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   BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15   

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https://dejure.org/2016,5404
BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15 (https://dejure.org/2016,5404)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2016 - VIII ZB 57/15 (https://dejure.org/2016,5404)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2016 - VIII ZB 57/15 (https://dejure.org/2016,5404)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 313 Abs 1 Nr 2 ZPO, § 315 ZPO
    Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Ersetzung der unterbliebenen Namensangabe der erkennenden Richter im Rubrum des angefochtenen Beschlusses durch die Unterschriften der Richter; Anforderungen an die ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatz der unterbliebenen Namensangabe der erkennenden Richter im Rubrum der getroffenen Entscheidung durch die Unterschriften der Richter; Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Stillschweigende ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fehlender Name des erkennenden Richters im Urteilsrubrum, Ausgangskontrolle bei fristgebundener Übermittlung per Telefax

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Ersetzung der unterbliebenen Namensangabe der erkennenden Richter im Rubrum des angefochtenen Beschlusses durch die Unterschriften der Richter; Anforderungen an die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 2; ZPO § 233 Fc
    Ersatz der unterbliebenen Namensangabe der erkennenden Richter im Rubrum der getroffenen Entscheidung durch die Unterschriften der Richter; Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Stillschweigende ...

  • rechtsportal.de

    Ersatz der unterbliebenen Namensangabe der erkennenden Richter im Rubrum der getroffenen Entscheidung durch die Unterschriften der Richter; Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Stillschweigende ...

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Ersetzung der unterbliebenen Namensangabe der erkennenden Richter im Rubrum des angefochtenen Beschlusses durch die Unterschriften der Richter; Anforderungen an die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftsatz per Telefax übermittelt: Was erfordert die Ausgangskontrolle?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 312b

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ersatz der unterbliebenen Namensangabe der erkennenden Richter im Rubrum durch die Unterschriften

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ersatz der unterbliebenen Namensangabe der erkennenden Richter im Rubrum durch die Unterschriften

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn man dem Gericht ein fristgebundenes Schriftstück per Fax übermittelt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine übertriebenen Anforderungen an die Übersendungen eines Fax

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwalt darf auf "OK"-Vermerk vertrauen! (IBR 2016, 318)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2042
  • MDR 2016, 543
  • FamRZ 2016, 902
  • WM 2016, 1850
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.12.2013 - XII ZB 229/13

    Wiedereinsetzung bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax:

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15
    Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu - nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen - Fehlern kommt (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2006, XI ZB 4/05, NJW 2006, 1518 Rn. 15 mwN; vom 11. Dezember 2013, XII ZB 229/13, NJW-RR 2014, 316 Rn. 6 und vom 14. Oktober 2010, V ZB 112/10, juris Rn. 8).

    Bedient er sich für die Übersendung eines Telefaxgeräts, hat er das seinerseits Erforderliche getan, wenn er bei Verwendung eines funktionsfähigen Sendegeräts und korrekter Eingabe der Empfängernummer so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit dem Abschluss der Übertragung bei Fristende zu rechnen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916 unter II 2; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, NJW-RR 2014, 316 Rn. 5; vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, NJW 2014, 2047 Rn. 8; jeweils mwN).

    Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu - nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen - Fehlern kommt (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - XI ZB 4/05, NJW 2006, 1518 Rn. 15 mwN; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, aaO Rn. 6; vom 14. Oktober 2010 - V ZB 112/10, aaO Rn. 8).

    Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schriftstück trotz eines mit einem "OK"-Vermerk versehenen Sendeberichts den Empfänger nicht erreicht, ist so gering, dass sich der Rechtsanwalt auf den "OK"-Vermerk verlassen darf (BGH, Beschlüsse vom 28. März 2001 - XII ZB 100/00, aaO unter II 2; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, aaO).

  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 112/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15
    Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu - nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen - Fehlern kommt (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2006, XI ZB 4/05, NJW 2006, 1518 Rn. 15 mwN; vom 11. Dezember 2013, XII ZB 229/13, NJW-RR 2014, 316 Rn. 6 und vom 14. Oktober 2010, V ZB 112/10, juris Rn. 8).

    Dagegen hat es sich nicht mit der Frage befasst, ob eingegangene Daten im Empfangsgerät gespeichert worden und noch abrufbar vorhanden gewesen sind (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28. März 2001 - XII ZB 100/00, VersR 2002, 1045 unter II 1; vgl. ferner Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 112/10, juris Rn. 5).

    Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu - nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen - Fehlern kommt (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - XI ZB 4/05, NJW 2006, 1518 Rn. 15 mwN; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, aaO Rn. 6; vom 14. Oktober 2010 - V ZB 112/10, aaO Rn. 8).

