicht weiter (Beschluss vom 14.07.2016 - IX ZB 31/14, juris).
  • LG Dresden, 22.06.2022 - 5 T 722/21

    Zur Vergütung des Insolvenzverwalters bei Immobilienverwaltung

  • LG Wiesbaden, 12.11.2020 - 4 T 292/20

    Verjährung des Vergütungsanspruches eines Insolvenzverwalters

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