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   BGH, 08.12.2015 - XI ZR 488/14   

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https://dejure.org/2015,44472
BGH, 08.12.2015 - XI ZR 488/14 (https://dejure.org/2015,44472)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2015 - XI ZR 488/14 (https://dejure.org/2015,44472)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - XI ZR 488/14 (https://dejure.org/2015,44472)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 2 S 1 SchVG
    Inhaberschuldverschreibungen einer börsennotierten Aktiengesellschaft: Bindungswirkung von Mehrheitsbeschlüssen der Gläubigerversammlung trotz Kündigung der Anleihe wegen Verschlechterung der Vermögenslage der Emittentin

  • IWW

    §§ 5 ff. SchVG, § ... 125 Satz 2 BGB, §§ 314, 490 Abs. 1 BGB, § 5 Abs. 2 Satz 1 SchVG, § 4 Satz 2 SchVG, § 5 Abs. 5 SchVG, § 4 Satz 1 SchVG, §§ 4, 5 SchVG, § 2 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 SchVG, § 21 Abs. 1 Satz 1 SchVG, § 5 Abs. 3 SchVG, § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 SchVG, § 5 SchVG, §§ 307 bis 309 BGB, § 5 Abs. 2 Satz 2 SchVG, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbindlichkeit der Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger für Gläubiger derselben Anleihe i.R.e. außerordentlichen Kündigung; Kündigung der Anleihe wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Emittenten

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Verbindlichkeit von Mehrheitsbeschlüssen der Gläubiger nach § 5 SchVG auch für solche Gläubiger, die die Anleihe zuvor außerordentlich gekündigt haben

  • rewis.io

    Inhaberschuldverschreibungen einer börsennotierten Aktiengesellschaft: Bindungswirkung von Mehrheitsbeschlüssen der Gläubigerversammlung trotz Kündigung der Anleihe wegen Verschlechterung der Vermögenslage der Emittentin

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bindung von Anleihegläubigern an Beschluss der Gläubigerversammlung nach Kündigung der Anleihe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchVG § 5 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de

    Verbindlichkeit der Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger für Gläubiger derselben Anleihe i.R.e. außerordentlichen Kündigung; Kündigung der Anleihe wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Emittenten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrheitsbeschlüsse nach § 5 SchVG für alle Gläubiger verbindlich

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bindung der Anleihegläubiger an Mehrheitsbeschluss trotz außerordentlicher Kündigung der Anleihe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbindlichkeit der Mehrheitsbeschlüsse nach dem Schuldverschreibungsgesetz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbindlichkeit der Mehrheitsbeschlüsse nach dem Schuldverschreibungsgesetz

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verbindlichkeit von Mehrheitsbeschlüssen der Gläubiger nach § 5 SchVG

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    SchVG § 5
    Bindung der Anleihegläubiger an Mehrheitsbeschluss trotz außerordentlicher Kündigung der Anleihe

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Verbindlichkeit von Mehrheitsbeschlüssen nach § 5 SchVG für Gläubiger (außerordentlich) gekündigter Anleihen ("SolarWorld")

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 208, 171
  • NJW 2016, 1175
  • ZIP 2014, 2176
  • ZIP 2016, 11
  • ZIP 2016, 308
  • MDR 2016, 336
  • NZI 2016, 467
  • WM 2016, 305
  • DB 2016, 408
  • DB 2016, 521
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 31.05.2016 - XI ZR 370/15

    Kündigung von Anleihen: Außerordentliche Kündigung von

    Das Schuldverschreibungsgesetz von 1899, insbesondere seine beiden Kernvorschriften der §§ 11, 12 SchVG 1899, diente - ebenso wie das Schuldverschreibungsgesetz von 2009 (vgl. dazu Senatsurteil vom 8. Dezember 2015 - XI ZR 488/14, WM 2016, 305 Rn. 24, für BGHZ bestimmt) - dem Ziel, die Gläubiger einer Anleihe in der Krise des Schuldners auf der Grundlage vollständiger und richtiger Informationen sowie in einem geordneten, fairen und transparenten Verfahren an dessen vorinsolvenzrechtlicher Sanierung gleichmäßig zu beteiligen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 SchVG 1899; vgl. dazu auch BT-Drucks. 16/12814, S. 13; Ansmann, Schuldverschreibungsgesetz, 1933, Einleitung, S. 1, 3; Koenige, Schuldverschreibungsgesetz, 2. Aufl., 1922, § 12 Rn. 1; Grieser, Kreditwesen 2008, 397; Klerx/Penzlin, BB 2004, 791, 793; Vogel, ZBB 1996, 321, 323; Winkeljohann/Wohlschlegel/Dorenkamp, Die Wirtschaftsprüfung 2005, 562, 563), wobei sich dem Schuldner diese Möglichkeit bereits von Gesetzes wegen eröffnete, ohne dass sich diese Beschränkung der individuellen Rechtsmacht des einzelnen Gläubigers - anders als nach § 2 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 SchVG 2009 - aus den Anleihebedingungen ergeben musste.
  • OLG München, 12.07.2018 - 23 U 2832/17

    Gläubigerversammlungnach § 14 Abs. 1 SchVG 1899

    Auch aus der Entscheidung des BGH vom 08.12.2015, XI ZR 488/14, juris Tz. 24 ergibt sich nichts anderes.
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