    Bestätigt das Sendeprotokoll des verwendeten Telefaxgerätes durch den Vermerk "OK", gibt es für den Absender regelmäßig keine tragfähigen Anhaltspunkte, dass die Übermittlung dennoch fehlgeschlagen sein könnte, noch hat er Anlass, sich beim Berufungsgericht über den Eingang des Telefaxes zu erkundigen (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 112/10, aaO mwN).

  • BGH, 17.01.2006 - XI ZB 4/05

    Nachweis der rechtzeitigen Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15
    Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu - nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen - Fehlern kommt (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2006, XI ZB 4/05, NJW 2006, 1518 Rn. 15 mwN; vom 11. Dezember 2013, XII ZB 229/13, NJW-RR 2014, 316 Rn. 6 und vom 14. Oktober 2010, V ZB 112/10, juris Rn. 8).

    Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu - nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen - Fehlern kommt (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - XI ZB 4/05, NJW 2006, 1518 Rn. 15 mwN; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, aaO Rn. 6; vom 14. Oktober 2010 - V ZB 112/10, aaO Rn. 8).

  • BGH, 28.03.2001 - XII ZB 100/00

    Übermittlung eines Fristverlängerungsantrages per Telefax

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15
    Dagegen hat es sich nicht mit der Frage befasst, ob eingegangene Daten im Empfangsgerät gespeichert worden und noch abrufbar vorhanden gewesen sind (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28. März 2001 - XII ZB 100/00, VersR 2002, 1045 unter II 1; vgl. ferner Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 112/10, juris Rn. 5).

    Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schriftstück trotz eines mit einem "OK"-Vermerk versehenen Sendeberichts den Empfänger nicht erreicht, ist so gering, dass sich der Rechtsanwalt auf den "OK"-Vermerk verlassen darf (BGH, Beschlüsse vom 28. März 2001 - XII ZB 100/00, aaO unter II 2; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, aaO).

  • BGH, 22.12.1976 - IV ZR 11/76

    Einbeziehung eines Lottogewinns in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15
    Die unterbliebene Namensangabe der erkennenden Richter im Rubrum der getroffenen Entscheidung wird jedenfalls in den Fällen, in denen kein Zweifel daran bestehen kann, dass die Richter, die die Entscheidung unterzeichnet haben, auch an ihr mitgewirkt haben, durch die Unterschriften der Richter ersetzt; dann kann von einer stillschweigenden Verweisung auf die Unterschriften ausgegangen werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Dezember 1976, IV ZR 11/76, NJW 1977, 377 unter I 2).

    Denn die Unterschriften der Richter ersetzen die zusätzliche Namensangabe im Kopf des Urteils jedenfalls in den Fällen, in denen kein Zweifel bestehen kann, dass die Richter, die die Entscheidung unterzeichnet haben, auch an der Entscheidung mitgewirkt haben; dann kann von einer stillschweigenden Verweisung auf die Unterschriften ausgegangen werden (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1976 - IV ZR 11/76, NJW 1977, 377 unter I 2, insoweit in BGHZ 68, 43 nicht abgedruckt, mwN).

  • BGH, 01.02.2001 - V ZB 33/00

    Rechtzeitiger Beginn der Übermittlung per Telefax

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15
    Bedient er sich für die Übersendung eines Telefaxgeräts, hat er das seinerseits Erforderliche getan, wenn er bei Verwendung eines funktionsfähigen Sendegeräts und korrekter Eingabe der Empfängernummer so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit dem Abschluss der Übertragung bei Fristende zu rechnen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916 unter II 2; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, NJW-RR 2014, 316 Rn. 5; vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, NJW 2014, 2047 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 04.11.2014 - VIII ZB 38/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15
    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und die den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr.; vgl. BVerfG, AnwBl 2015, 976 f. mwN; BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - VI ZB 78/11, NJW-RR 2013, 506 Rn. 6 mwN; vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 6).
  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 226/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf die übliche Postlaufzeit bei

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15
    Diese Umstände, die den Schluss zulassen, dass die Störung mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in dem Bereich eingetreten ist, für den die Partei - auch über § 85 Abs. 2 ZPO - verantwortlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09, NJW 2010, 1378 Rn. 7; vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 12; jeweils mwN), hat der Prozessbevollmächtigte der Beklagten durch Vorlage des Sendeprotokolls mit "OK"-Vermerk, das zudem die erste Seite der Berufungsbegründung vollständig abbildet, und durch anwaltliche Versicherung glaubhaft gemacht.
  • BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Telefaxübermittlung der

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15
    Bedient er sich für die Übersendung eines Telefaxgeräts, hat er das seinerseits Erforderliche getan, wenn er bei Verwendung eines funktionsfähigen Sendegeräts und korrekter Eingabe der Empfängernummer so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit dem Abschluss der Übertragung bei Fristende zu rechnen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916 unter II 2; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, NJW-RR 2014, 316 Rn. 5; vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, NJW 2014, 2047 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 16.02.2010 - VIII ZB 76/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Ursächlichkeit eines möglichen

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15
    Diese Umstände, die den Schluss zulassen, dass die Störung mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in dem Bereich eingetreten ist, für den die Partei - auch über § 85 Abs. 2 ZPO - verantwortlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09, NJW 2010, 1378 Rn. 7; vom 19. Juni 2013 - V ZB 226/12, juris Rn. 12; jeweils mwN), hat der Prozessbevollmächtigte der Beklagten durch Vorlage des Sendeprotokolls mit "OK"-Vermerk, das zudem die erste Seite der Berufungsbegründung vollständig abbildet, und durch anwaltliche Versicherung glaubhaft gemacht.
  • BGH, 08.01.2013 - VI ZB 78/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

  • BGH, 15.06.2004 - VI ZB 9/04

    Rechtsfolgen fehlender Unterzeichnung der Berufungsbegründung

  • BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 1528/14

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt, dass die Anforderungen an die

  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 9/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung eines fristwahrenden

    a) Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden beziehungsweise die den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr.;vgl. BVerfG, NZA 2016, 122 Rn. 9 ff.; BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - VI ZB 78/11, NJW-RR 2013, 506 Rn. 6; vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 6; vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, NJW 2016, 2042 Rn. 12; vom 12. Juli 2016 - VIII ZB 55/15, WuM 2016, 632 Rn. 1; vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 9; vom 4. September 2018 - VIII ZB 70/17, NJW-RR 2018, 1325 Rn. 9; vom 16. Juli 2019 - VIII ZB 71/18, juris Rn. 8; vom 29. Oktober 2019 - VIII ZB 103/18 und VIII ZB 104/18, juris Rn. 9; vom 22. September 2020 - II ZB 2/20, juris Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 69/16

    Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in die

    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden beziehungsweise die den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr.; vgl. BVerfG, AnwBl 2015, 976, 977 mwN; BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - VI ZB 78/11, NJW-RR 2013, 506 Rn. 6; vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 6; vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, NJW 2016, 2042 Rn. 12; vom 12. Juli 2016 - VIII ZB 55/15, WuM 2016, 632 Rn. 1; jeweils mwN).
  • BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 224/16

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Beweiskraft des auf einem Schriftsatz

    Falls das Berufungsgericht nach Durchführung der erforderlichen Ermittlungen nach wie vor nicht die volle richterliche Überzeugung zu gewinnen vermag, dass die Berufungsbegründung entgegen dem Eingangsstempel rechtzeitig beim Berufungsgericht eingegangen ist, wird es ergänzend zu prüfen haben, ob nicht wenigstens eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 3. März 1983 - IX ZB 4/83, VersR 1983, 491 mwN) dafür spricht, dass die Prozessbevollmächtigte der Beklagten die Berufungsbegründung noch am 5. April 2016 in den Nachtbriefkasten eingeworfen hat und damit ein fehlendes Verschulden an der Fristversäumnis glaubhaft gemacht worden wäre (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 6. März 2007 - VIII ZB 102/06, juris Rn. 3; vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 13 - 20; vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, NJW 2016, 2042 Rn. 15 [jeweils für eine Übermittlung per Telefax]), so dass den Beklagten gemäß § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 ZPO von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren wäre.
  • BGH, 16.01.2018 - VIII ZB 61/17

    Anforderungen an ein faires Verfahren: Antrag auf Verlängerung der

    Weiter verlangt es von den Gerichten, einer Partei eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG, AnwBl. 2015, aaO mwN; Senatsbeschlüsse vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 6; vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, NJW 2016, 2042 Rn. 12; vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 14.09.2017 - IX ZB 81/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Der Nutzer hat mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits zur Fristwahrung Erforderliche getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis zum Ablauf der Frist zu rechnen ist (vgl. BVerfG, aaO; BGH, Beschluss vom 6. April 2011, aaO Rn. 9; vom 4. November 2014, aaO; vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, NJW 2016, 2042 Rn. 17).
  • BGH, 04.09.2018 - VIII ZB 70/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zusätzliche Fristensicherung des

    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden beziehungsweise die den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr.; vgl. nur BVerfG, AnwBl 2015, 976, 977 mwN; Senatsbeschlüsse vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 6; vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, NJW 2016, 2042 Rn. 12; vom 12. Juli 2016 - VIII ZB 55/15, WuM 2016, 632 Rn. 1; vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 9).
  • LAG Köln, 17.05.2016 - 12 Sa 991/15

    Rechtsfolgen der fehlenden Wiedergabe der ehrenamtlichen Richter im Urteilsrubrum

    Die Unterschriften der Richter ersetzen die zusätzliche Namensangabe im Kopf des Urteils jedenfalls in den Fällen, in denen kein Zweifel bestehen kann, dass die Richter, die die Entscheidung unterzeichnet haben, auch an der Entscheidung mitgewirkt haben; dann kann von einer stillschweigenden Verweisung auf die Unterschriften ausgegangen werden (BGH 1. März 2016 - VIII ZB 57/15 -).

    Die Unterschriften der Richter ersetzen die zusätzliche Namensangabe im Kopf des Urteils jedenfalls in den Fällen, in denen kein Zweifel bestehen kann, dass die Richter, die die Entscheidung unterzeichnet haben, auch an der Entscheidung mitgewirkt haben; dann kann von einer stillschweigenden Verweisung auf die Unterschriften ausgegangen werden (BGH 1. März 2016 - VIII ZB 57/15 -) .

  • BGH, 21.02.2023 - VIII ZB 17/22

    Vorliegen eines stillschweigend gestellten Antrags auf Wiedereinsetzung in den

    (aa) Ein Rechtsanwalt hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig gefertigt und innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2022 - IV ZB 17/22, VersR 2023, 200 Rn. 10; vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 44; vom 6. Dezember 2017 - XII ZB 335/17, NJW-RR 2018, 312 Rn. 13; vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, NJW 2016, 2042 Rn. 17; jeweils mwN).

    Bedient der Rechtsanwalt sich für die Übersendung der Rechtsmittelbegründung eines Telefaxgeräts, hat er das seinerseits Erforderliche getan, wenn er bei Verwendung eines funktionsfähigen Sendegeräts und korrekter Eingabe der Empfängernummer so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis zum Fristablauf zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 2020 - VI ZB 60/19, NJW-RR 2021, 54 Rn. 9; vom 20. August 2019 - VIII ZB 19/18, NJW 2019, 3310 Rn. 16; vom 6. Dezember 2017 - XII ZB 335/17, aaO Rn. 14; vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, aaO Rn. 17; jeweils mwN).

  • BGH, 11.01.2022 - VIII ZB 37/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Das Gericht, bei dem der unstatthafte Rechtsbehelf eingeht, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, der Partei einen Hinweis so rechtzeitig zu erteilen, dass diese in die Lage versetzt wird, das eigentlich statthafte Rechtsmittel noch fristgerecht einzulegen (im Anschluss an BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00, NJW 2001, 1343; BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1364 unter II 2 a; vom 6. Mai 2009 - KZR 7/08, juris Rn. 17 und vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, NJW 2016, 2042 Rn. 31).

    Dabei ist es jedoch grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Richter die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels beziehungsweise hier des Rechtsbehelfs nach § 321a ZPO nicht zeitnah nach dessen Eingang, sondern erst bei der Bearbeitung des Falls und gegebenenfalls nach Ablauf der Fristen überprüft (vgl. BVerfG, NJW 2001, 1343; BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, aaO; vom 6. Mai 2009 - KZR 7/08, juris Rn. 17; vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, NJW 2016, 2042 Rn. 31).

  • BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 5/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltliche Überprüfungspflicht der

    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden beziehungsweise die den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr.; vgl. BVerfG, NZA 2016, 122 Rn. 8 ff.; Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2016 - VIII ZB 55/15, WuM 2016, 632 Rn. 1; vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, NJW 2016, 2042 Rn. 12; jeweils mwN).
  • KG, 07.07.2022 - 10 U 54/19

    Verwerfung einer Berufung wegen Verfristung; Bedeutung eines formellen Fehlers in

  • BGH, 24.09.2019 - XI ZB 9/19

    Einhaltung einer Berufungsbegründungsfrist bei einer unvollständigen Übertragung

  • SG Augsburg, 14.12.2017 - S 11 AS 1200/17

    Fax-Sendebericht stellt allein keinen (Anscheins-)Beweis für den Zugang eines

  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZB 35/17

    Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine

  • KG, 18.01.2021 - 10 U 54/19

    Verwerfung einer Berufung wegen Verfristung; Bedeutung eines formellen Fehlers in

  • OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 32/17

    Alibiveranstaltung; fehlende Unterschrift; Ladenöffnung; Lingener Kirmes;

  • OVG Hamburg, 20.08.2018 - 4 Bf 59/16

    Zugang eines Rechtsbehelfs beim (Ober-)Verwaltungsgericht per Telefax;

  • VG Magdeburg, 08.03.2017 - 9 A 890/16

    Stadt Haldensleben

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.04.2021 - 5 LA 133/20

    Eingang eines per Fax übermittelten, fristwahrenden Schriftsatzes; Vertrauen auf

  • OVG Sachsen, 19.07.2016 - 5 B 141/15

    Vorläufiger Rechtsschutz, Unterlassungsanspruch, Sächsische

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